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**Stabile finanzielle Administration**\n (self.Allgemein)
submitted 11 years ago by LiquidBot
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[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points 11 years ago
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1709 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 1 Monat 1 Tag 09:55:38) i4140: kein unbegrenzter Aufschlag zum Mitgliedsbeitrag + Auskunftspflicht gegenüber allen Mitgliedern, sonst wie i3852
Gegenargumente/Änderungen zu i3852 ) kein nach oben ungedeckelter Kostenaufschlag an die Mitglieder: Akzeptieren der Beschlüsse über den Mitgliedsbeitrag und Finanzierung nur durch diese+Spenden. ) Erstellung des notwendigen Budgets bevor die Kosten entstehen. Eine Kostenschätzung an die man sich hält muss erstellt werden - es darf keine unbegrenzte Kostenregression an den Mitgliedern geben. Eine solche Haftung steht auch nicht im Mitgliedsantrag. ) nicht nur Organe, auch Mitglieder sollten Auskunftsrecht über Ein- und Ausgaben erhalten. (Transparenz) Diese Argumente sind in folgender Initiative eingearbeitet, Unterschiede zum ursprünglichen fett. Daher der Gegenantrag an die Bundesgeneralversammlung, die genannten Regelwerke um folgende Punkte zu erweitern: Satzung § 10. Bundesgeschäftsführung (BGF) (7) Die Bundesgeschäftsführung wird ermächtigt, ein Bundessekretariat zur Abwicklung der finanziellen Administration der Partei einzurichten. Die Bundesgeschäftsführung trägt die organisatorische und personelle Verantwortung über die im Bundessekretariat handelnden Personen. Bundesfinanzordnung §3. Verwaltung und Verwendung der finanziellen Mittel (11) Dem Bundessekretariat obliegt die laufende Abwicklung aller Zahlungsströme sowie die genaue und vollständige Dokumentation der Finanzgebarung (zur Vorbereitung der Buchhaltung). Es ist darüber hinaus für die Administration der Mitgliedsbeiträge zuständig. Das Bundessekretariat stellt auf Anfrage jedes Mitglieds der Piratenpartei eine tagesaktuelle Aufstellung aller getätigten Einnahmen und Ausgaben sowie aller zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben im laufenden Geschäftsjahr zur Verfügung. Die Finanzierung des Bundessekretariats erfolgt durch einen kostendeckend zum Start des Finanzjahres im Voraus kalkulierten Betrag aus den von den Mitgliedern festgelegten Mitgliedsbeitrag multipliziert mit der Erwartung der zahlenden Mitglieder, sowie der zur Zeit verfügbaren nicht zweckgebundenen Spenden. Der Betrag darf diese nicht überschreiten. Personal, welches im Bundessekretariat beschäftigt ist, darf innerhalb der Partei keine Organfunktionen innehaben und muss politische Tätigkeiten für die Partei von im Rahmen des Bundessekretariats ausgeübten Tätigkeiten strikt trennen. Begründung siehe Gegenargumente - sonst ist alles gleich behalten zu zu i3852
) kein nach oben ungedeckelter Kostenaufschlag an die Mitglieder: Akzeptieren der Beschlüsse über den Mitgliedsbeitrag und Finanzierung nur durch diese+Spenden.
) Erstellung des notwendigen Budgets bevor die Kosten entstehen. Eine Kostenschätzung an die man sich hält muss erstellt werden - es darf keine unbegrenzte Kostenregression an den Mitgliedern geben. Eine solche Haftung steht auch nicht im Mitgliedsantrag.
) nicht nur Organe, auch Mitglieder sollten Auskunftsrecht über Ein- und Ausgaben erhalten. (Transparenz)
Diese Argumente sind in folgender Initiative eingearbeitet, Unterschiede zum ursprünglichen fett. Daher der Gegenantrag an die Bundesgeneralversammlung, die genannten Regelwerke um folgende Punkte zu erweitern:
§ 10. Bundesgeschäftsführung (BGF)
(7) Die Bundesgeschäftsführung wird ermächtigt, ein Bundessekretariat zur Abwicklung der finanziellen Administration der Partei einzurichten. Die Bundesgeschäftsführung trägt die organisatorische und personelle Verantwortung über die im Bundessekretariat handelnden Personen.
§3. Verwaltung und Verwendung der finanziellen Mittel
(11) Dem Bundessekretariat obliegt die laufende Abwicklung aller Zahlungsströme sowie die genaue und vollständige Dokumentation der Finanzgebarung (zur Vorbereitung der Buchhaltung). Es ist darüber hinaus für die Administration der Mitgliedsbeiträge zuständig. Das Bundessekretariat stellt auf Anfrage jedes Mitglieds der Piratenpartei eine tagesaktuelle Aufstellung aller getätigten Einnahmen und Ausgaben sowie aller zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben im laufenden Geschäftsjahr zur Verfügung. Die Finanzierung des Bundessekretariats erfolgt durch einen kostendeckend zum Start des Finanzjahres im Voraus kalkulierten Betrag aus den von den Mitgliedern festgelegten Mitgliedsbeitrag multipliziert mit der Erwartung der zahlenden Mitglieder, sowie der zur Zeit verfügbaren nicht zweckgebundenen Spenden. Der Betrag darf diese nicht überschreiten. Personal, welches im Bundessekretariat beschäftigt ist, darf innerhalb der Partei keine Organfunktionen innehaben und muss politische Tätigkeiten für die Partei von im Rahmen des Bundessekretariats ausgeübten Tätigkeiten strikt trennen.
siehe Gegenargumente - sonst ist alles gleich behalten zu zu i3852
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[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points ago