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Festhalten der aktuellen Arbeitsweise der AG Liquid in § 10 (self.Allgemein)
submitted 11 years ago by LiquidBot
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1823 Ereignis: Neues Thema Phase: Neu (noch 14 Tage 23:59:14) i4162: Festhalten der aktuellen Arbeitsweise der AG Liquid in § 10
Nichts neues hier, es geht nur um die Festschreibung des Status Quo in der LDO.... In § 10 der LDO soll hinzugefügt werden: Text (3) Die AG Liquid darf Updates welche Einfluss auf Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen und Delegationen, wie sie in diesem Dokument definiert wurden, nur nach einem Beschluss einer solchen Änderung einspielen. Begründung Zunächst möchte ich erklären wer hier mit wem interagiert. Liquid Software- Software hinter dem mehrere Urheber stehen. Urheber bestimmen wie die Software aussieht. Rechtlich ist es nicht möglich die Urheber von Liquid dazu zu verpflichten was sie in die Software einbauen sollen oder was sie nicht verändern dürfen. Liquid Instanz- Die Piratenpartei betreibt eine Instanz der Software. Sie ist also Lizenznehmer. Piratenpartei- Möchte die Liquid Instanz nutzen und möchte bestimmen wie die Liquid Instanz aussieht Die Piratenpartei möchte natürlich nicht dass die Funktionsweise von Liquid Instanz der Willkür der Urheber der Liquid Software unterliegt. Die Piratenpartei möchte aber auch keine 20 Abstimmungen pro Woche ob nun ein Icon ausgetauscht werden darf oder nicht AG Liquid- Bietet die Lösung für das Problem, war von Anfang an Teil des Konzepts Setzt gemäß Satzung/GO/LDO die Interessen der Piratenpartei um Trennung von Liquid Software und Liquid Instanz Liquid Instanz muss nicht zwangsläufig alle Updates der Liquid Software einspielen Bisher war die Regel in der AG Liquid: wenn an der Art wie Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen funktionieren etwas geändert werden soll, dann nicht ohne vorherigen Beschluss Diese Regel wird damit formal auch in der LDO festgehalten Damit unterliegt die Liquid Instanz nicht der Willkür der Urheber der Liquid Software und es benötigt aber auch nicht für jede Kleinigkeit einen Beschluss. Die AG Liquid muss sich an Beschlüsse halten, d.h. wenn ein Beschluss der AG Liquid verbietet ein Update einzuspielen oder vorschreibt ein Update wieder herauszunehmen muss sie das machen. Diskussion Ich kann aus irgendeinem Grund nicht mehr im Forum posten, daher bitte nicht wundern wenn ich da nicht antworte...
Nichts neues hier, es geht nur um die Festschreibung des Status Quo in der LDO....
In § 10 der LDO soll hinzugefügt werden:
(3) Die AG Liquid darf Updates welche Einfluss auf Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen und Delegationen, wie sie in diesem Dokument definiert wurden, nur nach einem Beschluss einer solchen Änderung einspielen.
Zunächst möchte ich erklären wer hier mit wem interagiert.
Liquid Software- Software hinter dem mehrere Urheber stehen. Urheber bestimmen wie die Software aussieht.
Rechtlich ist es nicht möglich die Urheber von Liquid dazu zu verpflichten was sie in die Software einbauen sollen oder was sie nicht verändern dürfen.
Liquid Instanz- Die Piratenpartei betreibt eine Instanz der Software. Sie ist also Lizenznehmer.
Piratenpartei- Möchte die Liquid Instanz nutzen und möchte bestimmen wie die Liquid Instanz aussieht
Die Piratenpartei möchte natürlich nicht dass die Funktionsweise von Liquid Instanz der Willkür der Urheber der Liquid Software unterliegt.
Die Piratenpartei möchte aber auch keine 20 Abstimmungen pro Woche ob nun ein Icon ausgetauscht werden darf oder nicht
AG Liquid- Bietet die Lösung für das Problem, war von Anfang an Teil des Konzepts
Setzt gemäß Satzung/GO/LDO die Interessen der Piratenpartei um
Trennung von Liquid Software und Liquid Instanz
Liquid Instanz muss nicht zwangsläufig alle Updates der Liquid Software einspielen
Bisher war die Regel in der AG Liquid: wenn an der Art wie Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen funktionieren etwas geändert werden soll, dann nicht ohne vorherigen Beschluss
Diese Regel wird damit formal auch in der LDO festgehalten
Damit unterliegt die Liquid Instanz nicht der Willkür der Urheber der Liquid Software und es benötigt aber auch nicht für jede Kleinigkeit einen Beschluss.
Die AG Liquid muss sich an Beschlüsse halten, d.h. wenn ein Beschluss der AG Liquid verbietet ein Update einzuspielen oder vorschreibt ein Update wieder herauszunehmen muss sie das machen.
Ich kann aus irgendeinem Grund nicht mehr im Forum posten, daher bitte nicht wundern wenn ich da nicht antworte...
[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points 11 years ago
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1823 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Neu (noch 14 Tage 23:59:07) i4162: Festhalten der aktuellen Arbeitsweise der AG Liquid in § 10
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1823 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:59:40)
Neue Anregung: Seit wann ist die Piratenpartei Lizenznehmer von Liquid? Wann wurde das beschlossen?
