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Bundesweite Themen: Liquid-Systembetrieb
Änderung von Themenbereichen, Quoren, Fristen und Regelwerken: Thema 1847
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Neu (noch 7 Tage 23:58:14)
i4230: Reakkreditierung alle 444 Tage oder nach Misstrauens- oder Ausschlussantrag

Die Liquid Democracy Ordnung ( https://wiki.piratenpartei.at/wiki/LDO ) soll wie folgt geändert werden

Alt

§6. Akkreditierung

  • (1) Jedes Mitglied muss vor Erlangung des Stimmrechts in Liquid einmal initial akkreditiert werden.

  • (2) Die Akkreditierung erfolgt prinzipiell durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei einem Mitglied der BGF, bei einem Mitglied eines LV oder bei von BGF oder LV durch Beschluss legitimierten Personen.

  • (3) Die in (2) beschriebene Akkreditierung ist einerseits auf BGV oder LGV möglich, andererseits sollten zu diesem Zweck die nach (2) legitimierten Personen nach Möglichkeit regelmäßig auf Stammtischen oder sonstigen Parteiveranstaltungen anwesend sein, um eine möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Akkreditierung anzubieten.

  • (4) Für Mitglieder, für die die in (3) angegebenen Möglichkeiten der persönlichen Akkreditierung aus verschiedenen Gründen (entlegener Wohnort, Bettlägerigkeit, …) nicht möglich sind, sind anderweitige äquivalente Möglichkeiten der Akkreditierung vorzusehen, etwa eine Identifizierung per Postident, per Bürgerkarte, per notarieller Beglaubigung oder gegebenenfalls durch eine anderweitige persönliche Vereinbarung mit einer nach (2) legitimierten Person.

Neu

  • (1) Jedes Mitglied muss vor Erlangung des Stimmrechts in Liquid einmal initial akkreditiert werden.

  • (2) Die Akkreditierung erfolgt jeweils für die Dauer von 444 Tagen

  • (3) Die Akkreditierung erfolgt prinzipiell durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei einem Mitglied der BGF, bei einem Mitglied eines LV oder bei von BGF oder LV durch Beschluss legitimierten Personen.

  • (4) Die in (3) beschriebene Akkreditierung ist einerseits auf BGV oder LGV möglich, andererseits sollten zu diesem Zweck die nach** (3)** legitimierten Personen nach Möglichkeit regelmäßig auf Stammtischen oder sonstigen Parteiveranstaltungen anwesend sein, um eine möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Akkreditierung anzubieten.

  • (5) Für Mitglieder, für die die in (4) angegebenen Möglichkeiten der persönlichen Akkreditierung aus verschiedenen Gründen (entlegener Wohnort, Bettlägerigkeit, …) nicht möglich sind, sind anderweitige äquivalente Möglichkeiten der Akkreditierung vorzusehen, etwa eine Identifizierung per Postident, per Bürgerkarte, per notarieller Beglaubigung oder gegebenenfalls durch eine anderweitige persönliche Vereinbarung mit einer nach (3) legitimierten Person.

  • (6) Nach einem erfolgreichen Misstrauens- oder Ausschlussantrag gegen ein Mitglied der Piratenpartei müssen die ausschließlich durch diese Person akkreditierten Mitglieder sich binnen 30 Tagen einer Re-Akkreditierung unterziehen um ihr Stimmrecht nicht zu verlieren.

  • (7) Nach erfolgreichem Beschluss dieser Bestimmung in Liquid wird allen Akkreditierungsbefugten eine einmalige Übergangsfrist von 60 Tagen eingeräumt um die oben beschriebenen Änderungen durchzusetzen, danach wird dieser Paragraph automatisch gestrichen

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Bundesweite Themen: Liquid-Systembetrieb
Änderung von Themenbereichen, Quoren, Fristen und Regelwerken: Thema 1847
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Neu (noch 7 Tage 23:57:13)
i4230: Reakkreditierung alle 444 Tage oder nach Misstrauens- oder Ausschlussantrag

Die Liquid Democracy Ordnung ( https://wiki.piratenpartei.at/wiki/LDO ) soll wie folgt geändert werden

Alt

§6. Akkreditierung

  • (1) Jedes Mitglied muss vor Erlangung des Stimmrechts in Liquid einmal initial akkreditiert werden.

  • (2) Die Akkreditierung erfolgt prinzipiell durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei einem Mitglied der BGF, bei einem Mitglied eines LV oder bei von BGF oder LV durch Beschluss legitimierten Personen.

  • (3) Die in (2) beschriebene Akkreditierung ist einerseits auf BGV oder LGV möglich, andererseits sollten zu diesem Zweck die nach (2) legitimierten Personen nach Möglichkeit regelmäßig auf Stammtischen oder sonstigen Parteiveranstaltungen anwesend sein, um eine möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Akkreditierung anzubieten.

  • (4) Für Mitglieder, für die die in (3) angegebenen Möglichkeiten der persönlichen Akkreditierung aus verschiedenen Gründen (entlegener Wohnort, Bettlägerigkeit, …) nicht möglich sind, sind anderweitige äquivalente Möglichkeiten der Akkreditierung vorzusehen, etwa eine Identifizierung per Postident, per Bürgerkarte, per notarieller Beglaubigung oder gegebenenfalls durch eine anderweitige persönliche Vereinbarung mit einer nach (2) legitimierten Person.

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  • (1) Jedes Mitglied muss vor Erlangung des Stimmrechts in Liquid einmal initial akkreditiert werden.

  • (2) Die Akkreditierung erfolgt jeweils für die Dauer von 444 Tagen

  • (3) Die Akkreditierung erfolgt prinzipiell durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei einem Mitglied der BGF, bei einem Mitglied eines LV oder bei von BGF oder LV durch Beschluss legitimierten Personen.

  • (4) Die in (3) beschriebene Akkreditierung ist einerseits auf BGV oder LGV möglich, andererseits sollten zu diesem Zweck die nach** (3)** legitimierten Personen nach Möglichkeit regelmäßig auf Stammtischen oder sonstigen Parteiveranstaltungen anwesend sein, um eine möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Akkreditierung anzubieten.

