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Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) abschaffen (self.Allgemein)
submitted 10 years ago by Liquid to Allgemein
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neues Thema Phase: Neu (noch 7 Tage 23:59:26) i5339: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) abschaffen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Das Länderschiedsgericht abschaffen, alle Anträge gehen direkt ans BSG. Was heißt das Es gibt dann wohl keine Möglichkeit zu berufen oder zumindest wäre es sinnlos weil die gleichen Schiedsrichter wieder entscheiden. → Unfair? Die meisten(?) verfahren gehen zur Zeit in die Berufung, wenn es keine gibt wäre Verfahren schneller abgeschlossen. Weniger Organträger. → Ressourcensparender?
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.
Das Länderschiedsgericht abschaffen, alle Anträge gehen direkt ans BSG.
Es gibt dann wohl keine Möglichkeit zu berufen oder zumindest wäre es sinnlos weil die gleichen Schiedsrichter wieder entscheiden. → Unfair?
Die meisten(?) verfahren gehen zur Zeit in die Berufung, wenn es keine gibt wäre Verfahren schneller abgeschlossen.
Weniger Organträger. → Ressourcensparender?
[–]Liquid[S] 0 points1 point2 points 10 years ago
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neue Initiative Phase: Neu (noch 7 Tage 23:55:24) i5340: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) durch Schöffengericht ersetzen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) durch ein Schöffengericht ersetzen. Für jedes verfahren werden zufällig Schöffen aus den Mitgliedern ausgewählt. (Natürlich ist auf Unvereinbarkeit mit anderen Organen zu achten). Was heißt das ...
Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) durch ein Schöffengericht ersetzen. Für jedes verfahren werden zufällig Schöffen aus den Mitgliedern ausgewählt. (Natürlich ist auf Unvereinbarkeit mit anderen Organen zu achten).
Neuer Änderungswunsch: auch nur mehr 6 LOs
Außerdem gibt es nur mehr 6 LOs die einen LSR stellen könnten (bald vermutlich 7) somit wäre die Menge an möglichen Kombinationen noch immer sehr gering. (wenn ich mich nicht verrechnet hab: 6!/((6-3)!)=120 ). Falls sich die Anzahl an LOs also verringern sollte wird es noch schwieriger.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neue Initiative Phase: Neu (noch 7 Tage 23:49:23) i5341: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) so wie bei den Jupis
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Das Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) soll so wie bei den Jupis funktionieren. Jeder Streitteil nennt ein Mitglied als Schiedsrichterin. Die Schiedsrichterinnen wählen dann ein drittes Mitglied als Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Natürlich ist auch die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten. Was heißt das ...
Das Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) soll so wie bei den Jupis funktionieren. Jeder Streitteil nennt ein Mitglied als Schiedsrichterin. Die Schiedsrichterinnen wählen dann ein drittes Mitglied als Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Natürlich ist auch die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neue Initiative Phase: Neu (noch 7 Tage 23:45:21) i5342: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) mit Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) zusammenlegen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) mit Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) zusammenlegen. Für jedes verfahren werden zufällig Schiedsrichter aus diesem SG ausgewählt. Eine Berufung machen dann die verbleibenden Mitglieder des SG. Was heißt das ...
Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) mit Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) zusammenlegen. Für jedes verfahren werden zufällig Schiedsrichter aus diesem SG ausgewählt. Eine Berufung machen dann die verbleibenden Mitglieder des SG.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neue Initiative Phase: Neu (noch 7 Tage 23:41:20) i5343: Landesorganisationen sanktionieren wenn sie keine Länderschiedsrichter wählen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Landesorganisationen Sanktionieren wenn sie keine Länderschiedsrichter wählen. Man könnte zum Beispiel weniger Mitgliedsbeiträge aus bezahlen. Was heißt das ...
Landesorganisationen Sanktionieren wenn sie keine Länderschiedsrichter wählen. Man könnte zum Beispiel weniger Mitgliedsbeiträge aus bezahlen.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neue Initiative Phase: Neu (noch 7 Tage 23:40:19) i5344: Landesorganisationen belohnen wenn sie Länderschiedsrichter wählen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Landesorganisationen belohnen wenn sie Länderschiedsrichter wählen. Man könnte zum Beispiel mehr Mitgliedsbeiträge aus bezahlen. Was heißt das ...
