all 3 comments

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten
sonstiger Parteitagsbeschluss zur Mitgliederversammlung: Thema 2550
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Neu (noch 7 Tage 17:08:03)
i5476: Tagessatzsystem im Verwaltungsstrafrecht

Die Bundesgeneralversammlung möge folgenden Punkt in das Parteiprogramm aufnehmen:

Verwaltung

Tagessatzsystem im Verwaltungsstrafrecht

Verwaltungsstrafen sollen gegenüber allen Mitgliedern der Gesellschaft gleiche Präventionswirkung haben. Weder sollen Besserverdiener die Strafe wenig bis kaum spüren, noch sollen Geringverdiener unbillig hart getroffen werden. Daher fordert die Piratenpartei Österreichs die Einführung des Tagessatzssystems auch im Verwaltungsstrafrecht. Verwaltungsstrafen sollen nicht mehr mit einer fixen Geldsumme festgesetzt werden, sondern nach der Formel: Geldstrafe = Anzahl der Tagessätze x Höhe des Tagessatzes Höhe eines Tagessatzes = Geldbetrag, der an einem Tag abgeschöpft wird, um den Täter auf das Existenzminimum zu setzen. Dies gilt nicht für abgekürzte Verfahren.

Begründung

Zuerst die 4 Funktionen einer Strafe: Veränderung des zu Bestrafenden zum Besseren (Spezialprävention) Abschreckung potentieller anderer (Generalprävention) Schutzes anderer (z. B. der sonstigen Bevölkerung) Wiederherstellung der Gerechtigkeit (Sühne) und von Vergeltung (Talionsprinzip). Das heißt ua: Eine Strafe hat NICHT den Zweck eines Schadensausgleiches - Schadenersatz gebührt unabhängig davon gem §§1293ff ABGB. Geldsummenstrafen können diese Wirkungen nicht in geeignetem Maße verwirklichen. Während Gutverdiener möglicherweise nur geringfügig getroffen werden, kann die gleiche Strafe einen Geringverdiener unbillig hart treffen. Da das Unrecht jedoch immer gleich ist, sollte auch der Sanktionscharakter der Strafe gleich zur Wirkung kommen um gleichmäßigen Präventionseffekt zu erzielen.

Beispiele

Im gerichtlichen Strafrecht: Tagessatzsystem zB: §168 StGB: Wer ein Spiel, bei dem Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, es sei denn, daß bloß zu gemeinnützigen Zwecken oder bloß zum Zeitvertreib und um geringe Beträge gespielt wird.

Im Verwaltungsstrafrecht: Berücksichtigung von Schuld (Erschwerungs- bzw Milderungsgründe) und individuellen Lebensumständen des Einzelnen bis zu einer Höchststrafe zB: § 52 GSpG: Es begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Behörde in den Fällen der Z 1 mit einer Geldstrafe von bis zu 40 000 Euro und in den Fällen der Z 2 bis 11 mit bis zu 22 000 Euro zu bestrafen, Im gerichtlichen Strafrecht sind die Strafen einkommensabhängig mit der sachlichen Begründung, dass der Sanktionscharakter der Strafe bei gleicher Schuld gleich hoch sein soll, damit sich alle - auch Gutverdiener - daran halten bzw Schlechtverdiener nicht unbillig hart getroffen werden. Während eine Strafe von zB 3.000 € Schlechtverdiener härter trifft als Gutverdiener, nimmt eine Strafe in Höhe von zB 60 Tagessätzen tatsächlich auf die individuellen Gegebenheiten des Einzelnen Rücksicht und ist dadurch eher der individuellen Schuld angepasst.

Man muss die möglichen Zwecke von Geldstrafen beachten: 1. Prävention: Alle sollen angehalten werden, sich rechtkonform zu verhalten. 2. Pönalisierung: Wer gegen Rechtsnormen verstößt, soll das Unrecht der Tat spüren.

