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Streichung der Ausnahmen für homöopathische ''Arzneimittel'' aus dem Arzneimittelgesetz (self.Allgemein)
submitted 11 years ago by LiquidBot
Bundesweite Themen: Gesundheit, Drogen-/Suchtpolitik Programmantrag direkt: Thema 1767 Ereignis: Neues Thema Phase: Neu (noch 14 Tage 23:59:33) i4035: Streichung der Ausnahmen für homöopathische ''Arzneimittel'' aus dem Arzneimittelgesetz
Der folgende Text möge an passender Stelle (Überschrift, Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden: Text Gesundheit Keine wirkungslosen Arzneimittel Der Zweck des Arzneimittelgesetzes liegt unter anderm darin, dass die Überprüfung der Wirksamkeit von Arzneimitteln gewährleistet wird. Ausnahmebestimmungen für homöopathische Arzneimittel untergraben dieses Ziel. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich daher für eine Streichung aller Paragraphen zu homöopathischen Arzneispezialitäten aus. Begründung Ziel: Homöopathie raus aus der Apotheke. Jeder soll selbst entscheiden können, ob er an die "auf die Wassermoleküle übertragene Information" glaubt oder nicht. Da aus wissenschaftlicher Sicht aber nichts dran ist, sollen Homöopathisch Mittel nicht in der Apotheke verkauft werden, da dadurch diese Mittel einen "wissenschaftlichen" und "offiziell anerkannten" Anstrich erhalten. Stattdessen sollen jene homöopathischen Mittel, welche aus wissenschaftlicher Sicht keinen "Wirkstoff" enthalten, weil diese zu stark verdünnt sind als "Lebensmittel" verkauft werden. Behauptungen über Heilung oder Linderung von Krankheiten sollen dabei verboten sein (weil die Mittel ja sonst als Arzneimittel gelten würden und ein wissenschaftlicher Wirknachweis erbracht werden muss). Niedrige "Potenzen" (die "Wirkstoffe" in Relevanten Mengen enthalten) fallen dabei unter das Arzneimittelgesetz und sollen daher (weil kein Wirksamkeitsnachweise erwartet wird) verboten sein. Sofern die "Wirkstoffe" in den jeweiligen Konzentrationen nicht mit der Lebensmittelsicherheit vereinbar sind sollen diese auch nicht als "Lebensmittel" erlaubt sein.
Der folgende Text möge an passender Stelle (Überschrift, Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden:
Der Zweck des Arzneimittelgesetzes liegt unter anderm darin, dass die Überprüfung der Wirksamkeit von Arzneimitteln gewährleistet wird. Ausnahmebestimmungen für homöopathische Arzneimittel untergraben dieses Ziel. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich daher für eine Streichung aller Paragraphen zu homöopathischen Arzneispezialitäten aus.
Ziel: Homöopathie raus aus der Apotheke.
Jeder soll selbst entscheiden können, ob er an die "auf die Wassermoleküle übertragene Information" glaubt oder nicht. Da aus wissenschaftlicher Sicht aber nichts dran ist, sollen Homöopathisch Mittel nicht in der Apotheke verkauft werden, da dadurch diese Mittel einen "wissenschaftlichen" und "offiziell anerkannten" Anstrich erhalten. Stattdessen sollen jene homöopathischen Mittel, welche aus wissenschaftlicher Sicht keinen "Wirkstoff" enthalten, weil diese zu stark verdünnt sind als "Lebensmittel" verkauft werden. Behauptungen über Heilung oder Linderung von Krankheiten sollen dabei verboten sein (weil die Mittel ja sonst als Arzneimittel gelten würden und ein wissenschaftlicher Wirknachweis erbracht werden muss). Niedrige "Potenzen" (die "Wirkstoffe" in Relevanten Mengen enthalten) fallen dabei unter das Arzneimittelgesetz und sollen daher (weil kein Wirksamkeitsnachweise erwartet wird) verboten sein. Sofern die "Wirkstoffe" in den jeweiligen Konzentrationen nicht mit der Lebensmittelsicherheit vereinbar sind sollen diese auch nicht als "Lebensmittel" erlaubt sein.