Landesorganisationen belohnen wenn sie Länderschiedsrichter wählen. Man könnte zum Beispiel mehr Mitgliedsbeiträge aus bezahlen.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Neu (noch 7 Tage 23:38:17) i5340: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) durch Schöffengericht ersetzen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) durch ein Schöffengericht ersetzen. Für jedes verfahren werden zufällig Schöffen aus den Mitgliedern ausgewählt. Natürlich ist auf Unvereinbarkeit mit anderen Organen zu achten. Und möglicherweise mit einem BSG als Vorsitz? Was heißt das Die Last wird auf alle Mitglieder verteilt. ...
Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) durch ein Schöffengericht ersetzen. Für jedes verfahren werden zufällig Schöffen aus den Mitgliedern ausgewählt. Natürlich ist auf Unvereinbarkeit mit anderen Organen zu achten. Und möglicherweise mit einem BSG als Vorsitz?
Die Last wird auf alle Mitglieder verteilt.
...
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Neu (noch 7 Tage 23:37:17) i5339: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) abschaffen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Das Länderschiedsgericht abschaffen, alle Anträge gehen direkt ans BSG. Was heißt das Es gibt dann wohl keine Möglichkeit zu berufen oder zumindest wäre es sinnlos weil die gleichen Schiedsrichter wieder entscheiden. → Unfair? Die meisten(?) verfahren gehen zur Zeit in die Berufung, wenn es keine gibt wäre Verfahren schneller abgeschlossen. Weniger Organträger. → Ressourcensparender?
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neue Initiative Phase: Neu (noch 7 Tage 23:35:16) i5345: Landesorganisationen erlauben mehr als einen Länderschiedsrichter zu wählen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Landesorganisationen erlauben mehr als einen Länderschiedsrichter zu wählen. Und das möglicherweise belohnen? Was heißt das ...
Landesorganisationen erlauben mehr als einen Länderschiedsrichter zu wählen. Und das möglicherweise belohnen?
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neue Initiative Phase: Neu (noch 7 Tage 23:34:15) i5346: Beide Schiedsgerichtsinstanzen auf Bundesebene wählen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Beide Schiedsgerichtsinstanzen auf Bundesebene wählen. Was heißt das ...
Beide Schiedsgerichtsinstanzen auf Bundesebene wählen.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Neu (noch 7 Tage 23:34:13) i5344: Landesorganisationen belohnen wenn sie Länderschiedsrichter wählen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Landesorganisationen belohnen wenn sie Länderschiedsrichter wählen. Man könnte zum Beispiel mehr Mitgliedsbeiträge aus bezahlen. Was heißt das ...
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Neu (noch 7 Tage 23:34:13) i5343: Landesorganisationen sanktionieren wenn sie keine Länderschiedsrichter wählen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Landesorganisationen Sanktionieren wenn sie keine Länderschiedsrichter wählen. Man könnte zum Beispiel weniger Mitgliedsbeiträge aus bezahlen. Was heißt das ...
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Neu (noch 7 Tage 23:34:12) i5342: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) mit Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) zusammenlegen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) mit Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) zusammenlegen. Für jedes verfahren werden zufällig Schiedsrichter aus diesem SG ausgewählt. Eine Berufung machen dann die verbleibenden Mitglieder des SG. Was heißt das ...
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Neu (noch 7 Tage 23:34:12) i5341: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) so wie bei den Jupis
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Das Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) soll so wie bei den Jupis funktionieren. Jeder Streitteil nennt ein Mitglied als Schiedsrichterin. Die Schiedsrichterinnen wählen dann ein drittes Mitglied als Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Natürlich ist auch die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten. Was heißt das ...
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Neu (noch 7 Tage 23:33:12) i5340: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) durch Schöffengericht ersetzen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) durch ein Schöffengericht ersetzen. Für jedes verfahren werden zufällig Schöffen aus den Mitgliedern ausgewählt. Natürlich ist auf Unvereinbarkeit mit anderen Organen zu achten. Und möglicherweise mit einem BSG als Vorsitz? Was heißt das Die Last wird auf alle Mitglieder verteilt. ...
