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Keine Änderung (self.Allgemein)
submitted 10 years ago by LiquidBot
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1982 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 10 Tage 04:17:35) i4699: Keine Änderung
Laut Satzung § 3. Rechte und Pflichten der Mitglieder gilt: (1) Alle Mitglieder haben innerparteilich Antragsrecht gegenüber allen Organen. Die BGV ist ein Organ. Ein Antrag, der ein Quorum erfüllen muss, schränkt das Antragsrecht aller Mitglieder ein. Da die Satzung weit über der GO steht, kann auch in der GO keine Einschränkung der Rechte der Mitglieder erfolgen.
Laut Satzung § 3. Rechte und Pflichten der Mitglieder gilt:
(1) Alle Mitglieder haben innerparteilich Antragsrecht gegenüber allen Organen.
Die BGV ist ein Organ. Ein Antrag, der ein Quorum erfüllen muss, schränkt das Antragsrecht aller Mitglieder ein.
Da die Satzung weit über der GO steht, kann auch in der GO keine Einschränkung der Rechte der Mitglieder erfolgen.
[–]Sonstwer 1 point2 points3 points 10 years ago
Können wir nicht die Anträge nach Anzahl der Unterstützer reihen und abarbeiten? Wenn dann etwas nicht dran kommt -> Pech gehabt
[–]c3o 0 points1 point2 points 10 years ago
Super Idee! Bring das ein?
[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points 10 years ago
Neuer Änderungswunsch: Begründung falsch - bitte korrigieren
Hier wird kein Recht eingeschränkt, eine Antragsstellung ist immer noch gemäß §4 (8) möglich. Die BGV muss lediglich über die Behandlung abstimmen. Der Antrag wird lediglich nicht automatisch in die Tagesordnung aufgenommen. Aus dem Antragsrecht geht kein Recht auf Antragsbehandlung hervor. Die BGV kann eine Behandlung des Antrags ablehnen. Das war bisher möglich, das ist auch weiterhin möglich. Hier wird nur in wenigen Spezialfällen von Opt-Out (=BGV lehnt Behandlung eines Antrags auf der TO ab) zu Opt-In (=BGV stimmt der Aufnahme eines Antrags in die TO zu).
Hier wird kein Recht eingeschränkt, eine Antragsstellung ist immer noch gemäß §4 (8) möglich. Die BGV muss lediglich über die Behandlung abstimmen. Der Antrag wird lediglich nicht automatisch in die Tagesordnung aufgenommen.
Aus dem Antragsrecht geht kein Recht auf Antragsbehandlung hervor. Die BGV kann eine Behandlung des Antrags ablehnen. Das war bisher möglich, das ist auch weiterhin möglich. Hier wird nur in wenigen Spezialfällen von Opt-Out (=BGV lehnt Behandlung eines Antrags auf der TO ab) zu Opt-In (=BGV stimmt der Aufnahme eines Antrags in die TO zu).
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1982 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 10 Tage 00:24:58) i4699: Keine Änderung
Laut Satzung § 3. Rechte und Pflichten der Mitglieder gilt: (1) Alle Mitglieder haben innerparteilich Antragsrecht gegenüber allen Organen. Die BGV ist ein Organ. Ein Antrag, der ein Quorum erfüllen muss, schränkt das Antragsrecht aller Mitglieder ein. Da die Satzung weit über der GO steht, kann auch in der GO keine Einschränkung der Rechte der Mitglieder erfolgen. Einwände: 1. Hier wird kein Recht eingeschränkt, eine Antragsstellung ist immer noch gemäß §4 (8) möglich. Die BGV muss lediglich über die Behandlung abstimmen. Der Antrag wird lediglich nicht automatisch in die Tagesordnung aufgenommen. Wenn Antragsrecht bedeuten würde, dass man einen Antrag stellen kann, dieser dann ignoriert wird, dann ist das Antragsrecht kein Recht. Das Analogon in der "echten Welt" ist die "Dringlichkeit" bei Gemeinderatsanträgen im Grazer Gemeinderat. Man darf zwar Anträge stellen, aber wenn der Antrag nicht "dringlich" ist, dann wird der Antrag nicht abgestimmt. Exakt das selbe macht die ÖVP mit den Anträgen der Piraten: Ja, die Piraten dürfen Anträge stellen, Nein, wir stimmen darüber nicht ab. 2. Aus dem Antragsrecht geht kein Recht auf Antragsbehandlung hervor. Die BGV kann eine Behandlung des Antrags ablehnen. Das war bisher möglich, das ist auch weiterhin möglich. Hier wird nur in wenigen Spezialfällen von Opt-Out (=BGV lehnt Behandlung eines Antrags auf der TO ab) zu Opt-In (=BGV stimmt der Aufnahme eines Antrags in die TO zu). Das ist ein Machtinstrument. Exakt das selbe macht die ÖVP mit den Anträgen der Piraten: Ja, die Piraten dürfen Anträge stellen, Nein, wir stimmen darüber nicht ab.