  • (5) Für Mitglieder, für die die in (4) angegebenen Möglichkeiten der persönlichen Akkreditierung aus verschiedenen Gründen (entlegener Wohnort, Bettlägerigkeit, …) nicht möglich sind, sind anderweitige äquivalente Möglichkeiten der Akkreditierung vorzusehen, etwa eine Identifizierung per Postident, per Bürgerkarte, per notarieller Beglaubigung oder gegebenenfalls durch eine anderweitige persönliche Vereinbarung mit einer nach (3) legitimierten Person.

  • (6) Nach einem erfolgreichen Misstrauens- oder Ausschlussantrag gegen ein Mitglied der Piratenpartei müssen die ausschließlich durch diese Person akkreditierten Mitglieder sich binnen 30 Tagen einer Re-Akkreditierung unterziehen um ihr Stimmrecht nicht zu verlieren.

  • (7) Nach erfolgreichem Beschluss dieser Bestimmung in Liquid wird allen Akkreditierungsbefugten eine einmalige Übergangsfrist von 60 Tagen eingeräumt um die oben beschriebenen Änderungen durchzusetzen, danach wird dieser Absatz (7) automatisch gestrichen

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Bundesweite Themen: Liquid-Systembetrieb
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Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Diskussion (noch 14 Tage 23:59:49)

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Neue Anregung: Ungleichbehandlung unseres obersten willensgebenden Organs

Die BGV ist unser oberstes willensgebendes Organ. Dafür muss ich mich bei jeder BGV neu akkreditieren. Daher bedeutet dieser Antrag eine Diskriminierung der Bundesgeneralversammlung.

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Neue Anregung: Begründung?

Gibt es einen Anlass für diese Vorschläge?

Warum ausgerechnet 444 Tage?

Warum macht ein Misstrauensantrag (z.B. wegen Missachtung eines Beschlusses) eine Person in jedem Fall retroaktiv so vertrauensunwürdig, dass ihre Akkreditierungen ungültig werden?

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Änderung von Themenbereichen, Quoren, Fristen und Regelwerken: Thema 1847
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 14 Tage 21:00:07)
i4230: Reakkreditierung alle 444 Tage oder nach Misstrauens- oder Ausschlussantrag

Die Liquid Democracy Ordnung ( https://wiki.piratenpartei.at/wiki/LDO ) soll wie folgt geändert werden

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§6. Akkreditierung

  • (1) Jedes Mitglied muss vor Erlangung des Stimmrechts in Liquid einmal initial akkreditiert werden.

  • (2) Die Akkreditierung erfolgt prinzipiell durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei einem Mitglied der BGF, bei einem Mitglied eines LV oder bei von BGF oder LV durch Beschluss legitimierten Personen.

  • (3) Die in (2) beschriebene Akkreditierung ist einerseits auf BGV oder LGV möglich, andererseits sollten zu diesem Zweck die nach (2) legitimierten Personen nach Möglichkeit regelmäßig auf Stammtischen oder sonstigen Parteiveranstaltungen anwesend sein, um eine möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Akkreditierung anzubieten.

  • (4) Für Mitglieder, für die die in (3) angegebenen Möglichkeiten der persönlichen Akkreditierung aus verschiedenen Gründen (entlegener Wohnort, Bettlägerigkeit, …) nicht möglich sind, sind anderweitige äquivalente Möglichkeiten der Akkreditierung vorzusehen, etwa eine Identifizierung per Postident, per Bürgerkarte, per notarieller Beglaubigung oder gegebenenfalls durch eine anderweitige persönliche Vereinbarung mit einer nach (2) legitimierten Person.

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  • (1) Jedes Mitglied muss vor Erlangung des Stimmrechts in Liquid einmal initial akkreditiert werden.

  • (2) Die Akkreditierung erfolgt jeweils für die Dauer von 444 Tagen

  • (3) Die Akkreditierung erfolgt prinzipiell durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei einem Mitglied der BGF, bei einem Mitglied eines LV oder bei von BGF oder LV durch Beschluss legitimierten Personen.

  • (4) Die in (3) beschriebene Akkreditierung ist einerseits auf BGV oder LGV möglich, andererseits sollten zu diesem Zweck die nach** (3)** legitimierten Personen nach Möglichkeit regelmäßig auf Stammtischen oder sonstigen Parteiveranstaltungen anwesend sein, um eine möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Akkreditierung anzubieten.

  • (5) Für Mitglieder, für die die in (4) angegebenen Möglichkeiten der persönlichen Akkreditierung aus verschiedenen Gründen (entlegener Wohnort, Bettlägerigkeit, …) nicht möglich sind, sind anderweitige äquivalente Möglichkeiten der Akkreditierung vorzusehen, etwa eine Identifizierung per Postident, per Bürgerkarte, per notarieller Beglaubigung oder gegebenenfalls durch eine anderweitige persönliche Vereinbarung mit einer nach (3) legitimierten Person.

  • (6) Nach einem erfolgreichen Misstrauens- oder Ausschlussantrag gegen ein Mitglied der Piratenpartei müssen die ausschließlich durch diese Person akkreditierten Mitglieder sich binnen 30 Tagen einer Re-Akkreditierung unterziehen um ihr Stimmrecht nicht zu verlieren.

  • (7) Nach erfolgreichem Beschluss dieser Bestimmung in Liquid wird allen Akkreditierungsbefugten eine einmalige Übergangsfrist von 60 Tagen eingeräumt um die oben beschriebenen Änderungen durchzusetzen, danach wird dieser Absatz (7) automatisch gestrichen

Begründung

Ich halte es für immens wichtig, dass wir unsere Mitglieder in gewissen Zeitabständen reakkreditieren um somit sicher zu stellen, dass das Prinzip 1 User - 1 Stimme erfüllt bleibt. Eventuell anzudenken wäre, dass die Reakkreditierung durch eine oder mehrere andere Personen als die ursprüngliche Person erfolgen muss (oder Umsetzung der Web of Trust Idee), hierfür sind jedoch Alternativanträge möglich.

Antworten auf Anregungen

Gibt es einen Anlass für diese Vorschläge?

Ich hatte es schon lange vor

Warum ausgerechnet 444 Tage?

Von den Deutschen kopiert, dafür gibt es keinen speziellen Grund. siehe https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/2557.html

Warum macht ein Misstrauensantrag (z.B. wegen Missachtung eines Beschlusses) eine Person in jedem Fall retroaktiv so vertrauensunwürdig, dass ihre Akkreditierungen ungültig werden?

