Beschlussantrag:
Die Basis hat den unbedingten Willen, sich als Piratenpartei eigenständig zu profilieren und unverwässert ihren Weg als Partei des digitalen Wandels und Verteidigerin der individuellen Freiheit fortsetzen. Sie ist davon überzeugt, dass dieser Weg über kurz oder lang dazu führen wird, in die Parlamente und Gremien einzuziehen, um Piratenforderungen Gehör zu verschaffen. Wahlbündnisse auf Landes-, Bundes- und Europaebene lehnt die Parteibasis ebenso ab, wie eine Öffnung in Richtung "alternative Wissenschaften".
§8 Bundesgeneralsversammlung, Abs. 7 der Satzung, lautet derteit: "Sie entscheidet über Wahlplattformen. Wahlbündnisse auf Landesebene bedürfen der Genehmigung durch die BGV, Näheres regelt die Bundesgeschäftsordnung." Dieser §8, Abs. 7 der ist zu streichen.
Stattdessen wird §6 der Satzung mit einem neuen Abs. 15 ergänzt: "Wahlbündnisse, Wahlplattformen etc. mit anderen Parteien oder Wählergruppen sind auf Bundes- und Landesebene kategorisch ausgeschlossen. Auf Gemeindeebene sind sie vor Inkrafttreten dem EBV anzuzeigen und dessen Zustimmung einzuholen."
Ebenso ist ein zusätzlicher §11, Abs. 5 in die Satzung einzufügen: "Er Entscheidet über Wahlbündnisse auf Gemeindeebene und hat seine Zustimmung dann zu verweigern, wenn regionale Gliederungen beabsichtigen sollten, eine Verbindung mit Organisationen einzugehen, die unseren Grundwerten und unserem Programm in unvereinbarem Maße widersprechen; oder wenn durch das Eingehen einer solchen Verbindung das Ansehen der Piratenpartei nachhaltig geschädigt würde."
§16 Wahlantritt, Abs. 2 lautet derzeit: "Wahlkooperationen, Wahlbündnisse und Zusammenarbeit mit anderen politischen Gruppierungen im Zusammenhang mit Wahlen sind nur zulässig, wenn zuvor auf der Bundesgeneralversammlung oder gemäß der LDO ein bundesweiter diesbezüglicher Beschluss mit einer Mehrheit von zumindest 70% der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst wurde. Derartige Kooperationen haben transparent vorbereitet und durchgeführt zu werden."
Stattdessen ist er, wie folgt, abzuändern: *"Wahlkooperationen, Wahlbündnisse und Zusammenarbeit mit anderen politischen Gruppierungen im Zusammenhang mit Wahlen sind auf Bundes- und Landesebene nicht zulässig. Bei Wahlantritten auf Gemeindeebene nur dann, wenn zuvor der erweiterte Bundesvorstand dem Beschluss mit einer Mehrheit von zumindest 70% der abgegebenen gültigen Stimmen zugestimmt hat. Derartige Kooperationen haben transparent vorbereitet und durchgeführt zu werden." *
Begründung:
Es sind Entwicklungen eingetreten, die uns nur die Wahl lassen, entweder die Zukunftsentscheidungen der Piratenpartei als aktiv Handelnde selbst zu gestalten oder als Getriebene des Zufalls eine Entwicklung hinzunehmen, die wir nicht steuern können. Die Beibehaltung des Status quo würde letztlich das Aufschieben einer Entscheidung und ein Einfrieren der Situation der inneren Zerrissenheit bedeuten.
Es liegt deshalb nun an der Basis, Entscheidungen für den Weg der Partei zu treffen.
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