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Feststellung zum Umgang mit Delegationen auf Offline-Mitgliederversammlungen (self.Allgemein)
submitted 10 years ago by LiquidBot
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Antrag an die BGF: Thema 1862 Ereignis: Neues Thema Phase: Neu (noch 23:59:01) i4282: Feststellung zum Umgang mit Delegationen auf Offline-Mitgliederversammlungen
Begründung Da unsere Satzung die mittelbare Stimmabgabe auf Mitgliederversammlungen nicht ausschließt, sind viele Piraten der Ansicht, dass diese durch Vollmachten auf der nächtsten BGV, Offline-Delegationen Gültigkeit haben. Siehe: https://forum.piratenpartei.at/thread-9832.html Beschluss Die BGF möge folgenden Beschluss fassen: Die BGF akzeptiert Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe auf der nächsten BGV, falls der Vollmachtgeber bereits mindestens einmal ordnungsgemäß akkreditiert wurde, aufgrund eines aufrechten Zahlungsstatus des Mitgliedsbeitrages stimmberechtigt ist und die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vollmacht notariell beglaubigt ist. Ausweiskopien sind aufgrund der leichten Fälschbarkeit explizit nicht als Legitimation einer Vollmacht zulässig. Der Bevollmächtigte erhält zur Ausübung der Vollmacht eine zusätzliche Stimmkarte in einer anderen Farbe als die Ja/Nein-Karten. Mit dieser zusätzlichen Stimmkarte kann an öffentlichen Abstimmungen teilgenommen werden und diese werden dem jeweiligen Abstimmungsverhalten zugerechnet. Die BGF bringt den Mitgliedern vor der BGV folgende Sachverhalte zur Kenntnis: Mittelbare Stimmabgabe ist auf der BGV 2014-1 unter den oben genannten Bedingungen grundsätzlich möglich. An Personenwahlen bzw. geheimen Abstimmungen kann laut §6-7 der Satzung mit Vollmachten nicht teilgenommen werden. Es sind bereits Anträge an diese BGV gestellt, nach deren Annahme jede Art von mittelbarer Stimmabgabe auf physischen Versammlungen unzulässig ist - Bereits akkreditierte Bevollmächtigungen verlieren damit ihre Gültigkeit.
Da unsere Satzung die mittelbare Stimmabgabe auf Mitgliederversammlungen nicht ausschließt, sind viele Piraten der Ansicht, dass diese durch Vollmachten auf der nächtsten BGV, Offline-Delegationen Gültigkeit haben. Siehe: https://forum.piratenpartei.at/thread-9832.html
Die BGF möge folgenden Beschluss fassen:
Die BGF akzeptiert Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe auf der nächsten BGV, falls der Vollmachtgeber
bereits mindestens einmal ordnungsgemäß akkreditiert wurde,
aufgrund eines aufrechten Zahlungsstatus des Mitgliedsbeitrages stimmberechtigt ist und
die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vollmacht notariell beglaubigt ist.
Ausweiskopien sind aufgrund der leichten Fälschbarkeit explizit nicht als Legitimation einer Vollmacht zulässig.
Der Bevollmächtigte erhält zur Ausübung der Vollmacht eine zusätzliche Stimmkarte in einer anderen Farbe als die Ja/Nein-Karten. Mit dieser zusätzlichen Stimmkarte kann an öffentlichen Abstimmungen teilgenommen werden und diese werden dem jeweiligen Abstimmungsverhalten zugerechnet.
Die BGF bringt den Mitgliedern vor der BGV folgende Sachverhalte zur Kenntnis:
Mittelbare Stimmabgabe ist auf der BGV 2014-1 unter den oben genannten Bedingungen grundsätzlich möglich.
An Personenwahlen bzw. geheimen Abstimmungen kann laut §6-7 der Satzung mit Vollmachten nicht teilgenommen werden.
Es sind bereits Anträge an diese BGV gestellt, nach deren Annahme jede Art von mittelbarer Stimmabgabe auf physischen Versammlungen unzulässig ist - Bereits akkreditierte Bevollmächtigungen verlieren damit ihre Gültigkeit.
[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points 10 years ago
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Antrag an die BGF: Thema 1862 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:59:27)
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Antrag an die BGF: Thema 1862 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 2 Tage 01:57:29) i4282: Feststellung zum Umgang mit Delegationen auf Offline-Mitgliederversammlungen
Begründung Da unsere Satzung die mittelbare Stimmabgabe auf Mitgliederversammlungen nicht ausschließt, sind viele Piraten der Ansicht, dass diese durch Vollmachten auf der nächtsten BGV, Offline-Delegationen Gültigkeit haben. Siehe: https://forum.piratenpartei.at/thread-9832.html Beschluss Die BGF möge folgenden Beschluss fassen: Die BGF akzeptiert schriftliche Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe auf der nächsten BGV, falls der Vollmachtgeber bereits mindestens einmal ordnungsgemäß akkreditiert wurde, aufgrund eines aufrechten Zahlungsstatus des Mitgliedsbeitrages stimmberechtigt ist und die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vollmacht notariell beglaubigt ist. Ausweiskopien sind aufgrund der leichten Fälschbarkeit explizit nicht als Legitimation einer Vollmacht zulässig. Der Bevollmächtigte erhält zur Ausübung der Vollmacht eine zusätzliche Stimmkarte in einer anderen Farbe als die Ja/Nein-Karten. Mit dieser zusätzlichen Stimmkarte kann an öffentlichen Abstimmungen teilgenommen werden und diese werden dem jeweiligen Abstimmungsverhalten zugerechnet. Die BGF bringt den Mitgliedern vor der BGV folgende Sachverhalte zur Kenntnis: Mittelbare Stimmabgabe ist auf der BGV 2014-1 unter den oben genannten Bedingungen grundsätzlich möglich. An Personenwahlen bzw. geheimen Abstimmungen kann laut §6-7 der Satzung mit Vollmachten nicht teilgenommen werden. Es sind bereits Anträge an diese BGV gestellt, nach deren Annahme jede Art von mittelbarer Stimmabgabe auf physischen Versammlungen unzulässig ist - Bereits akkreditierte Bevollmächtigungen verlieren damit ihre Gültigkeit.