Wenn ich einer Person aufgrund der Missachtung von Basisbeschlüssen das Misstrauen ausspreche, dann bin ich persönlich der Meinung, dass eine Mehrheit dieser Person nicht traut, und somit überprüft werden sollte, ob Akkreditierungen, die diese Person vorgenommen hat weiterhin gültig sind. Die Akkreditierungen werden nicht rückwirkend ungültig, sondern erst nach Ablauf einer 30 Tage Frist, bzw. nach Inkrafttreten dieses Antrages nach 60 Tagen.

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Phase: Diskussion (noch 14 Tage 20:57:06)
i4230: Reakkreditierung alle 444 Tage oder nach Misstrauens- oder Ausschlussantrag

Die Liquid Democracy Ordnung ( https://wiki.piratenpartei.at/wiki/LDO ) soll wie folgt geändert werden

Alt

§6. Akkreditierung

  • (1) Jedes Mitglied muss vor Erlangung des Stimmrechts in Liquid einmal initial akkreditiert werden.

  • (2) Die Akkreditierung erfolgt prinzipiell durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei einem Mitglied der BGF, bei einem Mitglied eines LV oder bei von BGF oder LV durch Beschluss legitimierten Personen.

  • (3) Die in (2) beschriebene Akkreditierung ist einerseits auf BGV oder LGV möglich, andererseits sollten zu diesem Zweck die nach (2) legitimierten Personen nach Möglichkeit regelmäßig auf Stammtischen oder sonstigen Parteiveranstaltungen anwesend sein, um eine möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Akkreditierung anzubieten.

  • (4) Für Mitglieder, für die die in (3) angegebenen Möglichkeiten der persönlichen Akkreditierung aus verschiedenen Gründen (entlegener Wohnort, Bettlägerigkeit, …) nicht möglich sind, sind anderweitige äquivalente Möglichkeiten der Akkreditierung vorzusehen, etwa eine Identifizierung per Postident, per Bürgerkarte, per notarieller Beglaubigung oder gegebenenfalls durch eine anderweitige persönliche Vereinbarung mit einer nach (2) legitimierten Person.

Neu

  • (1) Jedes Mitglied muss vor Erlangung des Stimmrechts in Liquid einmal initial akkreditiert werden.

  • (2) Die Akkreditierung erfolgt jeweils für die Dauer von 444 Tagen

  • (3) Die Akkreditierung erfolgt prinzipiell durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei einem Mitglied der BGF, bei einem Mitglied eines LV oder bei von BGF oder LV durch Beschluss legitimierten Personen.

  • (4) Die in (3) beschriebene Akkreditierung ist einerseits auf BGV oder LGV möglich, andererseits sollten zu diesem Zweck die nach** (3)** legitimierten Personen nach Möglichkeit regelmäßig auf Stammtischen oder sonstigen Parteiveranstaltungen anwesend sein, um eine möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Akkreditierung anzubieten.

  • (5) Für Mitglieder, für die die in (4) angegebenen Möglichkeiten der persönlichen Akkreditierung aus verschiedenen Gründen (entlegener Wohnort, Bettlägerigkeit, …) nicht möglich sind, sind anderweitige äquivalente Möglichkeiten der Akkreditierung vorzusehen, etwa eine Identifizierung per Postident, per Bürgerkarte, per notarieller Beglaubigung oder gegebenenfalls durch eine anderweitige persönliche Vereinbarung mit einer nach (3) legitimierten Person.

  • (6) Nach einem erfolgreichen Misstrauens- oder Ausschlussantrag gegen ein Mitglied der Piratenpartei müssen die ausschließlich durch diese Person akkreditierten Mitglieder sich binnen 30 Tagen einer Re-Akkreditierung unterziehen um ihr Stimmrecht nicht zu verlieren.

  • (7) Nach erfolgreichem Beschluss dieser Bestimmung in Liquid wird allen Akkreditierungsbefugten eine einmalige Übergangsfrist von 60 Tagen eingeräumt um die oben beschriebenen Änderungen durchzusetzen, danach wird dieser Absatz (7) automatisch gestrichen

Begründung

Ich halte es für immens wichtig, dass wir unsere Mitglieder in gewissen Zeitabständen reakkreditieren um somit sicher zu stellen, dass das Prinzip 1 User - 1 Stimme erfüllt bleibt. Eventuell anzudenken wäre, dass die Reakkreditierung durch eine oder mehrere andere Personen als die ursprüngliche Person erfolgen muss (oder Umsetzung der Web of Trust Idee), hierfür sind jedoch Alternativanträge möglich.

Antworten auf Anregungen

Gibt es einen Anlass für diese Vorschläge?

Ich hatte es schon lange vor

Warum ausgerechnet 444 Tage?

Von den Deutschen kopiert, dafür gibt es keinen speziellen Grund. siehe https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/2557.html

Warum macht ein Misstrauensantrag (z.B. wegen Missachtung eines Beschlusses) eine Person in jedem Fall retroaktiv so vertrauensunwürdig, dass ihre Akkreditierungen ungültig werden?

Wenn ich einer Person aufgrund der Missachtung von Basisbeschlüssen das Misstrauen ausspreche, dann bin ich persönlich der Meinung, dass eine Mehrheit dieser Person nicht traut, und somit überprüft werden sollte, ob Akkreditierungen, die diese Person vorgenommen hat weiterhin gültig sind. Die Akkreditierungen werden nicht rückwirkend ungültig, sondern erst nach Ablauf einer 30 Tage Frist, bzw. nach Inkrafttreten dieses Antrages nach 60 Tagen.

Absatz 7: Ein Beschluss muss durchgesetzt werden?

Naja, irgendwer (meiner Meinung nach die BGF) muss die betroffenen Mitglieder informieren, dass sie sich nochmals akkreditieren müssen. Absatz 7 ist hauptsächlich zur Sicherstellung gedacht, dass Paragraph 6 aufgrund vergangener Misstrauensanträge nicht sofort Schlagend wird. - eine sinnvolle Übergangsfrist also - und weil uns im Jänner die BGV bevor steht habe ich das mal ausgeweitet.

