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**Das ist kein Piratenpartei-Thema. Auch wenn ein solches Gesetz in Österreich sinnvoll wäre.**\n (self.Allgemein)
submitted 11 years ago by Liquid to Allgemein
Bundesweite Themen: Umwelt, Tierschutz, Verkehr, Energie Programmantrag direkt: Thema 1651 Ereignis: Neues Argument Phase: Diskussion (noch 5 Tage 06:24:41) i3691: Öko Strom Pflicht für Elektrofahrzeuge Kontra-Argument: Das ist kein Piratenpartei-Thema. Auch wenn ein solches Gesetz in Österreich sinnvoll wäre.
Ein solcher Programmpunkt ist für die Grünen unverzichtbar. Die Piratenpartei wird ohne solche Forderungen ihre eigentliche Agenden schlagkräftiger durchsetzen. Was immer wir uns hier im Liquid wünschen: die Chance, dass es in den nächsten fünf Jahren durch das Stehen in unserem Parteiprogramm Gesetz wird, ist gleich Null. Auch als Vorbildwirkung sind solche Forderungen durch die Grünen um viele, viele Zehnerpotenzen wirkungsvoller. Deshalb würde ich mir auch mehr Kooperation der Piratenpartei mit anderen Parteien wünschen.
Ein solcher Programmpunkt ist für die Grünen unverzichtbar. Die Piratenpartei wird ohne solche Forderungen ihre eigentliche Agenden schlagkräftiger durchsetzen.
Was immer wir uns hier im Liquid wünschen: die Chance, dass es in den nächsten fünf Jahren durch das Stehen in unserem Parteiprogramm Gesetz wird, ist gleich Null.
Auch als Vorbildwirkung sind solche Forderungen durch die Grünen um viele, viele Zehnerpotenzen wirkungsvoller. Deshalb würde ich mir auch mehr Kooperation der Piratenpartei mit anderen Parteien wünschen.
[–]Liquid[S] 0 points1 point2 points 11 years ago
Bundesweite Themen: Umwelt, Tierschutz, Verkehr, Energie Programmantrag direkt: Thema 1651 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 4 Tage 12:01:26) i4006: Netzneutralität auch Stromnetz - Programmpunkt
Antrag Energie Netz-Neutralität für Elektroladestellen Durch die Einführung von Elektrofahrzeugen und Hybriden aller Art wird die Senkung der CO2 Emissionen und eine generelle Effizienzsteigerung der Fahrzeuge angestrebt. Dadurch soll eine deutliche Entlastung der Umwelt ermöglicht werden. Eine verpflichtende Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom) würde jedoch den Wettbewerb einschränken und so den Vormarsch der Elektromobilität gefährden. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich daher für die freie Wahl des Stromerzeugers an Elektroladestellen aus (mit Ausnahme von Ladestellenanbietern mit nur sehr wenigen Ladestellen), so wie sie ja im Haushalt bereits unabhängig vom Netzbetreiber möglich ist. Begründung (zT von i3735: Netzneutralität auch Stromnetz - kein Programmpunkt übernommen) Einen höheren Anteil an Öko-Strom erreicht man nicht dadurch, den Endnutzern Vorschriften zu machen, an welchen Steckdosen sie ihre E-Fahrzeuge zu laden zu haben. E-Fahrzeuge sind auch bei Nutzung von fossiler Primärenergie schon durch ihren höheren Wirkungsgrad umweltfreundlicher als direkt mit fossilem Kraftstoff betriebene Fahrzeuge - dieser Fortschritt soll nicht durch Verbote in der Verwendung dieser neuen Technologie erschwert werden. Einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien im Strommarkt erreicht man in erster Linie durch Maßnahmen, die die Stromerzeugung betreffen (Förderung von Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse-KWK-Anlagen,...; adäquate Besteuerung der fossilen/nuklearen Energieträger). Ohne Stromnetzneutralität an der Ladestelle hat immer derjenige Anbieter, der die freie Ladestelle betreibt das Monopol. Vor allem solange noch wenige Ladestellen zur Verfügung stehen wird man kaum Auswahlmöglichkeit haben. Zwei Ladestellenparkplätze unterschiedlicher Anbieter werden nur selten nebeneinander frei sein.
Durch die Einführung von Elektrofahrzeugen und Hybriden aller Art wird die Senkung der CO2 Emissionen und eine generelle Effizienzsteigerung der Fahrzeuge angestrebt. Dadurch soll eine deutliche Entlastung der Umwelt ermöglicht werden. Eine verpflichtende Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom) würde jedoch den Wettbewerb einschränken und so den Vormarsch der Elektromobilität gefährden. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich daher für die freie Wahl des Stromerzeugers an Elektroladestellen aus (mit Ausnahme von Ladestellenanbietern mit nur sehr wenigen Ladestellen), so wie sie ja im Haushalt bereits unabhängig vom Netzbetreiber möglich ist.
(zT von i3735: Netzneutralität auch Stromnetz - kein Programmpunkt übernommen)
Einen höheren Anteil an Öko-Strom erreicht man nicht dadurch, den Endnutzern Vorschriften zu machen, an welchen Steckdosen sie ihre E-Fahrzeuge zu laden zu haben. E-Fahrzeuge sind auch bei Nutzung von fossiler Primärenergie schon durch ihren höheren Wirkungsgrad umweltfreundlicher als direkt mit fossilem Kraftstoff betriebene Fahrzeuge - dieser Fortschritt soll nicht durch Verbote in der Verwendung dieser neuen Technologie erschwert werden.
Einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien im Strommarkt erreicht man in erster Linie durch Maßnahmen, die die Stromerzeugung betreffen (Förderung von Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse-KWK-Anlagen,...; adäquate Besteuerung der fossilen/nuklearen Energieträger).
Ohne Stromnetzneutralität an der Ladestelle hat immer derjenige Anbieter, der die freie Ladestelle betreibt das Monopol. Vor allem solange noch wenige Ladestellen zur Verfügung stehen wird man kaum Auswahlmöglichkeit haben. Zwei Ladestellenparkplätze unterschiedlicher Anbieter werden nur selten nebeneinander frei sein.