Die BGF akzeptiert schriftliche Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe auf der nächsten BGV, falls der Vollmachtgeber
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Antrag an die BGF: Thema 1862 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 2 Tage 01:40:28) i4282: Feststellung zum Umgang mit Delegationen auf Offline-Mitgliederversammlungen
Begründung Da unsere Satzung die mittelbare Stimmabgabe auf Mitgliederversammlungen nicht ausschließt, sind viele Piraten der Ansicht, dass diese durch Vollmachten auf der nächtsten BGV Offline-Delegationen Gültigkeit haben. Siehe: https://forum.piratenpartei.at/thread-9832.html Beschluss Die BGF möge folgenden Beschluss fassen: Die BGF akzeptiert schriftliche Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe auf der nächsten BGV, falls der Vollmachtgeber bereits mindestens einmal ordnungsgemäß akkreditiert wurde, aufgrund eines aufrechten Zahlungsstatus des Mitgliedsbeitrages stimmberechtigt ist und die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vollmacht notariell beglaubigt ist. Ausweiskopien sind aufgrund der leichten Fälschbarkeit explizit nicht als Legitimation einer Vollmacht zulässig. Der Bevollmächtigte erhält zur Ausübung der Vollmacht eine zusätzliche Stimmkarte in einer anderen Farbe als die Ja/Nein-Karten. Mit dieser zusätzlichen Stimmkarte kann an öffentlichen Abstimmungen teilgenommen werden und diese werden dem jeweiligen Abstimmungsverhalten zugerechnet. Die BGF bringt den Mitgliedern vor der BGV folgende Sachverhalte zur Kenntnis: Mittelbare Stimmabgabe ist auf der BGV 2014-1 unter den oben genannten Bedingungen grundsätzlich möglich. An Personenwahlen bzw. geheimen Abstimmungen kann laut §6-7 der Satzung mit Vollmachten nicht teilgenommen werden. Es sind bereits Anträge an diese BGV gestellt, nach deren Annahme jede Art von mittelbarer Stimmabgabe auf physischen Versammlungen unzulässig ist - Bereits akkreditierte Bevollmächtigungen verlieren damit ihre Gültigkeit.
Da unsere Satzung die mittelbare Stimmabgabe auf Mitgliederversammlungen nicht ausschließt, sind viele Piraten der Ansicht, dass diese durch Vollmachten auf der nächtsten BGV Offline-Delegationen Gültigkeit haben. Siehe: https://forum.piratenpartei.at/thread-9832.html
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Antrag an die BGF: Thema 1862 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 2 Tage 01:34:26) i4283: Feststellung zum Umgang mit Vollmachten und Stimmrecht auf Physischen-Mitgliederversammlungen
Begründung Da unsere Satzung die mittelbare Stimmabgabe auf Mitgliederversammlungen nicht ausschließt, sind viele Piraten der Ansicht, dass diese durch Vollmachten auf der nächtsten BGV, Offline-Delegationen Gültigkeit haben. Siehe: https://forum.piratenpartei.at/thread-9832.html Beschluss Die BGF möge folgenden Beschluss fassen: Die BGF akzeptiert schriftliche Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe auf der nächsten BGV, falls der Vollmachtgeber aufgrund eines aufrechten Zahlungsstatus des Mitgliedsbeitrages stimmberechtigt ist aufgrund einer Akkreditierung vor Ort stimmberechtigt ist aufgrund einer mindestens 4 wöchigen Mitgliedschaft stimmberechtigt ist und die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vollmacht notariell beglaubigt ist. Ausweiskopien sind aufgrund der leichten Fälschbarkeit explizit nicht als Legitimation einer Vollmacht zulässig. Auch eine Akkreditierung ohne persönliche Anwesenheit ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Der Bevollmächtigte erhält zur Ausübung der Vollmacht eine zusätzliche Stimmkarte. Mit dieser zusätzlichen Stimmkarte kann an öffentlichen Abstimmungen teilgenommen werden und diese werden dem jeweiligen Abstimmungsverhalten zugerechnet. Die BGF bringt den Mitgliedern vor der BGV folgende Sachverhalte zur Kenntnis: Mittelbare Stimmabgabe ist auf der BGV 2014-1 unter den oben genannten Bedingungen grundsätzlich möglich. An Personenwahlen bzw. geheimen Abstimmungen kann laut §6-7 der Satzung mit Vollmachten nicht teilgenommen werden. Es sind bereits Anträge an diese BGV gestellt, nach deren Annahme jede Art von mittelbarer Stimmabgabe auf physischen Versammlungen unzulässig ist - Bereits akkreditierte Bevollmächtigungen verlieren damit ihre Gültigkeit. Aufgrund von BGO §4(3) sind nur vor Ort akkreditierte Mitglieder stimmberechtig!
Die BGF möge folgenden Beschluss fassen: Die BGF akzeptiert schriftliche Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe auf der nächsten BGV, falls der Vollmachtgeber
aufgrund eines aufrechten Zahlungsstatus des Mitgliedsbeitrages stimmberechtigt ist
aufgrund einer Akkreditierung vor Ort stimmberechtigt ist
aufgrund einer mindestens 4 wöchigen Mitgliedschaft stimmberechtigt ist und
Ausweiskopien sind aufgrund der leichten Fälschbarkeit explizit nicht als Legitimation einer Vollmacht zulässig. Auch eine Akkreditierung ohne persönliche Anwesenheit ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Der Bevollmächtigte erhält zur Ausübung der Vollmacht eine zusätzliche Stimmkarte. Mit dieser zusätzlichen Stimmkarte kann an öffentlichen Abstimmungen teilgenommen werden und diese werden dem jeweiligen Abstimmungsverhalten zugerechnet.
Aufgrund von BGO §4(3) sind nur vor Ort akkreditierte Mitglieder stimmberechtig!
Neue Anregung: Notarielle Beglaubigung nicht notwendig
Es reichen auch 3 Zeugen, die eine Unterfertigung bestätigen, für eine gültige Vollmacht. Notarielle Beglaubigungen kosten Geld. Und wer ganz sicher gehen möchte notiert sich Ausweisnummer, ausstellende Behörde usf. der Zeugen.
Es reichen auch 3 Zeugen, die eine Unterfertigung bestätigen, für eine gültige Vollmacht.
Notarielle Beglaubigungen kosten Geld.
Und wer ganz sicher gehen möchte notiert sich Ausweisnummer, ausstellende Behörde usf. der Zeugen.
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Antrag an die BGF: Thema 1862 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 2 Tage 01:27:17) i4284: Feststellung zum Umgang mit Delegationen auf Offline-Mitgliederversammlungen (bereinigt: notarielle Beglaubigung)
Begründung Da unsere Satzung die mittelbare Stimmabgabe auf Mitgliederversammlungen nicht ausschließt, sind viele Piraten der Ansicht, dass diese durch Vollmachten auf der nächtsten BGV Offline-Delegationen Gültigkeit haben. Siehe: https://forum.piratenpartei.at/thread-9832.html Beschluss Die BGF möge folgenden Beschluss fassen: Die BGF akzeptiert schriftliche Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe auf der nächsten BGV, falls der Vollmachtgeber bereits mindestens einmal ordnungsgemäß akkreditiert wurde, aufgrund eines aufrechten Zahlungsstatus des Mitgliedsbeitrages stimmberechtigt ist und Ausweiskopien sind aufgrund der leichten Fälschbarkeit explizit nicht als Legitimation einer Vollmacht zulässig. Der Bevollmächtigte erhält zur Ausübung der Vollmacht eine zusätzliche Stimmkarte in einer anderen Farbe als die Ja/Nein-Karten. Mit dieser zusätzlichen Stimmkarte kann an öffentlichen Abstimmungen teilgenommen werden und diese werden dem jeweiligen Abstimmungsverhalten zugerechnet. Die BGF bringt den Mitgliedern vor der BGV folgende Sachverhalte zur Kenntnis: Mittelbare Stimmabgabe ist auf der BGV 2014-1 unter den oben genannten Bedingungen grundsätzlich möglich. An Personenwahlen bzw. geheimen Abstimmungen kann laut §6-7 der Satzung mit Vollmachten nicht teilgenommen werden. Es sind bereits Anträge an diese BGV gestellt, nach deren Annahme jede Art von mittelbarer Stimmabgabe auf physischen Versammlungen unzulässig ist - Bereits akkreditierte Bevollmächtigungen verlieren damit ihre Gültigkeit. Ergänzung Eine notarielle Beglaubigung ist für eine rechtsgültige Vollmacht keine Vorraussetzung. Es reicht auch, 3 Zeugen anzuführen. Schlimmstenfalls sollten deren Ausweisnummern, ausstellende Behörde, ... notiert werden oder Ausweise kopiert vorliegen. Eine solcherart beglaubigte Vollmacht ist genauso viel wert, wie eine notariell beglaubigte.
