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Aufnahme Veto Erweiterung (self.Allgemein)
submitted 10 years ago by Liquid to Allgemein
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 2444 Ereignis: Neues Thema Phase: Neu (noch 14 Tage 23:59:49) i5323: Aufnahme Veto Erweiterung
Die Satzung möge in § 4 wie folgt geändert werden: Alter Text (3) Die Aufnahme erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung (BGF). In einer zweiwöchigen Probezeit zu Beginn der Mitgliedschaft haben der Bundesvorstand (BV), die BGF sowie der zuständige Landesvorstand (LV) unabhängig voneinander das Recht, mittels Mehrheitsbeschluss ein ausführlich begründetes Veto gegen eine endgültige Aufnahme einzulegen. Neuer Text (3) Die Aufnahme erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung (BGF). In einer zweiwöchigen Probezeit zu Beginn der Mitgliedschaft haben der Bundesvorstand (BV), die BGF sowie der zuständige Landesvorstand (LV) unabhängig voneinander das Recht, mittels Mehrheitsbeschluss ein ausführlich begründetes Veto gegen eine endgültige Aufnahme einzulegen. Bei einem Veto sind, sofern möglich, besonders die Aktivitäten der letzten 6 Monate zu berücksichtigen. Begründung Momentan ist es so, dass man als Nicht-Mitglied tun kann was man will. Man kann die Satzung, die für ein Nicht-Mitglied natürlich nicht gilt, brechen. Man könnte in Foren wüten. Schimpfen, usw. Wenn dieses Nicht-Mitglied aber Mitglied werden will ist das plötzlich nicht mehr relevant. Dann gibts einen Reset. Diese Änderung soll ein Versuch sein diesen Reset zu verhindern.
Die Satzung möge in § 4 wie folgt geändert werden:
Alter Text
(3) Die Aufnahme erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung (BGF). In einer zweiwöchigen Probezeit zu Beginn der Mitgliedschaft haben der Bundesvorstand (BV), die BGF sowie der zuständige Landesvorstand (LV) unabhängig voneinander das Recht, mittels Mehrheitsbeschluss ein ausführlich begründetes Veto gegen eine endgültige Aufnahme einzulegen.
Neuer Text
(3) Die Aufnahme erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung (BGF). In einer zweiwöchigen Probezeit zu Beginn der Mitgliedschaft haben der Bundesvorstand (BV), die BGF sowie der zuständige Landesvorstand (LV) unabhängig voneinander das Recht, mittels Mehrheitsbeschluss ein ausführlich begründetes Veto gegen eine endgültige Aufnahme einzulegen. Bei einem Veto sind, sofern möglich, besonders die Aktivitäten der letzten 6 Monate zu berücksichtigen.
Begründung
Momentan ist es so, dass man als Nicht-Mitglied tun kann was man will. Man kann die Satzung, die für ein Nicht-Mitglied natürlich nicht gilt, brechen. Man könnte in Foren wüten. Schimpfen, usw. Wenn dieses Nicht-Mitglied aber Mitglied werden will ist das plötzlich nicht mehr relevant. Dann gibts einen Reset. Diese Änderung soll ein Versuch sein diesen Reset zu verhindern.
[–]Liquid[S] 0 points1 point2 points 10 years ago
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 2444 Ereignis: Neue Initiative Phase: Neu (noch 14 Tage 14:32:24) i5324: Aufnahme Veto - Frist verlängern
Die Satzung möge in § 4 wie folgt geändert werden: Alter Text (3) Die Aufnahme erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung (BGF). In einer zweiwöchigen Probezeit zu Beginn der Mitgliedschaft haben der Bundesvorstand (BV), die BGF sowie der zuständige Landesvorstand (LV) unabhängig voneinander das Recht, mittels Mehrheitsbeschluss ein ausführlich begründetes Veto gegen eine endgültige Aufnahme einzulegen. Neuer Text (3) Die Aufnahme erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung (BGF). In einer zweimonatigen Probezeit zu Beginn der Mitgliedschaft haben der Bundesvorstand (BV), die BGF sowie der zuständige Landesvorstand (LV) unabhängig voneinander das Recht, mittels Mehrheitsbeschluss ein ausführlich begründetes Veto gegen eine endgültige Aufnahme einzulegen. Bei einem Veto ist insbesondere zu berücksichtigen, ob Aktivitäten der aufzunehmenden Person vor dem Beitritt oder danach ein Ausschlussgrund gewesen wären Begründung Wir haben nicht die Ressourcen binnen. 2 Wochen zu prüfen. Warum wir uns hier selbst so sehr einschränken ist mir unklar. Außerdem soll gelten: wer als Nichtmitglied Dinge tut, die für ein Mitglied einen ausschlussgrund dargestellt hätten, soll nicht aufgenommen werden können.
