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**Spendertransparenz ab 3000€**\n (self.Allgemein)
submitted 11 years ago by Liquid to Allgemein
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1746 Ereignis: Neues Thema Phase: Neu (noch 14 Tage 23:59:31) i3971: Spendertransparenz ab 3000€
Alt §4. Spendentransparenz (1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrags und des Namens des Spenders mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jede Person transparent nachvollziehbar einsehbar. Davon nicht betroffen sind die in (2) genannten Ausnahmen. (2) Spenden natürlicher Personen werden nicht veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr weniger als €100,– durch diese natürliche Person gespendet wurden. Sachspenden mit einem geschätzten Wert von über €100,– sind vom entgegennehmenden Mitglied an die BGF zu melden und werden nur mit einer Bezeichnung des Gegenstandes veröffentlicht. Neu (Geschäftsjahr > letzte 12 Monate) §4. Spendentransparenz (1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrags und des Namens des Spenders mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jede Person transparent nachvollziehbar einsehbar. Davon nicht betroffen sind die in (2) genannten Ausnahmen. (2) Spenden natürlicher Personen werden nicht veröffentlicht, sofern in Summe in den letzten 12 Monaten weniger als €3000,– durch diese natürliche Person gespendet wurden. Sachspenden sind vom entgegennehmenden Mitglied an die BGF zu melden und werden nur mit einer Bezeichnung des Gegenstandes und einem laienhaften Schätzwert veröffentlicht. Sollte der geschätzte Wert €3000,– übersteigen muss der Spender offen gelegt werden, liegt der Schätzwert darunter ist die offenlegung optional Höhe 0€ war bis glaub Oktober 2012 der Status Quo. Unpraktikabel allein wegen dem Verwaltungsaufwand 100€ ab Oktober 2012. 3500€ ist gesetzliche Grenze für Veröffentlichung 50.000€ ist gesetzliche Grenze für unverzügliche Veröffentlichung durch Rechnungshof
§4. Spendentransparenz (1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrags und des Namens des Spenders mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jede Person transparent nachvollziehbar einsehbar. Davon nicht betroffen sind die in (2) genannten Ausnahmen. (2) Spenden natürlicher Personen werden nicht veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr weniger als €100,– durch diese natürliche Person gespendet wurden. Sachspenden mit einem geschätzten Wert von über €100,– sind vom entgegennehmenden Mitglied an die BGF zu melden und werden nur mit einer Bezeichnung des Gegenstandes veröffentlicht.
§4. Spendentransparenz (1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrags und des Namens des Spenders mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jede Person transparent nachvollziehbar einsehbar. Davon nicht betroffen sind die in (2) genannten Ausnahmen. (2) Spenden natürlicher Personen werden nicht veröffentlicht, sofern in Summe in den letzten 12 Monaten weniger als €3000,– durch diese natürliche Person gespendet wurden. Sachspenden sind vom entgegennehmenden Mitglied an die BGF zu melden und werden nur mit einer Bezeichnung des Gegenstandes und einem laienhaften Schätzwert veröffentlicht. Sollte der geschätzte Wert €3000,– übersteigen muss der Spender offen gelegt werden, liegt der Schätzwert darunter ist die offenlegung optional
0€ war bis glaub Oktober 2012 der Status Quo. Unpraktikabel allein wegen dem Verwaltungsaufwand 100€ ab Oktober 2012. 3500€ ist gesetzliche Grenze für Veröffentlichung 50.000€ ist gesetzliche Grenze für unverzügliche Veröffentlichung durch Rechnungshof
[–]Liquid[S] 0 points1 point2 points 11 years ago
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1746 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:59:06)
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1746 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:30:22) i3973: Keine Änderung der Grenze für die Veröffentlichung von Spenden
Als deklarierte Partei der Transparenz sollten wir uns deutlich vom gesetzlichen Wert abgrenzen
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1746 Ereignis: Neues Argument Phase: Diskussion (noch 29 Tage 22:52:15) i3971: Spendertransparenz ab 3000€ Kontra-Argument: Verwaltungsaufwand ist gleich 0
Das Buchungssystem macht das automatisch....daher ist das Argument "Verwaltungsaufwand" ned richtig. Dem Programm kostet das keine spürbare Zeit.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1746 Ereignis: Neues Argument Phase: Diskussion (noch 29 Tage 21:37:00) i3971: Spendertransparenz ab 3000€ Kontra-Argument: Sollte kein Satzungsänderungensantrag sondern ein GO-Änderungsantrag sein.
