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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1761
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1761
Ereignis: Neue Initiative
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i4017: Rabatte klarer regeln

Die Bundesfinanzordnung möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren.

Neuer Text

Die BGF kann einen Rabatt (oder eine Aussetzung) durch entsprechende Veröffentlichung oder im Einzelfall gewähren (z.B. „Probemonate“), der nicht mehr als 1/4 des jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeitrags ausmacht.

Begründung

Rabatte bzw. Aussetzungen des Mitgliedsbeitrag können sinnvoll sein beispielsweise wenn die Bankkosten einen zu hohen Anteil an den noch ausstehenden Mitgliedsbeiträgen ausmachen würden.

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Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1761
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:54:23)
i4017: Rabatte klarer regeln

Die Bundesfinanzordnung möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren.

Neuer Text

Die BGF kann einen Rabatt (oder eine Aussetzung) durch entsprechende Veröffentlichung oder im Einzelfall gewähren (z.B. „Probemonate“), der nicht mehr als 1/4 des jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeitrags ausmacht.

Begründung

Rabatte bzw. Aussetzungen des Mitgliedsbeitrag können sinnvoll sein beispielsweise wenn die Bankkosten einen zu hohen Anteil an den noch ausstehenden Mitgliedsbeiträgen ausmachen würden.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1761
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:54:20)
i4017: Rabatte klarer regeln

Die Bundesfinanzordnung möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren.

Neuer Text

Die BGF kann einen Rabatt (oder eine Aussetzung) durch entsprechende Veröffentlichung oder im Einzelfall gewähren (z.B. „Probemonate“), der nicht mehr als 1/4 des jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeitrags ausmacht.

Begründung

Rabatte bzw. Aussetzungen des Mitgliedsbeitrag können sinnvoll sein beispielsweise wenn die Bankkosten einen zu hohen Anteil an den noch ausstehenden Mitgliedsbeiträgen ausmachen würden.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1761
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:52:17)
i4017: Rabatte klarer regeln

Die Bundesfinanzordnung möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren.

Neuer Text

Die BGF kann einen Rabatt (oder eine Aussetzung) durch entsprechende Veröffentlichung oder im Einzelfall gewähren (z.B. „Probemonate“), der nicht mehr als 1/4 des jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeitrags ausmacht.

Begründung

Rabatte bzw. Aussetzungen des Mitgliedsbeitrag können sinnvoll sein beispielsweise wenn die Bankkosten einen zu hohen Anteil an den noch ausstehenden Mitgliedsbeiträgen ausmachen würden.

Der aktuelle Schiedsgerichtsfall zeigt dass hier eine Klärung nötig ist: https://ppoe.piratenpad.de/BSG-2013-10-29?

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:51:15)
i4017: Rabatte klarer regeln

Die Bundesfinanzordnung möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren.

Neuer Text

Die BGF kann Rabatte (oder Aussetzungen) durch entsprechende Veröffentlichung oder im Einzelfall gewähren (z.B. „Probemonate“), die in Summe pro Mitglied nicht mehr als 1/4 des jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeitrags ausmachen.

Begründung

Rabatte bzw. Aussetzungen des Mitgliedsbeitrag können sinnvoll sein beispielsweise wenn die Bankkosten einen zu hohen Anteil an den noch ausstehenden Mitgliedsbeiträgen ausmachen würden.

Der aktuelle Schiedsgerichtsfall zeigt dass hier eine Klärung nötig ist: https://ppoe.piratenpad.de/BSG-2013-10-29?

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1761
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:49:13)
i4017: Rabatte klarer regeln

Die Bundesfinanzordnung möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren.

Neuer Text

Die BGF kann Rabatte (oder Aussetzungen) im Einzelfall gewähren (z.B. „Probemonate“). Sie kann sie auch durch entsprechende Veröffentlichung für alle Mitglieder oder eine definierte Gruppe von Mitgliedern gewähren, sofern diese Rabatte pro Mitglied in Summe nicht mehr als 1/4 des jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeitrags ausmachen.

Begründung

Rabatte bzw. Aussetzungen des Mitgliedsbeitrag können sinnvoll sein beispielsweise wenn die Bankkosten einen zu hohen Anteil an den noch ausstehenden Mitgliedsbeiträgen ausmachen würden.

Der aktuelle Schiedsgerichtsfall zeigt dass hier eine Klärung nötig ist: https://ppoe.piratenpad.de/BSG-2013-10-29?

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Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:41:10)
i4016: Rabatte nur mehr in Einzelfällen

Die Bundesfinanzordnung möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

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Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren.

Neuer Text

Die BGF kann Rabatte, welche pro Mitglied in Summe nicht mehr als 1/4 des jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeitrags ausmachen dürfen, oder maximal 3 Probemonate bei der Erstakkreditierung des Mitglieds im Einzelfall gewähren.

Änderung

Es wurde der Text "durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder" entfernt. Es wurde die Höhe des maximalen Rabattes definiert. Es wurde die maximale Anzahl der Probemonate und der Zeitpunkt der Gewährung genauer definiert.

