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Gleiches Quorum für Wahlkooperationen, wie für Spitzenkandidaten bei eigenständigem Antritt (self.Allgemein)
submitted 10 years ago by Liquid to Allgemein
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 2051 Ereignis: Neues Thema Phase: Neu (noch 14 Tage 23:59:07) i4726: Gleiches Quorum für Wahlkooperationen, wie für Spitzenkandidaten bei eigenständigem Antritt
Antrag Die BGO soll in § 16 folgendermaßen geändert werden: Alter Text (2) Wahlkooperationen, Wahlbündnisse und Zusammenarbeit mit anderen politischen Gruppierungen im Zusammenhang mit Wahlen sind nur zulässig, wenn zuvor auf der Bundesgeneralversammlung oder gemäß der LDO ein bundesweiter diesbezüglicher Beschluss gefasst wurde. Derartige Kooperationen haben transparent vorbereitet und durchgeführt zu werden. wird ersetzt durch: Neuer Text (2) Wahlkooperationen, Wahlbündnisse und Zusammenarbeit mit anderen politischen Gruppierungen im Zusammenhang mit Wahlen sind nur zulässig, wenn zuvor auf der Bundesgeneralversammlung oder gemäß der LDO ein bundesweiter diesbezüglicher Beschluss mit einer Mehrheit von zumindest 70% der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst wurde. Derartige Kooperationen haben transparent vorbereitet und durchgeführt zu werden. Begründung Spitzenkandidaten haben bei einem eigenständigen Antritt ein Eignungsquorum von 70% zu erreichen (BWO §2-2: Kandidaten, bei denen das Eignungsquorum aus der ersten Wahlrunde weniger als 70% beträgt, werden nicht zur zweiten Wahlrunde für die Platz 1 zugelassen.). Dieses sollte auch für eventuelle Wahlkooperationen und dergleichen gelten, bei denen ein anderes Eignungsquorum vorgeschrieben sein kann.
Die BGO soll in § 16 folgendermaßen geändert werden:
(2) Wahlkooperationen, Wahlbündnisse und Zusammenarbeit mit anderen politischen Gruppierungen im Zusammenhang mit Wahlen sind nur zulässig, wenn zuvor auf der Bundesgeneralversammlung oder gemäß der LDO ein bundesweiter diesbezüglicher Beschluss gefasst wurde. Derartige Kooperationen haben transparent vorbereitet und durchgeführt zu werden.
wird ersetzt durch:
(2) Wahlkooperationen, Wahlbündnisse und Zusammenarbeit mit anderen politischen Gruppierungen im Zusammenhang mit Wahlen sind nur zulässig, wenn zuvor auf der Bundesgeneralversammlung oder gemäß der LDO ein bundesweiter diesbezüglicher Beschluss mit einer Mehrheit von zumindest 70% der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst wurde. Derartige Kooperationen haben transparent vorbereitet und durchgeführt zu werden.
Spitzenkandidaten haben bei einem eigenständigen Antritt ein Eignungsquorum von 70% zu erreichen (BWO §2-2: Kandidaten, bei denen das Eignungsquorum aus der ersten Wahlrunde weniger als 70% beträgt, werden nicht zur zweiten Wahlrunde für die Platz 1 zugelassen.). Dieses sollte auch für eventuelle Wahlkooperationen und dergleichen gelten, bei denen ein anderes Eignungsquorum vorgeschrieben sein kann.
[–]Liquid[S] 0 points1 point2 points 10 years ago
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 2051 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:59:45)
Neuer Änderungswunsch: Begründung als Analogie zur Satzungsänderung und Verwies dazu
Ich würde vorschlagen, die notwendige Zustimmung von 70% damit zu begründen, da dies mit einer Satzungsänderung gleichzusetzen ist. (2) Wahlkooperationen, Wahlbündnisse und Zusammenarbeit mit anderen politischen Gruppierungen im Zusammenhang mit Wahlen sind nur zulässig, wenn zuvor auf der Bundesgeneralversammlung oder gemäß der LDO ein bundesweiter diesbezüglicher Beschluss mit der gleichen Mehrheit, welche für eine Satzungsänderung notwendig ist, gefasst wurde. Derartige Kooperationen haben transparent vorbereitet und durchgeführt zu werden.
Ich würde vorschlagen, die notwendige Zustimmung von 70% damit zu begründen, da dies mit einer Satzungsänderung gleichzusetzen ist.
(2) Wahlkooperationen, Wahlbündnisse und Zusammenarbeit mit anderen politischen Gruppierungen im Zusammenhang mit Wahlen sind nur zulässig, wenn zuvor auf der Bundesgeneralversammlung oder gemäß der LDO ein bundesweiter diesbezüglicher Beschluss mit der gleichen Mehrheit, welche für eine Satzungsänderung notwendig ist, gefasst wurde. Derartige Kooperationen haben transparent vorbereitet und durchgeführt zu werden.
Neuer Änderungswunsch: Begründung als Analogie zur Satzungsänderung und Verweis dazu
Ich würde vorschlagen, die notwendige Zustimmung von 70% damit zu begründen, da dies mit einer Satzungsänderung gleichzusetzen ist. (2) Wahlkooperationen, Wahlbündnisse und Zusammenarbeit mit anderen politischen Gruppierungen im Zusammenhang mit Wahlen sind nur zulässig, wenn zuvor auf der Bundesgeneralversammlung oder gemäß der LDO ein bundesweiter diesbezüglicher Beschluss** mit der gleichen Mehrheit, welche für eine Satzungsänderung notwendig ist,** gefasst wurde. Derartige Kooperationen haben transparent vorbereitet und durchgeführt zu werden.
(2) Wahlkooperationen, Wahlbündnisse und Zusammenarbeit mit anderen politischen Gruppierungen im Zusammenhang mit Wahlen sind nur zulässig, wenn zuvor auf der Bundesgeneralversammlung oder gemäß der LDO ein bundesweiter diesbezüglicher Beschluss** mit der gleichen Mehrheit, welche für eine Satzungsänderung notwendig ist,** gefasst wurde. Derartige Kooperationen haben transparent vorbereitet und durchgeführt zu werden.
[–]Romario 0 points1 point2 points 10 years ago
@Begründung als Analogie zur Satzungsänderung und Verweis dazu: Das war AFAIK die Begründung für das Eignungsquorum von 70%.
In diesem Antrag geht es darum, dass dieses Eignungsquorum durch einen 50%+Beschluss umgangen werden kann. Bzw.: Wieso sollten wir bei einer eigenen Liste strenger sein als bei einem ganzen Bündnis?
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 2051 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Eingefroren (noch 14 Tage 22:59:22)
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 2051 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abstimmung (noch 14 Tage 23:59:15)
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 2051 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abstimmung (noch 14 Tage 23:59:02)
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 2051 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abgeschlossen (mit Gewinner)
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