Bundesweite Themen: Umwelt, Tierschutz, Verkehr, Energie Programmantrag direkt: Thema 1651 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 4 Tage 09:21:50) i4006: Netzneutralität auch Stromnetz - Programmpunkt
Antrag Energie Netz-Neutralität für Elektroladestellen Durch die Einführung von Elektrofahrzeugen und Hybriden aller Art wird die Senkung der CO2 Emissionen und eine generelle Effizienzsteigerung der Fahrzeuge angestrebt. Dadurch soll eine deutliche Entlastung der Umwelt ermöglicht werden. Eine verpflichtende Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom) würde jedoch den Wettbewerb einschränken und so den Vormarsch der Elektromobilität gefährden. Die Förderung von Ökostrom soll daher durch andere Maßnahmen erreicht werden. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich hingegen für die freie Wahl des Stromerzeugers an Elektroladestellen aus, so wie sie ja im Haushalt bereits unabhängig vom Netzbetreiber möglich ist. Dadurch kann der Endnutzer zum Beispiel auch Ökostrom beziehen. Die Ladestellenbetreiber sollen die Stromkosten, die beim vom Kunden gewählten Stromerzeuger anfallen, getrennt von Mietkosten für die Ladestelle und eventuellen städtischen Parkgebühren verrechnen. Damit eine Verrechnung Ladestellenanbieter mit nur wenigen Ladestellen sollen von diesen Bestimmungen ausgenommen werden aber zur Kennzeichnung des Stromanbieters an der Ladestelle verpflichtet sein. Begründung (zT von i3735: Netzneutralität auch Stromnetz - kein Programmpunkt übernommen) Einen höheren Anteil an Öko-Strom erreicht man nicht dadurch, den Endnutzern Vorschriften zu machen, an welchen Steckdosen sie ihre E-Fahrzeuge zu laden zu haben. E-Fahrzeuge sind auch bei Nutzung von fossiler Primärenergie schon durch ihren höheren Wirkungsgrad umweltfreundlicher als direkt mit fossilem Kraftstoff betriebene Fahrzeuge - dieser Fortschritt soll nicht durch Verbote in der Verwendung dieser neuen Technologie erschwert werden. Einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien im Strommarkt erreicht man in erster Linie durch Maßnahmen, die die Stromerzeugung betreffen (Förderung von Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse-KWK-Anlagen,...; adäquate Besteuerung der fossilen/nuklearen Energieträger). Ohne Stromnetzneutralität an der Ladestelle hat immer derjenige Anbieter, der die freie Ladestelle betreibt das Monopol. Vor allem solange noch wenige Ladestellen zur Verfügung stehen wird man kaum Auswahlmöglichkeit haben. Zwei Ladestellenparkplätze unterschiedlicher Anbieter werden nur selten nebeneinander frei sein.
Durch die Einführung von Elektrofahrzeugen und Hybriden aller Art wird die Senkung der CO2 Emissionen und eine generelle Effizienzsteigerung der Fahrzeuge angestrebt. Dadurch soll eine deutliche Entlastung der Umwelt ermöglicht werden. Eine verpflichtende Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom) würde jedoch den Wettbewerb einschränken und so den Vormarsch der Elektromobilität gefährden. Die Förderung von Ökostrom soll daher durch andere Maßnahmen erreicht werden.
Die Piratenpartei Österreichs spricht sich hingegen für die freie Wahl des Stromerzeugers an Elektroladestellen aus, so wie sie ja im Haushalt bereits unabhängig vom Netzbetreiber möglich ist. Dadurch kann der Endnutzer zum Beispiel auch Ökostrom beziehen. Die Ladestellenbetreiber sollen die Stromkosten, die beim vom Kunden gewählten Stromerzeuger anfallen, getrennt von Mietkosten für die Ladestelle und eventuellen städtischen Parkgebühren verrechnen. Damit eine Verrechnung Ladestellenanbieter mit nur wenigen Ladestellen sollen von diesen Bestimmungen ausgenommen werden aber zur Kennzeichnung des Stromanbieters an der Ladestelle verpflichtet sein.
Bundesweite Themen: Umwelt, Tierschutz, Verkehr, Energie Programmantrag direkt: Thema 1651 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 4 Tage 09:10:42) i4006: Netzneutralität auch Stromnetz - Programmpunkt
Antrag Energie Energieversorgerneutralität für Elektroladestellen Durch die Einführung von Elektrofahrzeugen und Hybriden aller Art wird die Senkung der CO2 Emissionen und eine generelle Effizienzsteigerung der Fahrzeuge angestrebt. Dadurch soll eine deutliche Entlastung der Umwelt ermöglicht werden. Eine verpflichtende Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom) würde jedoch den Wettbewerb einschränken und so den Vormarsch der Elektromobilität gefährden. Die Förderung von Ökostrom soll daher durch andere Maßnahmen erreicht werden. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich hingegen für die freie Wahl des Stromerzeugers an Elektroladestellen aus, so wie sie ja im Haushalt bereits unabhängig vom Netzbetreiber möglich ist. Dadurch kann der Endnutzer zum Beispiel auch Ökostrom beziehen. Die Ladestellenbetreiber sollen die Stromkosten, die beim vom Kunden gewählten Stromerzeuger anfallen, getrennt von Mietkosten für die Ladestelle und eventuellen städtischen Parkgebühren verrechnen. Damit eine Verrechnung Ladestellenanbieter mit nur wenigen Ladestellen sollen von diesen Bestimmungen ausgenommen werden aber zur Kennzeichnung des Stromanbieters an der Ladestelle verpflichtet sein. Begründung (zT von i3735: Netzneutralität auch Stromnetz - kein Programmpunkt übernommen) Einen höheren Anteil an Öko-Strom erreicht man nicht dadurch, den Endnutzern Vorschriften zu machen, an welchen Steckdosen sie ihre E-Fahrzeuge zu laden zu haben. E-Fahrzeuge sind auch bei Nutzung von fossiler Primärenergie schon durch ihren höheren Wirkungsgrad umweltfreundlicher als direkt mit fossilem Kraftstoff betriebene Fahrzeuge - dieser Fortschritt soll nicht durch Verbote in der Verwendung dieser neuen Technologie erschwert werden. Einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien im Strommarkt erreicht man in erster Linie durch Maßnahmen, die die Stromerzeugung betreffen (Förderung von Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse-KWK-Anlagen,...; adäquate Besteuerung der fossilen/nuklearen Energieträger). Ohne Stromnetzneutralität an der Ladestelle hat immer derjenige Anbieter, der die freie Ladestelle betreibt das Monopol. Vor allem solange noch wenige Ladestellen zur Verfügung stehen wird man kaum Auswahlmöglichkeit haben. Zwei Ladestellenparkplätze unterschiedlicher Anbieter werden nur selten nebeneinander frei sein.