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Neu (noch 7 Tage 23:24:11) i5343: Landesorganisationen sanktionieren wenn sie keine Länderschiedsrichter wählen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Landesorganisationen Sanktionieren wenn sie keine Länderschiedsrichter wählen. Man könnte zum Beispiel weniger Mitgliedsbeiträge aus bezahlen. Was heißt das Wird das Verhältnis von Bund und Ländern nicht verbessern. ...
Wird das Verhältnis von Bund und Ländern nicht verbessern.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Neu (noch 7 Tage 23:23:11) i5346: Beide Schiedsgerichtsinstanzen auf Bundesebene wählen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Beide Schiedsgerichtsinstanzen auf Bundesebene wählen. Was heißt das Möglicherweise eine großere Chance Kandidaten zu finden? ...
Möglicherweise eine großere Chance Kandidaten zu finden?
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Neu (noch 7 Tage 23:22:10) i5345: Landesorganisationen erlauben mehr als einen Länderschiedsrichter zu wählen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Landesorganisationen erlauben mehr als einen Länderschiedsrichter zu wählen. Und das möglicherweise belohnen? Was heißt das Mitgliederstarke Landesorganisationen könnten mehr für die Partei tun. ...
Mitgliederstarke Landesorganisationen könnten mehr für die Partei tun.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Neu (noch 7 Tage 23:21:09) i5345: Landesorganisationen erlauben mehr als einen Länderschiedsrichter zu wählen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Landesorganisationen erlauben mehr als einen Länderschiedsrichter zu wählen. Vielleicht maximal zwei? Und das möglicherweise vom Bund belohnen? Was heißt das Mitgliederstarke Landesorganisationen könnten mehr für die Partei tun. Jedoch haben dann Mitgliederstarke LOs mehr Einfluss auf das Schiedsgericht. ...
Landesorganisationen erlauben mehr als einen Länderschiedsrichter zu wählen. Vielleicht maximal zwei? Und das möglicherweise vom Bund belohnen?
Jedoch haben dann Mitgliederstarke LOs mehr Einfluss auf das Schiedsgericht.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Neu (noch 7 Tage 23:20:09) i5344: Landesorganisationen belohnen wenn sie Länderschiedsrichter wählen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Landesorganisationen belohnen wenn sie Länderschiedsrichter wählen. Man könnte zum Beispiel mehr Mitgliedsbeiträge aus bezahlen. Was heißt das Wenn eine Landesorganisation mehr Geld bekommt heißt das natürlich das die anderen Verhältnismäßig weniger bekommen. ...
Wenn eine Landesorganisation mehr Geld bekommt heißt das natürlich das die anderen Verhältnismäßig weniger bekommen.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Neu (noch 7 Tage 23:17:09) i5340: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) durch Schöffengericht ersetzen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) durch ein Schöffengericht ersetzen. Für jedes verfahren werden zufällig Schöffen aus den Mitgliedern ausgewählt. Natürlich ist auf Unvereinbarkeit mit anderen Organen zu achten. Und möglicherweise mit einem BSG als Vorsitz? Was heißt das Die Last wird auf alle Mitglieder verteilt. Es kann sein, dass sich viele Mitglieder nicht melden. Deshalb müsste man wohl 10-15 Auswählen und schauen wer sich meldet oder man lässt Mitglieder sich dafür vor registrieren oderso. ...
Es kann sein, dass sich viele Mitglieder nicht melden. Deshalb müsste man wohl 10-15 Auswählen und schauen wer sich meldet oder man lässt Mitglieder sich dafür vor registrieren oderso.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neue Initiative Phase: Neu (noch 7 Tage 23:13:08) i5347: Anreize für Schiedsrichter schaffen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Anreize für Schiedsrichter schaffen. Man könnte sie zum Beispiel vom Mitgliedsbeitrag freistellen. Was heißt das ...
Anreize für Schiedsrichter schaffen. Man könnte sie zum Beispiel vom Mitgliedsbeitrag freistellen.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Diskussion (noch 14 Tage 23:59:33)
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 14 Tage 23:34:30) i5347: Anreize für Schiedsrichter schaffen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Anreize für Schiedsrichter schaffen. Man könnte sie zum Beispiel vom Mitgliedsbeitrag freistellen. Was heißt das Unfair gegenüber anderen aktiven Mitgliedern? Außerdem haben wir auch Mangel an Geld. ...
Unfair gegenüber anderen aktiven Mitgliedern? Außerdem haben wir auch Mangel an Geld.
