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Haftentschädigung erhöhen (self.Allgemein)
submitted 8 years ago by LiquidBot
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[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points 8 years ago
Bundesweite Themen: Innen, Recht, Demokratie, Sicherheit Programmantrag direkt: Thema 3576 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Neu (noch 14 Tage 23:56:53) i6730: Haftentschädigung erhöhen
Die Piratenpartei möge in ihr Programm aufnehmen: Höhe einer Haftentschädigung Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für eine deutliche Anhebung der Haftentschädigung aus. Die aktuell auf maximal € 50 pro Tag beschränkte Haftung des Staates ist unzureichend und die minimale Entschädigung von € 20,- pro Tag ist zu gering. Wir fordern daher eine Anhebung auf mindestens € 100,- pro Tag und den Wegfall der Obergrenze. Begründung Nachdem die Tierschützer sehr lange zu Unrecht im Gefängnis saßen, hat die Regierung 2010 die Haftentschädigung deutlich reduziert. Zuvor gab es keine konkreten gesetzlichen Beträge, jedoch wurde von der Judikatur € 100,- pro Tag angenommen. Es ist nicht einzusehen, warum man nicht einen zivilrechtlich bestehenden Schaden zur Gänze geltend machen können soll. Zudem ist auch bei Nichtbestehen eines materiellen Schadens der Freiheitsentzug mit mind. € 100,-/Tag zu bewerten. Es soll nicht sein, dass man zusätzlich zu einem Nachteil durch die ungerechtfertigte Freiheitsentziehung nicht zusätzlich einen nicht einklagbaren Vermögensschaden hat. Eine etwaige Untersuchungshaft würde so de facto zu einer Strafe.
Die Piratenpartei möge in ihr Programm aufnehmen:
Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für eine deutliche Anhebung der Haftentschädigung aus. Die aktuell auf maximal € 50 pro Tag beschränkte Haftung des Staates ist unzureichend und die minimale Entschädigung von € 20,- pro Tag ist zu gering. Wir fordern daher eine Anhebung auf mindestens € 100,- pro Tag und den Wegfall der Obergrenze.
Nachdem die Tierschützer sehr lange zu Unrecht im Gefängnis saßen, hat die Regierung 2010 die Haftentschädigung deutlich reduziert. Zuvor gab es keine konkreten gesetzlichen Beträge, jedoch wurde von der Judikatur € 100,- pro Tag angenommen. Es ist nicht einzusehen, warum man nicht einen zivilrechtlich bestehenden Schaden zur Gänze geltend machen können soll. Zudem ist auch bei Nichtbestehen eines materiellen Schadens der Freiheitsentzug mit mind. € 100,-/Tag zu bewerten. Es soll nicht sein, dass man zusätzlich zu einem Nachteil durch die ungerechtfertigte Freiheitsentziehung nicht zusätzlich einen nicht einklagbaren Vermögensschaden hat. Eine etwaige Untersuchungshaft würde so de facto zu einer Strafe.
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