Bundesweite Themen: Umwelt, Tierschutz, Verkehr, Energie Programmantrag direkt: Thema 1651 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 4 Tage 09:06:36) i4006: Netzneutralität auch Stromnetz - Programmpunkt
Antrag Energie Energieversorgerneutralität für Elektroladestellen Durch die Einführung von Elektrofahrzeugen und Hybriden aller Art wird die Senkung der CO2 Emissionen und eine generelle Effizienzsteigerung der Fahrzeuge angestrebt. Dadurch soll eine deutliche Entlastung der Umwelt ermöglicht werden. Eine verpflichtende Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom) würde jedoch den Wettbewerb einschränken und so den Vormarsch der Elektromobilität gefährden. Die Förderung von Ökostrom soll daher durch andere Maßnahmen erreicht werden. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich hingegen für die freie Wahl des Stromerzeugers an Elektroladestellen aus, so wie sie ja im Haushalt bereits unabhängig vom Netzbetreiber möglich ist. Dadurch kann der Endnutzer zum Beispiel auch Ökostrom beziehen. Die Ladestellenbetreiber sollen die Stromkosten, die beim vom Kunden gewählten Stromerzeuger anfallen, getrennt von Mietkosten für die Ladestelle und eventuellen städtischen Parkgebühren verrechnen. Ladestellenanbieter mit nur wenigen Ladestellen sollen von diesen Bestimmungen ausgenommen werden aber zur Kennzeichnung des Stromanbieters an der Ladestelle verpflichtet sein. Begründung (zT von i3735: Netzneutralität auch Stromnetz - kein Programmpunkt übernommen) Einen höheren Anteil an Öko-Strom erreicht man nicht dadurch, den Endnutzern Vorschriften zu machen, an welchen Steckdosen sie ihre E-Fahrzeuge zu laden zu haben. E-Fahrzeuge sind auch bei Nutzung von fossiler Primärenergie schon durch ihren höheren Wirkungsgrad umweltfreundlicher als direkt mit fossilem Kraftstoff betriebene Fahrzeuge - dieser Fortschritt soll nicht durch Verbote in der Verwendung dieser neuen Technologie erschwert werden. Einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien im Strommarkt erreicht man in erster Linie durch Maßnahmen, die die Stromerzeugung betreffen (Förderung von Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse-KWK-Anlagen,...; adäquate Besteuerung der fossilen/nuklearen Energieträger). Ohne Stromnetzneutralität an der Ladestelle hat immer derjenige Anbieter, der die freie Ladestelle betreibt das Monopol. Vor allem solange noch wenige Ladestellen zur Verfügung stehen wird man kaum Auswahlmöglichkeit haben. Zwei Ladestellenparkplätze unterschiedlicher Anbieter werden nur selten nebeneinander frei sein.
Die Piratenpartei Österreichs spricht sich hingegen für die freie Wahl des Stromerzeugers an Elektroladestellen aus, so wie sie ja im Haushalt bereits unabhängig vom Netzbetreiber möglich ist. Dadurch kann der Endnutzer zum Beispiel auch Ökostrom beziehen. Die Ladestellenbetreiber sollen die Stromkosten, die beim vom Kunden gewählten Stromerzeuger anfallen, getrennt von Mietkosten für die Ladestelle und eventuellen städtischen Parkgebühren verrechnen. Ladestellenanbieter mit nur wenigen Ladestellen sollen von diesen Bestimmungen ausgenommen werden aber zur Kennzeichnung des Stromanbieters an der Ladestelle verpflichtet sein.
Bundesweite Themen: Umwelt, Tierschutz, Verkehr, Energie Programmantrag direkt: Thema 1651 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 4 Tage 08:54:28) i4006: Netzneutralität auch Stromnetz - Programmpunkt
Antrag Energie Energieversorgerneutralität für Elektroladestellen Durch die Einführung von Elektrofahrzeugen und Hybriden aller Art wird die Senkung der CO2 Emissionen und eine generelle Effizienzsteigerung der Fahrzeuge angestrebt. Dadurch soll eine deutliche Entlastung der Umwelt ermöglicht werden. Eine verpflichtende Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom) würde jedoch den Wettbewerb einschränken und so den Vormarsch der Elektromobilität gefährden. Die Förderung von Ökostrom soll daher durch andere Maßnahmen erreicht werden. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich hingegen für die freie Wahl des Stromerzeugers an Elektroladestellen aus, so wie sie ja im Haushalt bereits unabhängig vom Netzbetreiber möglich ist. Dadurch kann der Endnutzer zum Beispiel auch Ökostrom beziehen. Die Ladestellenbetreiber sollen die Stromkosten, die beim vom Kunden gewählten Stromerzeuger anfallen, getrennt von Mietkosten für die Ladestelle und eventuellen städtischen Parkgebühren verrechnen. Damit diese Verrechnung möglich wird soll der Bezug von Strom verschiedener Anbieter an einem einzigen Zählpunkt für die weitergabe an wechselnde (also mobile) Kunden unter der Vorraussetzung geeichter Strommessung rechtlich ermöglicht werden. Ladestellenanbieter mit nur wenigen Ladestellen sollen von diesen Bestimmungen ausgenommen werden aber zur Kennzeichnung des Stromanbieters an der Ladestelle verpflichtet sein. Begründung (zT von i3735: Netzneutralität auch Stromnetz - kein Programmpunkt übernommen) Einen höheren Anteil an Öko-Strom erreicht man nicht dadurch, den Endnutzern Vorschriften zu machen, an welchen Steckdosen sie ihre E-Fahrzeuge zu laden zu haben. E-Fahrzeuge sind auch bei Nutzung von fossiler Primärenergie schon durch ihren höheren Wirkungsgrad umweltfreundlicher als direkt mit fossilem Kraftstoff betriebene Fahrzeuge - dieser Fortschritt soll nicht durch Verbote in der Verwendung dieser neuen Technologie erschwert werden. Einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien im Strommarkt erreicht man in erster Linie durch Maßnahmen, die die Stromerzeugung betreffen (Förderung von Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse-KWK-Anlagen,...; adäquate Besteuerung der fossilen/nuklearen Energieträger). Ohne Stromnetzneutralität an der Ladestelle hat immer derjenige Anbieter, der die freie Ladestelle betreibt das Monopol. Vor allem solange noch wenige Ladestellen zur Verfügung stehen wird man kaum Auswahlmöglichkeit haben. Zwei Ladestellenparkplätze unterschiedlicher Anbieter werden nur selten nebeneinander frei sein.