(3) Die Aufnahme erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung (BGF). In einer zweimonatigen Probezeit zu Beginn der Mitgliedschaft haben der Bundesvorstand (BV), die BGF sowie der zuständige Landesvorstand (LV) unabhängig voneinander das Recht, mittels Mehrheitsbeschluss ein ausführlich begründetes Veto gegen eine endgültige Aufnahme einzulegen. Bei einem Veto ist insbesondere zu berücksichtigen, ob Aktivitäten der aufzunehmenden Person vor dem Beitritt oder danach ein Ausschlussgrund gewesen wären
Wir haben nicht die Ressourcen binnen. 2 Wochen zu prüfen. Warum wir uns hier selbst so sehr einschränken ist mir unklar. Außerdem soll gelten: wer als Nichtmitglied Dinge tut, die für ein Mitglied einen ausschlussgrund dargestellt hätten, soll nicht aufgenommen werden können.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 2444 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Neu (noch 14 Tage 14:32:21) i5324: Aufnahme Veto - Frist verlängern
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 2444 Ereignis: Initiative zurückgezogen Phase: Neu (noch 13 Tage 15:10:04) i5323: Aufnahme Veto Erweiterung
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 2444 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:59:49)
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 2444 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 06:26:27) i5326: Nur Frist verlängern 2 Monate
Die Satzung möge in § 4 wie folgt geändert werden: Alter Text (3) Die Aufnahme erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung (BGF). In einer zweiwöchigen Probezeit zu Beginn der Mitgliedschaft haben der Bundesvorstand (BV), die BGF sowie der zuständige Landesvorstand (LV) unabhängig voneinander das Recht, mittels Mehrheitsbeschluss ein ausführlich begründetes Veto gegen eine endgültige Aufnahme einzulegen. Neuer Text (3) Die Aufnahme erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung (BGF). In einer zweimonatigen Probezeit zu Beginn der Mitgliedschaft haben der Bundesvorstand (BV), die BGF sowie der zuständige Landesvorstand (LV) unabhängig voneinander das Recht, mittels Mehrheitsbeschluss ein ausführlich begründetes Veto gegen eine endgültige Aufnahme einzulegen. Begründung Wir haben nicht die Ressourcen binnen. 2 Wochen alle Mitglieder zu prüfen, vor allem kann es sich mit Urlaubszeiten oder Krankenständen überschneiden.
(3) Die Aufnahme erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung (BGF). In einer zweimonatigen Probezeit zu Beginn der Mitgliedschaft haben der Bundesvorstand (BV), die BGF sowie der zuständige Landesvorstand (LV) unabhängig voneinander das Recht, mittels Mehrheitsbeschluss ein ausführlich begründetes Veto gegen eine endgültige Aufnahme einzulegen.
Wir haben nicht die Ressourcen binnen. 2 Wochen alle Mitglieder zu prüfen, vor allem kann es sich mit Urlaubszeiten oder Krankenständen überschneiden.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 2444 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 06:25:24) i5327: Nur Frist verlängern 6 Monate
Die Satzung möge in § 4 wie folgt geändert werden: Alter Text (3) Die Aufnahme erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung (BGF). In einer zweiwöchigen Probezeit zu Beginn der Mitgliedschaft haben der Bundesvorstand (BV), die BGF sowie der zuständige Landesvorstand (LV) unabhängig voneinander das Recht, mittels Mehrheitsbeschluss ein ausführlich begründetes Veto gegen eine endgültige Aufnahme einzulegen. Neuer Text (3) Die Aufnahme erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung (BGF). In einer sechsmonatigen Probezeit zu Beginn der Mitgliedschaft haben der Bundesvorstand (BV), die BGF sowie der zuständige Landesvorstand (LV) unabhängig voneinander das Recht, mittels Mehrheitsbeschluss ein ausführlich begründetes Veto gegen eine endgültige Aufnahme einzulegen. Begründung Wir haben nicht die Ressourcen binnen. 2 Wochen alle Mitglieder zu prüfen, vor allem kann es sich mit Urlaubszeiten oder Krankenständen überschneiden.
