Interne Informationsveranstaltung:: „bildungs-politische Schwerpunkte“ im Rahmen der Unterrichtsfächer „politische Bildung“, „Geschichte“, „Philosophie“ bzw. „Religion“ und „Ethik““:
Nachdem „politische Bildung“ bzw. allgemein die Vermittlung von politischen Schwerpunkten eine elementare Forderung der Piratenpartei Österreichs (bzw. Wien) darstellt, wäre es durchaus nützlich, eine diesbezüglich interne Veranstaltung abzuhalten, in welche etwaige Schwerpunkte im Rahmen des Pflichtunterrichtes bzw. im Rahmen von Freifächern dargelegt, erläutert und diskutiert werden.
Folglich stellt sich die Frage: 'Soll eine interne Veranstaltung organisiert und abgehalten werden, bei welcher unter anderem nachfolgende Punkte dargelegt werden'?
1) Historische Beispiele von Neutralität I: Fürstbistum Lüttich (1492); Freigrafschaft Burgund (1522); europäische Neutralitätsliga von 1780 unter der Führung Russlands, Dänemarks und Schwedens (zur Zeit des sog. Unabhängigkeitskrieges der Republik der Vereinigten Staaten von Amerika); Die Neutralitätsproklamation der Republik der Vereinigten Staaten von Amerika von 1793;
2) Historische Beispiele von Neutralität II: Republik Brasilien (zur Zeit des Ersten Weltkrieges), Der U.S.-Neutralitätsakt von 1935 und die U.S.-Neutralitätsgesetze von 1936 und 1937 sowie 1939;
3) Entstehungsgeschichte von Neutralität – Philosophische- und rechtswissenschaftliche Ansichten
4) Ausgewählte Biografien im Kontext „Neutralität“: Grotius, Cornelis van Bynkershoek, Georg Schwarzenberg, Paul Guggenheim, A. Cavaglieri, Emeric de Vattel, Katharina II. von Russland, George Washington, Thomas Jefferson, Francis Lieber,
5) Neutrale und Blockfreie in der jüngeren Vergangenheit und in der heutigen Zeit: sog. „Blockfreie“: Ukraine (Aufgabe der Blockfreiheit 2013; vorab der sog. „Revolution der Würde), Ägypten, Indien;
6) Sonderstellung von Neutralen in transnationalen- und Zwischenstaatlichen Organisation – Glaubwürdigkeit aufgrund der Unparteilichkeit: OSCE, UNO, Völkerbund, Europarat, etc.
7) Neutrale und Waffenhandel: Die U.S.-Joint-Resolution von 1933 (Verbot von Waffenlieferungen);
8) Neutrale zu sog. „Nicht-Friedenszeiten“
9) Neutrale und Wirtschaftskriege am Beispiel des Wirtschaftskrieges seitens des Vereinigten Königreiches gegenüber den Deutschen Reich, als auch gegenwärtig gegenüber der Föderation Russland (Stichwort: Russland-Sanktionen seit der sog. Ukraine-Krise der Jahre 2013/14/15);
10) Die Neutralität in zwischenstaatlichen Vertragswerken und im sog. „Völkerrecht“
11) Neutrale und die (Internationalistische-) internationale Vertragsorganisation) NATO:
12) Historische Fallbeispiele von „politischen Handel im Kontext der Neutralität“: sog. Alabama-Fall (1870er Jahre); die Neutralitätspolitik des Deutschen Reiches zur Zeit des Russisch-Polnischen Krieges von 1920 (Stichwort: „Wimbledon-Fall); Neutralitätspolitik der Ententemächte während des griechisch-türkischen Krieges von 1921; die Neutralität bzw. Neutralitätspolitik von Argentinien, Chile, Brasilien, Peru, Uruguay und Venezuela während des Chaco-Krieges von 1933 zwischen Bolivien und Paraguay; europäische Neutrale zur Zeit des sog. „Korea-Krieges“;
13) Auswirkung der Neutralität auf die Republik (einschl. Führung, Verwaltung und Parlamentarismus) sowie auf die Bürger, auf das Volk selbst; [Verbot des Kriegsdienstes unter fremder Flagge;](u.a.)
14) Unterschiedliche Rechts-Auffassungen der Neutralität am Beispiel der Unvereinbarkeit bzw. Vereinbarkeit des Beitrittes von Neutralen zum Völkerbund bzw. zur UNO.
15) Die Stellung der Neutralität, bzw. von Neutralen in den Genfer- und Haager Völkerrechtsabkommen.
Bildungsinstitute:
1) Öffentliche Haupt-/Mittelschulen sowie Öffentliche Gymnasien
2) Öffentliche Gesamtschulen
3) Volkshochschulen (Jugend-/Erwachsenenbildung): Öffentliche Diskurse, Runde Tische, etc.
4) Kollegs (Jugendbildung)
5) Öffentliche Universitäten (Freie Wahlfächer)
6) Private Bildungsinstitutionen (Bsp. Teach 4 Austria)
Geschätzter Zeitaufwand:
Präsentation/Vortrag: 60 bis 90 Minuten;
Fragerunde/Diskussion: 90 bis 150 Minuten
Etwaige Grundsatzdiskussionen im Rahmen der Veranstaltungen:
1) Problematik bzw. Gefahr des Missbrauchs des Unterrichtsfaches „politische Bildung“ im Sinne einer „politischen Umerziehung“ der Schüler (m/w);
2) Freiheit der Lehrkräfte (m/w) bei der Auswahl und Vermittlung der Unterrichtsschwerpunkte;
3) Möglichkeiten der Einbindung von Aufzeichnungen von Geschlossenen- und Öffentlichen Diskussionsveranstaltungen im Kontext der Neutralität im Rahmen des Unterrichts;
4) Möglichkeiten der Abhaltung von politischen Informationsveranstaltungen mit dem Schwerpunkt „Neutralität“ ohne das es sich dabei um „partei-politische-Veranstaltungen“ im eigentlichen Sinne handelt,
5) Besteht seitens der Schüler (m/w) überhaupt ein Interesse an einer Verstärkung Vermittlung von Neutralität und Neutralitätsvölkerrecht, im Rahmen des regulären Unterrichts oder auch im Rahmen von Freifächern?
6) Etwaige Erforderlichkeit der Adaptierung des Parteiprogrammes der Piratenpartei Österreichs (bzw. Wiens) bzw. Erforderlichkeit der Erarbeitung von Positions- und Arbeitspapieren.
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