Begründung

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch die Bundesgeneralversammlung oder adäquat aufgrund der Liquid-Democracy-Ordnung festgelegt, da nur so die Bundesfinanzordnung, in der die Höhe des Mitgliedsbeitrages festgelegt wird, geändert werden kann.

Es ist daher nicht einzusehen, dass ein einzelnes Organ eine Entscheidung der Basis überstimmen kann.

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Ereignis: Initiative zurückgezogen
Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:19:08)
i4017: Rabatte klarer regeln

Die Bundesfinanzordnung möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren.

Neuer Text

Die BGF kann Rabatte (oder Aussetzungen) im Einzelfall gewähren (z.B. „Probemonate“). Sie kann sie auch durch entsprechende Veröffentlichung für alle Mitglieder oder eine definierte Gruppe von Mitgliedern gewähren, sofern diese Rabatte pro Mitglied in Summe nicht mehr als 1/4 des jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeitrags ausmachen.

Begründung

Rabatte bzw. Aussetzungen des Mitgliedsbeitrag können sinnvoll sein beispielsweise wenn die Bankkosten einen zu hohen Anteil an den noch ausstehenden Mitgliedsbeiträgen ausmachen würden.

Der aktuelle Schiedsgerichtsfall zeigt dass hier eine Klärung nötig ist: https://ppoe.piratenpad.de/BSG-2013-10-29?

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1761
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:11:52)
i4018: Rabatte nur mehr in Einzelfällen, dort aber unbegrenzt. Keine Probemonate mehr.

Die Bundesfinanzordnung möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren.

Neuer Text

Die BGF kann Rabatte oder den Erlass des Mitgliedsbeitrags im Einzelfall gewähren.

Begründung

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch die Bundesgeneralversammlung oder adäquat aufgrund der Liquid-Democracy-Ordnung festgelegt, da nur so die Bundesfinanzordnung, in der die Höhe des Mitgliedsbeitrages festgelegt wird, geändert werden kann.

Es ist daher nicht einzusehen, dass ein einzelnes Organ eine Entscheidung der Basis überstimmen kann. Aber es ist wichtig, der BGF Handlungsspielraum für Einzelfälle zu geben, um den Mitgliedsbeitrag für finanziell schlechter gestellte Mitglieder senken oder aufheben zu dürfen. Auch wurde es bereits bemängelt, dass Personen, die größere Summen gespendet haben, wegen zu später oder Nichtzahlung des MB im folgenden Jahr (automatisch) gelöscht würden. Hier könnte die BGF ebenfalls (einmalige) Ausnahmen setzen.

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Neues Kontra-Argument: Anlassgesetzgebung

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Ereignis: Neue Initiative
Phase: Diskussion (noch 29 Tage 07:42:18)
i4026: Rabatte nur mehr in Einzelfällen und maximale Anzahl der Rabatte

Die Bundesfinanzordnung möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren.

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Die BGF kann Rabatte bis zu 100% im Einzelfall gewähren, allerdings dürfen Rabatte zum Zeitpunkt der Gewährung maximal 25% der aktuell Mitgliedsbeitrag zahlenden Mitglieder gewährt werden.

Änderung

Die maximale Höhe der Rabatte wurde definiert
Die Probemonate wurden entfernt
Bis zu welchem Prozentsatz sind es Einzelfälle.

Begründung

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch die Bundesgeneralversammlung oder adäquat aufgrund der Liquid-Democracy-Ordnung festgelegt, da nur so die Bundesfinanzordnung, in der die Höhe des Mitgliedsbeitrages festgelegt wird, geändert werden kann.

Es ist daher nicht einzusehen, dass ein einzelnes Organ eine Entscheidung der Basis überstimmen kann, wobei eine rasche Gewährung eines Rabattes in Einzel- bzw. Härtefällen durch die Bundesgeschäftsführung zulässig sein muss. Allerdings soll es bei Einzelfällen bleiben und die Anzahl der Mitglieder, welchen Rabatt gewährt wird, sollte beschränkt und definiert sein.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1761
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Eingefroren (noch 14 Tage 23:59:45)

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1761
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Eingefroren (noch 14 Tage 13:18:54)
i4219: Rabatte ersatzlos streichen

Die Bundesfinanzordnung möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren.

Neuer Text

Diesen Satz streichen.

Begründung

Je nachdem, wie die Abstimmung ausgeht, wird der Mitgliedsbeitrag maximal € 20 oder € 30 pro Jahr betragen. Das ist jedem zumutbar, Vergünstigungen sind daher nicht notwendig, zumal sie auch einen Mehraufwand in der Verwaltung darstellen.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Neues Kontra-Argument: 12 euro

Manchen waren doch schon die 12€ zuviel. Und die BGF vielen den Mitgliedsbeitrag erlassen, weil das angeblich soo viel is. und seit Oktober den Mitgliedsbeitrag ausgesetzt, weil der ja soo unerschwinglich is.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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