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1823 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:33:18) i4162: Festhalten der aktuellen Arbeitsweise der AG Liquid in § 10
Nichts neues hier, es geht nur um die Festschreibung des Status Quo in der LDO.... In § 10 der LDO soll hinzugefügt werden: Text (3) Die AG Liquid darf Updates welche Einfluss auf Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen und Delegationen, wie sie in diesem Dokument definiert wurden, nur nach einem Beschluss einer solchen Änderung einspielen. Begründung Zunächst möchte ich erklären wer hier mit wem interagiert. Liquid Software- Software hinter dem mehrere Urheber stehen. Urheber bestimmen wie die Software aussieht. Rechtlich ist es nicht möglich die Urheber von Liquid dazu zu verpflichten was sie in die Software einbauen sollen oder was sie nicht verändern dürfen. Liquid Instanz- Die Piratenpartei betreibt eine Instanz der Software. Sie ist also Lizenznehmer. Piratenpartei- Möchte die Liquid Instanz nutzen und möchte bestimmen wie die Liquid Instanz aussieht Die Piratenpartei möchte natürlich nicht dass die Funktionsweise von Liquid Instanz der Willkür der Urheber der Liquid Software unterliegt. Die Piratenpartei möchte aber auch keine 20 Abstimmungen pro Woche ob nun ein Icon ausgetauscht werden darf oder nicht AG Liquid- Bietet die Lösung für das Problem, war von Anfang an Teil des Konzepts Setzt gemäß Satzung/GO/LDO die Interessen der Piratenpartei um Trennung von Liquid Software und Liquid Instanz Liquid Instanz muss nicht zwangsläufig alle Updates der Liquid Software einspielen Bisher war die Regel in der AG Liquid: wenn an der Art wie Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen funktionieren etwas geändert werden soll, dann nicht ohne vorherigen Beschluss Diese Regel wird damit formal auch in der LDO festgehalten Damit unterliegt die Liquid Instanz nicht der Willkür der Urheber der Liquid Software und es benötigt aber auch nicht für jede Kleinigkeit einen Beschluss. Die AG Liquid muss sich an Beschlüsse halten, d.h. wenn ein Beschluss der AG Liquid verbietet ein Update einzuspielen oder vorschreibt ein Update wieder herauszunehmen muss sie das machen. Diskussion Ich kann aus irgendeinem Grund nicht mehr im Forum posten, daher bitte nicht wundern wenn ich da nicht antworte... Anregungen Seit wann ist die Piratenpartei Lizenznehmer von Liquid? Wann wurde das beschlossen?- Seit dem 11.05.2013 21:50:42 Uhr. Da wurde mittels Satzungsänderung beschlossen künftig nicht mehr die Software LiquidFeedback zu verwenden sondern die Software Liquid. https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/2610.html
Neue Anregung: Einsatz von neuen Versionen nur nach vorherigem Beschluß
Es soll festgehalten werden, dass neue Versionen (Änderungen an der Software, die nicht der Fehlerbehebung dienen) nur nach vorheriger Abstimmung eingesetzt werden dürfen. Änderungen an unserer produktiven Instanz (erreichbar derzeit unter https://lqfb.piratenpartei.at) düfen nicht durchgeführt werden, diese sind auf einem Testsystem zu implementieren und auszutesten. Erst nach Ankündigung in einer Releasenote soll über den Einsatz entschieden werden.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1823 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:29:14) i4162: Festhalten der aktuellen Arbeitsweise der AG Liquid in § 10
Nichts neues hier, es geht nur um die Festschreibung des Status Quo in der LDO.... In § 10 der LDO soll hinzugefügt werden: Text (3) Die AG Liquid darf Updates welche Einfluss auf Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen und Delegationen, wie sie in diesem Dokument definiert wurden, nur nach einem Beschluss einer solchen Änderung einspielen. Begründung Zunächst möchte ich erklären wer hier mit wem interagiert. Liquid Software- Software hinter dem mehrere Urheber stehen. Urheber bestimmen wie die Software aussieht. Rechtlich ist es nicht möglich die Urheber von Liquid dazu zu verpflichten was sie in die Software einbauen sollen oder was sie nicht verändern dürfen. Liquid Instanz- Die Piratenpartei betreibt eine Instanz der Software. Sie ist also Lizenznehmer. Piratenpartei- Möchte die Liquid Instanz nutzen und möchte bestimmen wie die Liquid Instanz aussieht Die Piratenpartei möchte natürlich nicht dass die Funktionsweise von Liquid Instanz der Willkür der Urheber der Liquid Software unterliegt. Die Piratenpartei möchte aber auch keine 20 Abstimmungen pro Woche ob nun ein Icon ausgetauscht werden darf oder nicht AG Liquid- Bietet die Lösung für das Problem, war von Anfang an Teil des Konzepts Setzt gemäß Satzung/GO/LDO die Interessen der Piratenpartei um Trennung von Liquid Software und Liquid Instanz Liquid Instanz muss nicht zwangsläufig alle Updates der Liquid Software einspielen Bisher war die Regel in der AG Liquid: wenn an der Art wie Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen funktionieren etwas geändert werden soll, dann nicht ohne vorherigen Beschluss Diese Regel wird damit formal auch in der LDO festgehalten Damit unterliegt die Liquid Instanz nicht der Willkür der Urheber der Liquid Software und es benötigt aber auch nicht für jede Kleinigkeit einen Beschluss. Die AG Liquid muss sich an Beschlüsse halten, d.h. wenn ein Beschluss der AG Liquid verbietet ein Update einzuspielen oder vorschreibt ein Update wieder herauszunehmen muss sie das machen. Diskussion Ich kann aus irgendeinem Grund nicht mehr im Forum posten, daher bitte nicht wundern wenn ich da nicht antworte... Anregungen Seit wann ist die Piratenpartei Lizenznehmer von Liquid? Wann wurde das beschlossen?- Seit dem 11.05.2013 21:50:42 Uhr. Da wurde mittels Satzungsänderung beschlossen künftig nicht mehr die Software LiquidFeedback zu verwenden sondern die Software Liquid. https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/2610.html Einsatz von neuen Versionen nur nach vorherigem Beschluß- Der Titel der Initiative ist Festhalten der aktuellen Arbeitsweise und nicht Änderung der Arbeitsweise
Seit wann ist die Piratenpartei Lizenznehmer von Liquid? Wann wurde das beschlossen?- Seit dem 11.05.2013 21:50:42 Uhr. Da wurde mittels Satzungsänderung beschlossen künftig nicht mehr die Software LiquidFeedback zu verwenden sondern die Software Liquid. https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/2610.html
Einsatz von neuen Versionen nur nach vorherigem Beschluß- Der Titel der Initiative ist Festhalten der aktuellen Arbeitsweise und nicht Änderung der Arbeitsweise
Neue Anregung: Der Verwies auf diese Abstimmung ist falsch
Dort wurde über eine interne Namensänderung, aber nicht über die Änderung der Software (=Werkzeug) entschieden.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1823 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:01:10) i4162: Festhalten der aktuellen Arbeitsweise der AG Liquid in § 10
Nichts neues hier, es geht nur um die Festschreibung des Status Quo in der LDO.... In § 10 der LDO soll hinzugefügt werden: Text (3) Die AG Liquid darf Updates welche Einfluss auf Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen und Delegationen, wie sie in diesem Dokument definiert wurden, nur nach einem Beschluss einer solchen Änderung einspielen. Begründung Zunächst möchte ich erklären wer hier mit wem interagiert. Liquid Software- Software hinter dem mehrere Urheber stehen. Urheber bestimmen wie die Software aussieht. Rechtlich ist es nicht möglich die Urheber von Liquid dazu zu verpflichten was sie in die Software einbauen sollen oder was sie nicht verändern dürfen. Liquid Instanz- Die Piratenpartei betreibt eine Instanz der Software. Sie ist also Lizenznehmer. Piratenpartei- Möchte die Liquid Instanz nutzen und möchte bestimmen wie die Liquid Instanz aussieht Die Piratenpartei möchte natürlich nicht dass die Funktionsweise von Liquid Instanz der Willkür der Urheber der Liquid Software unterliegt. Die Piratenpartei möchte aber auch keine 20 Abstimmungen pro Woche ob nun ein Icon ausgetauscht werden darf oder nicht AG Liquid- Bietet die Lösung für das Problem, war von Anfang an Teil des Konzepts Setzt gemäß Satzung/GO/LDO die Interessen der Piratenpartei um Trennung von Liquid Software und Liquid Instanz Liquid Instanz muss nicht zwangsläufig alle Updates der Liquid Software einspielen Bisher war die Regel in der AG Liquid: wenn an der Art wie Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen funktionieren etwas geändert werden soll, dann nicht ohne vorherigen Beschluss Diese Regel wird damit formal auch in der LDO festgehalten Damit unterliegt die Liquid Instanz nicht der Willkür der Urheber der Liquid Software und es benötigt aber auch nicht für jede Kleinigkeit einen Beschluss. Die AG Liquid muss sich an Beschlüsse halten, d.h. wenn ein Beschluss der AG Liquid verbietet ein Update einzuspielen oder vorschreibt ein Update wieder herauszunehmen muss sie das machen. Diskussion Ich kann aus irgendeinem Grund nicht mehr im Forum posten, daher bitte nicht wundern wenn ich da nicht antworte... Anregungen Seit wann ist die Piratenpartei Lizenznehmer von Liquid? Wann wurde das beschlossen?- Seit dem 11.05.2013 21:50:42 Uhr. Da wurde mittels Satzungsänderung beschlossen künftig nicht mehr die Software LiquidFeedback zu verwenden sondern die Software Liquid. https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/2610.html Einsatz von neuen Versionen nur nach vorherigem Beschluß- Der Titel der Initiative ist Festhalten der aktuellen Arbeitsweise und nicht Änderung der Arbeitsweise Dort wurde über eine interne Namensänderung, aber nicht über die Änderung der Software (=Werkzeug) entschieden.- Doch es wurde über eine Änderung der Software entschieden. Genau das ist in dieser Abstimmung passiert. Hätte man nicht für eine andere Software gestimmt so hätten wir die reguläre Variante von LiquidFeedback behalten, ohne die vielen neuen Funktionen.
