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Rabatte nur mehr in Einzelfällen (self.Allgemein)
submitted 11 years ago by Liquid to Allgemein
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1761 Ereignis: Neues Thema Phase: Neu (noch 14 Tage 23:59:29) i4016: Rabatte nur mehr in Einzelfällen
Die Bundesfinanzordnung möge in §2 (1) wie folgt geändert werden: Alter Text Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren. Neuer Text Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) im Einzelfall gewähren. Änderung es wurde der Text "durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder" entfernt Begründung Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch die Bundesgeneralversammlung oder adäquat aufgrund der Liquid-Democracy-Ordnung festgelegt, da nur so die Bundesfinanzordnung, in der die Höhe des Mitgliedsbeitrages festgelegt wird, geändert werden kann. Es ist daher nicht einzusehen, dass ein einzelnes Organ eine Entscheidung der Basis überstimmen kann.
Die Bundesfinanzordnung möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:
Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren.
Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) im Einzelfall gewähren.
es wurde der Text "durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder" entfernt
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch die Bundesgeneralversammlung oder adäquat aufgrund der Liquid-Democracy-Ordnung festgelegt, da nur so die Bundesfinanzordnung, in der die Höhe des Mitgliedsbeitrages festgelegt wird, geändert werden kann.
Es ist daher nicht einzusehen, dass ein einzelnes Organ eine Entscheidung der Basis überstimmen kann.
[–]Liquid[S] 0 points1 point2 points 11 years ago
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1761 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:59:06)
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1761 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:54:42) i4017: Rabatte klarer regeln
Die Bundesfinanzordnung möge in §2 (1) wie folgt geändert werden: Alter Text Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren. Neuer Text Die BGF kann einen Rabatt (oder eine Aussetzung) durch entsprechende Veröffentlichung oder im Einzelfall gewähren (z.B. „Probemonate“), der nicht mehr als 1/4 des jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeitrags ausmacht. Begründung Rabatte bzw. Aussetzungen des Mitgliedsbeitrag können sinnvoll sein beispielsweise wenn die Bankkosten einen zu hohen Anteil an den noch ausstehenden Mitgliedsbeiträgen ausmachen würden.
Die BGF kann einen Rabatt (oder eine Aussetzung) durch entsprechende Veröffentlichung oder im Einzelfall gewähren (z.B. „Probemonate“), der nicht mehr als 1/4 des jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeitrags ausmacht.
Rabatte bzw. Aussetzungen des Mitgliedsbeitrag können sinnvoll sein beispielsweise wenn die Bankkosten einen zu hohen Anteil an den noch ausstehenden Mitgliedsbeiträgen ausmachen würden.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1761 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:54:23) i4017: Rabatte klarer regeln
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1761 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:54:20) i4017: Rabatte klarer regeln
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1761 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:52:17) i4017: Rabatte klarer regeln
Die Bundesfinanzordnung möge in §2 (1) wie folgt geändert werden: Alter Text Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren. Neuer Text Die BGF kann einen Rabatt (oder eine Aussetzung) durch entsprechende Veröffentlichung oder im Einzelfall gewähren (z.B. „Probemonate“), der nicht mehr als 1/4 des jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeitrags ausmacht. Begründung Rabatte bzw. Aussetzungen des Mitgliedsbeitrag können sinnvoll sein beispielsweise wenn die Bankkosten einen zu hohen Anteil an den noch ausstehenden Mitgliedsbeiträgen ausmachen würden. Der aktuelle Schiedsgerichtsfall zeigt dass hier eine Klärung nötig ist: https://ppoe.piratenpad.de/BSG-2013-10-29?
Der aktuelle Schiedsgerichtsfall zeigt dass hier eine Klärung nötig ist: https://ppoe.piratenpad.de/BSG-2013-10-29?
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1761 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:51:15) i4017: Rabatte klarer regeln
Die Bundesfinanzordnung möge in §2 (1) wie folgt geändert werden: Alter Text Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren. Neuer Text Die BGF kann Rabatte (oder Aussetzungen) durch entsprechende Veröffentlichung oder im Einzelfall gewähren (z.B. „Probemonate“), die in Summe pro Mitglied nicht mehr als 1/4 des jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeitrags ausmachen. Begründung Rabatte bzw. Aussetzungen des Mitgliedsbeitrag können sinnvoll sein beispielsweise wenn die Bankkosten einen zu hohen Anteil an den noch ausstehenden Mitgliedsbeiträgen ausmachen würden. Der aktuelle Schiedsgerichtsfall zeigt dass hier eine Klärung nötig ist: https://ppoe.piratenpad.de/BSG-2013-10-29?
