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Wahlbündnis formal auflösen (self.Allgemein)
submitted 10 years ago by Liquid to Allgemein
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten sonstiger direkter Beschluss: Thema 2329 Ereignis: Neues Thema Phase: Neu (noch 7 Tage 23:59:24) i5150: Wahlbündnis formal auflösen
Antrag Die BGF wird beauftragt das Wahlbündnis zur Europawahl mit der KPÖ und dem Wandel nach Punkt III.-5 des Kooperationsvertrag aufzulösen. Ein weiterer gemeinsamer Wahlantritt, wie in Punkt I.-2 erwähnt, oder eine andere Art der Kooperation gem. §16 Abs. 2 der BGO wird von der Piratenpartei Österreichs nicht angestrebt und ist bis zu einem gegenteiligen Beschluss gem. §16 Abs. 2 BGO explizit ausgeschlossen. Begründung Der Kooperationsvertrag wurde für die "die Dauer der nächsten Legislaturperiode des Europaparlaments" (Punkt I.-2) abgeschlossen und ist daher nach der Wahl noch aufrecht. Auch die BGF möchte laut Protokoll vom 24.6. das Bündnis auflösen, hat aber mMn nicht die Befugnis einen BGV-Beschluss aufzuheben. Aus Gründen der RÄCHTSSICHERHEIT!!! daher die Auflösung mittels Basisbeschluss. Das Wahlergebnis war ein deutliches Zeichen gegen weitere Kooperationen dieser Art. Verbleibenden Bündnisphantasien soll daher von vornherein eine Absage erteilt werden, um nicht noch mehr Ressourcen in derartige Projekte zu verschwenden und den Fokus wieder auf die Piratenpartei zu lenken.
Die BGF wird beauftragt das Wahlbündnis zur Europawahl mit der KPÖ und dem Wandel nach Punkt III.-5 des Kooperationsvertrag aufzulösen. Ein weiterer gemeinsamer Wahlantritt, wie in Punkt I.-2 erwähnt, oder eine andere Art der Kooperation gem. §16 Abs. 2 der BGO wird von der Piratenpartei Österreichs nicht angestrebt und ist bis zu einem gegenteiligen Beschluss gem. §16 Abs. 2 BGO explizit ausgeschlossen.
Der Kooperationsvertrag wurde für die "die Dauer der nächsten Legislaturperiode des Europaparlaments" (Punkt I.-2) abgeschlossen und ist daher nach der Wahl noch aufrecht.
Auch die BGF möchte laut Protokoll vom 24.6. das Bündnis auflösen, hat aber mMn nicht die Befugnis einen BGV-Beschluss aufzuheben. Aus Gründen der RÄCHTSSICHERHEIT!!! daher die Auflösung mittels Basisbeschluss.
Das Wahlergebnis war ein deutliches Zeichen gegen weitere Kooperationen dieser Art. Verbleibenden Bündnisphantasien soll daher von vornherein eine Absage erteilt werden, um nicht noch mehr Ressourcen in derartige Projekte zu verschwenden und den Fokus wieder auf die Piratenpartei zu lenken.
[–]Liquid[S] 0 points1 point2 points 10 years ago
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten sonstiger direkter Beschluss: Thema 2329 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Neu (noch 7 Tage 23:58:23) i5150: Wahlbündnis formal auflösen
Antrag Die BGF wird beauftragt das Wahlbündnis zur Europawahl mit der KPÖ und dem Wandel nach Punkt III.-5 des Kooperationsvertrags aufzulösen. Ein weiterer gemeinsamer Wahlantritt, wie in Punkt I.-2 erwähnt, oder eine andere Art der Kooperation gem. §16 Abs. 2 der BGO wird von der Piratenpartei Österreichs nicht angestrebt und ist bis zu einem gegenteiligen Beschluss gem. §16 Abs. 2 BGO explizit ausgeschlossen. Begründung Der Kooperationsvertrag wurde für die "die Dauer der nächsten Legislaturperiode des Europaparlaments" (Punkt I.-2) abgeschlossen und ist daher nach der Wahl noch aufrecht. Auch die BGF möchte laut Protokoll vom 24.6. das Bündnis auflösen, hat aber mMn nicht die Befugnis einen BGV-Beschluss aufzuheben. Aus Gründen der RÄCHTSSICHERHEIT!!! daher die Auflösung mittels Basisbeschluss. Das Wahlergebnis war ein deutliches Zeichen gegen weitere Kooperationen dieser Art. Verbleibenden Bündnisphantasien soll daher von vornherein eine Absage erteilt werden, um nicht noch mehr Ressourcen in derartige Projekte zu verschwenden und den Fokus wieder auf die Piratenpartei zu lenken.