[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points 11 years ago
Neue Anregung: Streichung aller Paragraphen zu homöopathischen Arzneispezialitäten ?
welche konkret wären das? bitte anführen!
Bundesweite Themen: Gesundheit, Drogen-/Suchtpolitik Programmantrag direkt: Thema 1767 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:59:26)
Bundesweite Themen: Gesundheit, Drogen-/Suchtpolitik Programmantrag direkt: Thema 1767 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 28 Tage 03:17:14) i4050: Freier Verkauf von ''homöopathische Zubereitungen'' (Erweiterung der gesetzlichen Ausnahmen)
Der folgende Text möge an passender Stelle (Überschrift, Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden: Text Gesundheit Keine wirkungslosen Arzneimittel Der Zweck des Arzneimittelgesetzes liegt unter anderm darin, die Überprüfung der Wirksamkeit von Arzneimitteln zu gewähren. Ausnahmebestimmungen für "homöopathische Arzneimittel" untergraben dieses Ziel. Der ausschließliche Verkauf in der Apotheke täuscht wissenschaftlichkeit und staatliche Anerkennung dieser Scheinmedikation vor. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich daher für eine Erweiterung der Ausnahmeregelungen im Arzneimittelgesetz aus, die einen freien Verkauf unter dem Namen "homöopathische Zubereitungen" ähnlich den Nahrungsergänzungsmitteln ermöglicht. Begründung Ziel: Homöopathie raus aus der Apotheke! Die Anwendung von Scheinmedikamenten (Placebos) ohne vorherige Aufklärung über die Wirkungslosigkeit ist ethisch wie rechtlich äußerst bedenklich. Jeder soll selbst entscheiden können, ob er an die "auf die Wassermoleküle übertragene Information" glaubt oder nicht. Da aus wissenschaftlicher Sicht aber nichts dran ist, sollen Homöopathisch Mittel nicht in der Apotheke verkauft werden, da dadurch diese Mittel einen "wissenschaftlichen" und "offiziell anerkannten" Anstrich erhalten. Stattdessen sollen jene homöopathischen Mittel, welche aus wissenschaftlicher Sicht keinen "Wirkstoff" enthalten, weil diese zu stark verdünnt sind '''als "Lebensmittel" verkauft werden dürfen. Mit der geforderten Ausnahmeerweiterung wären die homöopathischen Zubereitungen weiterhin der Kontrolle durch das Arzneimittelgesetz unterworfen. Ebenso würden weiterhin die Werberichtlinien und dergleichen durch dieses geregelt werden. Der wesentliche Nachteil wäre, dass weiterhin eine Ausnahmeregelung das Gesetz verkompliziert. (Meiner Meinung nach sollte Recht eher vereinfacht als verkompliziert werden um auch Rechts-Laien den Überblick zu erlauben.) Ein enormer Vorteil diese Ansatzes ist allerdings, dass er nicht gegen die Widerstände von EU-Vorschriften durchgesetzt werden müsste und dass sie sich nur wenig von der derzeitigen Regelung unterscheidet.
Der Zweck des Arzneimittelgesetzes liegt unter anderm darin, die Überprüfung der Wirksamkeit von Arzneimitteln zu gewähren. Ausnahmebestimmungen für "homöopathische Arzneimittel" untergraben dieses Ziel. Der ausschließliche Verkauf in der Apotheke täuscht wissenschaftlichkeit und staatliche Anerkennung dieser Scheinmedikation vor. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich daher für eine Erweiterung der Ausnahmeregelungen im Arzneimittelgesetz aus, die einen freien Verkauf unter dem Namen "homöopathische Zubereitungen" ähnlich den Nahrungsergänzungsmitteln ermöglicht.
Die Anwendung von Scheinmedikamenten (Placebos) ohne vorherige Aufklärung über die Wirkungslosigkeit ist ethisch wie rechtlich äußerst bedenklich.