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Änderung von Themenbereichen, Quoren, Fristen und Regelwerken: Thema 1847
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 14 Tage 20:49:03)
i4230: Reakkreditierung alle 444 Tage oder nach Misstrauens- oder Ausschlussantrag

Die Liquid Democracy Ordnung ( https://wiki.piratenpartei.at/wiki/LDO ) soll wie folgt geändert werden

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§6. Akkreditierung

  • (1) Jedes Mitglied muss vor Erlangung des Stimmrechts in Liquid einmal initial akkreditiert werden.

  • (2) Die Akkreditierung erfolgt prinzipiell durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei einem Mitglied der BGF, bei einem Mitglied eines LV oder bei von BGF oder LV durch Beschluss legitimierten Personen.

  • (3) Die in (2) beschriebene Akkreditierung ist einerseits auf BGV oder LGV möglich, andererseits sollten zu diesem Zweck die nach (2) legitimierten Personen nach Möglichkeit regelmäßig auf Stammtischen oder sonstigen Parteiveranstaltungen anwesend sein, um eine möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Akkreditierung anzubieten.

  • (4) Für Mitglieder, für die die in (3) angegebenen Möglichkeiten der persönlichen Akkreditierung aus verschiedenen Gründen (entlegener Wohnort, Bettlägerigkeit, …) nicht möglich sind, sind anderweitige äquivalente Möglichkeiten der Akkreditierung vorzusehen, etwa eine Identifizierung per Postident, per Bürgerkarte, per notarieller Beglaubigung oder gegebenenfalls durch eine anderweitige persönliche Vereinbarung mit einer nach (2) legitimierten Person.

Neu

  • (1) Jedes Mitglied muss vor Erlangung des Stimmrechts in Liquid einmal initial akkreditiert werden.

  • (2) Die Akkreditierung erfolgt jeweils für die Dauer von 444 Tagen

  • (3) Die Akkreditierung erfolgt prinzipiell durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei einem Mitglied der BGF, bei einem Mitglied eines LV oder bei von BGF oder LV durch Beschluss legitimierten Personen.

  • (4) Die in (3) beschriebene Akkreditierung ist einerseits auf BGV oder LGV möglich, andererseits sollten zu diesem Zweck die nach** (3)** legitimierten Personen nach Möglichkeit regelmäßig auf Stammtischen oder sonstigen Parteiveranstaltungen anwesend sein, um eine möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Akkreditierung anzubieten.

  • (5) Für Mitglieder, für die die in (4) angegebenen Möglichkeiten der persönlichen Akkreditierung aus verschiedenen Gründen (entlegener Wohnort, Bettlägerigkeit, …) nicht möglich sind, sind anderweitige äquivalente Möglichkeiten der Akkreditierung vorzusehen, etwa eine Identifizierung per Postident, per Bürgerkarte, per notarieller Beglaubigung oder gegebenenfalls durch eine anderweitige persönliche Vereinbarung mit einer nach (3) legitimierten Person.

  • (6) Nach einem erfolgreichen Misstrauens- oder Ausschlussantrag gegen ein Mitglied der Piratenpartei müssen die ausschließlich durch diese Person akkreditierten Mitglieder sich binnen 30 Tagen einer Re-Akkreditierung unterziehen um ihr Stimmrecht nicht zu verlieren.

  • (7) Nach erfolgreichem Beschluss dieser Bestimmung in Liquid wird allen Akkreditierungsbefugten eine einmalige Übergangsfrist von 60 Tagen eingeräumt um die oben beschriebenen Änderungen durchzuführen. Sollten Fristen in Paragraphen einander widersprechen gilt Paragraph 7. Nach Ablauf der 60 Tage Frist wird dieser Absatz (7) automatisch gestrichen

Begründung

Ich halte es für immens wichtig, dass wir unsere Mitglieder in gewissen Zeitabständen reakkreditieren um somit sicher zu stellen, dass das Prinzip 1 User - 1 Stimme erfüllt bleibt. Eventuell anzudenken wäre, dass die Reakkreditierung durch eine oder mehrere andere Personen als die ursprüngliche Person erfolgen muss (oder Umsetzung der Web of Trust Idee), hierfür sind jedoch Alternativanträge möglich.

Antworten auf Anregungen

Gibt es einen Anlass für diese Vorschläge?

Ich hatte es schon lange vor

Warum ausgerechnet 444 Tage?

Von den Deutschen kopiert, dafür gibt es keinen speziellen Grund. siehe https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/2557.html

Warum macht ein Misstrauensantrag (z.B. wegen Missachtung eines Beschlusses) eine Person in jedem Fall retroaktiv so vertrauensunwürdig, dass ihre Akkreditierungen ungültig werden?

Wenn ich einer Person aufgrund der Missachtung von Basisbeschlüssen das Misstrauen ausspreche, dann bin ich persönlich der Meinung, dass eine Mehrheit dieser Person nicht traut, und somit überprüft werden sollte, ob Akkreditierungen, die diese Person vorgenommen hat weiterhin gültig sind. Die Akkreditierungen werden nicht rückwirkend ungültig, sondern erst nach Ablauf einer 30 Tage Frist, bzw. nach Inkrafttreten dieses Antrages nach 60 Tagen.

Absatz 7: Ein Beschluss muss durchgesetzt werden?

Naja, irgendwer (meiner Meinung nach die BGF) muss die betroffenen Mitglieder informieren, dass sie sich nochmals akkreditieren müssen. Absatz 7 ist hauptsächlich zur Sicherstellung gedacht, dass die Paragraphen 2 und 6 (aufgrund vergangener Misstrauensanträge) nicht sofort Schlagend werden - eine sinnvolle Übergangsfrist also - und weil uns im Jänner die BGV bevor steht habe ich das mal ausgeweitet.

Absatz 6 widerspricht unserer Satzung (§6(13)), da er rückwirkende Auswirkung hat

dachte ich hätte das durch Absatz 7 beseitigt, habe das aber nochmals eindeutiger hinein geschrieben um keinen Interpretationsspielraum zu bieten.

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Neue Anregung: (6) besser formulieren

(6) Nach einem erfolgreichen Misstrauens- oder Ausschlussantrag gegen ein Mitglied der Piratenpartei müssen sich die ausschließlich durch die betroffene Person akkreditierten Mitglieder binnen 30 Tagen einer erneuten Akkreditierung unterziehen, um ihr Stimmrecht zu behalten.

oder gleich anders (IMHO noch besser):

(6) Nach einem erfolgreichen Misstrauens- oder Ausschlussantrag gegen ein Mitglied der Piratenpartei verfallen sämtliche durch die betroffene Person vorgenommenen Akkreditierungen nach Ablauf von 30 Tagen; ausschließlich durch die betroffene Person akkreditierte Mitglieder müssen damit erneut akkreditiert werden, um ihr Stimmrecht zu behalten.

