all 12 comments

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Neue Anregung: Streichung aller Paragraphen zu homöopathischen Arzneispezialitäten ?

welche konkret wären das? bitte anführen!

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Bundesweite Themen: Gesundheit, Drogen-/Suchtpolitik
Programmantrag direkt: Thema 1767
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:59:26)

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Bundesweite Themen: Gesundheit, Drogen-/Suchtpolitik
Programmantrag direkt: Thema 1767
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Diskussion (noch 28 Tage 03:17:14)
i4050: Freier Verkauf von ''homöopathische Zubereitungen'' (Erweiterung der gesetzlichen Ausnahmen)

Der folgende Text möge an passender Stelle (Überschrift, Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden:

Text

Gesundheit

Keine wirkungslosen Arzneimittel

Der Zweck des Arzneimittelgesetzes liegt unter anderm darin, die Überprüfung der Wirksamkeit von Arzneimitteln zu gewähren. Ausnahmebestimmungen für "homöopathische Arzneimittel" untergraben dieses Ziel. Der ausschließliche Verkauf in der Apotheke täuscht wissenschaftlichkeit und staatliche Anerkennung dieser Scheinmedikation vor. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich daher für eine Erweiterung der Ausnahmeregelungen im Arzneimittelgesetz aus, die einen freien Verkauf unter dem Namen "homöopathische Zubereitungen" ähnlich den Nahrungsergänzungsmitteln ermöglicht.

Begründung

Ziel: Homöopathie raus aus der Apotheke!

Die Anwendung von Scheinmedikamenten (Placebos) ohne vorherige Aufklärung über die Wirkungslosigkeit ist ethisch wie rechtlich äußerst bedenklich.

Jeder soll selbst entscheiden können, ob er an die "auf die Wassermoleküle übertragene Information" glaubt oder nicht. Da aus wissenschaftlicher Sicht aber nichts dran ist, sollen Homöopathisch Mittel nicht in der Apotheke verkauft werden, da dadurch diese Mittel einen "wissenschaftlichen" und "offiziell anerkannten" Anstrich erhalten. Stattdessen sollen jene homöopathischen Mittel, welche aus wissenschaftlicher Sicht keinen "Wirkstoff" enthalten, weil diese zu stark verdünnt sind '''als "Lebensmittel" verkauft werden dürfen.

Mit der geforderten Ausnahmeerweiterung wären die homöopathischen Zubereitungen weiterhin der Kontrolle durch das Arzneimittelgesetz unterworfen. Ebenso würden weiterhin die Werberichtlinien und dergleichen durch dieses geregelt werden. Der wesentliche Nachteil wäre, dass weiterhin eine Ausnahmeregelung das Gesetz verkompliziert. (Meiner Meinung nach sollte Recht eher vereinfacht als verkompliziert werden um auch Rechts-Laien den Überblick zu erlauben.)

Ein enormer Vorteil diese Ansatzes ist allerdings, dass er nicht gegen die Widerstände von EU-Vorschriften durchgesetzt werden müsste und dass sie sich nur wenig von der derzeitigen Regelung unterscheidet.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Bundesweite Themen: Gesundheit, Drogen-/Suchtpolitik
Programmantrag direkt: Thema 1767
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 28 Tage 01:56:30)
i4050: Freier Verkauf von ''homöopathische Zubereitungen'' (Erweiterung der gesetzlichen Ausnahmen)

Der folgende Text möge an passender Stelle (Überschrift, Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden:

Text

Gesundheit

Keine wirkungslosen Arzneimittel

Der Zweck des Arzneimittelgesetzes liegt unter anderm darin, die Überprüfung der Wirksamkeit von Arzneimitteln zu gewähren. Ausnahmebestimmungen für "homöopathische Arzneimittel" untergraben dieses Ziel. Der ausschließliche Verkauf in der Apotheke täuscht wissenschaftlichkeit und staatliche Anerkennung dieser Scheinmedikation vor. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich daher für eine Erweiterung der Ausnahmeregelungen im Arzneimittelgesetz aus, die einen freien Verkauf unter dem Namen "homöopathische Zubereitungen" ähnlich den Nahrungsergänzungsmitteln ermöglicht.

Begründung

Ziel: Homöopathie raus aus der Apotheke!

Die Anwendung von Scheinmedikamenten (Placebos) ohne vorherige Aufklärung über die Wirkungslosigkeit ist ethisch wie rechtlich äußerst bedenklich.

Jeder soll selbst entscheiden können, ob er an die "auf die Wassermoleküle übertragene Information" glaubt oder nicht. Da aus wissenschaftlicher Sicht aber nichts dran ist, sollen Homöopathisch Mittel nicht in der Apotheke verkauft werden, da dadurch diese Mittel einen "wissenschaftlichen" und "offiziell anerkannten" Anstrich erhalten. Stattdessen sollen jene homöopathischen Mittel, welche aus wissenschaftlicher Sicht keinen "Wirkstoff" enthalten, weil diese zu stark verdünnt sind '''als "Lebensmittel" verkauft werden dürfen.