Die BGF wird beauftragt das Wahlbündnis zur Europawahl mit der KPÖ und dem Wandel nach Punkt III.-5 des Kooperationsvertrags aufzulösen. Ein weiterer gemeinsamer Wahlantritt, wie in Punkt I.-2 erwähnt, oder eine andere Art der Kooperation gem. §16 Abs. 2 der BGO wird von der Piratenpartei Österreichs nicht angestrebt und ist bis zu einem gegenteiligen Beschluss gem. §16 Abs. 2 BGO explizit ausgeschlossen.
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten sonstiger direkter Beschluss: Thema 2329 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Diskussion (noch 14 Tage 23:59:20)
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten sonstiger direkter Beschluss: Thema 2329 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 14 Tage 11:27:29) i5151: Wahlbündnis offiziell für obsolet erklären
Antrag Die BGF wird beauftragt, das Wahlbündnis zur Europawahl mit der KPÖ und dem Wandel gemäß der Formulierung "Ziele der Kooperation sind der gemeinsame Wahlantritt, ein gemeinsamer Wahlkampf und eine gemeinsame Arbeit zu europapolitischen Themen nach dem Einzug in das Europaparlament" offiziell für obsolet zu erklären, da das Ziel des Einzugs klar verfehlt wurde, und für den Nicht-Einzug keine Vorgangsweise explizit vorgesehen war. Auch die Formulierung I.2 "Die Bündnisparteien schließen diese Vereinbarung anlässlich des gemeinsamen Wahlantritts zur Europawahl 2014 für die Dauer der nächsten Legislaturperiode des Europaparlaments." scheint wie viele andere Formulierungen der Kooperationsvereinbarung nur für den Fall des Einzugs, nicht für den eingetretenen Fall des Nicht-Einzugs zu gelten. (Etwaig könnte das Schiedsgericht mit der Klärung dieses Punkt beauftragt werden) Links https://wiki.piratenpartei.at/w/images/5/5b/Kooperationsvereinbarung_KPOE_Pirat_Wandel.pdf https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Bundesgesch%C3%A4ftsf%C3%BChrung/Protokolle/2014-06-24#Punkte_die_in_der_n.C3.A4chsten_Sitzung_erneut_behandelt_werden_m.C3.BCssen
Die BGF wird beauftragt, das Wahlbündnis zur Europawahl mit der KPÖ und dem Wandel gemäß der Formulierung "Ziele der Kooperation sind der gemeinsame Wahlantritt, ein gemeinsamer Wahlkampf und eine gemeinsame Arbeit zu europapolitischen Themen nach dem Einzug in das Europaparlament" offiziell für obsolet zu erklären, da das Ziel des Einzugs klar verfehlt wurde, und für den Nicht-Einzug keine Vorgangsweise explizit vorgesehen war.
Auch die Formulierung I.2 "Die Bündnisparteien schließen diese Vereinbarung anlässlich des gemeinsamen Wahlantritts zur Europawahl 2014 für die Dauer der nächsten Legislaturperiode des Europaparlaments." scheint wie viele andere Formulierungen der Kooperationsvereinbarung nur für den Fall des Einzugs, nicht für den eingetretenen Fall des Nicht-Einzugs zu gelten. (Etwaig könnte das Schiedsgericht mit der Klärung dieses Punkt beauftragt werden)
https://wiki.piratenpartei.at/w/images/5/5b/Kooperationsvereinbarung_KPOE_Pirat_Wandel.pdf
https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Bundesgesch%C3%A4ftsf%C3%BChrung/Protokolle/2014-06-24#Punkte_die_in_der_n.C3.A4chsten_Sitzung_erneut_behandelt_werden_m.C3.BCssen
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten sonstiger direkter Beschluss: Thema 2329 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 14 Tage 10:34:18) i5151: Wahlbündnis offiziell für obsolet erklären
Antrag Die BGF wird beauftragt, das Wahlbündnis zur Europawahl mit der KPÖ und dem Wandel gemäß der Formulierung "Ziele der Kooperation sind der gemeinsame Wahlantritt, ein gemeinsamer Wahlkampf und eine gemeinsame Arbeit zu europapolitischen Themen nach dem Einzug in das Europaparlament" offiziell für obsolet zu erklären, da das Ziel des Einzugs klar verfehlt wurde, und für den Nicht-Einzug keine Vorgangsweise explizit vorgesehen war. Auch die Formulierung I.2 "Die Bündnisparteien schließen diese Vereinbarung anlässlich des gemeinsamen Wahlantritts zur Europawahl 2014 für die Dauer der nächsten Legislaturperiode des Europaparlaments." scheint wie viele andere Formulierungen der Kooperationsvereinbarung nur für den Fall des Einzugs, nicht für den eingetretenen Fall des Nicht-Einzugs zu gelten. (Etwaig könnte das Schiedsgericht mit der Klärung dieses Punkt beauftragt werden) Regelungen wie "V. Gemeinsame Vertretung im Parlament 1. Die ParlamentarierInnen der Wahlallianz unterliegen keinerlei Klubzwang; ...." sind obsolet, weil wegen des schlechten Wahlergebnisses gar keine EU-Parlamentarier des Wahlbündnisses existieren. Links https://wiki.piratenpartei.at/w/images/5/5b/Kooperationsvereinbarung_KPOE_Pirat_Wandel.pdf https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Bundesgesch%C3%A4ftsf%C3%BChrung/Protokolle/2014-06-24#Punkte_die_in_der_n.C3.A4chsten_Sitzung_erneut_behandelt_werden_m.C3.BCssen
Regelungen wie "V. Gemeinsame Vertretung im Parlament 1. Die ParlamentarierInnen der Wahlallianz unterliegen keinerlei Klubzwang; ...." sind obsolet, weil wegen des schlechten Wahlergebnisses gar keine EU-Parlamentarier des Wahlbündnisses existieren.
