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Umbennung in Pirat*innenpartei (self.Allgemein)
submitted 2 years ago by LiquidBot
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[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points 2 years ago
Neuer Änderungswunsch: Konkretisierung
Im Antrag sollte konkretisiert werden welche Stellen umgeschrieben werden sollen. Außerdem sollte die gleichzeitige Änderung der Geschäftsordnung passieren und hier ebenfalls konkret benannt werden an welchen stellen die Begriffe geändert werden müssen. Ohne diese Konkretisierung stellen sich an mehreren Stellen die Fragen wie dieser Antrag in die Satzung einzuarbeiten ist. Etwa lautet § 1 Abs 1 aktuell: "(1) Die „Piratenpartei Österreichs“, Kurzbezeichnung und Abkürzung „Piraten“ bzw. „die Piraten“, Kurzbezeichnung auf Wahlvorschlägen „PIRAT“, ist eine politische Partei im Sinne des österreichischen Parteiengesetzes." unklar ist nun ob der Antrag nun streng auszulegen wäre wonach dieser Absatz fortan "(1) Die „Piratinnenpartei Österreichs“, Kurzbezeichnung und Abkürzung „Piraten“ bzw. „die Piraten“, Kurzbezeichnung auf Wahlvorschlägen „PIRAT“, ist eine politische Partei im Sinne des österreichischen Parteiengesetzes." lauten würde, oder ob er weit auszulegen ist wonach der Absatz zukünftig "(1) Die „Piratinnenpartei Österreichs“, Kurzbezeichnung und Abkürzung „Piratinnen“ bzw. „die Piratinnen“, Kurzbezeichnung auf Wahlvorschlägen „PIRAT“, ist eine politische Partei im Sinne des österreichischen Parteiengesetzes." lauten würde.
Im Antrag sollte konkretisiert werden welche Stellen umgeschrieben werden sollen. Außerdem sollte die gleichzeitige Änderung der Geschäftsordnung passieren und hier ebenfalls konkret benannt werden an welchen stellen die Begriffe geändert werden müssen.
Ohne diese Konkretisierung stellen sich an mehreren Stellen die Fragen wie dieser Antrag in die Satzung einzuarbeiten ist. Etwa lautet § 1 Abs 1 aktuell: "(1) Die „Piratenpartei Österreichs“, Kurzbezeichnung und Abkürzung „Piraten“ bzw. „die Piraten“, Kurzbezeichnung auf Wahlvorschlägen „PIRAT“, ist eine politische Partei im Sinne des österreichischen Parteiengesetzes."
unklar ist nun ob der Antrag nun streng auszulegen wäre wonach dieser Absatz fortan "(1) Die „Piratinnenpartei Österreichs“, Kurzbezeichnung und Abkürzung „Piraten“ bzw. „die Piraten“, Kurzbezeichnung auf Wahlvorschlägen „PIRAT“, ist eine politische Partei im Sinne des österreichischen Parteiengesetzes." lauten würde, oder ob er weit auszulegen ist wonach der Absatz zukünftig "(1) Die „Piratinnenpartei Österreichs“, Kurzbezeichnung und Abkürzung „Piratinnen“ bzw. „die Piratinnen“, Kurzbezeichnung auf Wahlvorschlägen „PIRAT“, ist eine politische Partei im Sinne des österreichischen Parteiengesetzes." lauten würde.
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[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points ago