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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Neu (noch 7 Tage 23:55:24)
i5340: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) durch Schöffengericht ersetzen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) durch ein Schöffengericht ersetzen. Für jedes verfahren werden zufällig Schöffen aus den Mitgliedern ausgewählt. (Natürlich ist auf Unvereinbarkeit mit anderen Organen zu achten).

Was heißt das

  • ...

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Neuer Änderungswunsch: auch nur mehr 6 LOs

Außerdem gibt es nur mehr 6 LOs die einen LSR stellen könnten (bald vermutlich 7) somit wäre die Menge an möglichen Kombinationen noch immer sehr gering. (wenn ich mich nicht verrechnet hab: 6!/((6-3)!)=120 ). Falls sich die Anzahl an LOs also verringern sollte wird es noch schwieriger.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Neu (noch 7 Tage 23:49:23)
i5341: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) so wie bei den Jupis

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Das Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) soll so wie bei den Jupis funktionieren. Jeder Streitteil nennt ein Mitglied als Schiedsrichterin. Die Schiedsrichterinnen wählen dann ein drittes Mitglied als Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Natürlich ist auch die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.

Was heißt das

  • ...

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Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Neu (noch 7 Tage 23:45:21)
i5342: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) mit Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) zusammenlegen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) mit Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) zusammenlegen. Für jedes verfahren werden zufällig Schiedsrichter aus diesem SG ausgewählt. Eine Berufung machen dann die verbleibenden Mitglieder des SG.

Was heißt das

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Neu (noch 7 Tage 23:41:20)
i5343: Landesorganisationen sanktionieren wenn sie keine Länderschiedsrichter wählen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Landesorganisationen Sanktionieren wenn sie keine Länderschiedsrichter wählen. Man könnte zum Beispiel weniger Mitgliedsbeiträge aus bezahlen.

Was heißt das

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Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Neu (noch 7 Tage 23:40:19)
i5344: Landesorganisationen belohnen wenn sie Länderschiedsrichter wählen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Landesorganisationen belohnen wenn sie Länderschiedsrichter wählen. Man könnte zum Beispiel mehr Mitgliedsbeiträge aus bezahlen.

Was heißt das

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Neu (noch 7 Tage 23:38:17)
i5340: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) durch Schöffengericht ersetzen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) durch ein Schöffengericht ersetzen. Für jedes verfahren werden zufällig Schöffen aus den Mitgliedern ausgewählt. Natürlich ist auf Unvereinbarkeit mit anderen Organen zu achten. Und möglicherweise mit einem BSG als Vorsitz?

Was heißt das

  • Die Last wird auf alle Mitglieder verteilt.

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Phase: Neu (noch 7 Tage 23:37:17)
i5339: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) abschaffen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Das Länderschiedsgericht abschaffen, alle Anträge gehen direkt ans BSG.

Was heißt das

  • Es gibt dann wohl keine Möglichkeit zu berufen oder zumindest wäre es sinnlos weil die gleichen Schiedsrichter wieder entscheiden. → Unfair?

  • Die meisten(?) verfahren gehen zur Zeit in die Berufung, wenn es keine gibt wäre Verfahren schneller abgeschlossen.

  • Weniger Organträger. → Ressourcensparender?

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Ereignis: Neue Initiative
Phase: Neu (noch 7 Tage 23:35:16)
i5345: Landesorganisationen erlauben mehr als einen Länderschiedsrichter zu wählen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Landesorganisationen erlauben mehr als einen Länderschiedsrichter zu wählen. Und das möglicherweise belohnen?

Was heißt das

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Ereignis: Neue Initiative
Phase: Neu (noch 7 Tage 23:34:15)
i5346: Beide Schiedsgerichtsinstanzen auf Bundesebene wählen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Beide Schiedsgerichtsinstanzen auf Bundesebene wählen.

Was heißt das

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Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Neu (noch 7 Tage 23:34:13)
i5344: Landesorganisationen belohnen wenn sie Länderschiedsrichter wählen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Landesorganisationen belohnen wenn sie Länderschiedsrichter wählen. Man könnte zum Beispiel mehr Mitgliedsbeiträge aus bezahlen.

Was heißt das

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Neu (noch 7 Tage 23:34:13)
i5343: Landesorganisationen sanktionieren wenn sie keine Länderschiedsrichter wählen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Landesorganisationen Sanktionieren wenn sie keine Länderschiedsrichter wählen. Man könnte zum Beispiel weniger Mitgliedsbeiträge aus bezahlen.

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Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Neu (noch 7 Tage 23:34:12)
i5342: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) mit Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) zusammenlegen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) mit Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) zusammenlegen. Für jedes verfahren werden zufällig Schiedsrichter aus diesem SG ausgewählt. Eine Berufung machen dann die verbleibenden Mitglieder des SG.