Die BGF kann Rabatte (oder Aussetzungen) durch entsprechende Veröffentlichung oder im Einzelfall gewähren (z.B. „Probemonate“), die in Summe pro Mitglied nicht mehr als 1/4 des jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeitrags ausmachen.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1761 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:49:13) i4017: Rabatte klarer regeln
Die Bundesfinanzordnung möge in §2 (1) wie folgt geändert werden: Alter Text Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren. Neuer Text Die BGF kann Rabatte (oder Aussetzungen) im Einzelfall gewähren (z.B. „Probemonate“). Sie kann sie auch durch entsprechende Veröffentlichung für alle Mitglieder oder eine definierte Gruppe von Mitgliedern gewähren, sofern diese Rabatte pro Mitglied in Summe nicht mehr als 1/4 des jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeitrags ausmachen. Begründung Rabatte bzw. Aussetzungen des Mitgliedsbeitrag können sinnvoll sein beispielsweise wenn die Bankkosten einen zu hohen Anteil an den noch ausstehenden Mitgliedsbeiträgen ausmachen würden. Der aktuelle Schiedsgerichtsfall zeigt dass hier eine Klärung nötig ist: https://ppoe.piratenpad.de/BSG-2013-10-29?
Die BGF kann Rabatte (oder Aussetzungen) im Einzelfall gewähren (z.B. „Probemonate“). Sie kann sie auch durch entsprechende Veröffentlichung für alle Mitglieder oder eine definierte Gruppe von Mitgliedern gewähren, sofern diese Rabatte pro Mitglied in Summe nicht mehr als 1/4 des jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeitrags ausmachen.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1761 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:41:10) i4016: Rabatte nur mehr in Einzelfällen
Die Bundesfinanzordnung möge in §2 (1) wie folgt geändert werden: Alter Text Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren. Neuer Text Die BGF kann Rabatte, welche pro Mitglied in Summe nicht mehr als 1/4 des jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeitrags ausmachen dürfen, oder maximal 3 Probemonate bei der Erstakkreditierung des Mitglieds im Einzelfall gewähren. Änderung Es wurde der Text "durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder" entfernt. Es wurde die Höhe des maximalen Rabattes definiert. Es wurde die maximale Anzahl der Probemonate und der Zeitpunkt der Gewährung genauer definiert. Begründung Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch die Bundesgeneralversammlung oder adäquat aufgrund der Liquid-Democracy-Ordnung festgelegt, da nur so die Bundesfinanzordnung, in der die Höhe des Mitgliedsbeitrages festgelegt wird, geändert werden kann. Es ist daher nicht einzusehen, dass ein einzelnes Organ eine Entscheidung der Basis überstimmen kann.
Die BGF kann Rabatte, welche pro Mitglied in Summe nicht mehr als 1/4 des jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeitrags ausmachen dürfen, oder maximal 3 Probemonate bei der Erstakkreditierung des Mitglieds im Einzelfall gewähren.
Es wurde der Text "durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder" entfernt. Es wurde die Höhe des maximalen Rabattes definiert. Es wurde die maximale Anzahl der Probemonate und der Zeitpunkt der Gewährung genauer definiert.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1761 Ereignis: Initiative zurückgezogen Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:19:08) i4017: Rabatte klarer regeln
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1761 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:11:52) i4018: Rabatte nur mehr in Einzelfällen, dort aber unbegrenzt. Keine Probemonate mehr.
Die Bundesfinanzordnung möge in §2 (1) wie folgt geändert werden: Alter Text Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren. Neuer Text Die BGF kann Rabatte oder den Erlass des Mitgliedsbeitrags im Einzelfall gewähren. Begründung Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch die Bundesgeneralversammlung oder adäquat aufgrund der Liquid-Democracy-Ordnung festgelegt, da nur so die Bundesfinanzordnung, in der die Höhe des Mitgliedsbeitrages festgelegt wird, geändert werden kann. Es ist daher nicht einzusehen, dass ein einzelnes Organ eine Entscheidung der Basis überstimmen kann. Aber es ist wichtig, der BGF Handlungsspielraum für Einzelfälle zu geben, um den Mitgliedsbeitrag für finanziell schlechter gestellte Mitglieder senken oder aufheben zu dürfen. Auch wurde es bereits bemängelt, dass Personen, die größere Summen gespendet haben, wegen zu später oder Nichtzahlung des MB im folgenden Jahr (automatisch) gelöscht würden. Hier könnte die BGF ebenfalls (einmalige) Ausnahmen setzen.