Mit der geforderten Ausnahmeerweiterung wären die homöopathischen Zubereitungen weiterhin der Kontrolle durch das Arzneimittelgesetz unterworfen. Ebenso würden weiterhin die Werberichtlinien und dergleichen durch dieses geregelt werden. Der wesentliche Nachteil wäre, dass weiterhin eine Ausnahmeregelung das Gesetz verkompliziert. (Meiner Meinung nach sollte Recht eher vereinfacht als verkompliziert werden um auch Rechts-Laien den Überblick zu erlauben.)

Ein enormer Vorteil diese Ansatzes ist allerdings, dass er nicht gegen die Widerstände von EU-Vorschriften durchgesetzt werden müsste und dass sie sich nur wenig von der derzeitigen Regelung unterscheidet.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Neue Anregung: Textverbesserung

Der Zweck des Arzneimittelgesetzes liegt unter anderem darin, die Überprüfung der Wirksamkeit von Arzneimitteln zu gewährleisten. Ausnahmebestimmungen für sogenannte „homöopathische Arzneimittel“ untergraben dieses Ziel jedoch. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich daher für eine Streichung aller Paragraphen zu homöopathischen Arzneispezialitäten aus dem Arzneimittelgesetz aus. Stattdessen sollen „homöopathische Zubereitungen“, die durch die hohe Verdünnung toxikologisch unbedenklich sind, ähnlich Nahrungsergänzungsmitteln frei verkäuflich sein und deren Qualität über eine eigene Verordnung oder in der Verordnung zu Nahrungsergänzungsmitteln geregelt werden. Der ausschließliche Verkauf in der Apotheke täuscht hier Wissenschaftlichkeit und staatliche Anerkennung dieser Scheinmedikation vor.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Bundesweite Themen: Gesundheit, Drogen-/Suchtpolitik
Programmantrag direkt: Thema 1767
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Diskussion (noch 27 Tage 00:47:56)
i4053: kein Programmpunkt zu diesem Thema

wir - als Piratenpartei - haben weder die Kapazitäten noch das Wissen zu einem solchen Programmpunkt

abgesehen davon sollten wir unser Programm nicht mit solchen Einzelthemen vollstopfen

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Neue Anregung: ergänzung bitte

Letzter Satz:

"Der ausschließliche Verkauf in der Apotheke täuscht hier einerseits Wissenschaftlichkeit und staatliche Anerkennung dieser Scheinmedikation vor, andererseits wird der Verkauf solcher Produkte dadurch unnötig eingeschränkt und verteuert."

So in etwa bitte...

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Bundesweite Themen: Gesundheit, Drogen-/Suchtpolitik
Programmantrag direkt: Thema 1767
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 26 Tage 18:38:26)
i4050: Freier Verkauf von ''homöopathische Zubereitungen'' (Erweiterung der gesetzlichen Ausnahmen)

Der folgende Text möge an passender Stelle (Überschrift, Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden:

Text

Gesundheit

Keine wirkungslosen Arzneimittel

Der Zweck des Arzneimittelgesetzes liegt unter anderm darin, die Überprüfung der Wirksamkeit von Arzneimitteln zu gewähren. Ausnahmebestimmungen für "homöopathische Arzneimittel" untergraben dieses Ziel. Der ausschließliche Verkauf in der Apotheke täuscht hier einerseits Wissenschaftlichkeit und staatliche Anerkennung dieser Scheinmedikation vor, andererseits wird der Verkauf solcher Produkte dadurch unnötig eingeschränkt und verteuert. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich daher für eine Erweiterung der Ausnahmeregelungen im Arzneimittelgesetz aus, die einen freien Verkauf unter dem Namen "homöopathische Zubereitungen" ähnlich den Nahrungsergänzungsmitteln ermöglicht.

Begründung

Ziel: Homöopathie raus aus der Apotheke!

Die Anwendung von Scheinmedikamenten (Placebos) ohne vorherige Aufklärung über die Wirkungslosigkeit ist ethisch wie rechtlich äußerst bedenklich.

Jeder soll selbst entscheiden können, ob er an die "auf die Wassermoleküle übertragene Information" glaubt oder nicht. Da aus wissenschaftlicher Sicht aber nichts dran ist, sollen Homöopathisch Mittel nicht in der Apotheke verkauft werden, da dadurch diese Mittel einen "wissenschaftlichen" und "offiziell anerkannten" Anstrich erhalten. Stattdessen sollen jene homöopathischen Mittel, welche aus wissenschaftlicher Sicht keinen "Wirkstoff" enthalten, weil diese zu stark verdünnt sind '''als "Lebensmittel" verkauft werden dürfen.

