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[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Neues Kontra-Argument: Braucht Ausnahme für Parteien, mit denen gemeinsame Wahlantritte beschlossen wurden (PPT, Europa Anders...)

Mit der PPT sind laut GO gemeinsame Wahlantritte angestrebt

Europa Anders ist zwar keine Partei, das Konto läuft aber eben darum – damit nicht die Gründung einer neuen Rechtsform nötig war – formell auf die Partei "Der Wandel", bei Zeichnungsberechtigung für alle drei Parteien)

Auch die SPP würde dann aber darunter fallen, wenn die LO Salzburg der PPAT einen "gemeinsamen Wahlantritt" beschließt.

[–]lava 0 points1 point ago

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deshalb steht da "zum überwiegenden Zweck"

bei der PPT ist eine Zusammenarbeit in der Satzung beschlossen - daher ist eine Förderung der PPT in unserem eigenen Interesse.

Die Kooperation im Wahlbündnis wurde von der BGV beschlossen - daher ist eine Förderung der Bündnispartner ebenfalls in unserem eigenen Interesse.

Eine Landesorganisation hingegen kann keinen gemeinsamen Wahlantritt beschließen...