Neuer Änderungswunsch: evtl. wie in den USA bei en banc?
Also, in 1. Instanz entscheidet eine Teilmenge der Richterinnen, in 2. Instanz dann alle gemeinsam?
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 14 Tage 03:34:20) i5342: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) mit Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) zusammenlegen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) mit Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) zusammenlegen. Für die 1. Instanz werden zufällig Schiedsrichter aus diesem SG ausgewählt. Eine Berufung (2. Instanz) machen dann entweder die verbleibenden Mitglieder des SG oder eventuell das gesamte SG (siehe: https://liquid.piratenpartei.at/suggestion/show/3358.html ). Was heißt das ...
Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) mit Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) zusammenlegen. Für die 1. Instanz werden zufällig Schiedsrichter aus diesem SG ausgewählt. Eine Berufung (2. Instanz) machen dann entweder die verbleibenden Mitglieder des SG oder eventuell das gesamte SG (siehe: https://liquid.piratenpartei.at/suggestion/show/3358.html ).
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 14 Tage 03:33:20) i5342: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) mit Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) zusammenlegen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) mit Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) zusammenlegen. Für die 1. Instanz werden zufällig Schiedsrichter aus diesem SG ausgewählt. Eine Berufung (2. Instanz) machen dann entweder die verbleibenden Mitglieder des SG oder eventuell das gesamte SG (siehe: https://liquid.piratenpartei.at/suggestion/show/3358.html ). Was heißt das Das SG hat eine Flexible große, je nachdem wieviele Schiedsrichter aus den Ländern kommen. Zweite Instanz (Berufung) ist trotzdem möglich. Löst nicht direkt das Problem das es generell zu wenige Schiedsrichter gibt.
Das SG hat eine Flexible große, je nachdem wieviele Schiedsrichter aus den Ländern kommen.
Zweite Instanz (Berufung) ist trotzdem möglich.
Löst nicht direkt das Problem das es generell zu wenige Schiedsrichter gibt.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 14 Tage 03:31:19) i5339: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) abschaffen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Das Länderschiedsgericht abschaffen, alle Anträge gehen direkt ans BSG. Es gibt somit keine Berufungsinstanz. Was heißt das Es gibt dann wohl keine Möglichkeit zu berufen oder zumindest wäre es sinnlos weil die gleichen Schiedsrichter wieder entscheiden. → Unfair? Die meisten(?) verfahren gehen zur Zeit in die Berufung, wenn es keine gibt wäre Verfahren schneller abgeschlossen. Weniger Organträger. → Ressourcensparender?
Das Länderschiedsgericht abschaffen, alle Anträge gehen direkt ans BSG. Es gibt somit keine Berufungsinstanz.
Neuer Änderungswunsch: Instanzenzug wegen Mitgliedermangel ŃICHT abschaffen.
Eigentlich ur der Horror dieser Antrag Hier wird Gewaltentrennung und Instanzenzug abgeschafft, weil es nimmer genug Mitglieder gibt. Statt endlch was gegen den Mitgleidermangel zu tun wird hier Symptom- statt Ursachenbekaempfung betrieben. Eine Berufungsinstanz ist etwas wichtiges - wird diese aus Personalmangel abgeschaffen ist das ein Armutszeugnis fuer eine politische Partei, die an sich der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet waere.
Eigentlich ur der Horror dieser Antrag
Hier wird Gewaltentrennung und Instanzenzug abgeschafft, weil es nimmer genug Mitglieder gibt.
Statt endlch was gegen den Mitgleidermangel zu tun wird hier Symptom- statt Ursachenbekaempfung betrieben.
Eine Berufungsinstanz ist etwas wichtiges - wird diese aus Personalmangel abgeschaffen ist das ein Armutszeugnis fuer eine politische Partei, die an sich der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet waere.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 13 Tage 22:34:03) i5339: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) abschaffen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Das Länderschiedsgericht abschaffen, alle Anträge gehen direkt ans BSG. Es gibt somit keine Berufungsinstanz. Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten. Was heißt das Es gibt dann wohl keine Möglichkeit zu berufen oder zumindest wäre es sinnlos weil die gleichen Schiedsrichter wieder entscheiden. → Unfair? Die meisten(?) verfahren gehen zur Zeit in die Berufung, wenn es keine gibt wäre Verfahren schneller abgeschlossen. Weniger Organträger. → Ressourcensparender?
