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Reakkreditierung alle 444 Tage oder nach Misstrauens- oder Ausschlussantrag (self.Allgemein)
submitted 10 years ago by LiquidBot
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[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points 10 years ago
Bundesweite Themen: Liquid-Systembetrieb Änderung von Themenbereichen, Quoren, Fristen und Regelwerken: Thema 1847 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 14 Tage 20:57:06) i4230: Reakkreditierung alle 444 Tage oder nach Misstrauens- oder Ausschlussantrag
Die Liquid Democracy Ordnung ( https://wiki.piratenpartei.at/wiki/LDO ) soll wie folgt geändert werden Alt §6. Akkreditierung (1) Jedes Mitglied muss vor Erlangung des Stimmrechts in Liquid einmal initial akkreditiert werden. (2) Die Akkreditierung erfolgt prinzipiell durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei einem Mitglied der BGF, bei einem Mitglied eines LV oder bei von BGF oder LV durch Beschluss legitimierten Personen. (3) Die in (2) beschriebene Akkreditierung ist einerseits auf BGV oder LGV möglich, andererseits sollten zu diesem Zweck die nach (2) legitimierten Personen nach Möglichkeit regelmäßig auf Stammtischen oder sonstigen Parteiveranstaltungen anwesend sein, um eine möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Akkreditierung anzubieten. (4) Für Mitglieder, für die die in (3) angegebenen Möglichkeiten der persönlichen Akkreditierung aus verschiedenen Gründen (entlegener Wohnort, Bettlägerigkeit, …) nicht möglich sind, sind anderweitige äquivalente Möglichkeiten der Akkreditierung vorzusehen, etwa eine Identifizierung per Postident, per Bürgerkarte, per notarieller Beglaubigung oder gegebenenfalls durch eine anderweitige persönliche Vereinbarung mit einer nach (2) legitimierten Person. Neu (1) Jedes Mitglied muss vor Erlangung des Stimmrechts in Liquid einmal initial akkreditiert werden. (2) Die Akkreditierung erfolgt jeweils für die Dauer von 444 Tagen (3) Die Akkreditierung erfolgt prinzipiell durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei einem Mitglied der BGF, bei einem Mitglied eines LV oder bei von BGF oder LV durch Beschluss legitimierten Personen. (4) Die in (3) beschriebene Akkreditierung ist einerseits auf BGV oder LGV möglich, andererseits sollten zu diesem Zweck die nach** (3)** legitimierten Personen nach Möglichkeit regelmäßig auf Stammtischen oder sonstigen Parteiveranstaltungen anwesend sein, um eine möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Akkreditierung anzubieten. (5) Für Mitglieder, für die die in (4) angegebenen Möglichkeiten der persönlichen Akkreditierung aus verschiedenen Gründen (entlegener Wohnort, Bettlägerigkeit, …) nicht möglich sind, sind anderweitige äquivalente Möglichkeiten der Akkreditierung vorzusehen, etwa eine Identifizierung per Postident, per Bürgerkarte, per notarieller Beglaubigung oder gegebenenfalls durch eine anderweitige persönliche Vereinbarung mit einer nach (3) legitimierten Person. (6) Nach einem erfolgreichen Misstrauens- oder Ausschlussantrag gegen ein Mitglied der Piratenpartei müssen die ausschließlich durch diese Person akkreditierten Mitglieder sich binnen 30 Tagen einer Re-Akkreditierung unterziehen um ihr Stimmrecht nicht zu verlieren. (7) Nach erfolgreichem Beschluss dieser Bestimmung in Liquid wird allen Akkreditierungsbefugten eine einmalige Übergangsfrist von 60 Tagen eingeräumt um die oben beschriebenen Änderungen durchzusetzen, danach wird dieser Absatz (7) automatisch gestrichen Begründung Ich halte es für immens wichtig, dass wir unsere Mitglieder in gewissen Zeitabständen reakkreditieren um somit sicher zu stellen, dass das Prinzip 1 User - 1 Stimme erfüllt bleibt. Eventuell anzudenken wäre, dass die Reakkreditierung durch eine oder mehrere andere Personen als die ursprüngliche Person erfolgen muss (oder Umsetzung der Web of Trust Idee), hierfür sind jedoch Alternativanträge möglich. Antworten auf Anregungen Gibt es einen Anlass für diese Vorschläge? Ich hatte es schon lange vor Warum ausgerechnet 444 Tage? Von den Deutschen kopiert, dafür gibt es keinen speziellen Grund. siehe https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/2557.html Warum macht ein Misstrauensantrag (z.B. wegen Missachtung eines Beschlusses) eine Person in jedem Fall retroaktiv so vertrauensunwürdig, dass ihre Akkreditierungen ungültig werden? Wenn ich einer Person aufgrund der Missachtung von Basisbeschlüssen das Misstrauen ausspreche, dann bin ich persönlich der Meinung, dass eine Mehrheit dieser Person nicht traut, und somit überprüft werden sollte, ob Akkreditierungen, die diese Person vorgenommen hat weiterhin gültig sind. Die Akkreditierungen werden nicht rückwirkend ungültig, sondern erst nach Ablauf einer 30 Tage Frist, bzw. nach Inkrafttreten dieses Antrages nach 60 Tagen. Absatz 7: Ein Beschluss muss durchgesetzt werden? Naja, irgendwer (meiner Meinung nach die BGF) muss die betroffenen Mitglieder informieren, dass sie sich nochmals akkreditieren müssen. Absatz 7 ist hauptsächlich zur Sicherstellung gedacht, dass Paragraph 6 aufgrund vergangener Misstrauensanträge nicht sofort Schlagend wird. - eine sinnvolle Übergangsfrist also - und weil uns im Jänner die BGV bevor steht habe ich das mal ausgeweitet.