Dort wurde über eine interne Namensänderung, aber nicht über die Änderung der Software (=Werkzeug) entschieden.- Doch es wurde über eine Änderung der Software entschieden. Genau das ist in dieser Abstimmung passiert. Hätte man nicht für eine andere Software gestimmt so hätten wir die reguläre Variante von LiquidFeedback behalten, ohne die vielen neuen Funktionen.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1823 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 22:59:07) i4162: Festhalten der aktuellen Arbeitsweise der AG Liquid in § 10
Nichts neues hier, es geht nur um die Festschreibung des Status Quo in der LDO.... In § 10 der LDO soll hinzugefügt werden: Text (3) Die AG Liquid darf Updates, welche Einfluss auf Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen und Delegationen haben (wie sie in diesem Dokument definiert sind), nur nach explizitem Beschluss einer solchen Änderung einspielen. Begründung Zunächst möchte ich erklären wer hier mit wem interagiert. Liquid Software- Software hinter dem mehrere Urheber stehen. Urheber bestimmen wie die Software aussieht. Rechtlich ist es nicht möglich die Urheber von Liquid dazu zu verpflichten was sie in die Software einbauen sollen oder was sie nicht verändern dürfen. Liquid Instanz- Die Piratenpartei betreibt eine Instanz der Software. Sie ist also Lizenznehmer. Piratenpartei- Möchte die Liquid Instanz nutzen und möchte bestimmen wie die Liquid Instanz aussieht Die Piratenpartei möchte natürlich nicht dass die Funktionsweise von Liquid Instanz der Willkür der Urheber der Liquid Software unterliegt. Die Piratenpartei möchte aber auch keine 20 Abstimmungen pro Woche ob nun ein Icon ausgetauscht werden darf oder nicht AG Liquid- Bietet die Lösung für das Problem, war von Anfang an Teil des Konzepts Setzt gemäß Satzung/GO/LDO die Interessen der Piratenpartei um Trennung von Liquid Software und Liquid Instanz Liquid Instanz muss nicht zwangsläufig alle Updates der Liquid Software einspielen Bisher war die Regel in der AG Liquid: wenn an der Art wie Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen funktionieren etwas geändert werden soll, dann nicht ohne vorherigen Beschluss Diese Regel wird damit formal auch in der LDO festgehalten Damit unterliegt die Liquid Instanz nicht der Willkür der Urheber der Liquid Software und es benötigt aber auch nicht für jede Kleinigkeit einen Beschluss. Die AG Liquid muss sich an Beschlüsse halten, d.h. wenn ein Beschluss der AG Liquid verbietet ein Update einzuspielen oder vorschreibt ein Update wieder herauszunehmen muss sie das machen. Diskussion Ich kann aus irgendeinem Grund nicht mehr im Forum posten, daher bitte nicht wundern wenn ich da nicht antworte... Anregungen Seit wann ist die Piratenpartei Lizenznehmer von Liquid? Wann wurde das beschlossen?- Seit dem 11.05.2013 21:50:42 Uhr. Da wurde mittels Satzungsänderung beschlossen künftig nicht mehr die Software LiquidFeedback zu verwenden sondern die Software Liquid. https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/2610.html Einsatz von neuen Versionen nur nach vorherigem Beschluß- Der Titel der Initiative ist Festhalten der aktuellen Arbeitsweise und nicht Änderung der Arbeitsweise Dort wurde über eine interne Namensänderung, aber nicht über die Änderung der Software (=Werkzeug) entschieden.- Doch es wurde über eine Änderung der Software entschieden. Genau das ist in dieser Abstimmung passiert. Hätte man nicht für eine andere Software gestimmt so hätten wir die reguläre Variante von LiquidFeedback behalten, ohne die vielen neuen Funktionen.
(3) Die AG Liquid darf Updates, welche Einfluss auf Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen und Delegationen haben (wie sie in diesem Dokument definiert sind), nur nach explizitem Beschluss einer solchen Änderung einspielen.
Neue Anregung: Wo ist das in dem damaligen Antrag definiert?