Beides wird hinreichend nur durch einkommensabhängige Strafen erreicht, die schuldangemessene Bestrafung ermöglichen. Auszunehmen sind die abgekürzten Verfahren (Strafverfügung, Anonymverfügung, Organstrafverfügung), denn ohne Ermittlungsverfahren ist eine Festsetzung eines Tagessatzes nicht möglich, bzw würde der Sinn dieser Verfahren konterkariert.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten
sonstiger Parteitagsbeschluss zur Mitgliederversammlung: Thema 2550
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Neu (noch 7 Tage 17:01:00)
i5477: Programmpunkt "Wissenschaftlichkeit und Humanismus" verbessern

Ins Programm möge folgender Text aufgenommen werden:

Sonstige Themen

Wissenschaftlichkeit und Humanismus

Alter Text

Die Piratenpartei Österreichs verfolgt eine Politik, die von Fakten und Ergebnissen der Wissenschaft sowie humanistischen Werten gestützt wird. Wir setzen uns deshalb für einen kritischen Umgang mit Pseudowissenschaften ein. Pseudowissenschaften müssen als solche entlarvt werden, um Schäden an der Gesellschaft zu vermeiden. Aus denselben Gründen spricht sich die Piratenpartei Österreichs gegen eine Vermischung von politischer Arbeit und Glaubensgerüsten egal welcher Art aus (Religion, Esoterik, …). Daher wollen wir auch esoterische, pseudowissenschaftliche oder religiös begründete Positionen in der Politik als solche kennzeichnen, in unserer Arbeit strikt meiden und bei anderen Parteien aufdecken.

Neuer Text

Die Piratenpartei Österreichs verfolgt eine Politik, die von Fakten und Ergebnissen der Wissenschaft sowie humanistischen Werten gestützt wird. Wir setzen uns deshalb für einen kritischen Umgang mit Pseudowissenschaften ein. Pseudowissenschaften müssen als solche erkannt werden, um nicht ohne Rechtfertigung politischen Entscheidungsprozessen zugrunde gelegt zu werden. Aus denselben Gründen sprechen sich die Piraten gegen eine Vermischung von politischer Arbeit und Glaubensgerüsten jedweder Art (Religion, Esoterik, …) aus. Daher wollen wir esoterische, pseudowissenschaftliche oder religiös begründete Positionen in der Politik soweit wie möglich als solche kennzeichnen und bei anderen Parteien sowie - wenn nötig - auch bei uns selbst aufdecken. Gleichzeitig achten die Piraten die Religions- und Gewissensfreiheit. In diesem Sinne steht es jedem frei, privat an Religion, Esoterik etc zu glauben und diesen Glauben als solchen auch im Rahmen von Diskussionen innerhalb und außerhalb der Partei kund zu tun. Von unseren Organwaltern und Abgeordneten erwarten wir differenzierte, faktenbasierte Außenvertretung

Begründung

  1. "in unserer Arbeit strikt meiden" gestrichen, weil in Zusammenschau mit dem restlichen Text widersprüchlich. Wenn wir "esoterische, pseudowissenschaftliche oder religiös begründete Positionen in der Politik als solche kennzeichnen und bei anderen Parteien aufdecken" wollen, dann können wir derartiges in unserer Arbeit nicht meiden - im Gegenteil ist es ein Handlungsauftrag eben genauer hinzusehen und aufzudecken. Oder man definiert "Arbeit" genauer, aber so sind die anderen Initiativen in meinen Augen widersprüchlich. Politische Positionierung ist Folge eines demokratischen Prozesses und nicht des wissenschaftlichen Diskurses. Ich finde eine klare Abgrenzung (siehe Antrag) reicht, eine undifferenzierte Selbstbeschränkung, wo keiner weiß, wo diese anfängt oder endet, lehne ich daher als undemokratisch ab.

  2. "Pseudowissenschaften müssen als solche entlarvt werden, um Schäden an der Gesellschaft zu vermeiden." ersetzt durch: "Pseudowissenschaften müssen als solche erkannt werden, um nicht ohne Rechtfertigung politischen Entscheidungsprozessen zugrunde gelegt zu werden." Die Wendung "Schäden an der Gesellschaft" ist zu schwammig. Was sind gesellschaftliche Schäden? - kA....

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten
sonstiger Parteitagsbeschluss zur Mitgliederversammlung: Thema 2550
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Diskussion (noch 1 Jahr 11 Monate 9 Tage 23:59:00)