Jeder soll selbst entscheiden können, ob er an die "auf die Wassermoleküle übertragene Information" glaubt oder nicht. Da aus wissenschaftlicher Sicht aber nichts dran ist, sollen Homöopathisch Mittel nicht in der Apotheke verkauft werden, da dadurch diese Mittel einen "wissenschaftlichen" und "offiziell anerkannten" Anstrich erhalten. Stattdessen sollen jene homöopathischen Mittel, welche aus wissenschaftlicher Sicht keinen "Wirkstoff" enthalten, weil diese zu stark verdünnt sind '''als "Lebensmittel" verkauft werden dürfen.
Mit der geforderten Ausnahmeerweiterung wären die homöopathischen Zubereitungen weiterhin der Kontrolle durch das Arzneimittelgesetz unterworfen. Ebenso würden weiterhin die Werberichtlinien und dergleichen durch dieses geregelt werden. Der wesentliche Nachteil wäre, dass weiterhin eine Ausnahmeregelung das Gesetz verkompliziert. (Meiner Meinung nach sollte Recht eher vereinfacht als verkompliziert werden um auch Rechts-Laien den Überblick zu erlauben.)
Ein enormer Vorteil diese Ansatzes ist allerdings, dass er nicht gegen die Widerstände von EU-Vorschriften durchgesetzt werden müsste und dass sie sich nur wenig von der derzeitigen Regelung unterscheidet.
Bundesweite Themen: Gesundheit, Drogen-/Suchtpolitik Programmantrag direkt: Thema 1767 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 28 Tage 01:56:30) i4050: Freier Verkauf von ''homöopathische Zubereitungen'' (Erweiterung der gesetzlichen Ausnahmen)
Neue Anregung: Textverbesserung
Der Zweck des Arzneimittelgesetzes liegt unter anderem darin, die Überprüfung der Wirksamkeit von Arzneimitteln zu gewährleisten. Ausnahmebestimmungen für sogenannte „homöopathische Arzneimittel“ untergraben dieses Ziel jedoch. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich daher für eine Streichung aller Paragraphen zu homöopathischen Arzneispezialitäten aus dem Arzneimittelgesetz aus. Stattdessen sollen „homöopathische Zubereitungen“, die durch die hohe Verdünnung toxikologisch unbedenklich sind, ähnlich Nahrungsergänzungsmitteln frei verkäuflich sein und deren Qualität über eine eigene Verordnung oder in der Verordnung zu Nahrungsergänzungsmitteln geregelt werden. Der ausschließliche Verkauf in der Apotheke täuscht hier Wissenschaftlichkeit und staatliche Anerkennung dieser Scheinmedikation vor.
Bundesweite Themen: Gesundheit, Drogen-/Suchtpolitik Programmantrag direkt: Thema 1767 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 27 Tage 00:47:56) i4053: kein Programmpunkt zu diesem Thema
wir - als Piratenpartei - haben weder die Kapazitäten noch das Wissen zu einem solchen Programmpunkt abgesehen davon sollten wir unser Programm nicht mit solchen Einzelthemen vollstopfen
wir - als Piratenpartei - haben weder die Kapazitäten noch das Wissen zu einem solchen Programmpunkt
abgesehen davon sollten wir unser Programm nicht mit solchen Einzelthemen vollstopfen
Neue Anregung: ergänzung bitte
Letzter Satz: "Der ausschließliche Verkauf in der Apotheke täuscht hier einerseits Wissenschaftlichkeit und staatliche Anerkennung dieser Scheinmedikation vor, andererseits wird der Verkauf solcher Produkte dadurch unnötig eingeschränkt und verteuert." So in etwa bitte...
Letzter Satz:
"Der ausschließliche Verkauf in der Apotheke täuscht hier einerseits Wissenschaftlichkeit und staatliche Anerkennung dieser Scheinmedikation vor, andererseits wird der Verkauf solcher Produkte dadurch unnötig eingeschränkt und verteuert."
So in etwa bitte...