Das Länderschiedsgericht abschaffen, alle Anträge gehen direkt ans BSG. Es gibt somit keine Berufungsinstanz. Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 13 Tage 22:34:02) i5342: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) mit Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) zusammenlegen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) mit Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) zusammenlegen. Für die 1. Instanz werden zufällig Schiedsrichter aus diesem SG ausgewählt. Eine Berufung (2. Instanz) machen dann entweder die verbleibenden Mitglieder des SG oder eventuell das gesamte SG (siehe: https://liquid.piratenpartei.at/suggestion/show/3358.html ). Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten. Was heißt das Das SG hat eine Flexible große, je nachdem wieviele Schiedsrichter aus den Ländern kommen. Zweite Instanz (Berufung) ist trotzdem möglich. Löst nicht direkt das Problem das es generell zu wenige Schiedsrichter gibt.
Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) mit Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) zusammenlegen. Für die 1. Instanz werden zufällig Schiedsrichter aus diesem SG ausgewählt. Eine Berufung (2. Instanz) machen dann entweder die verbleibenden Mitglieder des SG oder eventuell das gesamte SG (siehe: https://liquid.piratenpartei.at/suggestion/show/3358.html ). Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 13 Tage 22:33:01) i5343: Landesorganisationen sanktionieren wenn sie keine Länderschiedsrichter wählen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Landesorganisationen Sanktionieren wenn sie keine Länderschiedsrichter wählen. Man könnte zum Beispiel weniger Mitgliedsbeiträge aus bezahlen. Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten. Was heißt das Wird das Verhältnis von Bund und Ländern nicht verbessern. ...
Landesorganisationen Sanktionieren wenn sie keine Länderschiedsrichter wählen. Man könnte zum Beispiel weniger Mitgliedsbeiträge aus bezahlen. Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 13 Tage 22:33:01) i5340: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) durch Schöffengericht ersetzen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) durch ein Schöffengericht ersetzen. Für jedes verfahren werden zufällig Schöffen aus den Mitgliedern ausgewählt. Natürlich ist auf Unvereinbarkeit mit anderen Organen zu achten. Und möglicherweise mit einem BSG als Vorsitz? Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten. Was heißt das Die Last wird auf alle Mitglieder verteilt. Es kann sein, dass sich viele Mitglieder nicht melden. Deshalb müsste man wohl 10-15 Auswählen und schauen wer sich meldet oder man lässt Mitglieder sich dafür vor registrieren oderso. ...
Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) durch ein Schöffengericht ersetzen. Für jedes verfahren werden zufällig Schöffen aus den Mitgliedern ausgewählt. Natürlich ist auf Unvereinbarkeit mit anderen Organen zu achten. Und möglicherweise mit einem BSG als Vorsitz? Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 13 Tage 22:33:00) i5341: Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) so wie bei den Jupis
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Das Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) soll so wie bei den Jupis funktionieren. Jeder Streitteil nennt ein Mitglied als Schiedsrichterin. Die Schiedsrichterinnen wählen dann ein drittes Mitglied als Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten. Was heißt das ...
Das Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) soll so wie bei den Jupis funktionieren. Jeder Streitteil nennt ein Mitglied als Schiedsrichterin. Die Schiedsrichterinnen wählen dann ein drittes Mitglied als Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 13 Tage 22:33:00) i5345: Landesorganisationen erlauben mehr als einen Länderschiedsrichter zu wählen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Landesorganisationen erlauben mehr als einen Länderschiedsrichter zu wählen. Vielleicht maximal zwei? Und das möglicherweise vom Bund belohnen? Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten. Was heißt das Mitgliederstarke Landesorganisationen könnten mehr für die Partei tun. Jedoch haben dann Mitgliederstarke LOs mehr Einfluss auf das Schiedsgericht. ...
Landesorganisationen erlauben mehr als einen Länderschiedsrichter zu wählen. Vielleicht maximal zwei? Und das möglicherweise vom Bund belohnen? Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 13 Tage 22:32:59) i5344: Landesorganisationen belohnen wenn sie Länderschiedsrichter wählen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Landesorganisationen belohnen wenn sie Länderschiedsrichter wählen. Man könnte zum Beispiel mehr Mitgliedsbeiträge aus bezahlen. Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten. Was heißt das Wenn eine Landesorganisation mehr Geld bekommt heißt das natürlich das die anderen Verhältnismäßig weniger bekommen. ...