Eine notarielle Beglaubigung ist für eine rechtsgültige Vollmacht keine Vorraussetzung. Es reicht auch, 3 Zeugen anzuführen.
Schlimmstenfalls sollten deren Ausweisnummern, ausstellende Behörde, ... notiert werden oder Ausweise kopiert vorliegen.
Eine solcherart beglaubigte Vollmacht ist genauso viel wert, wie eine notariell beglaubigte.
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Antrag an die BGF: Thema 1862 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 2 Tage 01:25:04) i4283: Feststellung zum Umgang mit Vollmachten und Stimmrecht auf Physischen-Mitgliederversammlungen
Begründung Da unsere Satzung die mittelbare Stimmabgabe auf Mitgliederversammlungen nicht ausschließt, sind viele Piraten der Ansicht, dass diese durch Vollmachten auf der nächtsten BGV, Offline-Delegationen Gültigkeit haben. Siehe: https://forum.piratenpartei.at/thread-9832.html Beschluss Die BGF möge folgenden Beschluss fassen: Die BGF akzeptiert schriftliche Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe auf der nächsten BGV, falls der Vollmachtgeber aufgrund eines aufrechten Zahlungsstatus des Mitgliedsbeitrages stimmberechtigt ist aufgrund einer Akkreditierung vor Ort stimmberechtigt ist aufgrund einer mindestens 4 wöchigen Mitgliedschaft stimmberechtigt ist und die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vollmacht notariell beglaubigt ist oder die Unterschrift des Vollmachtgebers unter der Aufsicht von mindestens 2 BGF Mitgliedern bzw. 3 angeführten Zeugen erfolgte!. Ausweiskopien sind aufgrund der leichten Fälschbarkeit explizit nicht als Legitimation einer Vollmacht zulässig. Auch eine Akkreditierung ohne persönliche Anwesenheit ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Der Bevollmächtigte erhält zur Ausübung der Vollmacht eine zusätzliche Stimmkarte. Mit dieser zusätzlichen Stimmkarte kann an öffentlichen Abstimmungen teilgenommen werden und diese werden dem jeweiligen Abstimmungsverhalten zugerechnet. Die BGF bringt den Mitgliedern vor der BGV folgende Sachverhalte zur Kenntnis: Mittelbare Stimmabgabe ist auf der BGV 2014-1 unter den oben genannten Bedingungen grundsätzlich möglich. An Personenwahlen bzw. geheimen Abstimmungen kann laut §6-7 der Satzung mit Vollmachten nicht teilgenommen werden. Es sind bereits Anträge an diese BGV gestellt, nach deren Annahme jede Art von mittelbarer Stimmabgabe auf physischen Versammlungen unzulässig ist - Bereits akkreditierte Bevollmächtigungen verlieren damit ihre Gültigkeit. Aufgrund von BGO §4(3) sind nur vor Ort akkreditierte Mitglieder stimmberechtig!
die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vollmacht notariell beglaubigt ist oder die Unterschrift des Vollmachtgebers unter der Aufsicht von mindestens 2 BGF Mitgliedern bzw. 3 angeführten Zeugen erfolgte!.
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Antrag an die BGF: Thema 1862 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 2 Tage 01:21:02) i4284: Feststellung zum Umgang mit Delegationen auf Offline-Mitgliederversammlungen (bereinigt: notarielle Beglaubigung)
Begründung Da unsere Satzung die mittelbare Stimmabgabe auf Mitgliederversammlungen nicht ausschließt, sind viele Piraten der Ansicht, dass diese durch Vollmachten auf der nächtsten BGV Offline-Delegationen Gültigkeit haben. Siehe: https://forum.piratenpartei.at/thread-9832.html Beschluss Die BGF möge folgenden Beschluss fassen: Die BGF akzeptiert schriftliche Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe auf der nächsten BGV, falls der Vollmachtgeber bereits mindestens einmal ordnungsgemäß akkreditiert wurde, aufgrund eines aufrechten Zahlungsstatus des Mitgliedsbeitrages stimmberechtigt ist und Ausweiskopien sind aufgrund der leichten Fälschbarkeit explizit nicht als Legitimation einer Vollmacht zulässig. Der Bevollmächtigte erhält zur Ausübung der Vollmacht eine zusätzliche Stimmkarte in einer anderen Farbe als die Ja/Nein-Karten. Mit dieser zusätzlichen Stimmkarte kann an öffentlichen Abstimmungen teilgenommen werden und diese werden dem jeweiligen Abstimmungsverhalten zugerechnet. Die BGF bringt den Mitgliedern vor der BGV folgende Sachverhalte zur Kenntnis: Mittelbare Stimmabgabe ist auf der BGV 2014-1 unter den oben genannten Bedingungen grundsätzlich möglich. An Personenwahlen bzw. geheimen Abstimmungen kann laut §6-7 der Satzung mit Vollmachten nicht teilgenommen werden. Es sind bereits Anträge an diese BGV gestellt, nach deren Annahme jede Art von mittelbarer Stimmabgabe auf physischen Versammlungen unzulässig ist - Bereits akkreditierte Bevollmächtigungen verlieren damit ihre Gültigkeit. Ergänzung Eine notarielle Beglaubigung ist für eine rechtsgültige Vollmacht keine Vorraussetzung. Es reicht auch, 3 Zeugen anzuführen. Schlimmstenfalls sollten deren Ausweisnummern, ausstellende Behörde, ... notiert werden oder Ausweise kopiert vorliegen. Eine solcherart beglaubigte Vollmacht ist genauso viel wert, wie eine notariell beglaubigte. Eigenhändiges(!) Anführen von Ort und Datum neben der Unterschrift wird dringend empfohlen.
Eigenhändiges(!) Anführen von Ort und Datum neben der Unterschrift wird dringend empfohlen.
Neue Anregung: Die Unterschrift von 3. Zeugen kann auf der BGV auch nicht überprüft werden, wenn diese nicht anwesend sind.
