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Bildung (Gründung) einer Sonderarbeitsgruppe „aktive-/passive- vs. engagierte Neutralitätspolitik“ (self.Allgemein)
submitted 9 years ago by LiquidBot
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[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points 9 years ago
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten sonstiger Parteitagsbeschluss zur Mitgliederversammlung: Thema 3138 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Neu (noch 13 Tage 23:54:24) i6205: Bildung (Gründung) einer Sonderarbeitsgruppe „aktive-/passive- vs. engagierte Neutralitätspolitik“
Antrag: Bildung (Gründung) einer Sonderarbeitsgruppe „aktive-/passive- vs. engagierte Neutralitätspolitik“ Bei der BGV 2015 möge die Gründung einer Sonderarbeitsgruppe „aktive-/passive- vs. engagierte Neutralitätspolitik“ beschlossen werden. Ein Koordinator (m/w) als auch führende Gruppenmitglieder sind zu einem späteren Zeitpunkt zu ernennen, wobei ein diesbezügliches Vorwissen berücksichtigt werden muss (sollte). Ziel und Zweck dieser Arbeitsgruppe sind die Aufbereitung der diesbezüglichen Literatur, das Erfassen von diesbezüglich öffentlich-zugänglichen Veranstaltungen sowie insbesondere die Aufbereitung der unterschiedlichen Ausprägungen der Neutralitätspolitiken (Aktive-, Passive-, engagierte Neutralität (EU-/Internationale Solidarität) Schwerpunkte der Arbeitsgruppe sind dabei in Abstimmung mit der sog. Basis als auch den jeweiligen Organen der Piratenpartei Österreichs abzustimmen. Mögliche "Schwerpunkte" der Arbeitsgruppe: A) Innere Neutralität Kein „hineintragen“ (importieren) von „externen“ Konflikten/Kriegen Bsp. Schweiz zur Zeit der Glaubens- und Erbfolgekriege B) Positive Bewertung der „Neutralität“ Schutz von diplomatischer Einrichtungen im Ausland und EU-Ausland Schutz von EU-Institutionen im Ausland Entwaffnung und Demilitarisierung Kampfmittelrückständebeseitigung (ÖBH vs. BMI vs. Privatwirtschaftliche Unternehmen) Aufnahme von sich ergebenden Soldaten Neutralität als „Gegenpart“ zur Mitgliedschaft in internationalen militärischen Vertragsorganisationen „NATO“ Fortführung einer Politik des Friedens und der Völkerverständigung zu Kriegszeiten Fortführung des Freihandels zu Kriegszeiten Friedenserhaltung durch Nichtteilnahme an Kriegen – Recht auf Nicht-Kriegsführung C) Delikte der „Neutralitätsgefährdung“ u.a. Landes-/Hochverrat Strafgesetzbuch (§ 320) Terroristische Vereinigung Staatsfeindliche Verbindungen Sicherheitspolizeigesetz, Staatsschutzgesetz Geheime Nachrichtendienstliche Tätigkeiten Bewaffnete Verbindungen (Parteien, Organisationen) Teilhabe und Teilnahme an völkerrechtswidrigen Kriegen Teilhabe und Teilnahme an sog. „militärischen Zwangsmaßnahmen“ Verrat/Preisgabe von Staatsgeheimnisses und militärischen Geheimnissen Teilhabe und Teilnahme an Friedenserzwingende militärischen-Missionen ohne als auch mit Mandat der UNO bzw. der OSCE Teilhabe und Teilnahme militärischen Missionen im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union D) Mitgliedschaften in internationalen Organisationen und Neutralitätsvorbehalte OSCE – Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Bewegung der Blockfreien EG EU: ESVP/GASP NATO-P4P NATO-Vollmitgliedschaft: Ausgeschlossen WEU: Beitritt aufgrund der „Neutralität“ ausgeschlossen/verboten Neutralitätsvorbehalte im Rahmen des Beitritts zur UNO und zur EU Neutralitätskonformitätsprüfung Teilnahme an militärischen Übungen E) Außenpolitik CIMIC – Zivil-militärische-Kooperation/Koordinierung Katastrophenhilfe Humanitäre Hilfe System(e) der kollektiven Sicherheit F) Entsenderechte ins Ausland und Neutralitätskonformitätsprüfung ÖBH OSCE-Missionen EU-Missionen: ESCP/GASP NATO-P4P NATO-Vollmitgliedschaft Teilnahme an militärischen Übungen G) Neutralität: Gebote, Gebräuche, Pflichten und Rechte Rüstungsgebot Schutzmachtfunktionen Übernahme der Diplomatische Vertretung Aufnahme von entwaffneter Kombattanten H) Neutralität und Volk Identifikationsfunktion – Identität – Bewusstsein – Nationalstolz Sinnstiftende Funktion Einheitsfördernde Funktion (innerer Zusammenhalt) Vorbildfunktion / Leitbildfunktion I) Rüstungskontrolle Sitz internationaler Organisationen Konferenzen Überwachung Lizenzvergaben Endverbleibkontrolle RFID-Chip zur Warenverfolgung Meldepflicht und Genehmigungspflicht (Wirtschafts-, Außenministerium, Innenministerium) Parlamentarisches Mitspracherechte/-Entscheidungsrechte Neutralitätskonformitätsprüfung J) „Grundrecht“ auf Teilnahme an Widerstandskämpfen im Ausland: u.a. Isis Neutralität betrifft in erster Linie Organe und Institutionen der Republik und nicht die Staatsbürger; für letztere gelten landesrechtliche Bestimmungen; Söldnertum Privatwirtschaftliche Dienstleistungsunternehmen Mitgliedschaft in bewaffneten Parteien/Organisationen Politische Widerstandsbewegungen Para-militärische Widerstandsbewegungen K) „Neutralitätskonformitätsprüfungen“ Aufnahme von entwaffneter Einheiten Teilnahme an sog. „Wirtschaftssanktionen“ Beitritte zu militärischen Vertragsorganisationen Abschluss von (einseitigen) militärischen Beistandspakten Übergabe an Diplomatischen Vertretungen an andere Länder Übernahme von Diplomatischen Vertretungen für andere Länder Entsendung von ABC-Einheiten mit nicht-offensiven Aufgaben in Konflikt-und Kriegsgebiete Entsendung von militärischen Einheiten mit offensiven Aufgaben in Konflikt-und Kriegsgebiete Entsendung von Pionier-Einheiten mit nicht-offensiven Aufgaben in Konflikt-und Kriegsgebiete Export von Wehrtechnologie (an EU-Mitglieder, an Nicht-EU-Mitglieder, an die internationale Vertragsorganisation NATO sowie sog. „Drittstaaten“) Begründung Gegenwärtig existiert laut Rückmeldungen keine diesbezügliche Arbeitsgruppe (Crew). Die Neutralität ist kein "Relikt des Kalten Krieges", sondern kann zu einen "guten" Zukunftsmodell avancieren.
Bei der BGV 2015 möge die Gründung einer Sonderarbeitsgruppe „aktive-/passive- vs. engagierte Neutralitätspolitik“ beschlossen werden. Ein Koordinator (m/w) als auch führende Gruppenmitglieder sind zu einem späteren Zeitpunkt zu ernennen, wobei ein diesbezügliches Vorwissen berücksichtigt werden muss (sollte).
Ziel und Zweck dieser Arbeitsgruppe sind die Aufbereitung der diesbezüglichen Literatur, das Erfassen von diesbezüglich öffentlich-zugänglichen Veranstaltungen sowie insbesondere die Aufbereitung der unterschiedlichen Ausprägungen der Neutralitätspolitiken (Aktive-, Passive-, engagierte Neutralität (EU-/Internationale Solidarität)
Schwerpunkte der Arbeitsgruppe sind dabei in Abstimmung mit der sog. Basis als auch den jeweiligen Organen der Piratenpartei Österreichs abzustimmen.
