Antrag:
Wir, die Basis der Piratenpartei Österreichs beschließen, dass ein Bündnis im Zuge der Nationalratswahl mit politischen Mitbewerbern nur dann eingegangen werden darf, wenn alle an dem Bündnis beteiligten Parteien, Listen etc. vorab einer Konformitätsprüfung durch die Bundesorgane unterzogen worden sind. Diese Konformitätsprüfungen sind im Anschluss im Wiki öffentlich kundzutun.
Im Falle, dass bis zur Bundesgeneralversammlung bereits ein Bündnis eingegangen ist, wird dieses für null und nichtig erklärt, wenn für die am Bündnis beteiligten politischen Mitbewerbern keine Konformitätsprüfung von den Bundesorganen erfolgte.
Ziel und** Zweck** sind
keine Wiederholung jener „negativen Erfahrungen“ wie sie im Rahmen der Wienwahl2015 im Zuge des Bündnis „Andas“ gemacht worden sind.
KLARHEIT und TRANSPARENZ: Sowohl die Mitglieder der Piratenpartei als auch Wahlberechtigte und Interessierte haben das Recht zu erfahren, aus welchen Überlegungen heraus ein Bündnis mit Parteien eingegangen wird.
KLARHEIT und TRANSPARENZ: Darlegung mit welchen Werten und Prinzipien der Piratenpartei Österreichs die etwaigen Bündnisparteien Überschneidungen haben.
KLARHEIT und TRANSPARENZ: Darlegung jener piratischen Zielsetzungen, welche auch von den etwaigen Bündnisparteien verfolgt werden.
KLARHEIT und TRANSPARENZ: Darlegung jener piratischen thematischen (programmatischen) Kernthemen, auch von den etwaigen Bündnisparteien verfolgt werden.
KLARHEIT und TRANSPARENZ: Darlegung die Übereinstimmungen der Bündnispartnerparteien mit dem „PIRATEN-KODEX“.
NACHVOLLZIEHBARKEIT: Mit Durchführungen von Konformitätsprüfungen und deren Veröffentlichungen, wird Interessierte, Wahlberechtige als auch insbesondere den Basismitglieder die Möglichkeit gegebenen, Entscheidungen welche einem etwaigen Bündnisbeitritt zu Grunde lagen.
Die Konformitätsprüfungen haben beispielsweise wir folgt auszusehen:
Die Partei „XY“ entspricht folgenden Werten und Prinzipien der österr. Piratenpartei: (Auflistung);
Die Partei „XY“ widerspricht folgenden Werten und Prinzipien der österr. Piratenpartei: (Auflistung);
Die Partei „XY“ entspricht folgenden Zielsetzungen der österr. Piratenpartei:(Auflistung);
Die Partei „XY“ widerspricht folgenden Zielsetzungen der österr. Piratenpartei: (Auflistung);
Die Partei „XY“ verfolgt folgende Zielsetzungen, welche ebenso von der PPö verfolgt werden: (Auflistung);
Die Partei „XY“ verfolgt folgende Zielsetzungen, welche im Widerspruch zu unseren Zielsetzungen stehen: (Auflistung);
Die Partei „XY“ verfolgt folgende piratische Kernthemen: (Auflistung);
Die Partei „XY“ verfolgt folgende programmatischen Kernthemen, welche im Widerspruch zu jenen der PPö stehen: (Auflistung);
Die Partei „XY“ entspricht bzw. vertritt folgende Punkte des „Piraten-Kodex“: (Auflistung);
Die Partei „XY“ widerspricht folgende Punkte des „Piraten-Kodex“: (Auflistung);
Sollte ein Bündnis mit politischen Mitbewerbern eingegangen werden, wenn auch nur punktuell den Werten und Prinzipien, sowie dem programmatischen und allg. Zielsetzungen der PPö sowie insbesondere dem „Piraten-Kodex“ widersprechen, sie ist explizit zu begründen, warum dennoch ein etwaiges Bündnis eingegangen wurde bzw. wird.
U.a. sollen nachfolgende politischen Mitbewerber im Rahmen der Konformitätsprüfung berücksichtigt werden:
EU-Austrittspartei,
Gemeinsam für Wien / Gemeinsam für Österreich,
NBZ - Neues Bündnis Zukunft
Plattform der Unabhängigen,
Die Partei,
FPÖ / BZÖ,
Liste Kurz / ÖVP,
SPÖ,
Grüne,
Team Stronach,
Neos,
Kommunistische Partei Österr.,
Kommunistische Linkspartei,
Aufbruch,
WienAndas / Österreich Andas, Echt Rot
Selbstredent steht es dem Bundesvorstandgremium der PPö frei, weitere Parteien, Listen, Bündnisse und Bewegungen mitzuberücksichtigen.
Diese „Konformitätsprüfungen“ wären durchaus auch dann von Relevanz, wenn sich Basismitglieder, welche aus persönlichen Überzeugungen ein Bündnis mit anderen politischen Mitbewerbern ablehnen, bzw. einen Antritt in der jetzigen Situation im Allgemeinen skeptisch bis ablehnend gegenüberstehen, aber sich bei anderen politischen Mitbewerbern im Rahmen der NRW2017 einbringen wollen, was grundsätzlich gestattet ist, um etwaigen anschließenden Parteiausschlussverahren, wie dieses bereits im Anschluss an die letzte Wienwahl erfolgte, vorzubeugen.
Ebenso wären diese Konformitätsprüfungen im unwahrscheinlichen Falle, dass die PPö den Einzug in den Nationalrat schafft von besonderer Bedeutung. Denn für die dann anstehende Entscheidung, ob die PPö in Opposition geht oder sich als „mikro-Junior-Partner“ einer etwaigen Koallition anschließt, wäre das Vorhandensein von Bewertungen der politischen Mitbewerbern durchaus praktikabel und sinnvoll.
Hinsichtlich etwaiger Kritiken, dass es zuwenig Zeit gäbe, diese Konformitätsprüfungen ordnungsgemäß durchzuführen, verweise ich allg. auf frühere und aktuelle diesbezügliche Initiativen, wie u.a.
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