Die Piratenpartei Österreichs spricht sich hingegen für die freie Wahl des Stromerzeugers an Elektroladestellen aus, so wie sie ja im Haushalt bereits unabhängig vom Netzbetreiber möglich ist. Dadurch kann der Endnutzer zum Beispiel auch Ökostrom beziehen. Die Ladestellenbetreiber sollen die Stromkosten, die beim vom Kunden gewählten Stromerzeuger anfallen, getrennt von Mietkosten für die Ladestelle und eventuellen städtischen Parkgebühren verrechnen. Damit diese Verrechnung möglich wird soll der Bezug von Strom verschiedener Anbieter an einem einzigen Zählpunkt für die weitergabe an wechselnde (also mobile) Kunden unter der Vorraussetzung geeichter Strommessung rechtlich ermöglicht werden. Ladestellenanbieter mit nur wenigen Ladestellen sollen von diesen Bestimmungen ausgenommen werden aber zur Kennzeichnung des Stromanbieters an der Ladestelle verpflichtet sein.
Bundesweite Themen: Umwelt, Tierschutz, Verkehr, Energie Programmantrag direkt: Thema 1651 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 4 Tage 08:34:53) i4006: Netzneutralität auch Stromnetz - Programmpunkt
Antrag Energie Energieversorgerneutralität für Elektroladestellen Durch die Einführung von Elektrofahrzeugen und Hybriden aller Art wird die Senkung der CO2 Emissionen und eine generelle Effizienzsteigerung der Fahrzeuge angestrebt. Dadurch soll eine deutliche Entlastung der Umwelt ermöglicht werden. Eine verpflichtende Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom) würde jedoch den Wettbewerb einschränken und so den Vormarsch der Elektromobilität gefährden. Die Förderung von Ökostrom soll daher durch andere Maßnahmen erreicht werden. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich hingegen für die freie Wahl des Stromerzeugers an Elektroladestellen aus, so wie sie ja im Haushalt bereits unabhängig vom Netzbetreiber möglich ist. Dadurch kann der Endnutzer zum Beispiel auch Ökostrom beziehen. Die Ladestellenbetreiber sollen die Stromkosten, die beim vom Kunden gewählten Stromerzeuger anfallen, getrennt von Mietkosten für die Ladestelle und eventuellen städtischen Parkgebühren verrechnen. Damit diese Verrechnung möglich wird soll der Bezug von Strom verschiedener Anbieter an einem einzigen Zählpunkt für die weitergabe an wechselnde (also mobile) Kunden unter der Vorraussetzung geeichter Strommessung rechtlich ermöglicht werden. Ladestellenanbieter mit nur wenigen Ladestellen sollen von diesen Bestimmungen ausgenommen werden aber zur Kennzeichnung des Stromanbieters an der Ladestelle verpflichtet sein. Begründung (zT von i3735: Netzneutralität auch Stromnetz - kein Programmpunkt übernommen) Einen höheren Anteil an Öko-Strom erreicht man nicht dadurch, den Endnutzern Vorschriften zu machen, mit welchem Strom sie ihre E-Fahrzeuge zu laden zu haben. E-Fahrzeuge sind auch bei Nutzung von fossiler Primärenergie schon durch ihren höheren Wirkungsgrad umweltfreundlicher als direkt mit fossilem Kraftstoff betriebene Fahrzeuge - dieser Fortschritt soll nicht durch Verbote in der Verwendung dieser neuen Technologie erschwert werden. Einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien im Strommarkt erreicht man in erster Linie durch Maßnahmen, die die Stromerzeugung betreffen (Förderung von Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse-KWK-Anlagen,...; adäquate Besteuerung der fossilen/nuklearen Energieträger). Außerdem sollten alle Elektrischen Geräte gleichermaßen mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Über eine Regelung zu Verpflichtenden Ökostromanteilen darf nachgedacht werden, aber nicht nur für Elektrofahrzeuge. Die Kunden würden dann für zuhause eher wieder "normalen" nicht nachhaltigen Strom beziehen, damit es für sie insgesamt nicht teurer wird. Ohne Stromnetzneutralität an der Ladestelle hat immer derjenige Anbieter, der die freie Ladestelle betreibt das Monopol. Vor allem solange noch wenige Ladestellen zur Verfügung stehen wird man kaum Auswahlmöglichkeit haben. Zwei Ladestellenparkplätze unterschiedlicher Anbieter werden nur selten nebeneinander frei sein.
Einen höheren Anteil an Öko-Strom erreicht man nicht dadurch, den Endnutzern Vorschriften zu machen, mit welchem Strom sie ihre E-Fahrzeuge zu laden zu haben. E-Fahrzeuge sind auch bei Nutzung von fossiler Primärenergie schon durch ihren höheren Wirkungsgrad umweltfreundlicher als direkt mit fossilem Kraftstoff betriebene Fahrzeuge - dieser Fortschritt soll nicht durch Verbote in der Verwendung dieser neuen Technologie erschwert werden.
Einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien im Strommarkt erreicht man in erster Linie durch Maßnahmen, die die Stromerzeugung betreffen (Förderung von Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse-KWK-Anlagen,...; adäquate Besteuerung der fossilen/nuklearen Energieträger). Außerdem sollten alle Elektrischen Geräte gleichermaßen mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Über eine Regelung zu Verpflichtenden Ökostromanteilen darf nachgedacht werden, aber nicht nur für Elektrofahrzeuge. Die Kunden würden dann für zuhause eher wieder "normalen" nicht nachhaltigen Strom beziehen, damit es für sie insgesamt nicht teurer wird.
