use the following search parameters to narrow your results:
e.g. subreddit:aww site:imgur.com dog
subreddit:aww site:imgur.com dog
see the search faq for details.
advanced search: by author, subreddit...
~3 users here now
Spendentransparenz: Nach einer Frist verborgen werden. (self.Allgemein)
submitted 9 years ago by LiquidBot
view the rest of the comments →
[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points 9 years ago
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 3202 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 13 Tage 09:02:51) i6293: Spendentransparenz: Nach einer Frist verborgen werden.
Ich hab mich in den letzten Wochen und Monaten etwas mehr mit dem Datenschutzgesetz im theoretischen und praktischen Sinn beschäftigt. Die Daten die im Sinne der Spendentransparenz (BFO §4.) auf https://finanzen.piratenpartei.at/ veröffentlicht werden sind wahrscheinlich „personenbezogene Daten“ laut DSG 2000 § 4. (1). Von Mitgliedern kann man noch Zustimmung (DSG 2000 $ 4. (14)) für Spenden veröffentlichung verlangen, bei externen Spenden ist es schwierig vor einer Spende um Zustimmung zu fragen. Es gibt jedoch einen Hinweis auf der Spendenseite: „Bitte beachte, dass wir Transparenz und Sauberkeit in der Politik sehr ernst nehmen! Deshalb veröffentlichen wir Spenden ab einem Nennwert von EUR 100,- (über das letzte Jahr summiert).“. Um die Meldepflicht (DSG 2000 § 18.) kümmere ich mich für die Bundesgeschäftsführung gerade. Ist nicht unwahrscheinlich, dass die Datenschutzbehörde uns im Zuge der Meldung mitteilt ob diese Veröffentlichung zulässig ist. Jedenfalls beißt sich bei der Spendentransparenz der Grundsatz der Datensparsamkeit mit dem Grundsatz der finanziellen Transparenz. Ich finde nach dem die Transparenz erfüllt ist bzw. nicht mehr relevant ist zb. nach einer längeren Zeit sollte irgendwann die Datensparsamkeit greifen. Meinungsbild Spenden sollen nach einer bestimmten Frist verborgen werden und sind dann nicht mehr öffentlich und transparent einsehbar. Die Frist könnte zum Beispiel an die Länge einer Legislaturperiode von fünf Jahren oder die Aufbewahrungspflicht von sieben Jahren angelehnt sein. Anmerkungen BFO §4. Spendentransparenz (1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrags und des Namens des Spenders mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jede Person transparent nachvollziehbar einsehbar. Davon nicht betroffen sind die in (2) genannten Ausnahmen. (2) Spenden natürlicher Personen werden nicht veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr weniger als €100,– durch diese natürliche Person gespendet wurden. Sachspenden mit einem geschätzten Wert von über €100,– sind vom entgegennehmenden Mitglied an die BGF zu melden und werden nur mit einer Bezeichnung des Gegenstandes veröffentlicht. DSG 2000 § 4. (1) „Daten“ („personenbezogene Daten“): Angaben über Betroffene (Z 3), deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist;
Ich hab mich in den letzten Wochen und Monaten etwas mehr mit dem Datenschutzgesetz im theoretischen und praktischen Sinn beschäftigt.
Die Daten die im Sinne der Spendentransparenz (BFO §4.) auf https://finanzen.piratenpartei.at/ veröffentlicht werden sind wahrscheinlich „personenbezogene Daten“ laut DSG 2000 § 4. (1).
Von Mitgliedern kann man noch Zustimmung (DSG 2000 $ 4. (14)) für Spenden veröffentlichung verlangen, bei externen Spenden ist es schwierig vor einer Spende um Zustimmung zu fragen. Es gibt jedoch einen Hinweis auf der Spendenseite: „Bitte beachte, dass wir Transparenz und Sauberkeit in der Politik sehr ernst nehmen! Deshalb veröffentlichen wir Spenden ab einem Nennwert von EUR 100,- (über das letzte Jahr summiert).“.
Um die Meldepflicht (DSG 2000 § 18.) kümmere ich mich für die Bundesgeschäftsführung gerade. Ist nicht unwahrscheinlich, dass die Datenschutzbehörde uns im Zuge der Meldung mitteilt ob diese Veröffentlichung zulässig ist.
Jedenfalls beißt sich bei der Spendentransparenz der Grundsatz der Datensparsamkeit mit dem Grundsatz der finanziellen Transparenz. Ich finde nach dem die Transparenz erfüllt ist bzw. nicht mehr relevant ist zb. nach einer längeren Zeit sollte irgendwann die Datensparsamkeit greifen.
Spenden sollen nach einer bestimmten Frist verborgen werden und sind dann nicht mehr öffentlich und transparent einsehbar.
Die Frist könnte zum Beispiel an die Länge einer Legislaturperiode von fünf Jahren oder die Aufbewahrungspflicht von sieben Jahren angelehnt sein.
(1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrags und des Namens des Spenders mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jede Person transparent nachvollziehbar einsehbar. Davon nicht betroffen sind die in (2) genannten Ausnahmen. (2) Spenden natürlicher Personen werden nicht veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr weniger als €100,– durch diese natürliche Person gespendet wurden. Sachspenden mit einem geschätzten Wert von über €100,– sind vom entgegennehmenden Mitglied an die BGF zu melden und werden nur mit einer Bezeichnung des Gegenstandes veröffentlicht.
„Daten“ („personenbezogene Daten“): Angaben über Betroffene (Z 3), deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist;
Nur Mitglieder der Piratenpartei können hier mitschreiben.Jetzt Mitglied werden!. Der Login ist über Single-Sign-On mit der Mitgliederverwaltung verbunden.
already have an account and just want to login?
login
π Rendered by PID 1539 on reddit at 2025-03-12 21:31:43.586935+00:00 running 415da5f.
view the rest of the comments →
[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points ago