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Phase: Neu (noch 7 Tage 23:34:12)
i5341: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) so wie bei den Jupis

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Das Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) soll so wie bei den Jupis funktionieren. Jeder Streitteil nennt ein Mitglied als Schiedsrichterin. Die Schiedsrichterinnen wählen dann ein drittes Mitglied als Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Natürlich ist auch die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.

Was heißt das

  • ...

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Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Neu (noch 7 Tage 23:33:12)
i5340: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) durch Schöffengericht ersetzen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) durch ein Schöffengericht ersetzen. Für jedes verfahren werden zufällig Schöffen aus den Mitgliedern ausgewählt. Natürlich ist auf Unvereinbarkeit mit anderen Organen zu achten. Und möglicherweise mit einem BSG als Vorsitz?

Was heißt das

  • Die Last wird auf alle Mitglieder verteilt.

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Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Neu (noch 7 Tage 23:24:11)
i5343: Landesorganisationen sanktionieren wenn sie keine Länderschiedsrichter wählen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Landesorganisationen Sanktionieren wenn sie keine Länderschiedsrichter wählen. Man könnte zum Beispiel weniger Mitgliedsbeiträge aus bezahlen.

Was heißt das

  • Wird das Verhältnis von Bund und Ländern nicht verbessern.

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Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Neu (noch 7 Tage 23:23:11)
i5346: Beide Schiedsgerichtsinstanzen auf Bundesebene wählen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Beide Schiedsgerichtsinstanzen auf Bundesebene wählen.

Was heißt das

  • Möglicherweise eine großere Chance Kandidaten zu finden?

  • ...

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Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Neu (noch 7 Tage 23:22:10)
i5345: Landesorganisationen erlauben mehr als einen Länderschiedsrichter zu wählen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Landesorganisationen erlauben mehr als einen Länderschiedsrichter zu wählen. Und das möglicherweise belohnen?

Was heißt das

  • Mitgliederstarke Landesorganisationen könnten mehr für die Partei tun.

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Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Neu (noch 7 Tage 23:21:09)
i5345: Landesorganisationen erlauben mehr als einen Länderschiedsrichter zu wählen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Landesorganisationen erlauben mehr als einen Länderschiedsrichter zu wählen. Vielleicht maximal zwei? Und das möglicherweise vom Bund belohnen?

Was heißt das

  • Mitgliederstarke Landesorganisationen könnten mehr für die Partei tun.

  • Jedoch haben dann Mitgliederstarke LOs mehr Einfluss auf das Schiedsgericht.

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Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Neu (noch 7 Tage 23:20:09)
i5344: Landesorganisationen belohnen wenn sie Länderschiedsrichter wählen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Landesorganisationen belohnen wenn sie Länderschiedsrichter wählen. Man könnte zum Beispiel mehr Mitgliedsbeiträge aus bezahlen.

Was heißt das

  • Wenn eine Landesorganisation mehr Geld bekommt heißt das natürlich das die anderen Verhältnismäßig weniger bekommen.

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Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Neu (noch 7 Tage 23:17:09)
i5340: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) durch Schöffengericht ersetzen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) durch ein Schöffengericht ersetzen. Für jedes verfahren werden zufällig Schöffen aus den Mitgliedern ausgewählt. Natürlich ist auf Unvereinbarkeit mit anderen Organen zu achten. Und möglicherweise mit einem BSG als Vorsitz?

Was heißt das

  • Die Last wird auf alle Mitglieder verteilt.

  • Es kann sein, dass sich viele Mitglieder nicht melden. Deshalb müsste man wohl 10-15 Auswählen und schauen wer sich meldet oder man lässt Mitglieder sich dafür vor registrieren oderso.

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Ereignis: Neue Initiative
Phase: Neu (noch 7 Tage 23:13:08)
i5347: Anreize für Schiedsrichter schaffen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

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Anreize für Schiedsrichter schaffen. Man könnte sie zum Beispiel vom Mitgliedsbeitrag freistellen.

Was heißt das

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Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Diskussion (noch 14 Tage 23:59:33)

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Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 14 Tage 23:34:30)
i5347: Anreize für Schiedsrichter schaffen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Anreize für Schiedsrichter schaffen. Man könnte sie zum Beispiel vom Mitgliedsbeitrag freistellen.

Was heißt das

  • Unfair gegenüber anderen aktiven Mitgliedern? Außerdem haben wir auch Mangel an Geld.

  • ...

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Neuer Änderungswunsch: evtl. wie in den USA bei en banc?

Also, in 1. Instanz entscheidet eine Teilmenge der Richterinnen, in 2. Instanz dann alle gemeinsam?

