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Festhalten der aktuellen Arbeitsweise der AG Liquid in § 10 (self.Allgemein)
submitted 10 years ago by LiquidBot
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[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points 10 years ago
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1823 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:33:18) i4162: Festhalten der aktuellen Arbeitsweise der AG Liquid in § 10
Nichts neues hier, es geht nur um die Festschreibung des Status Quo in der LDO.... In § 10 der LDO soll hinzugefügt werden: Text (3) Die AG Liquid darf Updates welche Einfluss auf Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen und Delegationen, wie sie in diesem Dokument definiert wurden, nur nach einem Beschluss einer solchen Änderung einspielen. Begründung Zunächst möchte ich erklären wer hier mit wem interagiert. Liquid Software- Software hinter dem mehrere Urheber stehen. Urheber bestimmen wie die Software aussieht. Rechtlich ist es nicht möglich die Urheber von Liquid dazu zu verpflichten was sie in die Software einbauen sollen oder was sie nicht verändern dürfen. Liquid Instanz- Die Piratenpartei betreibt eine Instanz der Software. Sie ist also Lizenznehmer. Piratenpartei- Möchte die Liquid Instanz nutzen und möchte bestimmen wie die Liquid Instanz aussieht Die Piratenpartei möchte natürlich nicht dass die Funktionsweise von Liquid Instanz der Willkür der Urheber der Liquid Software unterliegt. Die Piratenpartei möchte aber auch keine 20 Abstimmungen pro Woche ob nun ein Icon ausgetauscht werden darf oder nicht AG Liquid- Bietet die Lösung für das Problem, war von Anfang an Teil des Konzepts Setzt gemäß Satzung/GO/LDO die Interessen der Piratenpartei um Trennung von Liquid Software und Liquid Instanz Liquid Instanz muss nicht zwangsläufig alle Updates der Liquid Software einspielen Bisher war die Regel in der AG Liquid: wenn an der Art wie Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen funktionieren etwas geändert werden soll, dann nicht ohne vorherigen Beschluss Diese Regel wird damit formal auch in der LDO festgehalten Damit unterliegt die Liquid Instanz nicht der Willkür der Urheber der Liquid Software und es benötigt aber auch nicht für jede Kleinigkeit einen Beschluss. Die AG Liquid muss sich an Beschlüsse halten, d.h. wenn ein Beschluss der AG Liquid verbietet ein Update einzuspielen oder vorschreibt ein Update wieder herauszunehmen muss sie das machen. Diskussion Ich kann aus irgendeinem Grund nicht mehr im Forum posten, daher bitte nicht wundern wenn ich da nicht antworte... Anregungen Seit wann ist die Piratenpartei Lizenznehmer von Liquid? Wann wurde das beschlossen?- Seit dem 11.05.2013 21:50:42 Uhr. Da wurde mittels Satzungsänderung beschlossen künftig nicht mehr die Software LiquidFeedback zu verwenden sondern die Software Liquid. https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/2610.html
Nichts neues hier, es geht nur um die Festschreibung des Status Quo in der LDO....
In § 10 der LDO soll hinzugefügt werden:
(3) Die AG Liquid darf Updates welche Einfluss auf Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen und Delegationen, wie sie in diesem Dokument definiert wurden, nur nach einem Beschluss einer solchen Änderung einspielen.
Zunächst möchte ich erklären wer hier mit wem interagiert.
Liquid Software- Software hinter dem mehrere Urheber stehen. Urheber bestimmen wie die Software aussieht.
Rechtlich ist es nicht möglich die Urheber von Liquid dazu zu verpflichten was sie in die Software einbauen sollen oder was sie nicht verändern dürfen.
Liquid Instanz- Die Piratenpartei betreibt eine Instanz der Software. Sie ist also Lizenznehmer.
Piratenpartei- Möchte die Liquid Instanz nutzen und möchte bestimmen wie die Liquid Instanz aussieht
Die Piratenpartei möchte natürlich nicht dass die Funktionsweise von Liquid Instanz der Willkür der Urheber der Liquid Software unterliegt.
Die Piratenpartei möchte aber auch keine 20 Abstimmungen pro Woche ob nun ein Icon ausgetauscht werden darf oder nicht
AG Liquid- Bietet die Lösung für das Problem, war von Anfang an Teil des Konzepts
Setzt gemäß Satzung/GO/LDO die Interessen der Piratenpartei um
Trennung von Liquid Software und Liquid Instanz
Liquid Instanz muss nicht zwangsläufig alle Updates der Liquid Software einspielen
Bisher war die Regel in der AG Liquid: wenn an der Art wie Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen funktionieren etwas geändert werden soll, dann nicht ohne vorherigen Beschluss
Diese Regel wird damit formal auch in der LDO festgehalten
Damit unterliegt die Liquid Instanz nicht der Willkür der Urheber der Liquid Software und es benötigt aber auch nicht für jede Kleinigkeit einen Beschluss.
Die AG Liquid muss sich an Beschlüsse halten, d.h. wenn ein Beschluss der AG Liquid verbietet ein Update einzuspielen oder vorschreibt ein Update wieder herauszunehmen muss sie das machen.
Ich kann aus irgendeinem Grund nicht mehr im Forum posten, daher bitte nicht wundern wenn ich da nicht antworte...
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[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points ago