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Neue Anregung: Akkreditierung per Bürgerkarte

Wurde bereits beschlossen:

Elektronische Akkreditierung per Bürgerkarte

Bitte einfügen, dann erübrigt sich auch (6); es kann doch nicht von einem Ausschluss eines anderen abhängen, ob ich noch immer ich bin.

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Neue Anregung: Hoher administrativer Aufwand !(?)

Nach 444 Tagen werden wir alle paar Tage jemanden akkreditieren müssen. Der Ablauf der 444 Tage ist ja bei jedem zu einem anderen zeitpunkt, weshalb ab dann ständig akkreditiert werden müsste - das ist viel Aufwand

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Bundesweite Themen: Liquid-Systembetrieb
Änderung von Themenbereichen, Quoren, Fristen und Regelwerken: Thema 1847
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 14 Tage 07:46:28)
i4230: Reakkreditierung alle 444 Tage oder nach Misstrauens- oder Ausschlussantrag

Die Liquid Democracy Ordnung ( https://wiki.piratenpartei.at/wiki/LDO ) soll wie folgt geändert werden

Alt

§6. Akkreditierung

  • (1) Jedes Mitglied muss vor Erlangung des Stimmrechts in Liquid einmal initial akkreditiert werden.

  • (2) Die Akkreditierung erfolgt prinzipiell durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei einem Mitglied der BGF, bei einem Mitglied eines LV oder bei von BGF oder LV durch Beschluss legitimierten Personen.

  • (3) Die in (2) beschriebene Akkreditierung ist einerseits auf BGV oder LGV möglich, andererseits sollten zu diesem Zweck die nach (2) legitimierten Personen nach Möglichkeit regelmäßig auf Stammtischen oder sonstigen Parteiveranstaltungen anwesend sein, um eine möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Akkreditierung anzubieten.

  • (4) Für Mitglieder, für die die in (3) angegebenen Möglichkeiten der persönlichen Akkreditierung aus verschiedenen Gründen (entlegener Wohnort, Bettlägerigkeit, …) nicht möglich sind, sind anderweitige äquivalente Möglichkeiten der Akkreditierung vorzusehen, etwa eine Identifizierung per Postident, per Bürgerkarte, per notarieller Beglaubigung oder gegebenenfalls durch eine anderweitige persönliche Vereinbarung mit einer nach (2) legitimierten Person.

Neu

  • (1) Jedes Mitglied muss vor Erlangung des Stimmrechts in Liquid einmal initial akkreditiert werden.

  • (2) Die Akkreditierung erfolgt jeweils für die Dauer von 444 Tagen.

  • (3) Die Akkreditierung erfolgt prinzipiell durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei einem Mitglied der BGF, bei einem Mitglied eines LV oder bei von BGF oder LV durch Beschluss legitimierten Personen.

  • (4) Die in (3) beschriebene Akkreditierung ist einerseits auf BGV oder LGV möglich, andererseits sollten zu diesem Zweck die nach** (3)** legitimierten Personen nach Möglichkeit regelmäßig auf Stammtischen oder sonstigen Parteiveranstaltungen anwesend sein, um eine möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Akkreditierung anzubieten.

  • (5) Für Mitglieder, für die die in (4) angegebenen Möglichkeiten der persönlichen Akkreditierung aus verschiedenen Gründen (entlegener Wohnort, Bettlägerigkeit, …) nicht möglich sind, sind anderweitige äquivalente Möglichkeiten der Akkreditierung vorzusehen, etwa eine Identifizierung per Postident, per Bürgerkarte, per notarieller Beglaubigung oder gegebenenfalls durch eine anderweitige persönliche Vereinbarung mit einer nach (3) legitimierten Person.

  • (6)Nach einem erfolgreichen Misstrauens- oder Ausschlussantrag gegen ein Mitglied der Piratenpartei verfallen sämtliche durch die betroffene Person vorgenommenen Akkreditierungen nach Ablauf von 30 Tagen; ausschließlich durch die betroffene Person akkreditierte Mitglieder müssen damit erneut akkreditiert werden, um ihr Stimmrecht zu behalten.

  • (7) Nach erfolgreichem Beschluss dieser Bestimmung in Liquid wird allen Akkreditierungsbefugten eine einmalige Übergangsfrist von 60 Tagen eingeräumt um die oben beschriebenen Änderungen durchzuführen. Sollten Fristen in Paragraphen einander widersprechen gilt Paragraph 7. Nach Ablauf der 60 Tage Frist wird dieser Absatz (7) automatisch gestrichen

Begründung

Ich halte es für immens wichtig, dass wir unsere Mitglieder in gewissen Zeitabständen reakkreditieren um somit sicher zu stellen, dass das Prinzip 1 User - 1 Stimme erfüllt bleibt. Eventuell anzudenken wäre, dass die Reakkreditierung durch eine oder mehrere andere Personen als die ursprüngliche Person erfolgen muss (oder Umsetzung der Web of Trust Idee), hierfür sind jedoch Alternativanträge möglich.

Antworten auf Anregungen

Gibt es einen Anlass für diese Vorschläge?

Ich hatte es schon lange vor

Warum ausgerechnet 444 Tage?

Von den Deutschen kopiert, dafür gibt es keinen speziellen Grund. siehe https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/2557.html

Warum macht ein Misstrauensantrag (z.B. wegen Missachtung eines Beschlusses) eine Person in jedem Fall retroaktiv so vertrauensunwürdig, dass ihre Akkreditierungen ungültig werden?

Wenn ich einer Person aufgrund der Missachtung von Basisbeschlüssen das Misstrauen ausspreche, dann bin ich persönlich der Meinung, dass eine Mehrheit dieser Person nicht traut, und somit überprüft werden sollte, ob Akkreditierungen, die diese Person vorgenommen hat weiterhin gültig sind. Die Akkreditierungen werden nicht rückwirkend ungültig, sondern erst nach Ablauf einer 30 Tage Frist, bzw. nach Inkrafttreten dieses Antrages nach 60 Tagen.