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Antrag an die BGF: Thema 1862 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 2 Tage 01:14:58) i4283: Feststellung zum Umgang mit Vollmachten und Stimmrecht auf Physischen-Mitgliederversammlungen
Begründung Da unsere Satzung die mittelbare Stimmabgabe auf Mitgliederversammlungen nicht ausschließt, sind viele Piraten der Ansicht, dass diese durch Vollmachten auf der nächtsten BGV, Offline-Delegationen Gültigkeit haben. Siehe: https://forum.piratenpartei.at/thread-9832.html Beschluss Die BGF möge folgenden Beschluss fassen: Die BGF akzeptiert schriftliche Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe auf der nächsten BGV, falls der Vollmachtgeber aufgrund eines aufrechten Zahlungsstatus des Mitgliedsbeitrages stimmberechtigt ist aufgrund einer Akkreditierung vor Ort stimmberechtigt ist aufgrund einer mindestens 4 wöchigen Mitgliedschaft stimmberechtigt ist und die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vollmacht notariell beglaubigt ist oder die Unterschrift des Vollmachtgebers unter der Aufsicht von mindestens 2 BGF Mitgliedern erfolgte!. Ausweiskopien sind aufgrund der leichten Fälschbarkeit explizit nicht als Legitimation einer Vollmacht zulässig. Auch eine Akkreditierung ohne persönliche Anwesenheit ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Der Bevollmächtigte erhält zur Ausübung der Vollmacht eine zusätzliche Stimmkarte. Mit dieser zusätzlichen Stimmkarte kann an öffentlichen Abstimmungen teilgenommen werden und diese werden dem jeweiligen Abstimmungsverhalten zugerechnet. Die BGF bringt den Mitgliedern vor der BGV folgende Sachverhalte zur Kenntnis: Mittelbare Stimmabgabe ist auf der BGV 2014-1 unter den oben genannten Bedingungen grundsätzlich möglich. An Personenwahlen bzw. geheimen Abstimmungen kann laut §6-7 der Satzung mit Vollmachten nicht teilgenommen werden. Es sind bereits Anträge an diese BGV gestellt, nach deren Annahme jede Art von mittelbarer Stimmabgabe auf physischen Versammlungen unzulässig ist - Bereits akkreditierte Bevollmächtigungen verlieren damit ihre Gültigkeit. Aufgrund von BGO §4(3) sind nur vor Ort akkreditierte Mitglieder stimmberechtig! Anregungen https://liquid.piratenpartei.at/suggestion/show/2942.html Wurde nun berücksichtigt!
die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vollmacht notariell beglaubigt ist oder die Unterschrift des Vollmachtgebers unter der Aufsicht von mindestens 2 BGF Mitgliedern erfolgte!.
https://liquid.piratenpartei.at/suggestion/show/2942.html Wurde nun berücksichtigt!
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Antrag an die BGF: Thema 1862 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 2 Tage 01:14:57) i4283: Feststellung zum Umgang mit Vollmachten und Stimmrecht auf Physischen-Mitgliederversammlungen
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Antrag an die BGF: Thema 1862 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 2 Tage 01:14:55) i4282: Feststellung zum Umgang mit Delegationen auf Offline-Mitgliederversammlungen
Begründung Da unsere Satzung die mittelbare Stimmabgabe auf Mitgliederversammlungen nicht ausschließt, sind viele Piraten der Ansicht, dass diese durch Vollmachten auf der nächtsten BGV Offline-Delegationen Gültigkeit haben. Siehe: https://forum.piratenpartei.at/thread-9832.html Beschluss Die BGF möge folgenden Beschluss fassen: Die BGF akzeptiert schriftliche Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe auf der nächsten BGV, falls der Vollmachtgeber bereits mindestens einmal ordnungsgemäß akkreditiert wurde, alle anderen Vorraussetzungen für eine Stimmberechtigung auf dieser BGV laut Satzung und GOs gegeben sind und die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vollmacht notariell beglaubigt ist oder unter Aufsicht von mindestens 2 BGF-Mitgliedern unterfertigt und von diesen schriftlich bestätigt wurde. Ausweiskopien sind aufgrund der leichten Fälschbarkeit explizit nicht als Legitimation einer Vollmacht zulässig. Der Bevollmächtigte erhält zur Ausübung der Vollmacht eine zusätzliche Stimmkarte in einer anderen Farbe als die Ja/Nein-Karten. Mit dieser zusätzlichen Stimmkarte kann an öffentlichen Abstimmungen teilgenommen werden und diese werden dem jeweiligen Abstimmungsverhalten zugerechnet. Die BGF bringt den Mitgliedern vor der BGV folgende Sachverhalte zur Kenntnis: Mittelbare Stimmabgabe ist auf der BGV 2014-1 unter den oben genannten Bedingungen grundsätzlich möglich. An Personenwahlen bzw. geheimen Abstimmungen kann laut §6-7 der Satzung mit Vollmachten nicht teilgenommen werden. Es sind bereits Anträge an diese BGV gestellt, nach deren Annahme jede Art von mittelbarer Stimmabgabe auf physischen Versammlungen unzulässig ist - Bereits akkreditierte Bevollmächtigungen verlieren damit ihre Gültigkeit.
alle anderen Vorraussetzungen für eine Stimmberechtigung auf dieser BGV laut Satzung und GOs gegeben sind und
die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vollmacht notariell beglaubigt ist oder unter Aufsicht von mindestens 2 BGF-Mitgliedern unterfertigt und von diesen schriftlich bestätigt wurde.
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Antrag an die BGF: Thema 1862 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 2 Tage 01:10:54) i4285: Keine Delegationen (Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe) auf der BGV
Da unsere Satzung die mittelbare Stimmabgabe auf Mitgliederversammlungen nicht ausschließt, sind viele Piraten der Ansicht, dass diese durch Vollmachten auf der nächtsten BGV, Offline-Delegationen Gültigkeit haben. Siehe: https://forum.piratenpartei.at/thread-9832.html Beschluss Die BGF möge folgenden Beschluss fassen: Die BGF akzeptiert keine schriftlichen Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe auf der nächsten BGV. Die BGF bringt den Mitgliedern vor der BGV folgende Sachverhalte zur Kenntnis: Mittelbare Stimmabgabe ist auf der BGV 2014-1 nicht möglich. Es sind bereits Anträge an diese BGV gestellt die eine mittelbarer Stimmabgabe behandeln. Begründung Der Umgang mit Vollmachten wird auf der BGV durch die BGV entschieden Der Umgang mit Vollmachten wird auf der BGV durch die BGV entschieden, sollte die BGV entscheiden, dass Vollmachten zulässig sind können diese auch später noch "akkreditiert" werden und ein Stimmrecht bekommen. Keine unmittelbare Eingriffsmöglichkeit → Delegiertensystem Auf einer Mitgliederversammlung werden dicht gedrängt viele Abstimmungen und Wahlen abgehalten - ein Eingriff des Vollmachtgebers ist daher nicht jederzeit möglich und auch eine Änderung der Bevollmächtigung während der Versammliung scheidet aus organisatorischen Gründen aus, denn dann müsste vor jeder Abstimmung die Stimmberechtigung überprüft werden. Offline Vollmachten sind intransparent und im Einzelfall möglicherweise nicht auszählbar Offline wird das Stimmverhalten des Einzelnen nicht protokolliert. Daher ist für den Vollmachtsgeber nicht nachvollziehbar, wie der Bevollmächtigte abgestimmt hat. Insbesondere wenn Vollmachten sinnvoll eingesetzt werden, nämlich mit der Möglichkeit der Weitergabe der Vertretungsmacht nach Thema oder Themenbereich, ist die Stimmverteilung auch für die unmittelbaren Teilnehmer der Versammlung intransparent und vor allem die Auszählung ist geradezu unmöglich, denn die Stimmberechtigung müsste für jede Abstimmung neu festgestellt werden :/.