Wenn der Antrag die (höhere) Hürde für die Satzung akzeptiert, sollten wir ihn natürlich trotzdem akzeptieren. :P
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1746 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 21:33:39) i3975: Spendertransparenz ab 2000€
Die Fett markierten stellen sollen in der BFO angepasst werden Antrag (1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrags und des Namens des Spenders mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jede Person transparent nachvollziehbar einsehbar. Davon nicht betroffen sind die in (2) genannten Ausnahmen. (2) Spenden natürlicher Personen werden nicht veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr weniger als €2000,– durch diese natürliche Person gespendet wurden. Sachspenden mit einem geschätzten Wert von über €2000,– sind vom entgegennehmenden Mitglied an die BGF zu melden und werden nur mit einer Bezeichnung des Gegenstandes veröffentlicht.
Die Fett markierten stellen sollen in der BFO angepasst werden
(1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrags und des Namens des Spenders mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jede Person transparent nachvollziehbar einsehbar. Davon nicht betroffen sind die in (2) genannten Ausnahmen.
(2) Spenden natürlicher Personen werden nicht veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr weniger als €2000,– durch diese natürliche Person gespendet wurden. Sachspenden mit einem geschätzten Wert von über €2000,– sind vom entgegennehmenden Mitglied an die BGF zu melden und werden nur mit einer Bezeichnung des Gegenstandes veröffentlicht.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1746 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 21:32:05) i3976: Spendertransparenz ab 1000€
Die Fett markierten stellen sollen in der BFO angepasst werden Antrag (1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrags und des Namens des Spenders mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jede Person transparent nachvollziehbar einsehbar. Davon nicht betroffen sind die in (2) genannten Ausnahmen. (2) Spenden natürlicher Personen werden nicht veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr weniger als €1000,– durch diese natürliche Person gespendet wurden. Sachspenden mit einem geschätzten Wert von über €1000,– sind vom entgegennehmenden Mitglied an die BGF zu melden und werden nur mit einer Bezeichnung des Gegenstandes veröffentlicht.
(2) Spenden natürlicher Personen werden nicht veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr weniger als €1000,– durch diese natürliche Person gespendet wurden. Sachspenden mit einem geschätzten Wert von über €1000,– sind vom entgegennehmenden Mitglied an die BGF zu melden und werden nur mit einer Bezeichnung des Gegenstandes veröffentlicht.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1746 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 21:31:35) i3977: Spendertransparenz ab 500€
Die Fett markierten stellen sollen in der BFO angepasst werden Antrag (1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrags und des Namens des Spenders mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jede Person transparent nachvollziehbar einsehbar. Davon nicht betroffen sind die in (2) genannten Ausnahmen. (2) Spenden natürlicher Personen werden nicht veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr weniger als €500,– durch diese natürliche Person gespendet wurden. Sachspenden mit einem geschätzten Wert von über €500,– sind vom entgegennehmenden Mitglied an die BGF zu melden und werden nur mit einer Bezeichnung des Gegenstandes veröffentlicht.
(2) Spenden natürlicher Personen werden nicht veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr weniger als €500,– durch diese natürliche Person gespendet wurden. Sachspenden mit einem geschätzten Wert von über €500,– sind vom entgegennehmenden Mitglied an die BGF zu melden und werden nur mit einer Bezeichnung des Gegenstandes veröffentlicht.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1746 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 21:30:56) i3978: Spendertransparenz ab 3500€
Die Fett markierten stellen sollen in der BFO angepasst werden Antrag (1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrags und des Namens des Spenders mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jede Person transparent nachvollziehbar einsehbar. Davon nicht betroffen sind die in (2) genannten Ausnahmen. (2) Spenden natürlicher Personen werden nicht veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr weniger als €3500,– durch diese natürliche Person gespendet wurden. Sachspenden mit einem geschätzten Wert von über €3500,– sind vom entgegennehmenden Mitglied an die BGF zu melden und werden nur mit einer Bezeichnung des Gegenstandes veröffentlicht.