Absatz 7: Ein Beschluss muss durchgesetzt werden?

Naja, irgendwer (meiner Meinung nach die BGF) muss die betroffenen Mitglieder informieren, dass sie sich nochmals akkreditieren müssen. Absatz 7 ist hauptsächlich zur Sicherstellung gedacht, dass die Paragraphen 2 und 6 (aufgrund vergangener Misstrauensanträge) nicht sofort Schlagend werden - eine sinnvolle Übergangsfrist also - und weil uns im Jänner die BGV bevor steht habe ich das mal ausgeweitet.

Absatz 6 widerspricht unserer Satzung (§6(13)), da er rückwirkende Auswirkung hat

dachte ich hätte das durch Absatz 7 beseitigt, habe das aber nochmals eindeutiger hinein geschrieben um keinen Interpretationsspielraum zu bieten.

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Bundesweite Themen: Liquid-Systembetrieb
Änderung von Themenbereichen, Quoren, Fristen und Regelwerken: Thema 1847
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 13 Tage 22:29:20)
i4230: Reakkreditierung alle 444 Tage oder nach Misstrauens- oder Ausschlussantrag

Die Liquid Democracy Ordnung ( https://wiki.piratenpartei.at/wiki/LDO ) soll wie folgt geändert werden

Alt

§6. Akkreditierung

  • (1) Jedes Mitglied muss vor Erlangung des Stimmrechts in Liquid einmal initial akkreditiert werden.

  • (2) Die Akkreditierung erfolgt prinzipiell durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei einem Mitglied der BGF, bei einem Mitglied eines LV oder bei von BGF oder LV durch Beschluss legitimierten Personen.

  • (3) Die in (2) beschriebene Akkreditierung ist einerseits auf BGV oder LGV möglich, andererseits sollten zu diesem Zweck die nach (2) legitimierten Personen nach Möglichkeit regelmäßig auf Stammtischen oder sonstigen Parteiveranstaltungen anwesend sein, um eine möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Akkreditierung anzubieten.

  • (4) Für Mitglieder, für die die in (3) angegebenen Möglichkeiten der persönlichen Akkreditierung aus verschiedenen Gründen (entlegener Wohnort, Bettlägerigkeit, …) nicht möglich sind, sind anderweitige äquivalente Möglichkeiten der Akkreditierung vorzusehen, etwa eine Identifizierung per Postident, per Bürgerkarte, per notarieller Beglaubigung oder gegebenenfalls durch eine anderweitige persönliche Vereinbarung mit einer nach (2) legitimierten Person.

Neu

  • (1) Jedes Mitglied muss vor Erlangung des Stimmrechts in Liquid einmal initial akkreditiert werden.

  • (2) Die Akkreditierung erfolgt jeweils für die Dauer von 444 Tagen.

  • (3) Die Akkreditierung erfolgt prinzipiell durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei einem Mitglied der BGF, bei einem Mitglied eines LV oder bei von BGF oder LV durch Beschluss legitimierten Personen.

  • (4) Die in (3) beschriebene Akkreditierung ist einerseits auf BGV oder LGV möglich, andererseits sollten zu diesem Zweck die nach** (3)** legitimierten Personen nach Möglichkeit regelmäßig auf Stammtischen oder sonstigen Parteiveranstaltungen anwesend sein, um eine möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Akkreditierung anzubieten.

  • (5) Für Mitglieder, für die die in (4) angegebenen Möglichkeiten der persönlichen Akkreditierung aus verschiedenen Gründen (entlegener Wohnort, Bettlägerigkeit, …) nicht möglich sind, sind anderweitige äquivalente Möglichkeiten der Akkreditierung vorzusehen, etwa eine Identifizierung per Postident, per Bürgerkarte, per notarieller Beglaubigung oder gegebenenfalls durch eine anderweitige persönliche Vereinbarung mit einer nach (3) legitimierten Person.

  • (6)Nach einem erfolgreichen Misstrauens- oder Ausschlussantrag gegen ein Mitglied der Piratenpartei verfallen sämtliche durch die betroffene Person vorgenommenen Akkreditierungen nach Ablauf von 30 Tagen; ausschließlich durch die betroffene Person akkreditierte Mitglieder müssen damit erneut akkreditiert werden, um ihr Stimmrecht zu behalten.

  • (7) Nach erfolgreichem Beschluss dieser Bestimmung in Liquid wird allen Akkreditierungsbefugten eine einmalige Übergangsfrist von 60 Tagen eingeräumt um die oben beschriebenen Änderungen durchzuführen. Sollten Fristen in Paragraphen einander widersprechen gilt Paragraph 7. Nach Ablauf der 60 Tage Frist wird dieser Absatz (7) automatisch gestrichen

Begründung

Ich halte es für immens wichtig, dass wir unsere Mitglieder in gewissen Zeitabständen reakkreditieren um somit sicher zu stellen, dass das Prinzip 1 User - 1 Stimme erfüllt bleibt. Eventuell anzudenken wäre, dass die Reakkreditierung durch eine oder mehrere andere Personen als die ursprüngliche Person erfolgen muss (oder Umsetzung der Web of Trust Idee), hierfür sind jedoch Alternativanträge möglich.

Antworten auf Anregungen

Gibt es einen Anlass für diese Vorschläge?

Ich hatte es schon lange vor

Warum ausgerechnet 444 Tage?

Von den Deutschen kopiert, dafür gibt es keinen speziellen Grund. siehe https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/2557.html

Warum macht ein Misstrauensantrag (z.B. wegen Missachtung eines Beschlusses) eine Person in jedem Fall retroaktiv so vertrauensunwürdig, dass ihre Akkreditierungen ungültig werden?

Wenn ich einer Person aufgrund der Missachtung von Basisbeschlüssen das Misstrauen ausspreche, dann bin ich persönlich der Meinung, dass eine Mehrheit dieser Person nicht traut, und somit überprüft werden sollte, ob Akkreditierungen, die diese Person vorgenommen hat weiterhin gültig sind. Die Akkreditierungen werden nicht rückwirkend ungültig, sondern erst nach Ablauf einer 30 Tage Frist, bzw. nach Inkrafttreten dieses Antrages nach 60 Tagen.

Absatz 7: Ein Beschluss muss durchgesetzt werden?

