you are viewing a single comment's thread.

view the rest of the comments →

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung direkt: Thema 1659
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Eingefroren (noch 6 Tage 02:54:05)
i4121: Delegationen nur bei vereinsrechtlich (parteienrechtlich) relevanten Abstimmungen und Versammlungen bei Nichtanwesenheit zulassen

Begründung: Delegieren hilft zwar dagegen, bei Abstimmungen nicht mitentscheiden zu können, aber wer anwesend ist sollte auch selber abstimmen.

Noch dazu wiegt ja Partizipation wesentlich mehr für Demokratie, als es Mehrheiten tun (die erzeugen eher Totalismus, da muss man sich nur die 60 jährige Geschichte mit den Kärntner Ortstafeln ansehen)

mit analog oder digital hat das nichts zu tun, eher schon mit diskret oder kontinuierlich.

Besser wäre es, grundsätzlich (solange das nicht dem Vereins- oder Parteienrecht widerspricht) Abstimmungen ohne zeitliche Begrenzung durchzuführen, d.h. etwaige erforderliche Entscheidungen aufgrund der jeweils momentanen Abstimmungslage zu treffen und bei Änderungen der Abstimmungslage wieder (ggf. neu) einzubringen.

Beispiel: sollen wir uns alle "ich bin dumm" aufs Hirn picken? Abstimmung BGV vor ein paar Monaten "ja" mit 51% Akzeptanzwahl und 10% Zustimmung bei 90% Enthaltungen (bzw. Nichtteilnahmen) -- also haben wir es seither alle picken, weil ja ohne Gegenstimmen zugestimmt wurde -- und nach den Ferien ändert sich die Abstimmungslage auf immer noch 51%AW und 10%Zst, ABER inzwischen sind 40% Ablehnung dazugekommen und es gibt nur mehr 50% Enthaltungen bzw. Nichtteilnahmen -- also haben wir es (seit es mehr Ablehnungen als Zustimmungen gibt) nicht mehr picken -- ...

... und der Mechanismus, wie die Aktualisierung der Abstimmungslage (bzw. ihre Auswirkung) erfolgt, wäre natürlich noch zu erarbeiten.