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1823 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 22:45:03) i4162: Festhalten der aktuellen Arbeitsweise der AG Liquid in § 10
Nichts neues hier, es geht nur um die Festschreibung des Status Quo in der LDO.... In § 10 der LDO soll hinzugefügt werden: Text (3) Die AG Liquid darf Updates, welche Einfluss auf Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen und Delegationen haben (wie sie in diesem Dokument definiert sind), nur nach explizitem Beschluss einer solchen Änderung einspielen. Begründung Zunächst möchte ich erklären wer hier mit wem interagiert. Liquid Software- Software hinter dem mehrere Urheber stehen. Urheber bestimmen wie die Software aussieht. Rechtlich ist es nicht möglich die Urheber von Liquid dazu zu verpflichten was sie in die Software einbauen sollen oder was sie nicht verändern dürfen. Liquid Instanz- Die Piratenpartei betreibt eine Instanz der Software. Sie ist also Lizenznehmer. Piratenpartei- Möchte die Liquid Instanz nutzen und möchte bestimmen wie die Liquid Instanz aussieht Die Piratenpartei möchte natürlich nicht dass die Funktionsweise von Liquid Instanz der Willkür der Urheber der Liquid Software unterliegt. Die Piratenpartei möchte aber auch keine 20 Abstimmungen pro Woche ob nun ein Icon ausgetauscht werden darf oder nicht AG Liquid- Bietet die Lösung für das Problem, war von Anfang an Teil des Konzepts Setzt gemäß Satzung/GO/LDO die Interessen der Piratenpartei um Trennung von Liquid Software und Liquid Instanz Liquid Instanz muss nicht zwangsläufig alle Updates der Liquid Software einspielen Bisher war die Regel in der AG Liquid: wenn an der Art wie Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen funktionieren etwas geändert werden soll, dann nicht ohne vorherigen Beschluss Diese Regel wird damit formal auch in der LDO festgehalten Damit unterliegt die Liquid Instanz nicht der Willkür der Urheber der Liquid Software und es benötigt aber auch nicht für jede Kleinigkeit einen Beschluss. Die AG Liquid muss sich an Beschlüsse halten, d.h. wenn ein Beschluss der AG Liquid verbietet ein Update einzuspielen oder vorschreibt ein Update wieder herauszunehmen muss sie das machen. Diskussion Ich kann aus irgendeinem Grund nicht mehr im Forum posten, daher bitte nicht wundern wenn ich da nicht antworte... Anregungen Seit wann ist die Piratenpartei Lizenznehmer von Liquid? Wann wurde das beschlossen?- Seit dem 11.05.2013 21:50:42 Uhr. Da wurde mittels Satzungsänderung beschlossen künftig nicht mehr die Software LiquidFeedback zu verwenden sondern die Software Liquid. https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/2610.html Einsatz von neuen Versionen nur nach vorherigem Beschluß- Der Titel der Initiative ist Festhalten der aktuellen Arbeitsweise und nicht Änderung der Arbeitsweise Dort wurde über eine interne Namensänderung, aber nicht über die Änderung der Software (=Werkzeug) entschieden.- Doch es wurde über eine Änderung der Software entschieden. Genau das ist in dieser Abstimmung passiert. Hätte man nicht für eine andere Software gestimmt so hätten wir die reguläre Variante von LiquidFeedback behalten, ohne die vielen neuen Funktionen. Wo ist das in dem damaligen Antrag definiert?- Wo ist was in welchem damaligen Antrag definiert?
Wo ist das in dem damaligen Antrag definiert?- Wo ist was in welchem damaligen Antrag definiert?
Neue Anregung: Wo ist in Deinem damaligen Antrag die Verwendung einer neuen Software definiert?
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1823 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 22:32:58) i4162: Festhalten der aktuellen Arbeitsweise der AG Liquid in § 10
Nichts neues hier, es geht nur um die Festschreibung des Status Quo in der LDO.... In § 10 der LDO soll hinzugefügt werden: Text (3) Die AG Liquid darf Updates, welche Einfluss auf Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen und Delegationen haben (wie sie in diesem Dokument definiert sind), nur nach explizitem Beschluss einer solchen Änderung einspielen. Begründung Zunächst möchte ich erklären wer hier mit wem interagiert. Liquid Software- Software hinter dem mehrere Urheber stehen. Urheber bestimmen wie die Software aussieht. Rechtlich ist es nicht möglich die Urheber von Liquid dazu zu verpflichten was sie in die Software einbauen sollen oder was sie nicht verändern dürfen. Liquid Instanz- Die Piratenpartei betreibt eine Instanz der Software. Sie ist also Lizenznehmer. Piratenpartei- Möchte die Liquid Instanz nutzen und möchte bestimmen wie die Liquid Instanz aussieht Die Piratenpartei möchte natürlich nicht dass die Funktionsweise von Liquid Instanz der Willkür der Urheber der Liquid Software unterliegt. Die Piratenpartei möchte aber auch keine 20 Abstimmungen pro Woche ob nun ein Icon ausgetauscht werden darf oder nicht AG Liquid- Bietet die Lösung für das Problem, war von Anfang an Teil des Konzepts Setzt gemäß Satzung/GO/LDO die Interessen der Piratenpartei um Trennung von Liquid Software und Liquid Instanz Liquid Instanz muss nicht zwangsläufig alle Updates der Liquid Software einspielen Bisher war die Regel in der AG Liquid: wenn an der Art wie Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen funktionieren etwas geändert werden soll, dann nicht ohne vorherigen Beschluss Diese Regel wird damit formal auch in der LDO festgehalten Damit unterliegt die Liquid Instanz nicht der Willkür der Urheber der Liquid Software und es benötigt aber auch nicht für jede Kleinigkeit einen Beschluss. Die AG Liquid muss sich an Beschlüsse halten, d.h. wenn ein Beschluss der AG Liquid verbietet ein Update einzuspielen oder vorschreibt ein Update wieder herauszunehmen muss sie das machen. Diskussion Ich kann aus irgendeinem Grund nicht mehr im Forum posten, daher bitte nicht wundern wenn ich da nicht antworte... Anregungen Seit wann ist die Piratenpartei Lizenznehmer von Liquid? Wann wurde das beschlossen?- Seit dem 11.05.2013 21:50:42 Uhr. Da wurde mittels Satzungsänderung beschlossen künftig nicht mehr die Software LiquidFeedback zu verwenden sondern die Software Liquid. https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/2610.html Einsatz von neuen Versionen nur nach vorherigem Beschluß- Der Titel der Initiative ist Festhalten der aktuellen Arbeitsweise und nicht Änderung der Arbeitsweise Dort wurde über eine interne Namensänderung, aber nicht über die Änderung der Software (=Werkzeug) entschieden.- Doch es wurde über eine Änderung der Software entschieden. Genau das ist in dieser Abstimmung passiert. Hätte man nicht für eine andere Software gestimmt so hätten wir die reguläre Variante von LiquidFeedback behalten, ohne die vielen neuen Funktionen. Wo ist in Deinem damaligen Antrag die Verwendung einer neuen Software definiert?- Vor i2610: LDO §1 (2): Das von der Piratenpartei Österreichs eingesetzte Werkzeug der Liquid Democracy ist LiquidFeedback. Nach i2610: LDO §1 (2): Das von der Piratenpartei Österreichs eingesetzte Werkzeug der Liquid Democracy ist Liquid. Da die PSG als Urheber von LiquidFeedback eben dieses nicht umbenannt hat setzen wir mit diesem Beschluss die Software Liquid von einem anderen Urheber ein.