Bundesweite Themen: Umwelt, Tierschutz, Verkehr, Energie Programmantrag direkt: Thema 1651 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 4 Tage 08:30:40) i4006: Netzneutralität auch Stromnetz - Programmpunkt
Antrag Energie Energieversorgerneutralität für Elektroladestellen Durch die Einführung von Elektrofahrzeugen und Hybriden aller Art wird die Senkung der CO2 Emissionen und eine generelle Effizienzsteigerung der Fahrzeuge angestrebt. Dadurch soll eine deutliche Entlastung der Umwelt ermöglicht werden. Eine verpflichtende Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom) würde jedoch den Wettbewerb einschränken und so den Vormarsch der Elektromobilität gefährden. Die Förderung von Ökostrom soll daher durch andere Maßnahmen erreicht werden. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich hingegen für die freie Wahl des Stromerzeugers an Elektroladestellen aus, so wie sie ja im Haushalt bereits unabhängig vom Netzbetreiber möglich ist. Dadurch kann der Endnutzer zum Beispiel auch Ökostrom beziehen. Die Ladestellenbetreiber sollen die Stromkosten, die beim vom Kunden gewählten Stromerzeuger anfallen, getrennt von Mietkosten für die Ladestelle und eventuellen städtischen Parkgebühren verrechnen. Damit diese Verrechnung möglich wird soll der Bezug von Strom verschiedener Anbieter an einem einzigen Zählpunkt für die weitergabe an wechselnde (also mobile) Kunden unter der Vorraussetzung geeichter Strommessung rechtlich ermöglicht werden. Ladestellenanbieter mit nur wenigen Ladestellen sollen von diesen Bestimmungen ausgenommen werden aber zur Kennzeichnung des Stromanbieters an der Ladestelle verpflichtet sein. Begründung (zT von i3735: Netzneutralität auch Stromnetz - kein Programmpunkt übernommen) Einen höheren Anteil an Öko-Strom erreicht man nicht dadurch, den Endnutzern Vorschriften zu machen, mit welchem Strom sie ihre E-Fahrzeuge zu laden zu haben. E-Fahrzeuge sind auch bei Nutzung von fossiler Primärenergie schon durch ihren höheren Wirkungsgrad umweltfreundlicher als direkt mit fossilem Kraftstoff betriebene Fahrzeuge - dieser Fortschritt soll nicht durch Verbote in der Verwendung dieser neuen Technologie erschwert werden. Einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien im Strommarkt erreicht man in erster Linie durch Maßnahmen, die die Stromerzeugung betreffen (Förderung von Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse-KWK-Anlagen,...; adäquate Besteuerung der fossilen/nuklearen Energieträger). Außerdem sollten alle Elektrischen Geräte gleichermaßen mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Über eine Regelung zu Verpflichtenden Ökostromanteilen darf nachgedacht werden, aber nicht nur für Elektrofahrzeuge. Die Kunden würden dann für zuhause eher wieder "normalen" nicht nachhaltigen Strom beziehen, damit es für sie insgesamt nicht teurer wird. Ohne Stromnetzneutralität an der Ladestelle hat immer derjenige Anbieter, der die jeweilige Ladestelle betreibt das Monopol. Vor allem solange noch wenige Ladestellen zur Verfügung stehen wird man kaum Auswahlmöglichkeit haben. Zwei Ladestellenparkplätze unterschiedlicher Anbieter werden nur selten nebeneinander frei sein.
Ohne Stromnetzneutralität an der Ladestelle hat immer derjenige Anbieter, der die jeweilige Ladestelle betreibt das Monopol. Vor allem solange noch wenige Ladestellen zur Verfügung stehen wird man kaum Auswahlmöglichkeit haben. Zwei Ladestellenparkplätze unterschiedlicher Anbieter werden nur selten nebeneinander frei sein.
Bundesweite Themen: Umwelt, Tierschutz, Verkehr, Energie Programmantrag direkt: Thema 1651 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 4 Tage 06:57:16) i4006: Netzneutralität auch Stromnetz - Programmpunkt
Antrag Energie Energieversorgerneutralität für Elektroladestellen Durch die Einführung von Elektrofahrzeugen und Hybriden aller Art wird die Senkung der CO2 Emissionen und eine generelle Effizienzsteigerung der Fahrzeuge angestrebt. Dadurch soll eine deutliche Entlastung der Umwelt ermöglicht werden. Eine verpflichtende Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom) würde jedoch den Wettbewerb einschränken und so den Vormarsch der Elektromobilität gefährden. Die Förderung von Ökostrom soll daher durch andere Maßnahmen erreicht werden. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich hingegen für die freie Wahl des Stromerzeugers durch den Endbenutzer an Elektroladestellen aus, so wie sie ja im Haushalt bereits möglich ist. Dadurch kann der Endnutzer zum Beispiel auch Ökostrom beziehen. Die Ladestellenbetreiber sollen die Stromkosten, die beim vom Kunden gewählten Stromerzeuger anfallen, getrennt von Mietkosten für die Ladestelle und eventuellen städtischen Parkgebühren verrechnen. Damit diese Verrechnung möglich wird soll der Bezug von Strom verschiedener Anbieter an einem einzigen Zählpunkt durch eine Änderung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen ermöglicht werden.Die Energieweitergabe an wechselnde (also mobile) Kunden soll unter der Vorraussetzung geeichter Strommessung rechtlich ermöglicht werden. Ladestellenbetreiber mit nur wenigen Ladestellen sollen von diesen Bestimmungen ausgenommen werden aber zur Kennzeichnung des Stromanbieters an der Ladestelle verpflichtet sein. Begründung (zT von i3735: Netzneutralität auch Stromnetz - kein Programmpunkt übernommen) Einen höheren Anteil an Öko-Strom erreicht man nicht dadurch, den Endnutzern Vorschriften zu machen, mit welchem Strom sie ihre E-Fahrzeuge zu laden zu haben. E-Fahrzeuge sind auch bei Nutzung von fossiler Primärenergie schon durch ihren höheren Wirkungsgrad umweltfreundlicher als direkt mit fossilem Kraftstoff betriebene Fahrzeuge - dieser Fortschritt soll nicht durch Verbote in der Verwendung dieser neuen Technologie erschwert werden. Einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien im Strommarkt erreicht man in erster Linie durch Maßnahmen, die die Stromerzeugung betreffen (Förderung von Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse-KWK-Anlagen,...; adäquate Besteuerung der fossilen/nuklearen Energieträger). Außerdem sollten alle elektrischen Geräte gleichermaßen mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Über eine Regelung zu Verpflichtenden Ökostromanteilen darf nachgedacht werden, aber nicht nur für Elektrofahrzeuge. Die Kunden würden dann für zuhause eher wieder "normalen" nicht nachhaltigen Strom beziehen, damit es für sie insgesamt nicht teurer wird. Ohne Stromnetzneutralität an der Ladestelle hat immer derjenige Anbieter, der die jeweilige Ladestelle betreibt das Monopol. Vor allem solange noch wenige Ladestellen zur Verfügung stehen wird man kaum Auswahlmöglichkeit haben. Zwei Ladestellenparkplätze unterschiedlicher Anbieter werden nur selten nebeneinander frei sein. Insbesondere in den größeren Städten besteht die Gefahr der Monopolisierung der Energielieferung für E-Fahrzeuge wenn einzelne den Stadtverwaltungen nahestehende Energielieferanten die Errichtung von Ladestellennetzen vornehmen und an diesen keine freie Wahl des Energieerzeugers besteht. Da ein Parallelbetrieb mehrerer Ladestellenbetreiber in absehbarerer Zeit wirtschaftlich nicht durchführbar ist wäre die Infrastruktur ebenso wie in allen anderen Bereichen der Energieversorgung von der Energielieferung zu trennen. Ladestellen sind der Infrastruktur zuzurechnen und dürfen daher nicht an einen Energielieferanten gebunden werden.
