jetzige Situation:
Aktuell wird der Bundesvorstand (BV) in 5 verschiedene Themenbereiche aufgetrennt und dann individuell zugeteilt. In der Praxis hat sich das als nicht sonderlich effektiv erwiesen, da viele Bereiche überlappend sind zB Parteiwachstum, Mitgliederinformation und Medienarbeit. Man kommt sich also nicht nur gegenseitig ins Gehege, sondern es ist auch gar nicht genau klar oder weiter definiert, wer nun genau für was zuständig ist. Dem soll abgeholfen werden.
Erläuterung & Vorschlag:
Dieser Vorschlag beinhaltet die Aufteilung der Tätigkeiten in nunmehr drei Bereiche:
1) Außenvertretung und äußere Angelegenheiten also alles, was außerhalb der Partei und in Kommunikation mit anderen passiert. Dazu gehört im besonderen: Kontakt mit Presse, Aussendung von PAs, Pflege des öffentl. Eindrucks der Partei, SocialMedia, Ansprechperson von außen
2) Strategie & Kampagnen alles, was die politische und inhaltliche Ausrichtung der Partei anbelangt. Dazu gehört im besonderen: Erarbeitung von Strategie(papieren) & politischen Kampagnen, Erarbeitung von Positionen und strategisches Bindeglied zwischen Außenvertretrung & inneren Angelegenheiten
3) innere Angelegenheiten alles, was mit Vorgängen innerhalb der Partei zu tun hat. Dazu gehört im besonderen: Organisation der inneren Kommunikation, Information der Basis, Protokolle, 1. Ansprechpartner für Mitglieder und andere Organe
Es sind aber auch die Titel alleine soweit schon selbsterklärend, dass eine nähere Ausführung eigentlich unnötig ist.
Weiters soll für jeden Bereich ein BV als "beauftragt" gelten und zumindest ein Stellvertreter / eine Stellvertretin benannt werden. Dadurch sind Aufgaben und Zuständigkeiten klar verteilt, Mehrfachbearbeitungen ausgeschlossen und für jeden Fall ein klarer Ansprechpartner benannt.
weitere mögliche Vorgehensweise
Vorgesehen aber nicht Teil dieses Vorschlags (als Satzungsänderung) sind die Errichtung entsprechender AGs, die dem BV zukünftig zuarbeiten sollen. Damit soll auch ein Signal an die Basis geschickt werden, welche Tätigkeiten angegangen werden müssen und wer konkret Ansprechpartner ist. Eine gute Kommunikation zwischen der AG Leitung und dem entsprechenden BV ist erwünscht. Ein noch einzuräumdes Stimmrecht angedacht.
Der Bundesvorstand hat in seiner Sitzung vom 12.09.2017 diesen Vorschlag besprochen und goutiert.
Antrag konkret:
Paragraph §9 der Bundessatzung soll wie folgt geändert werden:
Satzung alt:
(3) Die zumindest zuzuteilenden Kernaufgaben sind jeweils die Koordination von (a) Parteiwachstum und Vernetzung, (b) Mitgliederinformation und -motivation, (c) Aufklärungs- und Bildungsarbeit, (d) Medienarbeit und (e) Kampagnen und Wahlen.
Satzung neu:
(3) Jedem Bundesvorstand ist eine der folgenden Aufgaben als "Beauftragte(r)" zuzuweisen: Außenvertretung und äußere Angelegenheiten, Strategie & Kampagnen, innere Angelegenheiten; Weiters sind zumindest ein(e) Stellvertreter(-in) aus dem Bundesvorstand zu benennen.
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