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten sonstiger direkter Beschluss: Thema 2329 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 14 Tage 09:58:17) i5154: Kein Beschluss da bereits alle Punkte erledigt sind und der Vertrag somit auch!
Zitat aus der Vereinbarung: "um bei der Europawahl 2014 mit einem gemeinsamen Wahlvorschlag anzutreten. Ziele der Kooperation sind der gemeinsame Wahlantritt, ein gemeinsamer Wahlkampf und eine gemeinsame Arbeit zu europapolitischen Themen nach dem Einzug in das Europaparlament." Alle Punkte erfüllt und den Einzug gibt es nicht! Wozu also eine neuerliche Rückbestätigung für einen bereits beendeten Vertrag?
Zitat aus der Vereinbarung: "um bei der Europawahl 2014 mit einem gemeinsamen Wahlvorschlag anzutreten. Ziele der Kooperation sind der gemeinsame Wahlantritt, ein gemeinsamer Wahlkampf und eine gemeinsame Arbeit zu europapolitischen Themen nach dem Einzug in das Europaparlament."
Alle Punkte erfüllt und den Einzug gibt es nicht! Wozu also eine neuerliche Rückbestätigung für einen bereits beendeten Vertrag?
[–]rotzbub 0 points1 point2 points 10 years ago
Wenn das so stimmt können wir die accounts und die marke anders ja nun stilllegen?
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten sonstiger direkter Beschluss: Thema 2329 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Eingefroren (noch 7 Tage 23:59:13)
Neues Kontra-Argument: Das ändert nichts an der Vertratgslaufzeit.
Der Vertrag wurde für die Dauer der nächsten Legislaturperiode des Europaparlaments abgeschlossen.
Neues Pro-Argument: nach dem Einzug
Lieber Romario! Da obige Vertragsbedingungen nicht erfüllt wurde IST der Vertrag beendet.
Neues Kontra-Argument: Ziele und Vertragslaufzeit sind 2 Paar Schuhe
Rein formal ist der Kooperationsvertrag aufgrund dieser dämlichen Formulierung ("nächste Legislaturperiode") noch aufrecht. Streng genomnen wäre die Kooperation erst nach der Wahl (mit Beginn der neuen Legislaturperiode) in kraft getreten...
Neues Kontra-Argument: Warum gibt es deine ini dann?
Deiner meinung nach gibt es den vertrag nicht mehr. Ok. Super. Aber warum willst du dann diejenigen die noch zusätzliche sicherheit wünschen blockieren? Was führst du da im schilde? Das ist nicht besonders glaubhaft. Und wenn du wirklich davon überzeugt bist dass der anders vertrag zu ende is: warum laufen dann noch die ganzen seiten? Warum gibts noch ein spendenkonto? Warum gab es nach der wahl noch ausgaben? Du bist wahlkampagnenteam. Kümmer dich verdammt nochmal darum dass die seiten zugedreht werden und mach der kpö klar dass sie das volksbegehren nicht unter dem label anders weiterführen können.
Deiner meinung nach gibt es den vertrag nicht mehr. Ok. Super. Aber warum willst du dann diejenigen die noch zusätzliche sicherheit wünschen blockieren? Was führst du da im schilde? Das ist nicht besonders glaubhaft.
Und wenn du wirklich davon überzeugt bist dass der anders vertrag zu ende is: warum laufen dann noch die ganzen seiten? Warum gibts noch ein spendenkonto? Warum gab es nach der wahl noch ausgaben? Du bist wahlkampagnenteam. Kümmer dich verdammt nochmal darum dass die seiten zugedreht werden und mach der kpö klar dass sie das volksbegehren nicht unter dem label anders weiterführen können.
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten sonstiger direkter Beschluss: Thema 2329 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abstimmung (noch 14 Tage 23:59:32)
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten sonstiger direkter Beschluss: Thema 2329 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abgeschlossen (mit Gewinner)
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten sonstiger direkter Beschluss: Thema 2329 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abgeschlossen (ohne Gewinner)
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