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Feststellung zum Umgang mit Delegationen auf Offline-Mitgliederversammlungen (self.Allgemein)
submitted 10 years ago by LiquidBot
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[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points 10 years ago
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Antrag an die BGF: Thema 1862 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 2 Tage 01:14:57) i4283: Feststellung zum Umgang mit Vollmachten und Stimmrecht auf Physischen-Mitgliederversammlungen
Begründung Da unsere Satzung die mittelbare Stimmabgabe auf Mitgliederversammlungen nicht ausschließt, sind viele Piraten der Ansicht, dass diese durch Vollmachten auf der nächtsten BGV, Offline-Delegationen Gültigkeit haben. Siehe: https://forum.piratenpartei.at/thread-9832.html Beschluss Die BGF möge folgenden Beschluss fassen: Die BGF akzeptiert schriftliche Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe auf der nächsten BGV, falls der Vollmachtgeber aufgrund eines aufrechten Zahlungsstatus des Mitgliedsbeitrages stimmberechtigt ist aufgrund einer Akkreditierung vor Ort stimmberechtigt ist aufgrund einer mindestens 4 wöchigen Mitgliedschaft stimmberechtigt ist und die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vollmacht notariell beglaubigt ist oder die Unterschrift des Vollmachtgebers unter der Aufsicht von mindestens 2 BGF Mitgliedern erfolgte!. Ausweiskopien sind aufgrund der leichten Fälschbarkeit explizit nicht als Legitimation einer Vollmacht zulässig. Auch eine Akkreditierung ohne persönliche Anwesenheit ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Der Bevollmächtigte erhält zur Ausübung der Vollmacht eine zusätzliche Stimmkarte. Mit dieser zusätzlichen Stimmkarte kann an öffentlichen Abstimmungen teilgenommen werden und diese werden dem jeweiligen Abstimmungsverhalten zugerechnet. Die BGF bringt den Mitgliedern vor der BGV folgende Sachverhalte zur Kenntnis: Mittelbare Stimmabgabe ist auf der BGV 2014-1 unter den oben genannten Bedingungen grundsätzlich möglich. An Personenwahlen bzw. geheimen Abstimmungen kann laut §6-7 der Satzung mit Vollmachten nicht teilgenommen werden. Es sind bereits Anträge an diese BGV gestellt, nach deren Annahme jede Art von mittelbarer Stimmabgabe auf physischen Versammlungen unzulässig ist - Bereits akkreditierte Bevollmächtigungen verlieren damit ihre Gültigkeit. Aufgrund von BGO §4(3) sind nur vor Ort akkreditierte Mitglieder stimmberechtig! Anregungen https://liquid.piratenpartei.at/suggestion/show/2942.html Wurde nun berücksichtigt!
Da unsere Satzung die mittelbare Stimmabgabe auf Mitgliederversammlungen nicht ausschließt, sind viele Piraten der Ansicht, dass diese durch Vollmachten auf der nächtsten BGV, Offline-Delegationen Gültigkeit haben. Siehe: https://forum.piratenpartei.at/thread-9832.html
Die BGF möge folgenden Beschluss fassen: Die BGF akzeptiert schriftliche Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe auf der nächsten BGV, falls der Vollmachtgeber
aufgrund eines aufrechten Zahlungsstatus des Mitgliedsbeitrages stimmberechtigt ist
aufgrund einer Akkreditierung vor Ort stimmberechtigt ist
aufgrund einer mindestens 4 wöchigen Mitgliedschaft stimmberechtigt ist und
die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vollmacht notariell beglaubigt ist oder die Unterschrift des Vollmachtgebers unter der Aufsicht von mindestens 2 BGF Mitgliedern erfolgte!.
Ausweiskopien sind aufgrund der leichten Fälschbarkeit explizit nicht als Legitimation einer Vollmacht zulässig. Auch eine Akkreditierung ohne persönliche Anwesenheit ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Der Bevollmächtigte erhält zur Ausübung der Vollmacht eine zusätzliche Stimmkarte. Mit dieser zusätzlichen Stimmkarte kann an öffentlichen Abstimmungen teilgenommen werden und diese werden dem jeweiligen Abstimmungsverhalten zugerechnet.
Die BGF bringt den Mitgliedern vor der BGV folgende Sachverhalte zur Kenntnis:
Mittelbare Stimmabgabe ist auf der BGV 2014-1 unter den oben genannten Bedingungen grundsätzlich möglich.
An Personenwahlen bzw. geheimen Abstimmungen kann laut §6-7 der Satzung mit Vollmachten nicht teilgenommen werden.
Es sind bereits Anträge an diese BGV gestellt, nach deren Annahme jede Art von mittelbarer Stimmabgabe auf physischen Versammlungen unzulässig ist - Bereits akkreditierte Bevollmächtigungen verlieren damit ihre Gültigkeit.
Aufgrund von BGO §4(3) sind nur vor Ort akkreditierte Mitglieder stimmberechtig!
https://liquid.piratenpartei.at/suggestion/show/2942.html Wurde nun berücksichtigt!
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[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points ago