Bundesweite Themen: Gesundheit, Drogen-/Suchtpolitik Programmantrag direkt: Thema 1767 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 26 Tage 18:38:26) i4050: Freier Verkauf von ''homöopathische Zubereitungen'' (Erweiterung der gesetzlichen Ausnahmen)
Der folgende Text möge an passender Stelle (Überschrift, Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden: Text Gesundheit Keine wirkungslosen Arzneimittel Der Zweck des Arzneimittelgesetzes liegt unter anderm darin, die Überprüfung der Wirksamkeit von Arzneimitteln zu gewähren. Ausnahmebestimmungen für "homöopathische Arzneimittel" untergraben dieses Ziel. Der ausschließliche Verkauf in der Apotheke täuscht hier einerseits Wissenschaftlichkeit und staatliche Anerkennung dieser Scheinmedikation vor, andererseits wird der Verkauf solcher Produkte dadurch unnötig eingeschränkt und verteuert. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich daher für eine Erweiterung der Ausnahmeregelungen im Arzneimittelgesetz aus, die einen freien Verkauf unter dem Namen "homöopathische Zubereitungen" ähnlich den Nahrungsergänzungsmitteln ermöglicht. Begründung Ziel: Homöopathie raus aus der Apotheke! Die Anwendung von Scheinmedikamenten (Placebos) ohne vorherige Aufklärung über die Wirkungslosigkeit ist ethisch wie rechtlich äußerst bedenklich. Jeder soll selbst entscheiden können, ob er an die "auf die Wassermoleküle übertragene Information" glaubt oder nicht. Da aus wissenschaftlicher Sicht aber nichts dran ist, sollen Homöopathisch Mittel nicht in der Apotheke verkauft werden, da dadurch diese Mittel einen "wissenschaftlichen" und "offiziell anerkannten" Anstrich erhalten. Stattdessen sollen jene homöopathischen Mittel, welche aus wissenschaftlicher Sicht keinen "Wirkstoff" enthalten, weil diese zu stark verdünnt sind '''als "Lebensmittel" verkauft werden dürfen. Mit der geforderten Ausnahmeerweiterung wären die homöopathischen Zubereitungen weiterhin der Kontrolle durch das Arzneimittelgesetz unterworfen. Ebenso würden weiterhin die Werberichtlinien und dergleichen durch dieses geregelt werden. Der wesentliche Nachteil wäre, dass weiterhin eine Ausnahmeregelung das Gesetz verkompliziert. (Meiner Meinung nach sollte Recht eher vereinfacht als verkompliziert werden um auch Rechts-Laien den Überblick zu erlauben.) Ein enormer Vorteil diese Ansatzes ist allerdings, dass er nicht gegen die Widerstände von EU-Vorschriften durchgesetzt werden müsste und dass sie sich nur wenig von der derzeitigen Regelung unterscheidet.
Der Zweck des Arzneimittelgesetzes liegt unter anderm darin, die Überprüfung der Wirksamkeit von Arzneimitteln zu gewähren. Ausnahmebestimmungen für "homöopathische Arzneimittel" untergraben dieses Ziel. Der ausschließliche Verkauf in der Apotheke täuscht hier einerseits Wissenschaftlichkeit und staatliche Anerkennung dieser Scheinmedikation vor, andererseits wird der Verkauf solcher Produkte dadurch unnötig eingeschränkt und verteuert. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich daher für eine Erweiterung der Ausnahmeregelungen im Arzneimittelgesetz aus, die einen freien Verkauf unter dem Namen "homöopathische Zubereitungen" ähnlich den Nahrungsergänzungsmitteln ermöglicht.
Bundesweite Themen: Gesundheit, Drogen-/Suchtpolitik Programmantrag direkt: Thema 1767 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 20 Tage 17:34:28) i4117: Nutzung "verbotener" (zb auch rezeptpflichtiger) Substanzen "auf Revers": in Apotheken frei verkäuflich nach expliziter Erklärung der Verantwortlichkeit und des Informationsstandes durch die KäuferInnen
Freie und mündige Patienten sollten das mit Beratung durch Ärzte und ApothekerInnen ja wohl selbst verantwortlich entscheiden.
