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Familienbeihilfe wieder bis 26 (bzw Selbsterhaltungsfähigkeit) (self.Allgemein)
submitted 11 years ago by LiquidBot
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[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points 11 years ago
Bundesweite Themen: Kinder, Jugend, Familie Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 1772 Ereignis: Neue Initiative Phase: Eingefroren (noch 2 Tage 15:36:42) i4181: Familienbeihilfe bei Studium und Präsenz/Zivildienst gerecht verlängern
Das hier ist ein Zusatzantrag zu i4056. Aus den angenommen Initiativen soll ein Programmantrag entstehen. Meinungsbild Lange Studiengänge (zB Medizin) verlängern die Dauer der Familienbeihilfe um ein Jahr, absolvierung der Wehrpflicht (beim Heer oder im Zivildienst) ebenso. Die Kombination langer Studiengang und absolvierte Wehrpflicht allerdings verlängert die Familienbeihilfe nicht um je ein Jahr (also zusammen um 2 Jahre) sondern nur auf ein Jahr länger. Die einfache Lösung wäre eine Formulierung im Gesetzestext, die bei langer Studiendauer die Familienbeihilfe um ein Jahr verlängert bei Wehrdienst und Zivildienst die Familienbeihilfe um die dort verbrachte Zeit und natürlich die Lücke bis zur frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung (derzeit bereits so) verlängert. (Anm: §2e Familienlastenausgleichsgesetz: "... die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird,") Begründung Besonders durch die Verkürzung enstand diese Ungerechtigkeit, da die Maximaldauer der Familienbeihilfe jetzt auch von Studierenden in Regelzeit überschritten wird, wenn diese vorher Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben.
Das hier ist ein Zusatzantrag zu i4056. Aus den angenommen Initiativen soll ein Programmantrag entstehen.
Lange Studiengänge (zB Medizin) verlängern die Dauer der Familienbeihilfe um ein Jahr, absolvierung der Wehrpflicht (beim Heer oder im Zivildienst) ebenso. Die Kombination langer Studiengang und absolvierte Wehrpflicht allerdings verlängert die Familienbeihilfe nicht um je ein Jahr (also zusammen um 2 Jahre) sondern nur auf ein Jahr länger.
Die einfache Lösung wäre eine Formulierung im Gesetzestext, die
bei langer Studiendauer die Familienbeihilfe um ein Jahr verlängert
bei Wehrdienst und Zivildienst die Familienbeihilfe um die dort verbrachte Zeit und natürlich die Lücke bis zur frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung (derzeit bereits so) verlängert.
(Anm: §2e Familienlastenausgleichsgesetz: "... die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird,")
Besonders durch die Verkürzung enstand diese Ungerechtigkeit, da die Maximaldauer der Familienbeihilfe jetzt auch von Studierenden in Regelzeit überschritten wird, wenn diese vorher Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben.
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[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points ago