Einwände:
1. Hier wird kein Recht eingeschränkt, eine Antragsstellung ist immer noch gemäß §4 (8) möglich. Die BGV muss lediglich über die Behandlung abstimmen. Der Antrag wird lediglich nicht automatisch in die Tagesordnung aufgenommen.
Wenn Antragsrecht bedeuten würde, dass man einen Antrag stellen kann, dieser dann ignoriert wird, dann ist das Antragsrecht kein Recht. Das Analogon in der "echten Welt" ist die "Dringlichkeit" bei Gemeinderatsanträgen im Grazer Gemeinderat. Man darf zwar Anträge stellen, aber wenn der Antrag nicht "dringlich" ist, dann wird der Antrag nicht abgestimmt. Exakt das selbe macht die ÖVP mit den Anträgen der Piraten: Ja, die Piraten dürfen Anträge stellen, Nein, wir stimmen darüber nicht ab.
2. Aus dem Antragsrecht geht kein Recht auf Antragsbehandlung hervor. Die BGV kann eine Behandlung des Antrags ablehnen. Das war bisher möglich, das ist auch weiterhin möglich. Hier wird nur in wenigen Spezialfällen von Opt-Out (=BGV lehnt Behandlung eines Antrags auf der TO ab) zu Opt-In (=BGV stimmt der Aufnahme eines Antrags in die TO zu).
Das ist ein Machtinstrument. Exakt das selbe macht die ÖVP mit den Anträgen der Piraten: Ja, die Piraten dürfen Anträge stellen, Nein, wir stimmen darüber nicht ab.
Neuer Änderungswunsch: Einschränkung der Satzung durch GOs unzulässig, bitte ändern.
Wenn Antragsrecht bedeuten würde, dass man einen Antrag stellen kann, dieser dann ignoriert wird, dann ist das Antragsrecht kein Recht. Das Analogon in der "echten Welt" ist die "Dringlichkeit" bei Gemeinderatsanträgen im Grazer Gemeinderat. Man darf zwar Anträge stellen, aber wenn der Antrag nicht "dringlich" ist, dann wird der Antrag nicht abgestimmt. Dringlich ist ein Antrag dann, wenn die herrschende ÖVP&SPÖ&FPÖ zustimmen, wenn die Dringlichkeit abgestimmt wird. Exakt das macht die ÖVP mit den Anträgen der Piraten: Ja, die Piraten dürfen Anträge stellen, Nein, wir stimmen darüber nicht ab. Die Feststellung der Dringlichkeit ist nichts anderes als ein Quorum.
Wenn Antragsrecht bedeuten würde, dass man einen Antrag stellen kann, dieser dann ignoriert wird, dann ist das Antragsrecht kein Recht.
Das Analogon in der "echten Welt" ist die "Dringlichkeit" bei Gemeinderatsanträgen im Grazer Gemeinderat. Man darf zwar Anträge stellen, aber wenn der Antrag nicht "dringlich" ist, dann wird der Antrag nicht abgestimmt. Dringlich ist ein Antrag dann, wenn die herrschende ÖVP&SPÖ&FPÖ zustimmen, wenn die Dringlichkeit abgestimmt wird.
Exakt das macht die ÖVP mit den Anträgen der Piraten: Ja, die Piraten dürfen Anträge stellen, Nein, wir stimmen darüber nicht ab. Die Feststellung der Dringlichkeit ist nichts anderes als ein Quorum.
Neuer Änderungswunsch: Begründung korrekt - Einschränkung der Mitglieder durch GO nicht möglich
Es ist relativ klar, dass ein "Quorum" wie auch immer dies gerechtfertigt wird das satzungsgemäße Antragsrecht der Mitglieder einschränkt und 2. dieses Quorum in Liquid einem gewissen Personenkreis zur Verfügung steht. Anstatt das Antragsrecht einzuschränken, wäre es wohl sinnvoller, an guten Inhalten zu arbeiten.