(3) Die Aufnahme erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung (BGF). In einer sechsmonatigen Probezeit zu Beginn der Mitgliedschaft haben der Bundesvorstand (BV), die BGF sowie der zuständige Landesvorstand (LV) unabhängig voneinander das Recht, mittels Mehrheitsbeschluss ein ausführlich begründetes Veto gegen eine endgültige Aufnahme einzulegen.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 2444 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 06:25:21) i5327: Nur Frist verlängern 6 Monate
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 2444 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 14 Tage 09:02:09) i5362: Aufnahme Veto - Frist verlängern: 1 Monat
Die Satzung möge in § 4 wie folgt geändert werden: Alter Text (3) Die Aufnahme erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung (BGF). In einer zweiwöchigen Probezeit zu Beginn der Mitgliedschaft haben der Bundesvorstand (BV), die BGF sowie der zuständige Landesvorstand (LV) unabhängig voneinander das Recht, mittels Mehrheitsbeschluss ein ausführlich begründetes Veto gegen eine endgültige Aufnahme einzulegen. Neuer Text (3) Die Aufnahme erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung (BGF). In einer ein Monat langen Probezeit zu Beginn der Mitgliedschaft haben der Bundesvorstand (BV), die BGF sowie der zuständige Landesvorstand (LV) unabhängig voneinander das Recht, mittels Mehrheitsbeschluss ein ausführlich begründetes Veto gegen eine endgültige Aufnahme einzulegen. Bei einem Veto ist insbesondere zu berücksichtigen, ob Aktivitäten der aufzunehmenden Person vor dem Beitritt oder danach ein Ausschlussgrund gewesen wären Begründung Wir haben nicht die Ressourcen binnen. 2 Wochen zu prüfen. Warum wir uns hier selbst so sehr einschränken ist mir unklar. Außerdem soll gelten: wer als Nichtmitglied Dinge tut, die für ein Mitglied einen ausschlussgrund dargestellt hätten, soll nicht aufgenommen werden können. Zusätzliche Begründung: Ich finde die Probezeit sollte genauso lang sein wie der in der Finanzordnung erwähnte Probemonat, dass wäre dann konsistent und irgendwann muss das Mitglied ja die gleichen Rechte bekommen wie alle anderen Mitglieder. (Wobei ja, der Probemonat gilt erst ab der Akkreditierung und die Probezeit ab Aufnahme. Vielleicht kann man das noch besser gestalten.)
(3) Die Aufnahme erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung (BGF). In einer ein Monat langen Probezeit zu Beginn der Mitgliedschaft haben der Bundesvorstand (BV), die BGF sowie der zuständige Landesvorstand (LV) unabhängig voneinander das Recht, mittels Mehrheitsbeschluss ein ausführlich begründetes Veto gegen eine endgültige Aufnahme einzulegen. Bei einem Veto ist insbesondere zu berücksichtigen, ob Aktivitäten der aufzunehmenden Person vor dem Beitritt oder danach ein Ausschlussgrund gewesen wären
Zusätzliche Begründung: Ich finde die Probezeit sollte genauso lang sein wie der in der Finanzordnung erwähnte Probemonat, dass wäre dann konsistent und irgendwann muss das Mitglied ja die gleichen Rechte bekommen wie alle anderen Mitglieder. (Wobei ja, der Probemonat gilt erst ab der Akkreditierung und die Probezeit ab Aufnahme. Vielleicht kann man das noch besser gestalten.)
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 2444 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Eingefroren (noch 14 Tage 23:59:29)
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 2444 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abstimmung (noch 14 Tage 23:59:51)
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 2444 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abgeschlossen (mit Gewinner)
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