Die BGF möge folgenden Beschluss fassen: Die BGF akzeptiert keine schriftlichen Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe auf der nächsten BGV.
Mittelbare Stimmabgabe ist auf der BGV 2014-1 nicht möglich.
Es sind bereits Anträge an diese BGV gestellt die eine mittelbarer Stimmabgabe behandeln.
Der Umgang mit Vollmachten wird auf der BGV durch die BGV entschieden, sollte die BGV entscheiden, dass Vollmachten zulässig sind können diese auch später noch "akkreditiert" werden und ein Stimmrecht bekommen.
Auf einer Mitgliederversammlung werden dicht gedrängt viele Abstimmungen und Wahlen abgehalten - ein Eingriff des Vollmachtgebers ist daher nicht jederzeit möglich und auch eine Änderung der Bevollmächtigung während der Versammliung scheidet aus organisatorischen Gründen aus, denn dann müsste vor jeder Abstimmung die Stimmberechtigung überprüft werden.
Offline wird das Stimmverhalten des Einzelnen nicht protokolliert. Daher ist für den Vollmachtsgeber nicht nachvollziehbar, wie der Bevollmächtigte abgestimmt hat. Insbesondere wenn Vollmachten sinnvoll eingesetzt werden, nämlich mit der Möglichkeit der Weitergabe der Vertretungsmacht nach Thema oder Themenbereich, ist die Stimmverteilung auch für die unmittelbaren Teilnehmer der Versammlung intransparent und vor allem die Auszählung ist geradezu unmöglich, denn die Stimmberechtigung müsste für jede Abstimmung neu festgestellt werden :/.
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Antrag an die BGF: Thema 1862 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 2 Tage 01:07:45) i4286: Der BGV nicht vorgreifen - Mitglieder nicht irreführen! - (Abstimmungsergebnis = ungewiss)
Die BGF möge einem etwaigen BGV-Beschluss keinesfalls vorgreifen! Gründe Ob bei der BGV Vollmachten zählen oder nicht, hängt von der DORT VOR ORT stattfindenden Abstimmung ab. Daher hätte eine Auskunft der BGF über dieses Thema folgende negative Folgen: Variante A Die BGF gibt bekannt, dass Vollmachten akzeptiert werden: 2. Viele werden sich den Weg sparen im Glauben, ihr stimmrecht ausüben zu können. 3. Wenn das dann nicht eintritt, fühlen sich die Mitglieder zurecht getäuscht und übergangen und es wäre mE sogar ein Anfechtungsgrund. Variante B Die BGF gibt bekannt, dass Vollmachten nicht akzeptiert werden. 2. Viele werden deshalb keine Vollmacht erteilen in der Meinung, dass das sowieso nichts bringt. 3. Wenn das dann nicht eintritt, fühlen sich die Mitglieder zu Hause Gebliebenen zurecht getäuscht und übergangen. Wenn mir die Partei offiziell mitteilt, dass ich mittelbar partizipieren kann, obwohl das mangels entsprechendem BGV Beschluss gar nicht stimmt, dann wurde ich getäuscht, was einen guten Anfechtungsgrund darstellt (immerhin wären davon mehrere Personen betroffen).
Die BGF möge einem etwaigen BGV-Beschluss keinesfalls vorgreifen!
Ob bei der BGV Vollmachten zählen oder nicht, hängt von der DORT VOR ORT stattfindenden Abstimmung ab. Daher hätte eine Auskunft der BGF über dieses Thema folgende negative Folgen:
Wenn mir die Partei offiziell mitteilt, dass ich mittelbar partizipieren kann, obwohl das mangels entsprechendem BGV Beschluss gar nicht stimmt, dann wurde ich getäuscht, was einen guten Anfechtungsgrund darstellt (immerhin wären davon mehrere Personen betroffen).
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Antrag an die BGF: Thema 1862 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 2 Tage 01:06:35) i4286: Der BGV nicht vorgreifen - Mitglieder nicht irreführen! - (Abstimmungsergebnis = ungewiss)
Die BGF möge einem etwaigen BGV-Beschluss keinesfalls vorgreifen! Gründe Ob bei der BGV Vollmachten zählen oder nicht, hängt von der DORT VOR ORT stattfindenden Abstimmung ab. Daher hätte eine Auskunft der BGF über dieses Thema folgende negative Folgen: Variante A Die BGF gibt bekannt, dass Vollmachten akzeptiert werden: Viele werden sich den Weg sparen im Glauben, ihr Stimmrecht mittelbar ausüben zu können. Wenn das dann nicht eintritt, fühlen sich die Mitglieder zurecht getäuscht und übergangen und es wäre mE sogar ein Anfechtungsgrund. Variante B Die BGF gibt bekannt, dass Vollmachten nicht akzeptiert werden. Viele werden deshalb keine Vollmacht erteilen in der Meinung, dass das sowieso nichts bringt. Wenn das dann nicht eintritt, fühlen sich die Mitglieder zu Hause Gebliebenen zurecht getäuscht und übergangen. Wenn mir die Partei offiziell mitteilt, dass ich mittelbar partizipieren kann, obwohl das mangels entsprechendem BGV Beschluss gar nicht stimmt, dann wurde ich getäuscht, was einen guten Anfechtungsgrund darstellt (immerhin wären davon mehrere Personen betroffen).
Die BGF gibt bekannt, dass Vollmachten akzeptiert werden:
Viele werden sich den Weg sparen im Glauben, ihr Stimmrecht mittelbar ausüben zu können.
Wenn das dann nicht eintritt, fühlen sich die Mitglieder zurecht getäuscht und übergangen und es wäre mE sogar ein Anfechtungsgrund.
Die BGF gibt bekannt, dass Vollmachten nicht akzeptiert werden.
Viele werden deshalb keine Vollmacht erteilen in der Meinung, dass das sowieso nichts bringt.
Wenn das dann nicht eintritt, fühlen sich die Mitglieder zu Hause Gebliebenen zurecht getäuscht und übergangen.
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Antrag an die BGF: Thema 1862 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 2 Tage 01:06:33) i4286: Der BGV nicht vorgreifen - Mitglieder nicht irreführen! - (Abstimmungsergebnis = ungewiss)
Neue Anregung: Was, wenn Vollmachten dann doch zugelassen werden?
dann können mitglieder, die im vertrauen auf die BGF-Auskunft nichts gemacht haben zurecht sagen, dass sie getäuscht wurden!
