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Familienbeihilfe wieder bis 26 (bzw Selbsterhaltungsfähigkeit) (self.Allgemein)
submitted 10 years ago by Liquid to Allgemein
Bundesweite Themen: Kinder, Jugend, Familie Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 1772 Ereignis: Neues Thema Phase: Neu (noch 7 Tage 23:59:16) i4056: Familienbeihilfe wieder bis 26 (bzw Selbsterhaltungsfähigkeit)
Meinungsbild: Die Familienbeihilfe soll wieder bis zum 26 Lebensjahr ausgezahlt werden. Die letzten Gesetzesänderungen in diesem Bereich also zurückgenommen werden.
[–]Liquid[S] 0 points1 point2 points 10 years ago
Neue Anregung: langes Studium und Heer/Zivildienst additiv
Lange Studiengänge (zB Medizin) verlängern die Dauer der Familienbeihilfe um ein Jahr, absolvierung der Wehrpflicht (beim Heer oder im Zivildienst) ebenso. Die Kombination langer Studiengang und absolvierte Wehrpflicht allerdings verlängert die Familienbeihilfe nicht um zwei jahre sondern nur um ein Jahr. Besonders durch die Verkürzung entsteht diese ungerechtigkeit. Aber auch ohne die Verkürzung ist das ungerecht.
Bundesweite Themen: Kinder, Jugend, Familie Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 1772 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Diskussion (noch 14 Tage 23:59:14)
Bundesweite Themen: Kinder, Jugend, Familie Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 1772 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 9 Tage 11:41:44) i4115: Familienbeihilfe neu: BGE
Bundesweite Themen: Kinder, Jugend, Familie Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 1772 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Eingefroren (noch 7 Tage 23:59:25)
Bundesweite Themen: Kinder, Jugend, Familie Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 1772 Ereignis: Neue Initiative Phase: Eingefroren (noch 2 Tage 17:06:06) i4179: Familienbeihilfe unabhängig von den Eltern.
Das hier ist ein Zusatzantrag zu i4056. Nach den angenommen Initiativen soll ein Programmantrag entstehen. Antrag Die Familienbeihilfe soll auf Wunsch des Kindes (möglicherweise ab einem gewissen alter) direkt an das Kind ausbezahlt werden, dazu bedarf es (möglicherweise ab einem gewissen alter) nicht die Zustimmung der Eltern. Begründung Die Familienbeihilfe kann nur mit der Zustimmung der Eltern an das Kind ausbezahlt werden. Über eine Alterseinschränkung und ab welchem Alter kann noch separat diskutiert werden.
Das hier ist ein Zusatzantrag zu i4056. Nach den angenommen Initiativen soll ein Programmantrag entstehen.
Die Familienbeihilfe soll auf Wunsch des Kindes (möglicherweise ab einem gewissen alter) direkt an das Kind ausbezahlt werden, dazu bedarf es (möglicherweise ab einem gewissen alter) nicht die Zustimmung der Eltern.
Die Familienbeihilfe kann nur mit der Zustimmung der Eltern an das Kind ausbezahlt werden.
Über eine Alterseinschränkung und ab welchem Alter kann noch separat diskutiert werden.
Bundesweite Themen: Kinder, Jugend, Familie Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 1772 Ereignis: Neue Initiative Phase: Eingefroren (noch 2 Tage 16:50:50) i4180: Familienbeihilfe angepasst an die Inflation
Das hier ist ein Zusatzantrag zu i4056. Nach den angenommen Initiativen soll ein Programmantrag entstehen. Antrag Die Familienbeihilfe soll jedes Jahr an die Inflation angepasst werden. Begründung Ist anscheinend schon länger nicht passiert, deshalb sinkt die Familienbeihilfe de facto. War auch Thema der letzten Nationalratssitzung: http://twitter.com/_julianschmid/status/400951867322413056 http://twitter.com/matthiaskoechl/status/403211350174089216 http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00009/index.shtml- http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00009/fname_329790.pdf (schon älter) http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_00267/index.shtml- http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_00267/fname_145913.pdf
Die Familienbeihilfe soll jedes Jahr an die Inflation angepasst werden.
Ist anscheinend schon länger nicht passiert, deshalb sinkt die Familienbeihilfe de facto. War auch Thema der letzten Nationalratssitzung:
http://twitter.com/_julianschmid/status/400951867322413056
http://twitter.com/matthiaskoechl/status/403211350174089216
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00009/index.shtml- http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00009/fname_329790.pdf
(schon älter)
Bundesweite Themen: Kinder, Jugend, Familie Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 1772 Ereignis: Neue Initiative Phase: Eingefroren (noch 2 Tage 15:36:42) i4181: Familienbeihilfe bei Studium und Präsenz/Zivildienst gerecht verlängern
Das hier ist ein Zusatzantrag zu i4056. Aus den angenommen Initiativen soll ein Programmantrag entstehen. Meinungsbild Lange Studiengänge (zB Medizin) verlängern die Dauer der Familienbeihilfe um ein Jahr, absolvierung der Wehrpflicht (beim Heer oder im Zivildienst) ebenso. Die Kombination langer Studiengang und absolvierte Wehrpflicht allerdings verlängert die Familienbeihilfe nicht um je ein Jahr (also zusammen um 2 Jahre) sondern nur auf ein Jahr länger. Die einfache Lösung wäre eine Formulierung im Gesetzestext, die bei langer Studiendauer die Familienbeihilfe um ein Jahr verlängert bei Wehrdienst und Zivildienst die Familienbeihilfe um die dort verbrachte Zeit und natürlich die Lücke bis zur frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung (derzeit bereits so) verlängert. (Anm: §2e Familienlastenausgleichsgesetz: "... die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird,") Begründung Besonders durch die Verkürzung enstand diese Ungerechtigkeit, da die Maximaldauer der Familienbeihilfe jetzt auch von Studierenden in Regelzeit überschritten wird, wenn diese vorher Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben.
Das hier ist ein Zusatzantrag zu i4056. Aus den angenommen Initiativen soll ein Programmantrag entstehen.
Lange Studiengänge (zB Medizin) verlängern die Dauer der Familienbeihilfe um ein Jahr, absolvierung der Wehrpflicht (beim Heer oder im Zivildienst) ebenso. Die Kombination langer Studiengang und absolvierte Wehrpflicht allerdings verlängert die Familienbeihilfe nicht um je ein Jahr (also zusammen um 2 Jahre) sondern nur auf ein Jahr länger.
Die einfache Lösung wäre eine Formulierung im Gesetzestext, die
bei langer Studiendauer die Familienbeihilfe um ein Jahr verlängert
bei Wehrdienst und Zivildienst die Familienbeihilfe um die dort verbrachte Zeit und natürlich die Lücke bis zur frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung (derzeit bereits so) verlängert.
(Anm: §2e Familienlastenausgleichsgesetz: "... die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird,")
Besonders durch die Verkürzung enstand diese Ungerechtigkeit, da die Maximaldauer der Familienbeihilfe jetzt auch von Studierenden in Regelzeit überschritten wird, wenn diese vorher Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben.
Bundesweite Themen: Kinder, Jugend, Familie Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 1772 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abstimmung (noch 7 Tage 23:59:10)
Bundesweite Themen: Kinder, Jugend, Familie Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 1772 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abgeschlossen (mit Gewinner)
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