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Keine Stimmrechteinschränkung bei LO Wechsel (wechsel max. ein mal pro Monat) (self.Allgemein)
submitted 10 years ago by LiquidBot
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1980 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 3 Tage 18:49:07) i4722: Keine Stimmrechteinschränkung bei LO Wechsel (wechsel max. ein mal pro Monat)
Die Satzung möge in § 3 Absatz 6 wie folgt geändert werden Alter Text (6) Bei Wechsel der LO, Wahlkörper etc. wird das aktive Wahlrecht auf dieser und untergeordneten Ebenen für 3 Monate ausgesetzt. Das passive Wahlrecht kann voll ausgeübt werden. Neuer Text (6) Ein Mitglied kann die LO nur einmal pro Monat wechseln. Begründung Diese Ini ist eine alternative zu i4522: Keine Stimmrechteinschränkung bei LO Wechsel. Diese Regelung ist leichter exekutierbar und auch weniger restriktiv. Das aktive Wahlrecht wird zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt. Die Regelung zum passiven Wahlrecht entfällt, da zu keinem Zeitpunkt das Wahlrecht eingeschränkt wird. In der Praxis wurde dieser Absatz bereits oft ignoriert und in vielen Fällen kritisiert. Mitglieder aufgrund eines LO-Wechsels 3 Monate von der innerparteilichen Mitbestimmung auszuschließen ist nicht gerade demokratisch. Der neue Absatz schützt jedenfalls auch vor häufigen LO-Wechseln.
Die Satzung möge in § 3 Absatz 6 wie folgt geändert werden
(6) Bei Wechsel der LO, Wahlkörper etc. wird das aktive Wahlrecht auf dieser und untergeordneten Ebenen für 3 Monate ausgesetzt. Das passive Wahlrecht kann voll ausgeübt werden.
(6) Ein Mitglied kann die LO nur einmal pro Monat wechseln.
Diese Ini ist eine alternative zu i4522: Keine Stimmrechteinschränkung bei LO Wechsel.
Diese Regelung ist leichter exekutierbar und auch weniger restriktiv. Das aktive Wahlrecht wird zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt.
Die Regelung zum passiven Wahlrecht entfällt, da zu keinem Zeitpunkt das Wahlrecht eingeschränkt wird.
In der Praxis wurde dieser Absatz bereits oft ignoriert und in vielen Fällen kritisiert. Mitglieder aufgrund eines LO-Wechsels 3 Monate von der innerparteilichen Mitbestimmung auszuschließen ist nicht gerade demokratisch.
Der neue Absatz schützt jedenfalls auch vor häufigen LO-Wechseln.
[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points 10 years ago
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1980 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 3 Tage 17:57:55) i4522: Keine Stimmrechteinschränkung bei LO Wechsel
Die Satzung möge in § 3 Absatz 6 wie folgt geändert werden Alter Text (6) Bei Wechsel der LO, Wahlkörper etc. wird das aktive Wahlrecht auf dieser und untergeordneten Ebenen für 3 Monate ausgesetzt. Das passive Wahlrecht kann voll ausgeübt werden. Neuer Text (6) Ein Mitglied kann die LO nur dann wechseln, wenn es in den vergangenen 90 Tagen nicht die LO gewechselt hat. Begründung Diese Regelung ist leichter exekutierbar und auch weniger restriktiv. Das aktive Wahlrecht wird zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt. Die Regelung zum passiven Wahlrecht entfällt, da zu keinem Zeitpunkt das Wahlrecht eingeschränkt wird. In der Praxis wurde dieser Absatz bereits oft ignoriert und in vielen Fällen kritisiert. Mitglieder aufgrund eines LO-Wechsels 3 Monate von der innerparteilichen Mitbestimmung auszuschließen ist nicht gerade demokratisch. Der neue Absatz schützt jedenfalls auch vor häufigen LO-Wechseln.
(6) Ein Mitglied kann die LO nur dann wechseln, wenn es in den vergangenen 90 Tagen nicht die LO gewechselt hat.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1980 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 3 Tage 17:48:51) i4722: Keine Stimmrechteinschränkung bei LO Wechsel (wechsel max. ein mal pro Monat)
Die Satzung möge in § 3 Absatz 6 wie folgt geändert werden Alter Text (6) Bei Wechsel der LO, Wahlkörper etc. wird das aktive Wahlrecht auf dieser und untergeordneten Ebenen für 3 Monate ausgesetzt. Das passive Wahlrecht kann voll ausgeübt werden. Neuer Text (6) Ein Mitglied kann die LO nur dann wechseln, wenn es in den vergangenen 30 Tagen nicht die LO gewechselt hat. Begründung Diese Ini ist eine alternative zu i4522: Keine Stimmrechteinschränkung bei LO Wechsel. Diese Regelung ist leichter exekutierbar und auch weniger restriktiv. Das aktive Wahlrecht wird zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt. Die Regelung zum passiven Wahlrecht entfällt, da zu keinem Zeitpunkt das Wahlrecht eingeschränkt wird. In der Praxis wurde dieser Absatz bereits oft ignoriert und in vielen Fällen kritisiert. Mitglieder aufgrund eines LO-Wechsels 3 Monate von der innerparteilichen Mitbestimmung auszuschließen ist nicht gerade demokratisch. Der neue Absatz schützt jedenfalls auch vor häufigen LO-Wechseln.
(6) Ein Mitglied kann die LO nur dann wechseln, wenn es in den vergangenen 30 Tagen nicht die LO gewechselt hat.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1980 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Eingefroren (noch 14 Tage 23:59:27)
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1980 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abstimmung (noch 14 Tage 23:59:10)
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1980 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abgeschlossen (mit Gewinner)
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