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Antrag an die BGF: Thema 1862 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 2 Tage 00:51:29) i4285: Keine Delegationen (Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe) auf der BGV
Da unsere Satzung die mittelbare Stimmabgabe auf Mitgliederversammlungen nicht ausschließt, sind viele Piraten der Ansicht, dass diese durch Vollmachten auf der nächtsten BGV, Offline-Delegationen Gültigkeit haben. Siehe: https://forum.piratenpartei.at/thread-9832.html Beschluss Die BGF möge folgenden Beschluss fassen: Die BGF akzeptiert keine schriftlichen Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe auf der nächsten BGV. Die BGF bringt den Mitgliedern vor der BGV folgende Sachverhalte zur Kenntnis: Mittelbare Stimmabgabe ist auf der BGV 2014-1 nicht möglich. Es sind bereits Anträge an diese BGV gestellt die eine mittelbarer Stimmabgabe behandeln. Begründung Der Umgang mit Vollmachten wird auf der BGV durch die BGV entschieden Der Umgang mit Vollmachten wird auf der BGV durch die BGV entschieden, sollte die BGV entscheiden, dass Vollmachten zulässig sind können diese auch später noch "akkreditiert" werden und ein Stimmrecht bekommen. Keine unmittelbare Eingriffsmöglichkeit → Delegiertensystem Auf einer Mitgliederversammlung werden dicht gedrängt viele Abstimmungen und Wahlen abgehalten - ein Eingriff des Vollmachtgebers ist daher nicht jederzeit möglich und auch eine Änderung der Bevollmächtigung während der Versammliung scheidet aus organisatorischen Gründen aus, denn dann müsste vor jeder Abstimmung die Stimmberechtigung überprüft werden. Offline Vollmachten sind intransparent und im Einzelfall möglicherweise nicht auszählbar Offline wird das Stimmverhalten des Einzelnen nicht protokolliert. Daher ist für den Vollmachtsgeber nicht nachvollziehbar, wie der Bevollmächtigte abgestimmt hat. Insbesondere wenn Vollmachten sinnvoll eingesetzt werden, nämlich mit der Möglichkeit der Weitergabe der Vertretungsmacht nach Thema oder Themenbereich, ist die Stimmverteilung auch für die unmittelbaren Teilnehmer der Versammlung intransparent und vor allem die Auszählung ist geradezu unmöglich, denn die Stimmberechtigung müsste für jede Abstimmung neu festgestellt werden :/. Anregungen Was, wenn Vollmachten dann doch zugelassen werden? dann können mitglieder, die im vertrauen auf die BGF-Auskunft nichts gemacht haben zurecht sagen, dass sie getäuscht wurden! Nein, weil die BGF auch darüber informiert, dass während der BGV dieses Thema noch behandelt wird und somit auch im Nachhinein Vollmachten zugelassen werden können, siehe Antrag. Das ist die Wahrheit und somit keine Täuschung.
Nein, weil die BGF auch darüber informiert, dass während der BGV dieses Thema noch behandelt wird und somit auch im Nachhinein Vollmachten zugelassen werden können, siehe Antrag. Das ist die Wahrheit und somit keine Täuschung.
Neue Anregung: Henne - Ei
Wie wird dann über den Delegations-Antrag abgestimmt? Mit oder ohne Delegationen? Wie werden die Dinge vor dem Antrag abgestimmt? VO, Tagesordnung,...? Es muss bereits bei der Akkreditierung Klarheit herrschen. Was die Versammlung danach beschließt, liegt nicht im Verantwortungsbereich der BGF.
Wie wird dann über den Delegations-Antrag abgestimmt? Mit oder ohne Delegationen? Wie werden die Dinge vor dem Antrag abgestimmt? VO, Tagesordnung,...?
Es muss bereits bei der Akkreditierung Klarheit herrschen. Was die Versammlung danach beschließt, liegt nicht im Verantwortungsbereich der BGF.
Neue Anregung: Notarielle Beglaubigung ist Schwachsinn
Ich habe noch nie im Leben eine Vollmacht beglaubigen müssen. Auch nicht um ein Auto kaufen zu lassen!
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Antrag an die BGF: Thema 1862 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 1 Tag 22:48:54) i4288: Feststellung zum Umgang mit Vollmachten und Stimmrecht auf Physischen-Mitgliederversammlungen (ohne notarielle Beglaubigung)
Begründung Da unsere Satzung die mittelbare Stimmabgabe auf Mitgliederversammlungen nicht ausschließt, haben Vollmachten Ihre Gültigkeit! Beschluss Die BGF möge folgenden Beschluss fassen: Die BGF akzeptiert schriftliche Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe auf der nächsten BGV, falls der Vollmachtgeber aufgrund eines aufrechten Zahlungsstatus des Mitgliedsbeitrages stimmberechtigt ist aufgrund einer Akkreditierung im System (Admidio) stimmberechtigt ist aufgrund einer mindestens 4 wöchigen Mitgliedschaft stimmberechtigt ist und eine Kopie eines Lichbildausweißes beigelegt ist, wobei Name, Geburtsdatum, austellende Behörde und Ausweisnummer klar ersichtlich sein muss. In jeden Geschäftsvorgang werden Lichtbildausweise zur Legitimation akzeptiert, da diese anhand der Ausweisnummer nachprüfbar sind. Vollmachten sind auch ohne notarielle Beglaubigung generell zulässig! Die BGF bringt den Mitgliedern vor der BGV folgende Sachverhalte zur Kenntnis: Mittelbare Stimmabgabe ist auf der BGV 2014-1 unter den oben genannten Bedingungen grundsätzlich möglich. An Personenwahlen bzw. geheimen Abstimmungen kann laut §6-7 der Satzung mit Vollmachten nicht teilgenommen werden. Dieser Beschluss ist bindend und kann auf der BGV nicht revidiert werden!
Da unsere Satzung die mittelbare Stimmabgabe auf Mitgliederversammlungen nicht ausschließt, haben Vollmachten Ihre Gültigkeit!
aufgrund einer Akkreditierung im System (Admidio) stimmberechtigt ist
eine Kopie eines Lichbildausweißes beigelegt ist, wobei Name, Geburtsdatum, austellende Behörde und Ausweisnummer klar ersichtlich sein muss.
In jeden Geschäftsvorgang werden Lichtbildausweise zur Legitimation akzeptiert, da diese anhand der Ausweisnummer nachprüfbar sind. Vollmachten sind auch ohne notarielle Beglaubigung generell zulässig!
Dieser Beschluss ist bindend und kann auf der BGV nicht revidiert werden!
Neue Anregung: ein BGF-Beschluss kann nicht festlegen, dass er von BGV nicht aufgehoben werden kann
„Dieser Beschluss ist bindend und kann auf der BGV nicht revidiert werden!“ ist also totes Recht.
„Dieser Beschluss ist bindend und kann auf der BGV nicht revidiert werden!“
ist also totes Recht.
Neue Anregung: i4288 ist die beste Variante
i4288 ist die beste Variante i4288 (https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/4288.html) ist meiner Meinung nach die bessere Variante dieses Antrags, da dort allen gesetzlichen Bestimmungen entsprochen wird. 1.) Notarielle, oder amtliche Bestätigung ist im Gesetz NICHT vorgesehen 2.) eine Ausweiskopie reicht völlig aus um die Daten und Unterschrift zu kontrollieren Da sowohl Vollmacht als auch Ausweiskopie von der Bundesgeschäftsführung aufbewahrt werden müssen sind diese auch sicher und ein Missbrauch ist nicht zu befürchten... wenn dem so wäre, dürfte man der BGF auch keinen Zugriff zum Admidio gewähren. Daher i4288 unterstützen und erstreihen, wenn Ihr für ein gesetzeskonformes Vorgehen in Sachen Vollmacht auf der Bundesgeneralversammlung wollt!
i4288 ist die beste Variante
i4288 (https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/4288.html) ist meiner Meinung nach die bessere Variante dieses Antrags, da dort allen gesetzlichen Bestimmungen entsprochen wird.