Die Piratenpartei Österreichs spricht sich hingegen für die freie Wahl des Stromerzeugers durch den Endbenutzer an Elektroladestellen aus, so wie sie ja im Haushalt bereits möglich ist. Dadurch kann der Endnutzer zum Beispiel auch Ökostrom beziehen. Die Ladestellenbetreiber sollen die Stromkosten, die beim vom Kunden gewählten Stromerzeuger anfallen, getrennt von Mietkosten für die Ladestelle und eventuellen städtischen Parkgebühren verrechnen. Damit diese Verrechnung möglich wird soll der Bezug von Strom verschiedener Anbieter an einem einzigen Zählpunkt durch eine Änderung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen ermöglicht werden.Die Energieweitergabe an wechselnde (also mobile) Kunden soll unter der Vorraussetzung geeichter Strommessung rechtlich ermöglicht werden. Ladestellenbetreiber mit nur wenigen Ladestellen sollen von diesen Bestimmungen ausgenommen werden aber zur Kennzeichnung des Stromanbieters an der Ladestelle verpflichtet sein.
Einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien im Strommarkt erreicht man in erster Linie durch Maßnahmen, die die Stromerzeugung betreffen (Förderung von Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse-KWK-Anlagen,...; adäquate Besteuerung der fossilen/nuklearen Energieträger). Außerdem sollten alle elektrischen Geräte gleichermaßen mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Über eine Regelung zu Verpflichtenden Ökostromanteilen darf nachgedacht werden, aber nicht nur für Elektrofahrzeuge. Die Kunden würden dann für zuhause eher wieder "normalen" nicht nachhaltigen Strom beziehen, damit es für sie insgesamt nicht teurer wird.
Ohne Stromnetzneutralität an der Ladestelle hat immer derjenige Anbieter, der die jeweilige Ladestelle betreibt das Monopol. Vor allem solange noch wenige Ladestellen zur Verfügung stehen wird man kaum Auswahlmöglichkeit haben. Zwei Ladestellenparkplätze unterschiedlicher Anbieter werden nur selten nebeneinander frei sein. Insbesondere in den größeren Städten besteht die Gefahr der Monopolisierung der Energielieferung für E-Fahrzeuge wenn einzelne den Stadtverwaltungen nahestehende Energielieferanten die Errichtung von Ladestellennetzen vornehmen und an diesen keine freie Wahl des Energieerzeugers besteht. Da ein Parallelbetrieb mehrerer Ladestellenbetreiber in absehbarerer Zeit wirtschaftlich nicht durchführbar ist wäre die Infrastruktur ebenso wie in allen anderen Bereichen der Energieversorgung von der Energielieferung zu trennen. Ladestellen sind der Infrastruktur zuzurechnen und dürfen daher nicht an einen Energielieferanten gebunden werden.
Neues Kontra-Argument: lieber kscheid forschen
Allein die Herstellung der Akkus die man braucht für die Hybrid (oder ganz Elektro-) Autos ist der Umwelt zu liebe ein Verbrechen. Geschweige den nachhaltig. Der Ansatzt ist zwar wen man es gut meint "Sehr Gut" doch dich Technik ist leider noch nicht zu 100% Erneuerbar. Meine Meinung: Ich fahre lieber mit einem hoch explosiven Wasserstoff (Schadstoff frei) Auto als mit einem Elektroauto das für die Herstellung der Akkus schon Leben und Umwelt zerstört. Die Nutzung rentiert sich nur für kurze zeit die Entsorgung kostet mehr dauert lang und es ist Gift für die Erde. Lieber Forschen und neue Techniken zur Speicherung des Elektrischen Stromes Entwickeln. Benzin Autos sind auch Explosiv es gibt nur viele und gute Sicherheitsvorkehrungen.
Allein die Herstellung der Akkus die man braucht für die Hybrid (oder ganz Elektro-) Autos ist der Umwelt zu liebe ein Verbrechen. Geschweige den nachhaltig. Der Ansatzt ist zwar wen man es gut meint "Sehr Gut" doch dich Technik ist leider noch nicht zu 100% Erneuerbar. Meine Meinung: Ich fahre lieber mit einem hoch explosiven Wasserstoff (Schadstoff frei) Auto als mit einem Elektroauto das für die Herstellung der Akkus schon Leben und Umwelt zerstört. Die Nutzung rentiert sich nur für kurze zeit die Entsorgung kostet mehr dauert lang und es ist Gift für die Erde.