Mit der geforderten Ausnahmeerweiterung wären die homöopathischen Zubereitungen weiterhin der Kontrolle durch das Arzneimittelgesetz unterworfen. Ebenso würden weiterhin die Werberichtlinien und dergleichen durch dieses geregelt werden. Der wesentliche Nachteil wäre, dass weiterhin eine Ausnahmeregelung das Gesetz verkompliziert. (Meiner Meinung nach sollte Recht eher vereinfacht als verkompliziert werden um auch Rechts-Laien den Überblick zu erlauben.)

Ein enormer Vorteil diese Ansatzes ist allerdings, dass er nicht gegen die Widerstände von EU-Vorschriften durchgesetzt werden müsste und dass sie sich nur wenig von der derzeitigen Regelung unterscheidet.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Bundesweite Themen: Gesundheit, Drogen-/Suchtpolitik
Programmantrag direkt: Thema 1767
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Diskussion (noch 20 Tage 17:34:28)
i4117: Nutzung "verbotener" (zb auch rezeptpflichtiger) Substanzen "auf Revers": in Apotheken frei verkäuflich nach expliziter Erklärung der Verantwortlichkeit und des Informationsstandes durch die KäuferInnen

Freie und mündige Patienten sollten das mit Beratung durch Ärzte und ApothekerInnen ja wohl selbst verantwortlich entscheiden.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Neues Kontra-Argument: kein gegenantrag! neues Thema machen.

Das hat mit dem ursprünglichen antrag nur sehr vage zu tun, bitte zurückzirhen und neu einbringen.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Bundesweite Themen: Gesundheit, Drogen-/Suchtpolitik
Programmantrag direkt: Thema 1767
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 20 Tage 05:05:57)
i4050: Freier Verkauf von ''homöopathische Zubereitungen'' (Erweiterung der gesetzlichen Ausnahmen)

Der folgende Text möge an passender Stelle (Überschrift, Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden:

Text

Gesundheit

Keine wirkungslosen Arzneimittel

Der Zweck des Arzneimittelgesetzes liegt unter anderem darin, die Überprüfung der Wirksamkeit von Arzneimitteln zu gewährleisten. Ausnahmebestimmungen für sogenannte „homöopathische Arzneimittel“ untergraben dieses Ziel jedoch. Der ausschließliche Verkauf in der Apotheke täuscht hier einerseits Wissenschaftlichkeit und staatliche Anerkennung dieser Scheinmedikation vor, andererseits wird der Verkauf solcher Produkte dadurch unnötig eingeschränkt und verteuert. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich daher für eine Erweiterung der Ausnahmeregelungen im Arzneimittelgesetz aus, die einen freien Verkauf unter dem Namen "homöopathische Zubereitungen" ähnlich den Nahrungsergänzungsmitteln ermöglicht.

Begründung

Ziel: Homöopathie raus aus der Apotheke!

Die Anwendung von Scheinmedikamenten (Placebos) ohne vorherige Aufklärung über die Wirkungslosigkeit ist ethisch wie rechtlich äußerst bedenklich.

Jeder soll selbst entscheiden können, ob er an die "auf die Wassermoleküle übertragene Information" glaubt oder nicht. Da aus wissenschaftlicher Sicht aber nichts dran ist, sollen Homöopathisch Mittel nicht in der Apotheke verkauft werden, da dadurch diese Mittel einen "wissenschaftlichen" und "offiziell anerkannten" Anstrich erhalten. Stattdessen sollen jene homöopathischen Mittel, welche aus wissenschaftlicher Sicht keinen "Wirkstoff" enthalten, weil diese zu stark verdünnt sind '''als "Lebensmittel" verkauft werden dürfen.

Mit der geforderten Ausnahmeerweiterung wären die homöopathischen Zubereitungen weiterhin der Kontrolle durch das Arzneimittelgesetz unterworfen. Ebenso würden weiterhin die Werberichtlinien und dergleichen durch dieses geregelt werden. Der wesentliche Nachteil wäre, dass weiterhin eine Ausnahmeregelung das Gesetz verkompliziert. (Meiner Meinung nach sollte Recht eher vereinfacht als verkompliziert werden um auch Rechts-Laien den Überblick zu erlauben.)

Ein enormer Vorteil diese Ansatzes ist allerdings, dass er nicht gegen die Widerstände von EU-Vorschriften durchgesetzt werden müsste und dass sie sich nur wenig von der derzeitigen Regelung unterscheidet.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Bundesweite Themen: Gesundheit, Drogen-/Suchtpolitik
Programmantrag direkt: Thema 1767
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Eingefroren (noch 14 Tage 23:59:46)