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Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 14 Tage 03:34:20)
i5342: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) mit Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) zusammenlegen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) mit Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) zusammenlegen. Für die 1. Instanz werden zufällig Schiedsrichter aus diesem SG ausgewählt. Eine Berufung (2. Instanz) machen dann entweder die verbleibenden Mitglieder des SG oder eventuell das gesamte SG (siehe: https://liquid.piratenpartei.at/suggestion/show/3358.html ).

Was heißt das

  • ...

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i5342: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) mit Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) zusammenlegen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) mit Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) zusammenlegen. Für die 1. Instanz werden zufällig Schiedsrichter aus diesem SG ausgewählt. Eine Berufung (2. Instanz) machen dann entweder die verbleibenden Mitglieder des SG oder eventuell das gesamte SG (siehe: https://liquid.piratenpartei.at/suggestion/show/3358.html ).

Was heißt das

  • Das SG hat eine Flexible große, je nachdem wieviele Schiedsrichter aus den Ländern kommen.

  • Zweite Instanz (Berufung) ist trotzdem möglich.

  • Löst nicht direkt das Problem das es generell zu wenige Schiedsrichter gibt.

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Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 14 Tage 03:31:19)
i5339: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) abschaffen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Das Länderschiedsgericht abschaffen, alle Anträge gehen direkt ans BSG. Es gibt somit keine Berufungsinstanz.

Was heißt das

  • Es gibt dann wohl keine Möglichkeit zu berufen oder zumindest wäre es sinnlos weil die gleichen Schiedsrichter wieder entscheiden. → Unfair?

  • Die meisten(?) verfahren gehen zur Zeit in die Berufung, wenn es keine gibt wäre Verfahren schneller abgeschlossen.

  • Weniger Organträger. → Ressourcensparender?

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Neuer Änderungswunsch: Instanzenzug wegen Mitgliedermangel ŃICHT abschaffen.

Eigentlich ur der Horror dieser Antrag

Hier wird Gewaltentrennung und Instanzenzug abgeschafft, weil es nimmer genug Mitglieder gibt.

Statt endlch was gegen den Mitgleidermangel zu tun wird hier Symptom- statt Ursachenbekaempfung betrieben.

Eine Berufungsinstanz ist etwas wichtiges - wird diese aus Personalmangel abgeschaffen ist das ein Armutszeugnis fuer eine politische Partei, die an sich der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet waere.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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i5339: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) abschaffen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Das Länderschiedsgericht abschaffen, alle Anträge gehen direkt ans BSG. Es gibt somit keine Berufungsinstanz. Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.

Was heißt das

  • Es gibt dann wohl keine Möglichkeit zu berufen oder zumindest wäre es sinnlos weil die gleichen Schiedsrichter wieder entscheiden. → Unfair?

  • Die meisten(?) verfahren gehen zur Zeit in die Berufung, wenn es keine gibt wäre Verfahren schneller abgeschlossen.

  • Weniger Organträger. → Ressourcensparender?

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Phase: Diskussion (noch 13 Tage 22:34:02)
i5342: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) mit Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) zusammenlegen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) mit Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) zusammenlegen. Für die 1. Instanz werden zufällig Schiedsrichter aus diesem SG ausgewählt. Eine Berufung (2. Instanz) machen dann entweder die verbleibenden Mitglieder des SG oder eventuell das gesamte SG (siehe: https://liquid.piratenpartei.at/suggestion/show/3358.html ). Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.

Was heißt das

  • Das SG hat eine Flexible große, je nachdem wieviele Schiedsrichter aus den Ländern kommen.

  • Zweite Instanz (Berufung) ist trotzdem möglich.

  • Löst nicht direkt das Problem das es generell zu wenige Schiedsrichter gibt.

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Phase: Diskussion (noch 13 Tage 22:33:01)
i5343: Landesorganisationen sanktionieren wenn sie keine Länderschiedsrichter wählen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Landesorganisationen Sanktionieren wenn sie keine Länderschiedsrichter wählen. Man könnte zum Beispiel weniger Mitgliedsbeiträge aus bezahlen. Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.

Was heißt das

  • Wird das Verhältnis von Bund und Ländern nicht verbessern.

  • ...

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i5340: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) durch Schöffengericht ersetzen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) durch ein Schöffengericht ersetzen. Für jedes verfahren werden zufällig Schöffen aus den Mitgliedern ausgewählt. Natürlich ist auf Unvereinbarkeit mit anderen Organen zu achten. Und möglicherweise mit einem BSG als Vorsitz? Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.

Was heißt das

  • Die Last wird auf alle Mitglieder verteilt.

