Bei diesem Antrag geht es um echte Wahlfreiheit für berufstätige Mütter. In Abgrenzung zum Bereich der Kindergärten, in denen eine Anwesenheitspflicht von grundsätzlich fünf Tagen die Woche besteht, welche in unseren Augen aus pädagogischer Sicht auch eine Notwendigkeit darstellt, geht es in diesem Dringlichen Antrag um die Kinder bis zu ihrem dritten Lebensjahr. Im Gegensatz zum Land, wo durch eine einkommensabhängige Sozialstaffel nur Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr erfasst sind, existiert in der Stadt Graz auch ein Förderungsmodell im Bereich der Kinderbetreuung für 0 bis 3-Jährige. Zum einen gibt es im Bereich der Kinderkrippen eine Trägerförderung und daraus resultierend eine einkommensabhängige Beitrags-Staffelung für die Eltern, und zum anderen besteht seit 2008 eine ebenfalls nach dem Einkommen abgestufte Elternförderung im Bereich der Tagesmütter und Tagesväter.
Im Bereich der Kinderkrippe ist die Sozialstaffel was die Anwesenheit der Kinder betrifft an die rechtlichen Rahmenbedingungen des Landes gebunden, was konkret zum jetzigen Zeitpunkt bedeutet, dass eine Mindestanwesenheit von 20 Stunden je Woche aufgeteilt auf fünf Werktage, also 4 Stunden pro Tag, bindend ist. Inzwischen ist im Land eine Novelle beschlossen worden, die eine leichte Auflockerung der Anwesenheitspflicht bzw. eine flexiblere Gestaltung der Bring- und Abholzeiten erlauben soll. Ein System einer flexiblen Kinderbetreuung wird dadurch allerdings bei Weitem noch nicht erreicht. Die verpflichtende Anwesenheit von jedenfalls vier Tagen die Woche bei Halbtagseinschreibung in einer Kinderkrippe, wo Kinder zwischen 0 und 3 Jahren beaufsichtigt werden, ist für die Freiheitliche Familienpolitik allerdings nicht nachvollziehbar. Gerade in den ersten Jahren, wo es für das Kind immens wichtig ist, so viel Zeit wie möglich mit der Mutter und der Familie zu verbringen – Grundsatz: Bindung geht vor Bildung - ist flexible Kinderbetreuung für echte Wahlfreiheit von berufstätigen Müttern unumgänglich. Um einen sicheren Krippenplatz mit dazugehöriger sozialgestaffelter Unterstützung zu bekommen, müssen die Kleinen an vier Tagen die Woche anwesend sein. Alleinerzieherinnen, selbständige Frauen wie Kleinstunternehmerinnen, oder Frauen, die einfach abhängig von ihrer Arbeit sind und durch ein paar Stunden Arbeit in der Woche den Fuß in der Tür bei ihrem „alten“ Arbeitgeber haben müssen, brauchen flexible Kinderbetreuung mit sozialer Unterstützung vom Land bzw. von der Stadt.
Die Stadt Linz hat etwa im September 2012 ein derartiges Pilotprojekt gestartet, in welchem Eltern von Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr die weitere Wahlmöglichkeit einer flexiblen stundenweisen Betreuung erhalten haben. Dieses Angebot richtet sich also an Eltern, die weniger als 20 Stunden pro Woche an Betreuung für ihre Kinder benötigen. Ein entsprechendes Förderungsmodell mit niedrigen Kostenbeiträgen und einem monatlichen Höchstbeitrag wurde von der Stadt Linz erarbeitet.
Exemplarisch für die derzeit vorhandenen flexiblen Betreuungseinrichtungen in der Stadt Graz sei die Einrichtung „Kids & More“ im Bezirk St. Peter genannt, welche einen 15-Stunden-Block sowie Betreuungspauschalen ab 15 Stunden die Woche anbietet. Die Eltern können die Kinder stundenweise betreuen lassen oder nur zwei bis drei Tage die Woche, wie es die Arbeit eben gerade erfordert. Der Bedarf dieser flexiblen, oft nur stundenweisen, Betreuung der Kinder im Alter zwischen 0 und 3 Jahren ist entgegen der Aussage der zuständigen Stelle in der Stadt Graz groß, wie zahlreiche Gespräche mit betroffenen Eltern sowie Informationen seitens der Betreuungseinrichtungen selbst belegen können. Bei dieser und auch anderen Betreuungseinrichtungen in der Stadt Graz bekommen Eltern, auch sozial schwache, leider keine Unterstützungen, wie sie in der geförderten Kinderkrippe, dem Kindergarten und auch bei einer Tagesmutter gegeben sind. Dies ist in unseren Augen alles andere als sozial gerecht und stellt für die FPÖ Graz gegenwärtig eine nicht zu vertretende Ungleichbehandlung dar.
Daher stelle ich daher namens des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden
Dringlichen Antrag gem. § 18 der GO f. d. Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz
Der Gemeinderat wolle beschließen:
1. Die zuständigen Stellen des Magistrates Graz – im Besonderen die Abteilung für Bildung und Integration - werden ersucht, eine Erhebung des Bedarfs nach einem wie im Motivenbericht skizzierten Modell flexibler Kinderbetreuung durchzuführen, dabei die Ergebnisse der Stadt Linz einfließen zu lassen und dem Gemeinderat bis spätestens Oktober Bericht darüber zu erstatten.
2.In weiterer Folge werden die zuständigen Stellen der Stadt Graz ersucht, ein taugliches Förderungsmodell zu erarbeiten, welches Rücksicht auf die Einkommensverhältnisse der Eltern nimmt und sich in das bestehende System der finanziellen Unterstützung im Bereich Kinderkrippen und Tagesmütter/väter möglichst nahtlos einfügt.
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