Naja, irgendwer (meiner Meinung nach die BGF) muss die betroffenen Mitglieder informieren, dass sie sich nochmals akkreditieren müssen. Absatz 7 ist hauptsächlich zur Sicherstellung gedacht, dass die Paragraphen 2 und 6 (aufgrund vergangener Misstrauensanträge) nicht sofort Schlagend werden - eine sinnvolle Übergangsfrist also - und weil uns im Jänner die BGV bevor steht habe ich das mal ausgeweitet.

Absatz 6 widerspricht unserer Satzung (§6(13)), da er rückwirkende Auswirkung hat

dachte ich hätte das durch Absatz 7 beseitigt, habe das aber nochmals eindeutiger hinein geschrieben um keinen Interpretationsspielraum zu bieten.

Akkreditierung per Bürgerkarte

Personen, die sich per Bürgerkarte akkreditieren sind durch all jene Personen akkreditiert, die diese Akkreditierung überprüft haben. Eine Re-Akkreditierung bei solchen Personen würde nur darin bestehen, dass eine neue Person sich die Akkreditierung anschaut.

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Bundesweite Themen: Liquid-Systembetrieb
Änderung von Themenbereichen, Quoren, Fristen und Regelwerken: Thema 1847
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 13 Tage 12:12:58)
i4230: Reakkreditierung alle 444 Tage oder nach Misstrauens- oder Ausschlussantrag

Die Liquid Democracy Ordnung ( https://wiki.piratenpartei.at/wiki/LDO ) soll wie folgt geändert werden

Alt

§6. Akkreditierung

  • (1) Jedes Mitglied muss vor Erlangung des Stimmrechts in Liquid einmal initial akkreditiert werden.

  • (2) Die Akkreditierung erfolgt prinzipiell durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei einem Mitglied der BGF, bei einem Mitglied eines LV oder bei von BGF oder LV durch Beschluss legitimierten Personen.

  • (3) Die in (2) beschriebene Akkreditierung ist einerseits auf BGV oder LGV möglich, andererseits sollten zu diesem Zweck die nach (2) legitimierten Personen nach Möglichkeit regelmäßig auf Stammtischen oder sonstigen Parteiveranstaltungen anwesend sein, um eine möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Akkreditierung anzubieten.

  • (4) Für Mitglieder, für die die in (3) angegebenen Möglichkeiten der persönlichen Akkreditierung aus verschiedenen Gründen (entlegener Wohnort, Bettlägerigkeit, …) nicht möglich sind, sind anderweitige äquivalente Möglichkeiten der Akkreditierung vorzusehen, etwa eine Identifizierung per Postident, per Bürgerkarte, per notarieller Beglaubigung oder gegebenenfalls durch eine anderweitige persönliche Vereinbarung mit einer nach (2) legitimierten Person.

Neu

  • (1) Jedes Mitglied muss vor Erlangung des Stimmrechts in Liquid einmal initial akkreditiert werden.

  • (2) Die Akkreditierung erfolgt jeweils für die Dauer von 444 Tagen.

  • (3) Die Akkreditierung erfolgt prinzipiell durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei einem Mitglied der BGF, bei einem Mitglied eines LV oder bei von BGF oder LV durch Beschluss legitimierten Personen.

  • (4) Die in (3) beschriebene Akkreditierung ist einerseits auf BGV oder LGV möglich, andererseits sollten zu diesem Zweck die nach** (3)** legitimierten Personen nach Möglichkeit regelmäßig auf Stammtischen oder sonstigen Parteiveranstaltungen anwesend sein, um eine möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Akkreditierung anzubieten.

  • (5) Für Mitglieder, für die die in (4) angegebenen Möglichkeiten der persönlichen Akkreditierung aus verschiedenen Gründen (entlegener Wohnort, Bettlägerigkeit, …) nicht möglich sind, sind anderweitige äquivalente Möglichkeiten der Akkreditierung vorzusehen, etwa eine Identifizierung per Postident, per Bürgerkarte, per notarieller Beglaubigung oder gegebenenfalls durch eine anderweitige persönliche Vereinbarung mit einer nach (3) legitimierten Person.

  • (6)Nach einem erfolgreichen Misstrauens- oder Ausschlussantrag gegen ein Mitglied der Piratenpartei verfallen sämtliche durch die betroffene Person vorgenommenen Akkreditierungen nach Ablauf von 30 Tagen; ausschließlich durch die betroffene Person akkreditierte Mitglieder müssen damit erneut akkreditiert werden, um ihr Stimmrecht zu behalten.

  • (7) Nach erfolgreichem Beschluss dieser Bestimmung in Liquid wird allen Akkreditierungsbefugten eine einmalige Übergangsfrist von 60 Tagen eingeräumt um die oben beschriebenen Änderungen durchzuführen. Sollten Fristen in Paragraphen einander widersprechen gilt Paragraph 7. Nach Ablauf der 60 Tage Frist wird dieser Absatz (7) automatisch gestrichen

Begründung

Ich halte es für immens wichtig, dass wir unsere Mitglieder in gewissen Zeitabständen reakkreditieren um somit sicher zu stellen, dass das Prinzip 1 User - 1 Stimme erfüllt bleibt. Eventuell anzudenken wäre, dass die Reakkreditierung durch eine oder mehrere andere Personen als die ursprüngliche Person erfolgen muss (oder Umsetzung der Web of Trust Idee), hierfür sind jedoch Alternativanträge möglich.

Antworten auf Anregungen

Gibt es einen Anlass für diese Vorschläge?

Ich hatte es schon lange vor

Warum ausgerechnet 444 Tage?

Von den Deutschen kopiert, dafür gibt es keinen speziellen Grund. siehe https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/2557.html

Warum macht ein Misstrauensantrag (z.B. wegen Missachtung eines Beschlusses) eine Person in jedem Fall retroaktiv so vertrauensunwürdig, dass ihre Akkreditierungen ungültig werden?

Wenn ich einer Person aufgrund der Missachtung von Basisbeschlüssen das Misstrauen ausspreche, dann bin ich persönlich der Meinung, dass eine Mehrheit dieser Person nicht traut, und somit überprüft werden sollte, ob Akkreditierungen, die diese Person vorgenommen hat weiterhin gültig sind. Die Akkreditierungen werden nicht rückwirkend ungültig, sondern erst nach Ablauf einer 30 Tage Frist, bzw. nach Inkrafttreten dieses Antrages nach 60 Tagen.