Wo ist in Deinem damaligen Antrag die Verwendung einer neuen Software definiert?- Vor i2610: LDO §1 (2): Das von der Piratenpartei Österreichs eingesetzte Werkzeug der Liquid Democracy ist LiquidFeedback.
Nach i2610: LDO §1 (2): Das von der Piratenpartei Österreichs eingesetzte Werkzeug der Liquid Democracy ist Liquid.
Da die PSG als Urheber von LiquidFeedback eben dieses nicht umbenannt hat setzen wir mit diesem Beschluss die Software Liquid von einem anderen Urheber ein.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1823 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 22:31:57) i4162: Festhalten der aktuellen Arbeitsweise der AG Liquid in § 10
Nichts neues hier, es geht nur um die Festschreibung des Status Quo in der LDO.... In § 10 der LDO soll hinzugefügt werden: Text (3) Die AG Liquid darf Updates, welche Einfluss auf Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen und Delegationen haben (wie sie in diesem Dokument definiert sind), nur nach explizitem Beschluss einer solchen Änderung einspielen. Begründung Zunächst möchte ich erklären wer hier mit wem interagiert. Liquid Software- Software hinter dem mehrere Urheber stehen. Urheber bestimmen wie die Software aussieht. Rechtlich ist es nicht möglich die Urheber von Liquid dazu zu verpflichten was sie in die Software einbauen sollen oder was sie nicht verändern dürfen. Liquid Instanz- Die Piratenpartei betreibt eine Instanz der Software. Sie ist also Lizenznehmer. Piratenpartei- Möchte die Liquid Instanz nutzen und möchte bestimmen wie die Liquid Instanz aussieht Die Piratenpartei möchte natürlich nicht dass die Funktionsweise von Liquid Instanz der Willkür der Urheber der Liquid Software unterliegt. Die Piratenpartei möchte aber auch keine 20 Abstimmungen pro Woche ob nun ein Icon ausgetauscht werden darf oder nicht AG Liquid- Bietet die Lösung für das Problem, war von Anfang an Teil des Konzepts Setzt gemäß Satzung/GO/LDO die Interessen der Piratenpartei um Trennung von Liquid Software und Liquid Instanz Liquid Instanz muss nicht zwangsläufig alle Updates der Liquid Software einspielen Bisher war die Regel in der AG Liquid: wenn an der Art wie Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen funktionieren etwas geändert werden soll, dann nicht ohne vorherigen Beschluss Diese Regel wird damit formal auch in der LDO festgehalten Damit unterliegt die Liquid Instanz nicht der Willkür der Urheber der Liquid Software und es benötigt aber auch nicht für jede Kleinigkeit einen Beschluss. Die AG Liquid muss sich an Beschlüsse halten, d.h. wenn ein Beschluss der AG Liquid verbietet ein Update einzuspielen oder vorschreibt ein Update wieder herauszunehmen muss sie das machen. Diskussion Ich kann aus irgendeinem Grund nicht mehr im Forum posten, daher bitte nicht wundern wenn ich da nicht antworte... Anregungen Seit wann ist die Piratenpartei Lizenznehmer von Liquid? Wann wurde das beschlossen?- Seit dem 11.05.2013 21:50:42 Uhr. Da wurde mittels Satzungsänderung beschlossen künftig nicht mehr die Software LiquidFeedback zu verwenden sondern die Software Liquid. https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/2610.html Einsatz von neuen Versionen nur nach vorherigem Beschluß- Der Titel der Initiative ist Festhalten der aktuellen Arbeitsweise und nicht Änderung der Arbeitsweise Dort wurde über eine interne Namensänderung, aber nicht über die Änderung der Software (=Werkzeug) entschieden.- Doch es wurde über eine Änderung der Software entschieden. Genau das ist in dieser Abstimmung passiert. Hätte man nicht für eine andere Software gestimmt so hätten wir die reguläre Variante von LiquidFeedback behalten, ohne die vielen neuen Funktionen. Wo ist in Deinem damaligen Antrag die Verwendung einer neuen Software definiert?- Vor i2610: LDO §1 (2): Das von der Piratenpartei Österreichs eingesetzte Werkzeug der Liquid Democracy ist LiquidFeedback. Nach i2610: LDO §1 (2): Das von der Piratenpartei Österreichs eingesetzte Werkzeug der Liquid Democracy ist Liquid. Da die PSG als Urheber von LiquidFeedback eben dieses nicht umbenannt hat setzen wir mit diesem Beschluss die Software Liquid von einem anderen Urheber ein. Die Piratenpartei kann die Software auch gar nicht umbenennen sondern nur die Instanz - siehe oben. Daher ist dies wohl der Beschluss eine andere Software zu verwenden.
Da die PSG als Urheber von LiquidFeedback eben dieses nicht umbenannt hat setzen wir mit diesem Beschluss die Software Liquid von einem anderen Urheber ein. Die Piratenpartei kann die Software auch gar nicht umbenennen sondern nur die Instanz - siehe oben. Daher ist dies wohl der Beschluss eine andere Software zu verwenden.
Neue Anregung: Du beschreibst nur die falsche Auswirkung, aber nicht die Ursache
Schon diese Änderung in der LDO ist nicht korrekt, da wir nicht über einen Änderung des Werkzeuges abgestimmt haben. Mein Hund heißt Fritz. Ich taufe Fritz um auf Herbert. Damit ist Herbert jetzt eine Katze. Das ist bisher Deine bisherige Argumentation.
Schon diese Änderung in der LDO ist nicht korrekt, da wir nicht über einen Änderung des Werkzeuges abgestimmt haben.
Mein Hund heißt Fritz.
Ich taufe Fritz um auf Herbert.
Damit ist Herbert jetzt eine Katze.