Die BGF kann Rabatte oder den Erlass des Mitgliedsbeitrags im Einzelfall gewähren.
Es ist daher nicht einzusehen, dass ein einzelnes Organ eine Entscheidung der Basis überstimmen kann. Aber es ist wichtig, der BGF Handlungsspielraum für Einzelfälle zu geben, um den Mitgliedsbeitrag für finanziell schlechter gestellte Mitglieder senken oder aufheben zu dürfen. Auch wurde es bereits bemängelt, dass Personen, die größere Summen gespendet haben, wegen zu später oder Nichtzahlung des MB im folgenden Jahr (automatisch) gelöscht würden. Hier könnte die BGF ebenfalls (einmalige) Ausnahmen setzen.
Neues Kontra-Argument: Anlassgesetzgebung
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1761 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 07:42:18) i4026: Rabatte nur mehr in Einzelfällen und maximale Anzahl der Rabatte
Die Bundesfinanzordnung möge in §2 (1) wie folgt geändert werden: Alter Text Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren. Neuer Text Die BGF kann Rabatte bis zu 100% im Einzelfall gewähren, allerdings dürfen Rabatte zum Zeitpunkt der Gewährung maximal 25% der aktuell Mitgliedsbeitrag zahlenden Mitglieder gewährt werden. Änderung Die maximale Höhe der Rabatte wurde definiert Die Probemonate wurden entfernt Bis zu welchem Prozentsatz sind es Einzelfälle. Begründung Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch die Bundesgeneralversammlung oder adäquat aufgrund der Liquid-Democracy-Ordnung festgelegt, da nur so die Bundesfinanzordnung, in der die Höhe des Mitgliedsbeitrages festgelegt wird, geändert werden kann. Es ist daher nicht einzusehen, dass ein einzelnes Organ eine Entscheidung der Basis überstimmen kann, wobei eine rasche Gewährung eines Rabattes in Einzel- bzw. Härtefällen durch die Bundesgeschäftsführung zulässig sein muss. Allerdings soll es bei Einzelfällen bleiben und die Anzahl der Mitglieder, welchen Rabatt gewährt wird, sollte beschränkt und definiert sein.
Die BGF kann Rabatte bis zu 100% im Einzelfall gewähren, allerdings dürfen Rabatte zum Zeitpunkt der Gewährung maximal 25% der aktuell Mitgliedsbeitrag zahlenden Mitglieder gewährt werden.
Die maximale Höhe der Rabatte wurde definiert Die Probemonate wurden entfernt Bis zu welchem Prozentsatz sind es Einzelfälle.
Es ist daher nicht einzusehen, dass ein einzelnes Organ eine Entscheidung der Basis überstimmen kann, wobei eine rasche Gewährung eines Rabattes in Einzel- bzw. Härtefällen durch die Bundesgeschäftsführung zulässig sein muss. Allerdings soll es bei Einzelfällen bleiben und die Anzahl der Mitglieder, welchen Rabatt gewährt wird, sollte beschränkt und definiert sein.
[–]Liquid[S] 0 points1 point2 points 10 years ago
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1761 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Eingefroren (noch 14 Tage 23:59:45)
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1761 Ereignis: Neue Initiative Phase: Eingefroren (noch 14 Tage 13:18:54) i4219: Rabatte ersatzlos streichen
Die Bundesfinanzordnung möge in §2 (1) wie folgt geändert werden: Alter Text Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren. Neuer Text Diesen Satz streichen. Begründung Je nachdem, wie die Abstimmung ausgeht, wird der Mitgliedsbeitrag maximal € 20 oder € 30 pro Jahr betragen. Das ist jedem zumutbar, Vergünstigungen sind daher nicht notwendig, zumal sie auch einen Mehraufwand in der Verwaltung darstellen.
Diesen Satz streichen.
Je nachdem, wie die Abstimmung ausgeht, wird der Mitgliedsbeitrag maximal € 20 oder € 30 pro Jahr betragen. Das ist jedem zumutbar, Vergünstigungen sind daher nicht notwendig, zumal sie auch einen Mehraufwand in der Verwaltung darstellen.
Neues Kontra-Argument: 12 euro
Manchen waren doch schon die 12€ zuviel. Und die BGF vielen den Mitgliedsbeitrag erlassen, weil das angeblich soo viel is. und seit Oktober den Mitgliedsbeitrag ausgesetzt, weil der ja soo unerschwinglich is.
Neues Pro-Argument: schlechte begründung, guter inhalt
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