§6. Akkreditierung
(1) Jedes Mitglied muss vor Erlangung des Stimmrechts in Liquid einmal initial akkreditiert werden.
(2) Die Akkreditierung erfolgt prinzipiell durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei einem Mitglied der BGF, bei einem Mitglied eines LV oder bei von BGF oder LV durch Beschluss legitimierten Personen.
(3) Die in (2) beschriebene Akkreditierung ist einerseits auf BGV oder LGV möglich, andererseits sollten zu diesem Zweck die nach (2) legitimierten Personen nach Möglichkeit regelmäßig auf Stammtischen oder sonstigen Parteiveranstaltungen anwesend sein, um eine möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Akkreditierung anzubieten.
(4) Für Mitglieder, für die die in (3) angegebenen Möglichkeiten der persönlichen Akkreditierung aus verschiedenen Gründen (entlegener Wohnort, Bettlägerigkeit, …) nicht möglich sind, sind anderweitige äquivalente Möglichkeiten der Akkreditierung vorzusehen, etwa eine Identifizierung per Postident, per Bürgerkarte, per notarieller Beglaubigung oder gegebenenfalls durch eine anderweitige persönliche Vereinbarung mit einer nach (2) legitimierten Person.
(2) Die Akkreditierung erfolgt jeweils für die Dauer von 444 Tagen
(3) Die Akkreditierung erfolgt prinzipiell durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei einem Mitglied der BGF, bei einem Mitglied eines LV oder bei von BGF oder LV durch Beschluss legitimierten Personen.
(4) Die in (3) beschriebene Akkreditierung ist einerseits auf BGV oder LGV möglich, andererseits sollten zu diesem Zweck die nach** (3)** legitimierten Personen nach Möglichkeit regelmäßig auf Stammtischen oder sonstigen Parteiveranstaltungen anwesend sein, um eine möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Akkreditierung anzubieten.
(5) Für Mitglieder, für die die in (4) angegebenen Möglichkeiten der persönlichen Akkreditierung aus verschiedenen Gründen (entlegener Wohnort, Bettlägerigkeit, …) nicht möglich sind, sind anderweitige äquivalente Möglichkeiten der Akkreditierung vorzusehen, etwa eine Identifizierung per Postident, per Bürgerkarte, per notarieller Beglaubigung oder gegebenenfalls durch eine anderweitige persönliche Vereinbarung mit einer nach (3) legitimierten Person.
(6) Nach einem erfolgreichen Misstrauens- oder Ausschlussantrag gegen ein Mitglied der Piratenpartei müssen die ausschließlich durch diese Person akkreditierten Mitglieder sich binnen 30 Tagen einer Re-Akkreditierung unterziehen um ihr Stimmrecht nicht zu verlieren.
(7) Nach erfolgreichem Beschluss dieser Bestimmung in Liquid wird allen Akkreditierungsbefugten eine einmalige Übergangsfrist von 60 Tagen eingeräumt um die oben beschriebenen Änderungen durchzusetzen, danach wird dieser Absatz (7) automatisch gestrichen
Ich halte es für immens wichtig, dass wir unsere Mitglieder in gewissen Zeitabständen reakkreditieren um somit sicher zu stellen, dass das Prinzip 1 User - 1 Stimme erfüllt bleibt. Eventuell anzudenken wäre, dass die Reakkreditierung durch eine oder mehrere andere Personen als die ursprüngliche Person erfolgen muss (oder Umsetzung der Web of Trust Idee), hierfür sind jedoch Alternativanträge möglich.
Ich hatte es schon lange vor
Von den Deutschen kopiert, dafür gibt es keinen speziellen Grund. siehe https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/2557.html
Wenn ich einer Person aufgrund der Missachtung von Basisbeschlüssen das Misstrauen ausspreche, dann bin ich persönlich der Meinung, dass eine Mehrheit dieser Person nicht traut, und somit überprüft werden sollte, ob Akkreditierungen, die diese Person vorgenommen hat weiterhin gültig sind. Die Akkreditierungen werden nicht rückwirkend ungültig, sondern erst nach Ablauf einer 30 Tage Frist, bzw. nach Inkrafttreten dieses Antrages nach 60 Tagen.
Naja, irgendwer (meiner Meinung nach die BGF) muss die betroffenen Mitglieder informieren, dass sie sich nochmals akkreditieren müssen. Absatz 7 ist hauptsächlich zur Sicherstellung gedacht, dass Paragraph 6 aufgrund vergangener Misstrauensanträge nicht sofort Schlagend wird. - eine sinnvolle Übergangsfrist also - und weil uns im Jänner die BGV bevor steht habe ich das mal ausgeweitet.
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