Das ist bisher Deine bisherige Argumentation.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1823 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 22:11:53) i4162: Festhalten der aktuellen Arbeitsweise der AG Liquid in § 10
Nichts neues hier, es geht nur um die Festschreibung des Status Quo in der LDO.... In § 10 der LDO soll hinzugefügt werden: Text (3) Die AG Liquid darf Updates, welche Einfluss auf Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen und Delegationen haben (wie sie in diesem Dokument definiert sind), nur nach explizitem Beschluss einer solchen Änderung einspielen. Begründung Zunächst möchte ich erklären wer hier mit wem interagiert. Liquid Software- Software hinter dem mehrere Urheber stehen. Urheber bestimmen wie die Software aussieht. Rechtlich ist es nicht möglich die Urheber von Liquid dazu zu verpflichten was sie in die Software einbauen sollen oder was sie nicht verändern dürfen. Liquid Instanz- Die Piratenpartei betreibt eine Instanz der Software. Sie ist also Lizenznehmer. Piratenpartei- Möchte die Liquid Instanz nutzen und möchte bestimmen wie die Liquid Instanz aussieht Die Piratenpartei möchte natürlich nicht dass die Funktionsweise von Liquid Instanz der Willkür der Urheber der Liquid Software unterliegt. Die Piratenpartei möchte aber auch keine 20 Abstimmungen pro Woche ob nun ein Icon ausgetauscht werden darf oder nicht AG Liquid- Bietet die Lösung für das Problem, war von Anfang an Teil des Konzepts Setzt gemäß Satzung/GO/LDO die Interessen der Piratenpartei um Trennung von Liquid Software und Liquid Instanz Liquid Instanz muss nicht zwangsläufig alle Updates der Liquid Software einspielen Bisher war die Regel in der AG Liquid: wenn an der Art wie Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen funktionieren etwas geändert werden soll, dann nicht ohne vorherigen Beschluss Diese Regel wird damit formal auch in der LDO festgehalten Damit unterliegt die Liquid Instanz nicht der Willkür der Urheber der Liquid Software und es benötigt aber auch nicht für jede Kleinigkeit einen Beschluss. Die AG Liquid muss sich an Beschlüsse halten, d.h. wenn ein Beschluss der AG Liquid verbietet ein Update einzuspielen oder vorschreibt ein Update wieder herauszunehmen muss sie das machen. Diskussion Ich kann aus irgendeinem Grund nicht mehr im Forum posten, daher bitte nicht wundern wenn ich da nicht antworte... Anregungen Seit wann ist die Piratenpartei Lizenznehmer von Liquid? Wann wurde das beschlossen?- Seit dem 11.05.2013 21:50:42 Uhr. Da wurde mittels Satzungsänderung beschlossen künftig nicht mehr die Software LiquidFeedback zu verwenden sondern die Software Liquid. https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/2610.html Bereits vorher haben wir eine modifizierte Version von LiquidFeedback verwendet beispielsweise um die automatische Abgleichung der Nutzerdatenbank mit Admidio zu ermöglichen. Das war bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses der LDO so. Erst mit Mai 2013 war die PSG der Ansicht dass sich das Werk LiquidFeedback welches wir einsetzen von ihrem Werk wesentlich unterscheidet und um eine Namensänderung bei dem von uns genutzten Werk gewünscht. Dementsprechend war es aber nötig auch die Nutzung dieses nun unter anderem Namen veröffentlichten Werkes zu legitimieren und zwar über diesen Beschluss und die damit verbundenen Änderungen der LDO. Einsatz von neuen Versionen nur nach vorherigem Beschluß- Der Titel der Initiative ist Festhalten der aktuellen Arbeitsweise und nicht Änderung der Arbeitsweise Dort wurde über eine interne Namensänderung, aber nicht über die Änderung der Software (=Werkzeug) entschieden.
Bereits vorher haben wir eine modifizierte Version von LiquidFeedback verwendet beispielsweise um die automatische Abgleichung der Nutzerdatenbank mit Admidio zu ermöglichen. Das war bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses der LDO so.
Erst mit Mai 2013 war die PSG der Ansicht dass sich das Werk LiquidFeedback welches wir einsetzen von ihrem Werk wesentlich unterscheidet und um eine Namensänderung bei dem von uns genutzten Werk gewünscht. Dementsprechend war es aber nötig auch die Nutzung dieses nun unter anderem Namen veröffentlichten Werkes zu legitimieren und zwar über diesen Beschluss und die damit verbundenen Änderungen der LDO.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1823 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 22:10:51) i4162: Festhalten der aktuellen Arbeitsweise der AG Liquid in § 10
Nichts neues hier, es geht nur um die Festschreibung des Status Quo in der LDO.... In § 10 der LDO soll hinzugefügt werden: Text (3) Die AG Liquid darf Updates, welche Einfluss auf Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen und Delegationen haben (wie sie in diesem Dokument definiert sind), nur nach explizitem Beschluss einer solchen Änderung einspielen. Begründung Zunächst möchte ich erklären wer hier mit wem interagiert. Liquid Software- Software hinter dem mehrere Urheber stehen. Urheber bestimmen wie die Software aussieht. Rechtlich ist es nicht möglich die Urheber von Liquid dazu zu verpflichten was sie in die Software einbauen sollen oder was sie nicht verändern dürfen. Liquid Instanz- Die Piratenpartei betreibt eine Instanz der Software. Sie ist also Lizenznehmer. Piratenpartei- Möchte die Liquid Instanz nutzen und möchte bestimmen wie die Liquid Instanz aussieht Die Piratenpartei möchte natürlich nicht dass die Funktionsweise von Liquid Instanz der Willkür der Urheber der Liquid Software unterliegt. Die Piratenpartei möchte aber auch keine 20 Abstimmungen pro Woche ob nun ein Icon ausgetauscht werden darf oder nicht AG Liquid- Bietet die Lösung für das Problem, war von Anfang an Teil des Konzepts Setzt gemäß Satzung/GO/LDO die Interessen der Piratenpartei um Trennung von Liquid Software und Liquid Instanz Liquid Instanz muss nicht zwangsläufig alle Updates der Liquid Software einspielen Bisher war die Regel in der AG Liquid: wenn an der Art wie Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen funktionieren etwas geändert werden soll, dann nicht ohne vorherigen Beschluss Diese Regel wird damit formal auch in der LDO festgehalten Damit unterliegt die Liquid Instanz nicht der Willkür der Urheber der Liquid Software und es benötigt aber auch nicht für jede Kleinigkeit einen Beschluss. Die AG Liquid muss sich an Beschlüsse halten, d.h. wenn ein Beschluss der AG Liquid verbietet ein Update einzuspielen oder vorschreibt ein Update wieder herauszunehmen muss sie das machen. Diskussion Ich kann aus irgendeinem Grund nicht mehr im Forum posten, daher bitte nicht wundern wenn ich da nicht antworte... Anregungen Seit wann ist die Piratenpartei Lizenznehmer von Liquid? Wann wurde das beschlossen?- Seit dem 11.05.2013 21:50:42 Uhr. Da wurde mittels Satzungsänderung beschlossen künftig nicht mehr die Software LiquidFeedback zu verwenden sondern die Software Liquid. https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/2610.html Bereits vorher haben wir eine modifizierte Version von LiquidFeedback verwendet beispielsweise um die automatische Abgleichung der Nutzerdatenbank mit Admidio zu ermöglichen. Das war bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses der LDO so. Erst mit Mai 2013 war die PSG der Ansicht dass sich das Werk LiquidFeedback welches wir einsetzen von ihrem Werk wesentlich unterscheidet und um eine Namensänderung bei dem von uns genutzten Werk gewünscht. Dementsprechend war es aber nötig auch die Nutzung dieses nun unter anderem Namen veröffentlichten Werkes zu legitimieren und zwar über diesen Beschluss und die damit verbundenen Änderungen der LDO. Einsatz von neuen Versionen nur nach vorherigem Beschluß- Der Titel der Initiative ist Festhalten der aktuellen Arbeitsweise und nicht Änderung der Arbeitsweise
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1823 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 20:24:40) i4162: Festhalten der aktuellen Arbeitsweise der AG Liquid in § 10