Neues Kontra-Argument: kein gegenantrag! neues Thema machen.
Das hat mit dem ursprünglichen antrag nur sehr vage zu tun, bitte zurückzirhen und neu einbringen.
Bundesweite Themen: Gesundheit, Drogen-/Suchtpolitik Programmantrag direkt: Thema 1767 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 20 Tage 05:05:57) i4050: Freier Verkauf von ''homöopathische Zubereitungen'' (Erweiterung der gesetzlichen Ausnahmen)
Der folgende Text möge an passender Stelle (Überschrift, Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden: Text Gesundheit Keine wirkungslosen Arzneimittel Der Zweck des Arzneimittelgesetzes liegt unter anderem darin, die Überprüfung der Wirksamkeit von Arzneimitteln zu gewährleisten. Ausnahmebestimmungen für sogenannte „homöopathische Arzneimittel“ untergraben dieses Ziel jedoch. Der ausschließliche Verkauf in der Apotheke täuscht hier einerseits Wissenschaftlichkeit und staatliche Anerkennung dieser Scheinmedikation vor, andererseits wird der Verkauf solcher Produkte dadurch unnötig eingeschränkt und verteuert. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich daher für eine Erweiterung der Ausnahmeregelungen im Arzneimittelgesetz aus, die einen freien Verkauf unter dem Namen "homöopathische Zubereitungen" ähnlich den Nahrungsergänzungsmitteln ermöglicht. Begründung Ziel: Homöopathie raus aus der Apotheke! Die Anwendung von Scheinmedikamenten (Placebos) ohne vorherige Aufklärung über die Wirkungslosigkeit ist ethisch wie rechtlich äußerst bedenklich. Jeder soll selbst entscheiden können, ob er an die "auf die Wassermoleküle übertragene Information" glaubt oder nicht. Da aus wissenschaftlicher Sicht aber nichts dran ist, sollen Homöopathisch Mittel nicht in der Apotheke verkauft werden, da dadurch diese Mittel einen "wissenschaftlichen" und "offiziell anerkannten" Anstrich erhalten. Stattdessen sollen jene homöopathischen Mittel, welche aus wissenschaftlicher Sicht keinen "Wirkstoff" enthalten, weil diese zu stark verdünnt sind '''als "Lebensmittel" verkauft werden dürfen. Mit der geforderten Ausnahmeerweiterung wären die homöopathischen Zubereitungen weiterhin der Kontrolle durch das Arzneimittelgesetz unterworfen. Ebenso würden weiterhin die Werberichtlinien und dergleichen durch dieses geregelt werden. Der wesentliche Nachteil wäre, dass weiterhin eine Ausnahmeregelung das Gesetz verkompliziert. (Meiner Meinung nach sollte Recht eher vereinfacht als verkompliziert werden um auch Rechts-Laien den Überblick zu erlauben.) Ein enormer Vorteil diese Ansatzes ist allerdings, dass er nicht gegen die Widerstände von EU-Vorschriften durchgesetzt werden müsste und dass sie sich nur wenig von der derzeitigen Regelung unterscheidet.
Der Zweck des Arzneimittelgesetzes liegt unter anderem darin, die Überprüfung der Wirksamkeit von Arzneimitteln zu gewährleisten. Ausnahmebestimmungen für sogenannte „homöopathische Arzneimittel“ untergraben dieses Ziel jedoch. Der ausschließliche Verkauf in der Apotheke täuscht hier einerseits Wissenschaftlichkeit und staatliche Anerkennung dieser Scheinmedikation vor, andererseits wird der Verkauf solcher Produkte dadurch unnötig eingeschränkt und verteuert. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich daher für eine Erweiterung der Ausnahmeregelungen im Arzneimittelgesetz aus, die einen freien Verkauf unter dem Namen "homöopathische Zubereitungen" ähnlich den Nahrungsergänzungsmitteln ermöglicht.
[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points 10 years ago
Bundesweite Themen: Gesundheit, Drogen-/Suchtpolitik Programmantrag direkt: Thema 1767 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Eingefroren (noch 14 Tage 23:59:46)
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