Mögliche "Schwerpunkte" der Arbeitsgruppe:
A) Innere Neutralität Kein „hineintragen“ (importieren) von „externen“ Konflikten/Kriegen Bsp. Schweiz zur Zeit der Glaubens- und Erbfolgekriege
B) Positive Bewertung der „Neutralität“ Schutz von diplomatischer Einrichtungen im Ausland und EU-Ausland Schutz von EU-Institutionen im Ausland Entwaffnung und Demilitarisierung Kampfmittelrückständebeseitigung (ÖBH vs. BMI vs. Privatwirtschaftliche Unternehmen) Aufnahme von sich ergebenden Soldaten Neutralität als „Gegenpart“ zur Mitgliedschaft in internationalen militärischen Vertragsorganisationen „NATO“ Fortführung einer Politik des Friedens und der Völkerverständigung zu Kriegszeiten Fortführung des Freihandels zu Kriegszeiten Friedenserhaltung durch Nichtteilnahme an Kriegen – Recht auf Nicht-Kriegsführung
C) Delikte der „Neutralitätsgefährdung“ u.a. Landes-/Hochverrat Strafgesetzbuch (§ 320) Terroristische Vereinigung Staatsfeindliche Verbindungen Sicherheitspolizeigesetz, Staatsschutzgesetz Geheime Nachrichtendienstliche Tätigkeiten Bewaffnete Verbindungen (Parteien, Organisationen) Teilhabe und Teilnahme an völkerrechtswidrigen Kriegen Teilhabe und Teilnahme an sog. „militärischen Zwangsmaßnahmen“ Verrat/Preisgabe von Staatsgeheimnisses und militärischen Geheimnissen Teilhabe und Teilnahme an Friedenserzwingende militärischen-Missionen ohne als auch mit Mandat der UNO bzw. der OSCE Teilhabe und Teilnahme militärischen Missionen im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union
D) Mitgliedschaften in internationalen Organisationen und Neutralitätsvorbehalte OSCE – Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Bewegung der Blockfreien EG EU: ESVP/GASP NATO-P4P NATO-Vollmitgliedschaft: Ausgeschlossen WEU: Beitritt aufgrund der „Neutralität“ ausgeschlossen/verboten Neutralitätsvorbehalte im Rahmen des Beitritts zur UNO und zur EU Neutralitätskonformitätsprüfung Teilnahme an militärischen Übungen E) Außenpolitik CIMIC – Zivil-militärische-Kooperation/Koordinierung Katastrophenhilfe Humanitäre Hilfe System(e) der kollektiven Sicherheit
F) Entsenderechte ins Ausland und Neutralitätskonformitätsprüfung ÖBH OSCE-Missionen EU-Missionen: ESCP/GASP NATO-P4P NATO-Vollmitgliedschaft Teilnahme an militärischen Übungen
G) Neutralität: Gebote, Gebräuche, Pflichten und Rechte Rüstungsgebot Schutzmachtfunktionen Übernahme der Diplomatische Vertretung Aufnahme von entwaffneter Kombattanten
H) Neutralität und Volk Identifikationsfunktion – Identität – Bewusstsein – Nationalstolz Sinnstiftende Funktion Einheitsfördernde Funktion (innerer Zusammenhalt) Vorbildfunktion / Leitbildfunktion
I) Rüstungskontrolle Sitz internationaler Organisationen Konferenzen Überwachung Lizenzvergaben Endverbleibkontrolle RFID-Chip zur Warenverfolgung Meldepflicht und Genehmigungspflicht (Wirtschafts-, Außenministerium, Innenministerium) Parlamentarisches Mitspracherechte/-Entscheidungsrechte Neutralitätskonformitätsprüfung
J) „Grundrecht“ auf Teilnahme an Widerstandskämpfen im Ausland: u.a. Isis Neutralität betrifft in erster Linie Organe und Institutionen der Republik und nicht die Staatsbürger; für letztere gelten landesrechtliche Bestimmungen; Söldnertum Privatwirtschaftliche Dienstleistungsunternehmen Mitgliedschaft in bewaffneten Parteien/Organisationen Politische Widerstandsbewegungen Para-militärische Widerstandsbewegungen
K) „Neutralitätskonformitätsprüfungen“ Aufnahme von entwaffneter Einheiten Teilnahme an sog. „Wirtschaftssanktionen“ Beitritte zu militärischen Vertragsorganisationen Abschluss von (einseitigen) militärischen Beistandspakten Übergabe an Diplomatischen Vertretungen an andere Länder Übernahme von Diplomatischen Vertretungen für andere Länder Entsendung von ABC-Einheiten mit nicht-offensiven Aufgaben in Konflikt-und Kriegsgebiete Entsendung von militärischen Einheiten mit offensiven Aufgaben in Konflikt-und Kriegsgebiete Entsendung von Pionier-Einheiten mit nicht-offensiven Aufgaben in Konflikt-und Kriegsgebiete Export von Wehrtechnologie (an EU-Mitglieder, an Nicht-EU-Mitglieder, an die internationale Vertragsorganisation NATO sowie sog. „Drittstaaten“)
Gegenwärtig existiert laut Rückmeldungen keine diesbezügliche Arbeitsgruppe (Crew).
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[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points ago