Lieber Forschen und neue Techniken zur Speicherung des Elektrischen Stromes Entwickeln. Benzin Autos sind auch Explosiv es gibt nur viele und gute Sicherheitsvorkehrungen.
Bundesweite Themen: Umwelt, Tierschutz, Verkehr, Energie Programmantrag direkt: Thema 1651 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Eingefroren (noch 14 Tage 23:59:28)
Neues Kontra-Argument: Netzneutralität an Ladestellen derzeit nicht gegeben!
Wenn ein Anbieter Ladestellen aufstellt kann er dort nichteinmal verschiedene Stromsorten anbieten, weil an einem Zählpunkt nur ein anbieter gewählt werden kann.
Bundesweite Themen: Umwelt, Tierschutz, Verkehr, Energie Programmantrag direkt: Thema 1651 Ereignis: Neue Initiative Phase: Eingefroren (noch 7 Tage 23:29:34) i4109: Ökostrom und E-Fahrzeuge nicht in unzulässigen Zusammenhang bringen: Ökostrom ist MUSSvoraussetzung, unter der Strom erzeugt und importiert wird (realistisch bis ca. 2015/2020) und E-Fzg können wohl im NuklearZnojmo aufgeladen werden aber in Österreich ...
Ökostrom und E-Fahrzeuge nicht in unzulässigen Zusammenhang bringen: Ökostrom ist MUSSvoraussetzung, unter der Strom erzeugt und importiert wird (realistisch bis ca. 2015/2020) (warum das realistisch ist: zb das Burgenland erzeugt heute schon mehr Windstrom, als dort verbraucht wird = exportiert Ökostrom; Stmk und NÖ sind noch weit hinten nach, aber holen auf, auch schon 2013) und E-Fzg können wohl im NuklearZnojmo aufgeladen werden aber in Österreich ...
Ökostrom und E-Fahrzeuge nicht in unzulässigen Zusammenhang bringen:
Ökostrom ist MUSSvoraussetzung, unter der Strom erzeugt und importiert wird (realistisch bis ca. 2015/2020) (warum das realistisch ist: zb das Burgenland erzeugt heute schon mehr Windstrom, als dort verbraucht wird = exportiert Ökostrom; Stmk und NÖ sind noch weit hinten nach, aber holen auf, auch schon 2013)
und E-Fzg können wohl im NuklearZnojmo aufgeladen werden aber in Österreich ...
Neues Kontra-Argument: KEIN ANTRAG!
Dies ist kein Antrag sondern eine Meinung!
Bundesweite Themen: Umwelt, Tierschutz, Verkehr, Energie Programmantrag direkt: Thema 1651 Ereignis: Neue Initiative Phase: Eingefroren (noch 7 Tage 08:54:42) i4118: Freier Zugang zu Elektroladestellen (Energieversorgerneutralität + Standards + Datenschutz)
Überarbeitung: i4006: Netzneutralität auch Stromnetz - Programmpunkt https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/4006.html Neuer Titel: Freier Zugang zu Elektroladestellen (Energieversorgerneutralität + Standards + Datenschutz) Antrag Energie Freier Zugang zu Elektroladestellen Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für die freie Wahl des Stromerzeugers durch den Endbenutzer an Elektroladestellen aus, so wie sie ja im Haushalt bereits möglich ist. Dadurch kann der Endnutzer zum Beispiel auch Ökostrom beziehen. Die Ladestellenbetreiber sollen die Stromkosten, die beim vom Kunden gewählten Stromerzeuger anfallen, getrennt von Mietkosten für die Ladestelle und eventuellen städtischen Parkgebühren verrechnen. Um diese Verrechnung zu ermöglichen sollen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen dahingehend angepasst werden, dass der Bezug von Strom verschiedener Anbieter an einem einzigen Zählpunkt erlaubt wird. Unter der Vorraussetzung geeichter Strommessung kann so die Energieweitergabe an wechselnde (also mobile) Kunden erfolgen. Ladestellenbetreiber mit nur wenigen Ladestellen sollen von diesen Bestimmungen ausgenommen werden aber zur Stromkennzeichnung an der Ladestelle verpflichtet sein. Weiters sollen internationale, offene Standards für die Ladestecker angestrebt werden, die sowohl Schnellladung über Starkstrom als auch Langsamladung und gegebenenfalls Informationsaustausch mit dem Fahrzeug ermöglichen (zum Beispiel um den Ladevorgang zu optimieren). Bestenfalls greifen diese auf bestehende (offene) Standards in der Elektrotechnik zurück. Genauso soll ein Mindeststandard für die Authentifizierung an der Ladesäule (z. B. per SMS-Code) geschaffen werden um die Ladung auch an Ladesäulen anderer Anbieter zu ermöglichen. Dadurch sollen die Endbenutzer (ähnlich dem Roaming in der Mobiltelefonie) an allen Ladestellen laden können. Nicht zuletzt sollen die sensiblen Metadaten die anfallen, also zum Beispiel das Bewegungsprofil des Endnutzers, strikt dem Datenschutz unterliegen. Begründung (zT von i3735: Netzneutralität auch Stromnetz - kein Programmpunkt übernommen) Einen höheren Anteil an Öko-Strom erreicht man nicht dadurch, den Endnutzern Vorschriften zu machen, mit welchem Strom sie ihre E-Fahrzeuge zu laden zu haben. E-Fahrzeuge sind auch bei Nutzung von fossiler Primärenergie schon durch ihren höheren Wirkungsgrad umweltfreundlicher als direkt mit fossilem Kraftstoff betriebene Fahrzeuge - dieser Fortschritt soll nicht durch Verbote in der Verwendung dieser neuen Technologie erschwert werden. Einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien im Strommarkt erreicht man in erster Linie durch Maßnahmen, die die Stromerzeugung betreffen (Förderung von Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse-KWK-Anlagen,...; adäquate Besteuerung der fossilen/nuklearen Energieträger). Außerdem sollten alle elektrischen Geräte gleichermaßen mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Über eine Regelung zu Verpflichtenden Ökostromanteilen darf nachgedacht werden, aber nicht nur für Elektrofahrzeuge. Die Kunden würden dann für zuhause eher wieder "normalen" nicht nachhaltigen Strom beziehen, damit es für sie insgesamt nicht teurer wird. Ohne Stromnetzneutralität an der Ladestelle hat immer derjenige Anbieter, der die