Nichts neues hier, es geht nur um die Festschreibung des Status Quo in der LDO.... In § 10 der Liquid-Democracy-Ordnung soll hinzugefügt werden: Text (3) Die AG Liquid darf Updates, welche Einfluss auf Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen und Delegationen haben (wie sie in diesem Dokument definiert sind), nur nach explizitem Beschluss einer solchen Änderung einspielen. Begründung Zunächst möchte ich erklären wer hier mit wem interagiert. Liquid Software- Software hinter dem mehrere Urheber stehen. Urheber bestimmen wie die Software aussieht. Rechtlich ist es nicht möglich die Urheber von Liquid dazu zu verpflichten was sie in die Software einbauen sollen oder was sie nicht verändern dürfen. Liquid Instanz- Die Piratenpartei betreibt eine Instanz der Software. Sie ist also Lizenznehmer. Piratenpartei- Möchte die Liquid Instanz nutzen und möchte bestimmen wie die Liquid Instanz aussieht Die Piratenpartei möchte natürlich nicht dass die Funktionsweise von Liquid Instanz der Willkür der Urheber der Liquid Software unterliegt. Die Piratenpartei möchte aber auch keine 20 Abstimmungen pro Woche ob nun ein Icon ausgetauscht werden darf oder nicht AG Liquid- Bietet die Lösung für das Problem, war von Anfang an Teil des Konzepts Setzt gemäß Satzung/GO/LDO die Interessen der Piratenpartei um Trennung von Liquid Software und Liquid Instanz Liquid Instanz muss nicht zwangsläufig alle Updates der Liquid Software einspielen Bisher war die Regel in der AG Liquid: wenn an der Art wie Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen funktionieren etwas geändert werden soll, dann nicht ohne vorherigen Beschluss Diese Regel wird damit formal auch in der LDO festgehalten Damit unterliegt die Liquid Instanz nicht der Willkür der Urheber der Liquid Software und es benötigt aber auch nicht für jede Kleinigkeit einen Beschluss. Die AG Liquid muss sich an Beschlüsse halten, d.h. wenn ein Beschluss der AG Liquid verbietet ein Update einzuspielen oder vorschreibt ein Update wieder herauszunehmen muss sie das machen. Diskussion Ich kann aus irgendeinem Grund nicht mehr im Forum posten, daher bitte nicht wundern wenn ich da nicht antworte... Anregungen Seit wann ist die Piratenpartei Lizenznehmer von Liquid? Wann wurde das beschlossen?- Seit dem 11.05.2013 21:50:42 Uhr. Da wurde mittels Satzungsänderung beschlossen künftig nicht mehr die Software LiquidFeedback zu verwenden sondern die Software Liquid. https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/2610.html Bereits vorher haben wir eine modifizierte Version von LiquidFeedback verwendet beispielsweise um die automatische Abgleichung der Nutzerdatenbank mit Admidio zu ermöglichen. Das war bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses der LDO so. Erst mit Mai 2013 war die PSG (Public Software Group e.V.) der Ansicht dass sich das Werk LiquidFeedback welches wir einsetzen von ihrem Werk wesentlich unterscheidet und um eine Namensänderung bei dem von uns genutzten Werk gewünscht. Dementsprechend war es aber nötig auch die Nutzung dieses nun unter anderem Namen veröffentlichten Werkes zu legitimieren und zwar über diesen Beschluss und die damit verbundenen Änderungen der LDO. Einsatz von neuen Versionen nur nach vorherigem Beschluß- Der Titel der Initiative ist Festhalten der aktuellen Arbeitsweise und nicht Änderung der Arbeitsweise
In § 10 der Liquid-Democracy-Ordnung soll hinzugefügt werden:
Erst mit Mai 2013 war die PSG (Public Software Group e.V.) der Ansicht dass sich das Werk LiquidFeedback welches wir einsetzen von ihrem Werk wesentlich unterscheidet und um eine Namensänderung bei dem von uns genutzten Werk gewünscht. Dementsprechend war es aber nötig auch die Nutzung dieses nun unter anderem Namen veröffentlichten Werkes zu legitimieren und zwar über diesen Beschluss und die damit verbundenen Änderungen der LDO.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1823 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 01:34:13) i4162: Festhalten der aktuellen Arbeitsweise der AG Liquid in § 10
Nichts neues hier, es geht nur um die Festschreibung des Status Quo in der LDO.... In § 10 der Liquid-Democracy-Ordnung soll hinzugefügt werden: Text (3) Die AG Liquid darf Änderungen, welche Einfluss auf Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen und Delegationen haben (wie sie in diesem Dokument definiert sind), nur nach explizitem Beschluss einer solchen Änderung am laufenden System einspielen. Andere Änderungen, die das User Interface, die Usability, das Design oder ähnliche oberflächlichere Aspekte betreffen, darf die AG Liquid auch ohne expliziten Beschluss vornehmen. Begründung Zunächst möchte ich erklären wer hier mit wem interagiert. Liquid Software- Software hinter dem mehrere Urheber stehen. Urheber bestimmen wie die Software aussieht. Rechtlich ist es nicht möglich die Urheber von Liquid dazu zu verpflichten was sie in die Software einbauen sollen oder was sie nicht verändern dürfen. Liquid Instanz- Die Piratenpartei betreibt eine Instanz der Software. Sie ist also Lizenznehmer. Piratenpartei- Möchte die Liquid Instanz nutzen und möchte bestimmen wie die Liquid Instanz aussieht Die Piratenpartei möchte natürlich nicht dass die Funktionsweise von Liquid Instanz der Willkür der Urheber der Liquid Software unterliegt. Die Piratenpartei möchte aber auch keine 20 Abstimmungen pro Woche ob nun ein Icon ausgetauscht werden darf oder nicht AG Liquid- Bietet die Lösung für das Problem, war von Anfang an Teil des Konzepts Setzt gemäß Satzung/GO/LDO die Interessen der Piratenpartei um Trennung von Liquid Software und Liquid Instanz Liquid Instanz muss nicht zwangsläufig alle Updates der Liquid Software einspielen Bisher war die Regel in der AG Liquid: wenn an der Art wie Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen funktionieren etwas geändert werden soll, dann nicht ohne vorherigen Beschluss Diese Regel wird damit formal auch in der LDO festgehalten Damit unterliegt die Liquid Instanz nicht der Willkür der Urheber der Liquid Software und es benötigt aber auch nicht für jede Kleinigkeit einen Beschluss. Die AG Liquid muss sich an Beschlüsse halten, d.h. wenn ein Beschluss der AG Liquid verbietet ein Update einzuspielen oder vorschreibt ein Update wieder herauszunehmen muss sie das machen. Diskussion Ich kann aus irgendeinem Grund nicht mehr im Forum posten, daher bitte nicht wundern wenn ich da nicht antworte... Anregungen Seit wann ist die Piratenpartei Lizenznehmer von Liquid? Wann wurde das beschlossen?- Seit dem 11.05.2013 21:50:42 Uhr. Da wurde mittels Satzungsänderung beschlossen künftig nicht mehr die Software LiquidFeedback zu verwenden sondern die Software Liquid. https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/2610.html Bereits vorher haben wir eine modifizierte Version von LiquidFeedback verwendet beispielsweise um die automatische Abgleichung der Nutzerdatenbank mit Admidio zu ermöglichen. Das war bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses der LDO so. Erst mit Mai 2013 war die PSG (Public Software Group e.V.) der Ansicht dass sich das Werk LiquidFeedback welches wir einsetzen von ihrem Werk wesentlich unterscheidet und um eine Namensänderung bei dem von uns genutzten Werk gewünscht. Dementsprechend war es aber nötig auch die Nutzung dieses nun unter anderem Namen veröffentlichten Werkes zu legitimieren und zwar über diesen Beschluss und die damit verbundenen Änderungen der LDO. Einsatz von neuen Versionen nur nach vorherigem Beschluß- Der Titel der Initiative ist Festhalten der aktuellen Arbeitsweise und nicht Änderung der Arbeitsweise
(3) Die AG Liquid darf Änderungen, welche Einfluss auf Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen und Delegationen haben (wie sie in diesem Dokument definiert sind), nur nach explizitem Beschluss einer solchen Änderung am laufenden System einspielen. Andere Änderungen, die das User Interface, die Usability, das Design oder ähnliche oberflächlichere Aspekte betreffen, darf die AG Liquid auch ohne expliziten Beschluss vornehmen.
