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Feststellung zum Umgang mit Delegationen auf Offline-Mitgliederversammlungen (self.Allgemein)
submitted 10 years ago by LiquidBot
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[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points 10 years ago
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Antrag an die BGF: Thema 1862 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 1 Tag 22:48:54) i4288: Feststellung zum Umgang mit Vollmachten und Stimmrecht auf Physischen-Mitgliederversammlungen (ohne notarielle Beglaubigung)
Begründung Da unsere Satzung die mittelbare Stimmabgabe auf Mitgliederversammlungen nicht ausschließt, haben Vollmachten Ihre Gültigkeit! Beschluss Die BGF möge folgenden Beschluss fassen: Die BGF akzeptiert schriftliche Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe auf der nächsten BGV, falls der Vollmachtgeber aufgrund eines aufrechten Zahlungsstatus des Mitgliedsbeitrages stimmberechtigt ist aufgrund einer Akkreditierung im System (Admidio) stimmberechtigt ist aufgrund einer mindestens 4 wöchigen Mitgliedschaft stimmberechtigt ist und eine Kopie eines Lichbildausweißes beigelegt ist, wobei Name, Geburtsdatum, austellende Behörde und Ausweisnummer klar ersichtlich sein muss. In jeden Geschäftsvorgang werden Lichtbildausweise zur Legitimation akzeptiert, da diese anhand der Ausweisnummer nachprüfbar sind. Vollmachten sind auch ohne notarielle Beglaubigung generell zulässig! Die BGF bringt den Mitgliedern vor der BGV folgende Sachverhalte zur Kenntnis: Mittelbare Stimmabgabe ist auf der BGV 2014-1 unter den oben genannten Bedingungen grundsätzlich möglich. An Personenwahlen bzw. geheimen Abstimmungen kann laut §6-7 der Satzung mit Vollmachten nicht teilgenommen werden. Dieser Beschluss ist bindend und kann auf der BGV nicht revidiert werden!
Da unsere Satzung die mittelbare Stimmabgabe auf Mitgliederversammlungen nicht ausschließt, haben Vollmachten Ihre Gültigkeit!
Die BGF möge folgenden Beschluss fassen: Die BGF akzeptiert schriftliche Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe auf der nächsten BGV, falls der Vollmachtgeber
aufgrund eines aufrechten Zahlungsstatus des Mitgliedsbeitrages stimmberechtigt ist
aufgrund einer Akkreditierung im System (Admidio) stimmberechtigt ist
aufgrund einer mindestens 4 wöchigen Mitgliedschaft stimmberechtigt ist und
eine Kopie eines Lichbildausweißes beigelegt ist, wobei Name, Geburtsdatum, austellende Behörde und Ausweisnummer klar ersichtlich sein muss.
In jeden Geschäftsvorgang werden Lichtbildausweise zur Legitimation akzeptiert, da diese anhand der Ausweisnummer nachprüfbar sind. Vollmachten sind auch ohne notarielle Beglaubigung generell zulässig!
Die BGF bringt den Mitgliedern vor der BGV folgende Sachverhalte zur Kenntnis:
Mittelbare Stimmabgabe ist auf der BGV 2014-1 unter den oben genannten Bedingungen grundsätzlich möglich.
An Personenwahlen bzw. geheimen Abstimmungen kann laut §6-7 der Satzung mit Vollmachten nicht teilgenommen werden.
Dieser Beschluss ist bindend und kann auf der BGV nicht revidiert werden!
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[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points ago