In der Bundesfinanzordnung soll folgendes ersetzt werden:
Alter Text
§2. Verteilung der Einnahmequellen
(1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt €1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen. Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren. Mitgliedsbeiträge sind durch die Bundesgeschäftsführung einzuheben, diese kann diese Aufgabe an die jeweiligen Landesgeschäftsführungen oder vergleichbare Einrichtungen delegieren. Unterorganisationen der Piratenpartei Österreichs dürfen keine weiteren Mitgliedsbeiträge einheben. 60% des Mitgliedsbeitrages fließen an die Landesorganisation, der sich das Mitglied zugeordnet hat, sofern und solange eine solche Zuordnung besteht.
Neuer Text
§2. Verteilung der Einnahmequellen
(1) Es gibt vier Zahlungsmöglichkeiten für den Mitgliedsbeitrag: 12€ für ein halbes Jahr, 24€ für ein Jahr, 36€ für eineinhalb Jahre und 48€ für zwei Jahre. Beträge unter 5€ sind als Spenden zu betrachten und einzubehalten; sonstige von den obigen vier Zahlungsmöglichkeiten abweichende Beträge sind zu refundieren, falls das leicht möglich ist, und im angegebenen Verwendungszweck nichts auf "Spende" oder "etwaige Spende" oder "teilweise Spende" hindeutet. Mitgliedsbeiträge sind durch die Bundesgeschäftsführung einzuheben, diese kann diese Aufgabe an die jeweiligen Landesgeschäftsführungen oder vergleichbare Einrichtungen delegieren. Unterorganisationen der Piratenpartei Österreichs dürfen keine weiteren Mitgliedsbeiträge einheben, solange die Bundesgeschäftsführung diese Aufgabe nicht an sie delegiert hat. 60% des Mitgliedsbeitrages fließen an die Landesorganisation, der sich das Mitglied zugeordnet hat, sofern und solange eine solche Zuordnung besteht. Die Mitgliedsbeitragshöhe ist bis 1.1.2019 unveränderbar, mit zwei Ausnahmen: a) falls der von der Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex sich um mehr als 15% ändert b) falls sowohl eine Zweidrittelmehrheit von Bundesvorstand, Bundesgeschäftsführung und Schiedsgericht sowie die Rechnungsprüfung eine Erhöhung zur Finanzierung für richtig und notwendig befinden.
Begründung
1.) Durch die Streichung der Rabatte und Probemonate fallen Debatten und Auslegungsstreitigkeiten diesbezüglich weg. Die gesparte Zeit kann viel sinnvoller anderweitig verwendet werden.
2.) Durch die langfristige Verstetigung und die erschwerte Änderbarkeit entstehen Berechenbarkeit, Vertrauen und der Eindruck der Nachhaltigkeit, während häufige Änderungen bzw. Gewährungen von Rabatten und Probemonaten den Eindruck von Unzuverlässigkeit, Unberechenbarkeit und Nichtnachhaltigkeit erzeugen können, ganz abgesehen von der Möglichkeit des Nepotismus und des Eindrucks der "Bauernfängerei".
Zur Nachhaltigkeit: Kaum jemand wird glauben können, dass die Partei langfristig ihre Ausgaben decken kann, wenn sie Null € Mitgliedsbeitrag einhebt. Die wirtschaftliche Nachhaltigkeit ist auch im Grundsatzprogramm enthalten.
http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Grundsatzprogramm
Betrifft zwar nur den Staat, sollte aber auch im Kodex stehen. (M.E.n. ein weiterer Fehler)
3.) Gerechtigkeitsdebatten ("Wenn ich später beigetreten wäre, hätte ich einen Rabatt bekommen", "Wieso bekommen Neumitglieder einen Rabatt, aber Altmitglieder nicht ?", etc.) fallen weg.
4.) Die Höhe ist nach wie vor variabel: man kann auch die Beträge z.B. verdoppeln oder halbieren, aber dann sollte das m.E.n. über längere Zeit fix sein. Die hier provisorisch verwendete Höhe entspricht dem Beitrag 2012.
5.) Die Leute sind solche oder ähnliche Modalitäten gewohnt, beispielsweise durch Mietverträge.
6.) Das Schiedsgericht könnte man etwaig aus den eingebundenen Gremien weglassen. (Dazu können bzw. sollen Anregungen oder Kontraargumente geschrieben werden)
7.) Die mindestens halbjährliche Zahlung reduziert die Anzahl der Buchungsvorgänge und erleichtert die Verwaltung.
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