Es ist relativ klar, dass ein "Quorum" wie auch immer dies gerechtfertigt wird
Anstatt das Antragsrecht einzuschränken, wäre es wohl sinnvoller, an guten Inhalten zu arbeiten.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1982 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 10 Tage 00:12:55) i4699: Keine Änderung
Laut Satzung § 3. Rechte und Pflichten der Mitglieder gilt: (1) Alle Mitglieder haben innerparteilich Antragsrecht gegenüber allen Organen. Die BGV ist ein Organ. Ein Antrag, der ein Quorum erfüllen muss, schränkt das Antragsrecht aller Mitglieder ein. Da die Satzung weit über der GO steht, kann auch in der GO keine Einschränkung der Rechte der Mitglieder erfolgen. Einwände: 1. Hier wird kein Recht eingeschränkt, eine Antragsstellung ist immer noch gemäß §4 (8) möglich. Die BGV muss lediglich über die Behandlung abstimmen. Der Antrag wird lediglich nicht automatisch in die Tagesordnung aufgenommen. Wenn Antragsrecht bedeuten würde, dass man einen Antrag stellen kann, dieser dann ignoriert wird, dann ist das Antragsrecht kein Recht. Das Analogon in der "echten Welt" ist die "Dringlichkeit" bei Gemeinderatsanträgen im Grazer Gemeinderat. Man darf zwar Anträge stellen, aber wenn der Antrag nicht "dringlich" ist, dann wird der Antrag nicht abgestimmt. Dringlich ist ein Antrag dann, wenn die herrschende ÖVP&SPÖ&FPÖ zustimmen, wenn die Dringlichkeit abgestimmt wird. Exakt das selbe macht die ÖVP mit den Anträgen der Piraten: Ja, die Piraten dürfen Anträge stellen, Nein, wir stimmen aber über den Inhalt nicht ab. 2. Aus dem Antragsrecht geht kein Recht auf Antragsbehandlung hervor. Die BGV kann eine Behandlung des Antrags ablehnen. Das war bisher möglich, das ist auch weiterhin möglich. Hier wird nur in wenigen Spezialfällen von Opt-Out (=BGV lehnt Behandlung eines Antrags auf der TO ab) zu Opt-In (=BGV stimmt der Aufnahme eines Antrags in die TO zu). Das ist ein Machtinstrument. Dringlich ist ein Antrag dann, wenn die herrschende ÖVP&SPÖ&FPÖ zustimmen, wenn die Dringlichkeit abgestimmt wird. Exakt das selbe macht die ÖVP mit den Anträgen der Piraten: Ja, die Piraten dürfen Anträge stellen, Nein, wir stimmen darüber nicht ab.
Wenn Antragsrecht bedeuten würde, dass man einen Antrag stellen kann, dieser dann ignoriert wird, dann ist das Antragsrecht kein Recht. Das Analogon in der "echten Welt" ist die "Dringlichkeit" bei Gemeinderatsanträgen im Grazer Gemeinderat. Man darf zwar Anträge stellen, aber wenn der Antrag nicht "dringlich" ist, dann wird der Antrag nicht abgestimmt.
Dringlich ist ein Antrag dann, wenn die herrschende ÖVP&SPÖ&FPÖ zustimmen, wenn die Dringlichkeit abgestimmt wird.
Exakt das selbe macht die ÖVP mit den Anträgen der Piraten: Ja, die Piraten dürfen Anträge stellen, Nein, wir stimmen aber über den Inhalt nicht ab.
Das ist ein Machtinstrument. Dringlich ist ein Antrag dann, wenn die herrschende ÖVP&SPÖ&FPÖ zustimmen, wenn die Dringlichkeit abgestimmt wird. Exakt das selbe macht die ÖVP mit den Anträgen der Piraten: Ja, die Piraten dürfen Anträge stellen, Nein, wir stimmen darüber nicht ab.
[–]MoD 0 points1 point2 points 10 years ago
[quote='lava' pid='109598' dateline='1392127554'] JA WTF!!! DAS GIBTS JA NICHT!!!! WER SOLL SICH DA NOCH AUSKENNN!EN?!?!?!?!? [/quote]
was willst du damit sagen?
[–]lava 1 point2 points3 points 10 years ago
dass es kein einfaches "Pro" oder "Kontra" Quoren gibt sondern dass die Realität komplexer ist.
Quoren beziehen sich auf unterschiedliche Dinge und haben dadurch einen unterschiedlichen Effekt.
Man kann Quoren bei einer Sache schlecht finden und bei einer anderen Sache gut.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1982 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Eingefroren (noch 14 Tage 23:59:48)
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1982 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abstimmung (noch 14 Tage 23:59:18)
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1982 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abgeschlossen (mit Gewinner)
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