Absatz 7: Ein Beschluss muss durchgesetzt werden?

Naja, irgendwer (meiner Meinung nach die BGF) muss die betroffenen Mitglieder informieren, dass sie sich nochmals akkreditieren müssen. Absatz 7 ist hauptsächlich zur Sicherstellung gedacht, dass die Paragraphen 2 und 6 (aufgrund vergangener Misstrauensanträge) nicht sofort Schlagend werden - eine sinnvolle Übergangsfrist also - und weil uns im Jänner die BGV bevor steht habe ich das mal ausgeweitet.

Absatz 6 widerspricht unserer Satzung (§6(13)), da er rückwirkende Auswirkung hat

dachte ich hätte das durch Absatz 7 beseitigt, habe das aber nochmals eindeutiger hinein geschrieben um keinen Interpretationsspielraum zu bieten.

Akkreditierung per Bürgerkarte

Personen, die sich per Bürgerkarte akkreditieren sind durch all jene Personen akkreditiert, die diese Akkreditierung überprüft haben. Eine Re-Akkreditierung bei solchen Personen würde nur darin bestehen, dass eine neue Person sich die Akkreditierung anschaut.

Hoher Administrativer Aufwand

Das Akkreditierungsdatum ist in Admidio vorhanden, hier kann die BGF automatisiert Mails aussenden.

Ist es zu viel verlangt, dass sich ein Mitglied weniger als ein Mal pro Jahr bei einem Stammtisch/BGV/LGV oder einem Piratenevent einfindet um akkreditiert zu werden? Eine Fernakkreditierung ist ja auch möglich.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Liquid-Systembetrieb
Änderung von Themenbereichen, Quoren, Fristen und Regelwerken: Thema 1847
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Diskussion (noch 12 Tage 09:29:37)
i4263: Kein solcher Beschluss

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Liquid-Systembetrieb
Änderung von Themenbereichen, Quoren, Fristen und Regelwerken: Thema 1847
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Diskussion (noch 12 Tage 03:11:21)
i4264: Reakkreditierung alle 444 Tage oder auf BGF Beschluss nach Misstrauens- oder Ausschlussantrag

Die Liquid Democracy Ordnung ( https://wiki.piratenpartei.at/wiki/LDO ) soll wie folgt geändert werden

Alt

§6. Akkreditierung

  • (1) Jedes Mitglied muss vor Erlangung des Stimmrechts in Liquid einmal initial akkreditiert werden.

  • (2) Die Akkreditierung erfolgt prinzipiell durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei einem Mitglied der BGF, bei einem Mitglied eines LV oder bei von BGF oder LV durch Beschluss legitimierten Personen.

  • (3) Die in (2) beschriebene Akkreditierung ist einerseits auf BGV oder LGV möglich, andererseits sollten zu diesem Zweck die nach (2) legitimierten Personen nach Möglichkeit regelmäßig auf Stammtischen oder sonstigen Parteiveranstaltungen anwesend sein, um eine möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Akkreditierung anzubieten.

  • (4) Für Mitglieder, für die die in (3) angegebenen Möglichkeiten der persönlichen Akkreditierung aus verschiedenen Gründen (entlegener Wohnort, Bettlägerigkeit, …) nicht möglich sind, sind anderweitige äquivalente Möglichkeiten der Akkreditierung vorzusehen, etwa eine Identifizierung per Postident, per Bürgerkarte, per notarieller Beglaubigung oder gegebenenfalls durch eine anderweitige persönliche Vereinbarung mit einer nach (2) legitimierten Person.

Neu

  • (1) Jedes Mitglied muss vor Erlangung des Stimmrechts in Liquid einmal initial akkreditiert werden.

  • (2) Die Akkreditierung erfolgt jeweils für die Dauer von 444 Tagen.

  • (3) Die Akkreditierung erfolgt prinzipiell durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei einem Mitglied der BGF, bei einem Mitglied eines LV oder bei von BGF oder LV durch Beschluss legitimierten Personen.

  • (4) Die in (3) beschriebene Akkreditierung ist einerseits auf BGV oder LGV möglich, andererseits sollten zu diesem Zweck die nach** (3)** legitimierten Personen nach Möglichkeit regelmäßig auf Stammtischen oder sonstigen Parteiveranstaltungen anwesend sein, um eine möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Akkreditierung anzubieten.

  • (5) Für Mitglieder, für die die in (4) angegebenen Möglichkeiten der persönlichen Akkreditierung aus verschiedenen Gründen (entlegener Wohnort, Bettlägerigkeit, …) nicht möglich sind, sind anderweitige äquivalente Möglichkeiten der Akkreditierung vorzusehen, etwa eine Identifizierung per Postident, per Bürgerkarte, per notarieller Beglaubigung oder gegebenenfalls durch eine anderweitige persönliche Vereinbarung mit einer nach (3) legitimierten Person.

  • (6)Nach einem erfolgreichen Misstrauens- oder Ausschlussantrag gegen ein Mitglied der Piratenpartei verfallen sämtliche durch die betroffene Person vorgenommenen Akkreditierungen nach Ablauf von 30 Tagen sofern die BGF dies beschließt; ausschließlich durch die betroffene Person akkreditierte Mitglieder müssen damit erneut akkreditiert werden, um ihr Stimmrecht zu behalten.

  • (7) Nach erfolgreichem Beschluss dieser Bestimmung in Liquid wird allen Akkreditierungsbefugten eine einmalige Übergangsfrist von 60 Tagen eingeräumt um die oben beschriebenen Änderungen durchzuführen. Sollten Fristen in Paragraphen einander widersprechen gilt Paragraph 7. Nach Ablauf der 60 Tage Frist wird dieser Absatz (7) automatisch gestrichen

Begründung

Ich halte es für immens wichtig, dass wir unsere Mitglieder in gewissen Zeitabständen reakkreditieren um somit sicher zu stellen, dass das Prinzip 1 User - 1 Stimme erfüllt bleibt. Eventuell anzudenken wäre, dass die Reakkreditierung durch eine oder mehrere andere Personen als die ursprüngliche Person erfolgen muss (oder Umsetzung der Web of Trust Idee), hierfür sind jedoch Alternativanträge möglich.