jeweilige Ladestelle betreibt das Monopol. Vor allem solange noch wenige Ladestellen zur Verfügung stehen wird man kaum Auswahlmöglichkeit haben. Zwei Ladestellenparkplätze unterschiedlicher Anbieter werden nur selten nebeneinander frei sein. Insbesondere in den größeren Städten besteht die Gefahr der Monopolisierung der Energielieferung für E-Fahrzeuge wenn einzelne den Stadtverwaltungen nahestehende Energielieferanten die Errichtung von Ladestellennetzen vornehmen und an diesen keine freie Wahl des Energieerzeugers besteht. Da ein Parallelbetrieb mehrerer Ladestellenbetreiber in absehbarerer Zeit wirtschaftlich nicht durchführbar ist wäre die Infrastruktur ebenso wie in allen anderen Bereichen der Energieversorgung von der Energielieferung zu trennen. Ladestellen sind der Infrastruktur zuzurechnen und dürfen daher nicht an einen Energielieferanten gebunden werden. Anmerkungen "Durch die Einführung von Elektrofahrzeugen und Hybriden aller Art wird die Senkung der CO2 Emissionen und eine generelle Effizienzsteigerung der Fahrzeuge angestrebt. Dadurch soll eine deutliche Entlastung der Umwelt ermöglicht werden. Eine verpflichtende Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom) würde jedoch den Wettbewerb einschränken und so den Vormarsch der Elektromobilität gefährden. Die Förderung von Ökostrom soll daher durch andere Maßnahmen erreicht werden." Gestrichen, weil eigentlich nur als Begründung gegen den Erstantrag sinnvoll. Im Chat sind die folgenden Punkte, die ich auch oben eingearbeitet habe, als ebenso wichtig gefordert worden: Ladestecker standards Zugeparkt ⇒ parkverbote stvo (habe ich nicht eingearbeitet, da ich denke, dass das bereits per verordnung möglich ist) abrechnung via rfid scan oder chipkarte ⇒ imho schwierig, da innovationshemmend. lieber flexibel lassen. SMS-aktivierung sollte aber ein mindeststandard für alle sein. "roaming" für laden an "fremden" ladestationen Festschreiben, dass die Metadaten (Fahrzeug/Kunde, Zeit, Standort) dem Datenschutz unterliegen
Überarbeitung: i4006: Netzneutralität auch Stromnetz - Programmpunkt https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/4006.html
Neuer Titel: Freier Zugang zu Elektroladestellen (Energieversorgerneutralität + Standards + Datenschutz)
Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für die freie Wahl des Stromerzeugers durch den Endbenutzer an Elektroladestellen aus, so wie sie ja im Haushalt bereits möglich ist. Dadurch kann der Endnutzer zum Beispiel auch Ökostrom beziehen. Die Ladestellenbetreiber sollen die Stromkosten, die beim vom Kunden gewählten Stromerzeuger anfallen, getrennt von Mietkosten für die Ladestelle und eventuellen städtischen Parkgebühren verrechnen. Um diese Verrechnung zu ermöglichen sollen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen dahingehend angepasst werden, dass der Bezug von Strom verschiedener Anbieter an einem einzigen Zählpunkt erlaubt wird. Unter der Vorraussetzung geeichter Strommessung kann so die Energieweitergabe an wechselnde (also mobile) Kunden erfolgen. Ladestellenbetreiber mit nur wenigen Ladestellen sollen von diesen Bestimmungen ausgenommen werden aber zur Stromkennzeichnung an der Ladestelle verpflichtet sein.
Weiters sollen internationale, offene Standards für die Ladestecker angestrebt werden, die sowohl Schnellladung über Starkstrom als auch Langsamladung und gegebenenfalls Informationsaustausch mit dem Fahrzeug ermöglichen (zum Beispiel um den Ladevorgang zu optimieren). Bestenfalls greifen diese auf bestehende (offene) Standards in der Elektrotechnik zurück. Genauso soll ein Mindeststandard für die Authentifizierung an der Ladesäule (z. B. per SMS-Code) geschaffen werden um die Ladung auch an Ladesäulen anderer Anbieter zu ermöglichen. Dadurch sollen die Endbenutzer (ähnlich dem Roaming in der Mobiltelefonie) an allen Ladestellen laden können. Nicht zuletzt sollen die sensiblen Metadaten die anfallen, also zum Beispiel das Bewegungsprofil des Endnutzers, strikt dem Datenschutz unterliegen.
"Durch die Einführung von Elektrofahrzeugen und Hybriden aller Art wird die Senkung der CO2 Emissionen und eine generelle Effizienzsteigerung der Fahrzeuge angestrebt. Dadurch soll eine deutliche Entlastung der Umwelt ermöglicht werden. Eine verpflichtende Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom) würde jedoch den Wettbewerb einschränken und so den Vormarsch der Elektromobilität gefährden. Die Förderung von Ökostrom soll daher durch andere Maßnahmen erreicht werden." Gestrichen, weil eigentlich nur als Begründung gegen den Erstantrag sinnvoll.
Im Chat sind die folgenden Punkte, die ich auch oben eingearbeitet habe, als ebenso wichtig gefordert worden:
Ladestecker standards
Zugeparkt ⇒ parkverbote stvo (habe ich nicht eingearbeitet, da ich denke, dass das bereits per verordnung möglich ist)
abrechnung via rfid scan oder chipkarte ⇒ imho schwierig, da innovationshemmend. lieber flexibel lassen. SMS-aktivierung sollte aber ein mindeststandard für alle sein.
"roaming" für laden an "fremden" ladestationen
Festschreiben, dass die Metadaten (Fahrzeug/Kunde, Zeit, Standort) dem Datenschutz unterliegen
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Bundesweite Themen: Umwelt, Tierschutz, Verkehr, Energie Programmantrag direkt: Thema 1651 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abstimmung (noch 14 Tage 23:59:46)
Bundesweite Themen: Umwelt, Tierschutz, Verkehr, Energie Programmantrag direkt: Thema 1651 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abgeschlossen (ohne Gewinner)
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