1.) Notarielle, oder amtliche Bestätigung ist im Gesetz NICHT vorgesehen
2.) eine Ausweiskopie reicht völlig aus um die Daten und Unterschrift zu kontrollieren
Da sowohl Vollmacht als auch Ausweiskopie von der Bundesgeschäftsführung aufbewahrt werden müssen sind diese auch sicher und ein Missbrauch ist nicht zu befürchten... wenn dem so wäre, dürfte man der BGF auch keinen Zugriff zum Admidio gewähren.
Daher i4288 unterstützen und erstreihen, wenn Ihr für ein gesetzeskonformes Vorgehen in Sachen Vollmacht auf der Bundesgeneralversammlung wollt!
i4288 ist die beste Variante i4288 (https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/4288.html) ist meiner Meinung nach die bessere Variante dieses Antrags, da dort allen gesetzlichen Bestimmungen entsprochen wird. 1.) Notarielle, oder amtliche Bestätigung ist im Gesetz NICHT vorgesehen 2.) eine Ausweiskopie reicht völlig aus um die Daten und Unterschrift zu kontrollieren Da sowohl Vollmacht als auch Ausweiskopie von der Bundesgeschäftsführung aufbewahrt werden müssen sind diese auch sicher und ein Missbrauch ist nicht zu befürchten... wenn dem so wäre, dürfte man der BGF auch keinen Zugriff zum Admidio gewähren. Daher i4288 unterstützen und erstreihen, wenn Ihr ein gesetzeskonformes Vorgehen in Sachen Vollmacht auf der Bundesgeneralversammlung wollt!
Daher i4288 unterstützen und erstreihen, wenn Ihr ein gesetzeskonformes Vorgehen in Sachen Vollmacht auf der Bundesgeneralversammlung wollt!
Neue Anregung: BGF kann sehr wohl feststellen, dass Vollmachten Gesetzeskonform sind und rechtlich nicht ausgeschlossen werden können!
BGF kann sehr wohl feststellen, dass Vollmachten Gesetzeskonform sind und rechtlich nicht ausgeschlossen werden können! Es ist schlicht und ergreifend nicht möglich Vollmachten die dem ABGB voll inhaltlich entsprechen rechtskonform nicht anzuerkennen. Kein Verein dieser Welt und auch keine politische Partei kann geltendes Recht beugen, oder gar ändern (zumindest nicht ohne Mehrheit im Parlament). Die Bundesgeneralversammlung der Piratenpartei kann auch nicht die STVO außer Kraft setzen... und auch nicht das ABGB. Über die Nichtzulassung von Vollmachten auf der BGV abzustimmen wäre ungefähr genau so bindend und zielführend, wie für 180 km/h auf der Autobahn in Österreich abzustimmen: nämlich gar nicht.
BGF kann sehr wohl feststellen, dass Vollmachten Gesetzeskonform sind und rechtlich nicht ausgeschlossen werden können!
Es ist schlicht und ergreifend nicht möglich Vollmachten die dem ABGB voll inhaltlich entsprechen rechtskonform nicht anzuerkennen. Kein Verein dieser Welt und auch keine politische Partei kann geltendes Recht beugen, oder gar ändern (zumindest nicht ohne Mehrheit im Parlament). Die Bundesgeneralversammlung der Piratenpartei kann auch nicht die STVO außer Kraft setzen... und auch nicht das ABGB.
Über die Nichtzulassung von Vollmachten auf der BGV abzustimmen wäre ungefähr genau so bindend und zielführend, wie für 180 km/h auf der Autobahn in Österreich abzustimmen: nämlich gar nicht.
Neue Anregung: Eine Ausweiskopie ist leicht fälschbar
Ein Ausweis besitzt nicht umsonst fälschungssichere Merkmale
Neue Anregung: ohne notarielle Beglaubigung oder dergleichen kann nicht überprüft werden, ob die Vollmacht wirklich vom Vollmachtgeber unterschrieben wurde
Neue Anregung: berücksichtigung von BGO §4(3)
Ich bin weiterhin der Meinung, dass BGO §4(3) impliziert, dass man vor Ort akkreditiert sein muss um überhaupt ein Stimmrecht zu haben! Und es kann nur derjenige ein Stimmrecht mittels Vollmacht übertragen der auch ein solches besitzt!
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Antrag an die BGF: Thema 1862 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 1 Tag 02:11:06) i4285: Keine Delegationen (Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe) auf der BGV
Da unsere Satzung die mittelbare Stimmabgabe auf Mitgliederversammlungen nicht ausschließt, sind viele Piraten der Ansicht, dass diese durch Vollmachten auf der nächtsten BGV, Offline-Delegationen Gültigkeit haben. Siehe: https://forum.piratenpartei.at/thread-9832.html Beschluss Die BGF möge folgenden Beschluss fassen: Die BGF akzeptiert keine schriftlichen Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe auf der nächsten BGV. Die BGF bringt den Mitgliedern vor der BGV folgende Sachverhalte zur Kenntnis: Mittelbare Stimmabgabe ist auf der BGV 2014-1 nicht möglich. Es sind bereits Anträge an diese BGV gestellt die eine mittelbarer Stimmabgabe behandeln. Begründung Der Umgang mit Vollmachten wird auf der BGV durch die BGV entschieden Der Umgang mit Vollmachten wird auf der BGV durch die BGV entschieden, sollte die BGV entscheiden, dass Vollmachten zulässig sind können diese auch später noch "akkreditiert" werden und ein Stimmrecht bekommen. Keine unmittelbare Eingriffsmöglichkeit → Delegiertensystem Auf einer Mitgliederversammlung werden dicht gedrängt viele Abstimmungen und Wahlen abgehalten - ein Eingriff des Vollmachtgebers ist daher nicht jederzeit möglich und auch eine Änderung der Bevollmächtigung während der Versammliung scheidet aus organisatorischen Gründen aus, denn dann müsste vor jeder Abstimmung die Stimmberechtigung überprüft werden. Offline Vollmachten sind intransparent und im Einzelfall möglicherweise nicht auszählbar Offline wird das Stimmverhalten des Einzelnen nicht protokolliert. Daher ist für den Vollmachtsgeber nicht nachvollziehbar, wie der Bevollmächtigte abgestimmt hat. Insbesondere wenn Vollmachten sinnvoll eingesetzt werden, nämlich mit der Möglichkeit der Weitergabe der Vertretungsmacht nach Thema oder Themenbereich, ist die Stimmverteilung auch für die unmittelbaren Teilnehmer der Versammlung intransparent und vor allem die Auszählung ist geradezu unmöglich, denn die Stimmberechtigung müsste für jede Abstimmung neu festgestellt werden :/. Zitat aus dem Forum: Empfehlung ans SG "Meine Empfehlung an den Vorsitzenden: Ablehnen nach §5.3 (2) SGO, weil einerseits geschichtlich eindeutig (1) und andererseits bereits für die BGV eingebracht (2). Die Relevanz steht dadurch in keinem Verhältnis zum Aufwand einer Bearbeitung durch die SR über die Feiertage. Diese Regelung hätte den Vorteil, dass sie schnellstmöglich eine Entscheidung für die Mitglieder bringt. Diese Entscheidung entspricht auch der Tendenz der Abstimmung von Thema 1659 sowie den Gepflogenheiten der vorangegangenen BGVen. (1): 2010 wurden die Vollmachten (damals auf 5 Stück pro teilnehmenden Mitglied begrenzt) aus der Satzung genommen, weil diese auf der GV für deutlichen Unmut unter den Teilnehmern sorgten. Die damalige Intention war die Unterbindung von Vollmachten. Seither gab es keine anderen diesbezüglichen Satzungsänderungen. (2): Thema 1859" Anregungen Was, wenn Vollmachten dann doch zugelassen werden? dann können mitglieder, die im vertrauen auf die BGF-Auskunft nichts gemacht haben zurecht sagen, dass sie getäuscht wurden! Nein, weil die BGF auch darüber informiert, dass während der BGV dieses Thema noch behandelt wird und somit auch im Nachhinein Vollmachten zugelassen werden können, siehe Antrag. Das ist die Wahrheit und somit keine Täuschung.
