Die Bundesorganisation der Piratenpartei Österreichs spricht sich grundsätzlich für einen gemeinsamen Antritt als Wahlplattform „Echt Rot“ bei der Nationalratswahl 2017 aus.
Da die Bündnispartner und Rahmenbedingungen erst nach der BGV feststehen werden, beschließen wir die Teilnahme am Bündnis vorbehaltlich folgender Bedingungen:
(1) Die Ziele und Grundsätze des Bündnisses entsprechen dem Grundsatzprogramm und Zielen laut Satzung der Piratenpartei bzw. wiedersprechen diesen zumindest nicht
(2) Das Bündnis erfüllt, soweit zu diesem Zeitpunkt möglich, alle gesetzlichen und formalen Anforderungen um bei der Nationalratswahl antreten zu können
(3) Das Bündnis ist demokratisch organisiert
Jede natürliche Person (Aktivist*in) kann am Bündnis teilnehmen
Anträge können von allen Aktivist*innen online über eine geeignete Plattform oder bei einer Versammlung eingebracht und abgestimmt werden
Beschlüsse werden zumindest mit einfacher Mehrheit getroffen. Übersteigt die Zahl der Enthaltungen die der gültigen Stimmen, so gibt es kein Abstimmungsergebnis
Das Programm wird mit zumindest 60% Zustimmung beschlossen
Bei Personenwahlen gilt der Grundsatz der unmittelbaren und geheimen Stimmabgabe
Personen werden mit zumindest 60% Zustimmung gewählt
JedeR Aktivist*in kann für ein Organ oder einen Listenplatz kandidieren
Von Aufsichtsorganen ausgeschlossen sind Aktivist*innen, welche Mitglied in einem Leitungsorgan sind oder politische Mandate innehaben
Aktivistin können Mitglieder für Organen bzw. Kandidatinnen für Listenplätze frei wählen
Aktivist*in können beschließen, dass Listenplätze ab einer bestimmten Position von einem Organ festgelegt/aufgefüllt werden
(4) Das Bündnis stellt sicher, dass in geeigneter Weise dokumentiert und online abrufbar sind:
Struktur des Bündnisses und Besetzung von Organe/Listen
Protokolle/Beschlüsse von Organen
Mittelherkunft und Verwendung
Ziele und Grundsätze
Wir verpflichten uns im Falle des Zustandekommens eines Bündnisses:
Wir beauftragen die Bundesorgane mit dem Bündnis in Kontakt zu treten und erteilen das Mandat ein Wahlbündnis unter genannten Bedingungen einzugehen. Dieses Mandat erlischt:
wenn das Bündnis diese Bedingungen ablehnt oder
durch Ablauf, nach Verstreichen des 14. Tages vor dem Stichtag gemäß §1 Abs. 2 NRWO
Kommt keine Vereinbarung zustande, gilt die jeweilige Entscheidung zu einem alleinigen Antritt:
(a) Die Bundesorganisation der Piratenpartei Österreichs spricht sich beim Nichtzustandekommen eines Bündnisses für einen Antritt bei der Nationalratswahl 2017 aus.
(b) Die Bundesorganisation der Piratenpartei Österreichs spricht sich beim Nichtzustandekommen eines Bündnisses gegen einen Antritt bei der Nationalratswahl 2017 aus.
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