Landesorganisationen belohnen wenn sie Länderschiedsrichter wählen. Man könnte zum Beispiel mehr Mitgliedsbeiträge aus bezahlen. Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 13 Tage 22:31:58) i5346: Beide Schiedsgerichtsinstanzen auf Bundesebene wählen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Beide Schiedsgerichtsinstanzen auf Bundesebene wählen. Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten. Was heißt das Möglicherweise eine großere Chance Kandidaten zu finden? ...
Beide Schiedsgerichtsinstanzen auf Bundesebene wählen. Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 13 Tage 22:31:58) i5347: Anreize für Schiedsrichter schaffen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Anreize für Schiedsrichter schaffen. Man könnte sie zum Beispiel vom Mitgliedsbeitrag freistellen. Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten. Was heißt das Unfair gegenüber anderen aktiven Mitgliedern? Außerdem haben wir auch Mangel an Geld. ...
Anreize für Schiedsrichter schaffen. Man könnte sie zum Beispiel vom Mitgliedsbeitrag freistellen. Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Eingefroren (noch 7 Tage 23:58:59)
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neue Initiative Phase: Eingefroren (noch 7 Tage 05:35:00) i5385: Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) abschaffen
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Bundesschiedsgericht abschaffen, Schiedsrichter kommen dann nur noch aus den Landesorganisationen. Es gibt somit keine Berufungsinstanz. Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten. ( Siehe Forum: https://forum.piratenpartei.at/thread-13194-post-127993.html#pid127993 ) Was heißt das Bei der aktuellen Anzahl an Landesschiedsrichtern heißt es, dass es nur einen Schiedsrichter gibt. Das SG hat eine Flexible große, je nachdem wieviele Schiedsrichter aus den Ländern kommen. Es gibt dann wohl keine Möglichkeit zu berufen oder zumindest wäre es sinnlos weil die gleichen Schiedsrichter wieder entscheiden. → Unfair? Die meisten(?) verfahren gehen zur Zeit in die Berufung, wenn es keine gibt wäre Verfahren schneller abgeschlossen. Weniger Organträger. → Ressourcensparender? Löst nicht direkt das Problem das es generell zu wenige Schiedsrichter gibt. Wenn es genug Schiedsrichter gibt könnte man die Berufung machen wie in i5342. ???
Bundesschiedsgericht abschaffen, Schiedsrichter kommen dann nur noch aus den Landesorganisationen. Es gibt somit keine Berufungsinstanz. Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.
( Siehe Forum: https://forum.piratenpartei.at/thread-13194-post-127993.html#pid127993 )
Bei der aktuellen Anzahl an Landesschiedsrichtern heißt es, dass es nur einen Schiedsrichter gibt.
Wenn es genug Schiedsrichter gibt könnte man die Berufung machen wie in i5342.
???
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Neue Initiative Phase: Eingefroren (noch 05:40:08) i5405: Bundes- und Länderschiedsgericht (BSG und LSG, Beide Instanzen) abschaffen, EBV als Ersatz.
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. Meinungsbild Bundes- und Länderschiedsgericht abschaffen. Die Aufgaben des Schiedsgerichts übernimmt der Erweiterte Bundesvorstand (EBV) es gibt keine Berufungsinstanz. Was heißt das Keine Berufungsmöglichkeit. Keine Trennung von SG und EBV ...
Bundes- und Länderschiedsgericht abschaffen. Die Aufgaben des Schiedsgerichts übernimmt der Erweiterte Bundesvorstand (EBV) es gibt keine Berufungsinstanz.
Keine Berufungsmöglichkeit.
Keine Trennung von SG und EBV
Neues Kontra-Argument: Interesenkonflikt
Derzeit gibt es absichtlich eine Trennung dazwischen, damit kein Interessenkonflikt zwischen der Organfunktion und dem Fall entsteht! Unsere Entscheidungsorgane werden eh schon genug aus irrationalen Gründen "Beschimpft" und "Angegangen" da braucht man nicht noch Gründe schaffen die dann vl. sogar Wahr sind!
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen): Thema 2456 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abgeschlossen (mit Gewinner)
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