[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points 10 years ago
Neue Anregung: Wesentliche Erweiterungen wie "Argumente" sind ohne Beschluß möglich?`
Es wurden in Liquid auch wesentliche Erweiterungen eingebaut, wie die Möglichkeit Argumente einzubringen. Diese Funktionalität wurde ebenfalls ohne Beschluß durchgeführt. Soll es auch zukünftig weiter möglich sein, derartige Änderungen am Ablauf und Verhalten des Systems durch Eigenentscheidung der Entwickler durchfürhren zu lassen?
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1823 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 25 Tage 23:55:52) i4162: Festhalten der aktuellen Arbeitsweise der AG Liquid in § 10
Nichts neues hier, es geht nur um die Festschreibung des Status Quo in der LDO.... In § 10 der Liquid-Democracy-Ordnung soll hinzugefügt werden: Text (3) Die AG Liquid darf Änderungen, welche Einfluss auf Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen und Delegationen haben (wie sie in diesem Dokument definiert sind), nur nach explizitem Beschluss einer solchen Änderung am laufenden System einspielen. Sonstige Änderungen darf die AG Liquid auch ohne expliziten Beschluss vornehmen. Begründung Zunächst möchte ich erklären wer hier mit wem interagiert. Liquid Software- Software hinter dem mehrere Urheber stehen. Urheber bestimmen wie die Software aussieht. Rechtlich ist es nicht möglich die Urheber von Liquid dazu zu verpflichten was sie in die Software einbauen sollen oder was sie nicht verändern dürfen. Liquid Instanz- Die Piratenpartei betreibt eine Instanz der Software. Sie ist also Lizenznehmer. Piratenpartei- Möchte die Liquid Instanz nutzen und möchte bestimmen wie die Liquid Instanz aussieht Die Piratenpartei möchte natürlich nicht dass die Funktionsweise von Liquid Instanz der Willkür der Urheber der Liquid Software unterliegt. Die Piratenpartei möchte aber auch keine 20 Abstimmungen pro Woche ob nun ein Icon ausgetauscht werden darf oder nicht AG Liquid- Bietet die Lösung für das Problem, war von Anfang an Teil des Konzepts Setzt gemäß Satzung/GO/LDO die Interessen der Piratenpartei um Trennung von Liquid Software und Liquid Instanz Liquid Instanz muss nicht zwangsläufig alle Updates der Liquid Software einspielen Bisher war die Regel in der AG Liquid: wenn an der Art wie Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen funktionieren etwas geändert werden soll, dann nicht ohne vorherigen Beschluss Diese Regel wird damit formal auch in der LDO festgehalten Damit unterliegt die Liquid Instanz nicht der Willkür der Urheber der Liquid Software und es benötigt aber auch nicht für jede Kleinigkeit einen Beschluss. Die AG Liquid muss sich an Beschlüsse halten, d.h. wenn ein Beschluss der AG Liquid verbietet ein Update einzuspielen oder vorschreibt ein Update wieder herauszunehmen muss sie das machen. Diskussion Ich kann aus irgendeinem Grund nicht mehr im Forum posten, daher bitte nicht wundern wenn ich da nicht antworte... Anregungen Seit wann ist die Piratenpartei Lizenznehmer von Liquid? Wann wurde das beschlossen?- Seit dem 11.05.2013 21:50:42 Uhr. Da wurde mittels Satzungsänderung beschlossen künftig nicht mehr die Software LiquidFeedback zu verwenden sondern die Software Liquid. https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/2610.html Bereits vorher haben wir eine modifizierte Version von LiquidFeedback verwendet beispielsweise um die automatische Abgleichung der Nutzerdatenbank mit Admidio zu ermöglichen. Das war bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses der LDO so. Erst mit Mai 2013 war die PSG (Public Software Group e.V.) der Ansicht dass sich das Werk LiquidFeedback welches wir einsetzen von ihrem Werk wesentlich unterscheidet und um eine Namensänderung bei dem von uns genutzten Werk gewünscht. Dementsprechend war es aber nötig auch die Nutzung dieses nun unter anderem Namen veröffentlichten Werkes zu legitimieren und zwar über diesen Beschluss und die damit verbundenen Änderungen der LDO. Einsatz von neuen Versionen nur nach vorherigem Beschluß- Der Titel der Initiative ist Festhalten der aktuellen Arbeitsweise und nicht Änderung der Arbeitsweise Wesentliche Erweiterungen wie "Argumente" sind ohne Beschluß möglich?`- Ja.
(3) Die AG Liquid darf Änderungen, welche Einfluss auf Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen und Delegationen haben (wie sie in diesem Dokument definiert sind), nur nach explizitem Beschluss einer solchen Änderung am laufenden System einspielen. Sonstige Änderungen darf die AG Liquid auch ohne expliziten Beschluss vornehmen.
Wesentliche Erweiterungen wie "Argumente" sind ohne Beschluß möglich?`- Ja.
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