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[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten
Unverbindliches Meinungsbild (5–6 Tage): Thema 2050
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Diskussion (noch 1 Tag 01:33:56)
i4727: Grobe Missachtung von Beschlüssen ist nicht ausschlusswürdig

In der Satzung steht in § 4:

(8) Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG). *Ausschlussgründe** sind parteischädigendes Verhalten, *grobe Missachtung von Beschlüssen* sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei.*

Die Missachtung von Beschlüssen ist ein wichtiges Recht jedes einzelnen von uns, dass nicht eingeschränkt werden darf.

Daher ist dieser Ausschlussgrund zu streichen.