  • Es kann sein, dass sich viele Mitglieder nicht melden. Deshalb müsste man wohl 10-15 Auswählen und schauen wer sich meldet oder man lässt Mitglieder sich dafür vor registrieren oderso.

  • ...

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Phase: Diskussion (noch 13 Tage 22:33:00)
i5341: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) so wie bei den Jupis

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Das Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) soll so wie bei den Jupis funktionieren. Jeder Streitteil nennt ein Mitglied als Schiedsrichterin. Die Schiedsrichterinnen wählen dann ein drittes Mitglied als Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.

Was heißt das

  • ...

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Phase: Diskussion (noch 13 Tage 22:33:00)
i5345: Landesorganisationen erlauben mehr als einen Länderschiedsrichter zu wählen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Landesorganisationen erlauben mehr als einen Länderschiedsrichter zu wählen. Vielleicht maximal zwei? Und das möglicherweise vom Bund belohnen? Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.

Was heißt das

  • Mitgliederstarke Landesorganisationen könnten mehr für die Partei tun.

  • Jedoch haben dann Mitgliederstarke LOs mehr Einfluss auf das Schiedsgericht.

  • ...

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 13 Tage 22:32:59)
i5344: Landesorganisationen belohnen wenn sie Länderschiedsrichter wählen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Landesorganisationen belohnen wenn sie Länderschiedsrichter wählen. Man könnte zum Beispiel mehr Mitgliedsbeiträge aus bezahlen. Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.

Was heißt das

  • Wenn eine Landesorganisation mehr Geld bekommt heißt das natürlich das die anderen Verhältnismäßig weniger bekommen.

  • ...

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 13 Tage 22:31:58)
i5346: Beide Schiedsgerichtsinstanzen auf Bundesebene wählen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

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Beide Schiedsgerichtsinstanzen auf Bundesebene wählen. Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.

Was heißt das

  • Möglicherweise eine großere Chance Kandidaten zu finden?

  • ...

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Phase: Diskussion (noch 13 Tage 22:31:58)
i5347: Anreize für Schiedsrichter schaffen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

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Anreize für Schiedsrichter schaffen. Man könnte sie zum Beispiel vom Mitgliedsbeitrag freistellen. Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.

Was heißt das

  • Unfair gegenüber anderen aktiven Mitgliedern? Außerdem haben wir auch Mangel an Geld.

  • ...

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Eingefroren (noch 7 Tage 23:58:59)

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Ereignis: Neue Initiative
Phase: Eingefroren (noch 7 Tage 05:35:00)
i5385: Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) abschaffen

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

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Bundesschiedsgericht abschaffen, Schiedsrichter kommen dann nur noch aus den Landesorganisationen. Es gibt somit keine Berufungsinstanz. Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.

( Siehe Forum: https://forum.piratenpartei.at/thread-13194-post-127993.html#pid127993 )

Was heißt das

  • Bei der aktuellen Anzahl an Landesschiedsrichtern heißt es, dass es nur einen Schiedsrichter gibt.

  • Das SG hat eine Flexible große, je nachdem wieviele Schiedsrichter aus den Ländern kommen.

  • Es gibt dann wohl keine Möglichkeit zu berufen oder zumindest wäre es sinnlos weil die gleichen Schiedsrichter wieder entscheiden. → Unfair?

  • Die meisten(?) verfahren gehen zur Zeit in die Berufung, wenn es keine gibt wäre Verfahren schneller abgeschlossen.

  • Weniger Organträger. → Ressourcensparender?

  • Löst nicht direkt das Problem das es generell zu wenige Schiedsrichter gibt.

  • Wenn es genug Schiedsrichter gibt könnte man die Berufung machen wie in i5342.

  • ???

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Ereignis: Neue Initiative
Phase: Eingefroren (noch 05:40:08)
i5405: Bundes- und Länderschiedsgericht (BSG und LSG, Beide Instanzen) abschaffen, EBV als Ersatz.

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

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Bundes- und Länderschiedsgericht abschaffen. Die Aufgaben des Schiedsgerichts übernimmt der Erweiterte Bundesvorstand (EBV) es gibt keine Berufungsinstanz.

Was heißt das

  • Keine Berufungsmöglichkeit.

  • Keine Trennung von SG und EBV

  • ...

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Neues Kontra-Argument: Interesenkonflikt

Derzeit gibt es absichtlich eine Trennung dazwischen, damit kein Interessenkonflikt zwischen der Organfunktion und dem Fall entsteht! Unsere Entscheidungsorgane werden eh schon genug aus irrationalen Gründen "Beschimpft" und "Angegangen" da braucht man nicht noch Gründe schaffen die dann vl. sogar Wahr sind!

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Abgeschlossen (mit Gewinner)