"Meine Empfehlung an den Vorsitzenden:
Ablehnen nach §5.3 (2) SGO, weil einerseits geschichtlich eindeutig (1) und andererseits bereits für die BGV eingebracht (2). Die Relevanz steht dadurch in keinem Verhältnis zum Aufwand einer Bearbeitung durch die SR über die Feiertage. Diese Regelung hätte den Vorteil, dass sie schnellstmöglich eine Entscheidung für die Mitglieder bringt. Diese Entscheidung entspricht auch der Tendenz der Abstimmung von Thema 1659 sowie den Gepflogenheiten der vorangegangenen BGVen.
(1): 2010 wurden die Vollmachten (damals auf 5 Stück pro teilnehmenden Mitglied begrenzt) aus der Satzung genommen, weil diese auf der GV für deutlichen Unmut unter den Teilnehmern sorgten. Die damalige Intention war die Unterbindung von Vollmachten. Seither gab es keine anderen diesbezüglichen Satzungsänderungen.
(2): Thema 1859"
Neue Anregung: Um ein Auto anzumelden reicht dem Amt eine Ausweiskopie, für ein Visum reicht eine Ausweiskopie, dann wird es für uns auch ausreichend sein.
Um ein Auto anzumelden reicht dem Amt eine Ausweiskopie, für ein Visum reicht eine Ausweiskopie, dann wird es für uns auch ausreichend sein.
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Antrag an die BGF: Thema 1862 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 1 Tag 01:28:00) i4283: Feststellung zum Umgang mit Vollmachten und Stimmrecht auf Physischen-Mitgliederversammlungen
Begründung Da unsere Satzung die mittelbare Stimmabgabe auf Mitgliederversammlungen nicht ausschließt, sind viele Piraten der Ansicht, dass diese durch Vollmachten auf der nächsten BGV, Offline-Delegationen Gültigkeit haben. Siehe: https://forum.piratenpartei.at/thread-9832.html Beschluss Die BGF möge folgenden Beschluss fassen: Die BGF akzeptiert schriftliche Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe auf der nächsten BGV, falls der Vollmachtgeber aufgrund eines aufrechten Zahlungsstatus des Mitgliedsbeitrages stimmberechtigt ist aufgrund einer Akkreditierung vor Ort stimmberechtigt ist aufgrund einer mindestens 4 wöchigen Mitgliedschaft stimmberechtigt ist und die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vollmacht notariell beglaubigt ist oder die Unterschrift des Vollmachtgebers unter der Aufsicht von mindestens 2 BGF Mitgliedern erfolgte!. Ausweiskopien sind aufgrund der leichten Fälschbarkeit explizit nicht als Legitimation einer Vollmacht zulässig. Auch eine Akkreditierung ohne persönliche Anwesenheit ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Der Bevollmächtigte erhält zur Ausübung der Vollmacht eine zusätzliche Stimmkarte. Mit dieser zusätzlichen Stimmkarte kann an öffentlichen Abstimmungen teilgenommen werden und diese werden dem jeweiligen Abstimmungsverhalten zugerechnet. Die BGF bringt den Mitgliedern vor der BGV folgende Sachverhalte zur Kenntnis: Mittelbare Stimmabgabe ist auf der BGV 2014-1 unter den oben genannten Bedingungen grundsätzlich möglich. An Personenwahlen bzw. geheimen Abstimmungen kann laut §6-7 der Satzung mit Vollmachten nicht teilgenommen werden. Es sind bereits Anträge an diese BGV gestellt, nach deren Annahme jede Art von mittelbarer Stimmabgabe auf physischen Versammlungen unzulässig ist - Bereits akkreditierte Bevollmächtigungen verlieren damit ihre Gültigkeit. Aufgrund von BGO §4(3) sind nur vor Ort akkreditierte Mitglieder stimmberechtigt! Anregungen https://liquid.piratenpartei.at/suggestion/show/2942.html Wurde nun berücksichtigt! https://liquid.piratenpartei.at/suggestion/show/2951.html In i4288 wurde jedoch BGO §4(3) nicht berücksichtigt. Dieser impliziert, dass ein Stimmrecht nur bei einer Akkreditierung vor Ort vorhanden ist. https://liquid.piratenpartei.at/suggestion/show/2945.html Der Antrag erlaubt auch eine Unterzeichnung unter der Aufsicht von 2 BGF Mitgliedern!
Da unsere Satzung die mittelbare Stimmabgabe auf Mitgliederversammlungen nicht ausschließt, sind viele Piraten der Ansicht, dass diese durch Vollmachten auf der nächsten BGV, Offline-Delegationen Gültigkeit haben. Siehe: https://forum.piratenpartei.at/thread-9832.html
Aufgrund von BGO §4(3) sind nur vor Ort akkreditierte Mitglieder stimmberechtigt!
https://liquid.piratenpartei.at/suggestion/show/2951.html In i4288 wurde jedoch BGO §4(3) nicht berücksichtigt. Dieser impliziert, dass ein Stimmrecht nur bei einer Akkreditierung vor Ort vorhanden ist.
https://liquid.piratenpartei.at/suggestion/show/2945.html Der Antrag erlaubt auch eine Unterzeichnung unter der Aufsicht von 2 BGF Mitgliedern!
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Antrag an die BGF: Thema 1862 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 1 Tag 01:26:57) i4283: Feststellung zum Umgang mit Vollmachten und Stimmrecht auf Physischen-Mitgliederversammlungen
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Antrag an die BGF: Thema 1862 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Eingefroren (noch -00:00:36)
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Antrag an die BGF: Thema 1862 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abstimmung (noch 23:59:52)
Neues Kontra-Argument: Die Gültigkeit von Vollmachten ist unbestritten - hat nur mit deren Akzeptanz genau 0 zu tun
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Antrag an die BGF: Thema 1862 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abgeschlossen (mit Gewinner)
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