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Neue Anregung: langes Studium und Heer/Zivildienst additiv

Lange Studiengänge (zB Medizin) verlängern die Dauer der Familienbeihilfe um ein Jahr, absolvierung der Wehrpflicht (beim Heer oder im Zivildienst) ebenso. Die Kombination langer Studiengang und absolvierte Wehrpflicht allerdings verlängert die Familienbeihilfe nicht um zwei jahre sondern nur um ein Jahr. Besonders durch die Verkürzung entsteht diese ungerechtigkeit. Aber auch ohne die Verkürzung ist das ungerecht.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Phase: Diskussion (noch 14 Tage 23:59:14)

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Phase: Diskussion (noch 9 Tage 11:41:44)
i4115: Familienbeihilfe neu: BGE

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Phase: Eingefroren (noch 2 Tage 17:06:06)
i4179: Familienbeihilfe unabhängig von den Eltern.

Das hier ist ein Zusatzantrag zu i4056. Nach den angenommen Initiativen soll ein Programmantrag entstehen.

Antrag

Die Familienbeihilfe soll auf Wunsch des Kindes (möglicherweise ab einem gewissen alter) direkt an das Kind ausbezahlt werden, dazu bedarf es (möglicherweise ab einem gewissen alter) nicht die Zustimmung der Eltern.

Begründung

Die Familienbeihilfe kann nur mit der Zustimmung der Eltern an das Kind ausbezahlt werden.

Über eine Alterseinschränkung und ab welchem Alter kann noch separat diskutiert werden.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Phase: Eingefroren (noch 2 Tage 16:50:50)
i4180: Familienbeihilfe angepasst an die Inflation

Das hier ist ein Zusatzantrag zu i4056. Nach den angenommen Initiativen soll ein Programmantrag entstehen.

Antrag

Die Familienbeihilfe soll jedes Jahr an die Inflation angepasst werden.

Begründung

Ist anscheinend schon länger nicht passiert, deshalb sinkt die Familienbeihilfe de fac­to. War auch Thema der letzten Nationalratssitzung:

(schon älter)

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Phase: Eingefroren (noch 2 Tage 15:36:42)
i4181: Familienbeihilfe bei Studium und Präsenz/Zivildienst gerecht verlängern

Das hier ist ein Zusatzantrag zu i4056. Aus den angenommen Initiativen soll ein Programmantrag entstehen.

Meinungsbild

Lange Studiengänge (zB Medizin) verlängern die Dauer der Familienbeihilfe um ein Jahr, absolvierung der Wehrpflicht (beim Heer oder im Zivildienst) ebenso. Die Kombination langer Studiengang und absolvierte Wehrpflicht allerdings verlängert die Familienbeihilfe nicht um je ein Jahr (also zusammen um 2 Jahre) sondern nur auf ein Jahr länger.

Die einfache Lösung wäre eine Formulierung im Gesetzestext, die

  • bei langer Studiendauer die Familienbeihilfe um ein Jahr verlängert

  • bei Wehrdienst und Zivildienst die Familienbeihilfe um die dort verbrachte Zeit und natürlich die Lücke bis zur frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung (derzeit bereits so) verlängert.

(Anm: §2e Familienlastenausgleichsgesetz: "... die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird,")

Begründung

Besonders durch die Verkürzung enstand diese Ungerechtigkeit, da die Maximaldauer der Familienbeihilfe jetzt auch von Studierenden in Regelzeit überschritten wird, wenn diese vorher Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Phase: Abstimmung (noch 7 Tage 23:59:10)

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Phase: Abgeschlossen (mit Gewinner)