(2) Spenden natürlicher Personen werden nicht veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr weniger als €3500,– durch diese natürliche Person gespendet wurden. Sachspenden mit einem geschätzten Wert von über €3500,– sind vom entgegennehmenden Mitglied an die BGF zu melden und werden nur mit einer Bezeichnung des Gegenstandes veröffentlicht.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1746 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 21:28:13) i3978: Spendertransparenz ab 3500€
Die Fett markierten stellen sollen in der BFO angepasst werden Antrag (1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrags und des Namens des Spenders mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jede Person transparent nachvollziehbar einsehbar. Davon nicht betroffen sind die in (2) genannten Ausnahmen. (2) Spenden natürlicher Personen werden nicht veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr weniger als €3500,– durch diese natürliche Person gespendet wurden. Sachspenden mit einem geschätzten Wert von über €3500,– sind vom entgegennehmenden Mitglied an die BGF zu melden und werden nur mit einer Bezeichnung des Gegenstandes veröffentlicht. Begründung Siehe: Forum 1, Forum 2
Siehe: Forum 1, Forum 2
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1746 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 21:24:49) i3979: Spendertransparenz ab 1€ - Bezug auf Grundsatzprogramm sowie den Piratenkodex
Die Fett markierten stellen sollen in der BFO angepasst werden Antrag (1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrags und des Namens des Spenders mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jede Person transparent nachvollziehbar einsehbar. Davon nicht betroffen sind die in (2) genannten Ausnahmen. (2) Spenden natürlicher Personen werden nicht veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr weniger als** €1,–** durch diese natürliche Person gespendet wurden. Sachspenden mit einem geschätzten Wert von über €1,– sind vom entgegennehmenden Mitglied an die BGF zu melden und werden nur mit einer Bezeichnung des Gegenstandes veröffentlicht. Begründung Die Piratenpartei Österreichs steht für Transparenz → Grundsatzprogramm - Transparenz Die Piratenpartei Österreichs schätzt die Vorteile der radikalen Transparenz → Piratenkodex - Transparenz
Die Fett markierten stellen sollen in der BFO angepasst werden Antrag
(2) Spenden natürlicher Personen werden nicht veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr weniger als** €1,–** durch diese natürliche Person gespendet wurden. Sachspenden mit einem geschätzten Wert von über €1,– sind vom entgegennehmenden Mitglied an die BGF zu melden und werden nur mit einer Bezeichnung des Gegenstandes veröffentlicht.
Begründung
Die Piratenpartei Österreichs steht für Transparenz → Grundsatzprogramm - Transparenz
Die Piratenpartei Österreichs schätzt die Vorteile der radikalen Transparenz → Piratenkodex - Transparenz
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1746 Ereignis: Neues Argument Phase: Diskussion (noch 29 Tage 09:31:27) i3973: Keine Änderung der Grenze für die Veröffentlichung von Spenden Kontra-Argument: Als deklarierte Partei des SCHUTZES PERSÖNLICHER DATEN sollten wir aufpassen, was wir wie veröffentlichen
So einfach ist das nämlich alles nicht. Wir veröffentlichen höchstpersönliche Informationen ohne die erforderliche Genehmigung der Datenschutzkommission zu besitzen (Spendenveröffentlichung ist mit Sicherheit keine "Standardanwendung"). Wir klären den Spender nicht nachweislich über die Möglichkeiten auf, die Nennung wieder rückgängig zu machen (im Falle eines Irrtums). Die persönlichen Daten auf der Transparenzseite waren bis vor kurzem nicht mal vor maschinellem Abgriff geschützt. Das ist alles nur hochnotpeinlich für eine angebliche Datenschutzpartei, die die Daten Einzelner "sehr" schützen will. Ich bitte alle Abstimmenden sich zu überlegen, was vorgeht: a) Transparenz um jeden Preis, auch wenn sie stümperhaft umgesetzt ist oder b) Transparenz ja, aber nur wenn der Datenschutz mit bestmöglichen Mitteln gewahrt wird und alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Ich weiß, ich bin jetzt wieder der Böse, der am Ponyhof schlechte Stimmung verbreitet, aber es gibt auch eine Welt außerhalb dieser rosaroten Piratenwolke - und die heißt REALITÄT.
So einfach ist das nämlich alles nicht. Wir veröffentlichen höchstpersönliche Informationen ohne die erforderliche Genehmigung der Datenschutzkommission zu besitzen (Spendenveröffentlichung ist mit Sicherheit keine "Standardanwendung"). Wir klären den Spender nicht nachweislich über die Möglichkeiten auf, die Nennung wieder rückgängig zu machen (im Falle eines Irrtums). Die persönlichen Daten auf der Transparenzseite waren bis vor kurzem nicht mal vor maschinellem Abgriff geschützt. Das ist alles nur hochnotpeinlich für eine angebliche Datenschutzpartei, die die Daten Einzelner "sehr" schützen will. Ich bitte alle Abstimmenden sich zu überlegen, was vorgeht:
a) Transparenz um jeden Preis, auch wenn sie stümperhaft umgesetzt ist oder
b) Transparenz ja, aber nur wenn der Datenschutz mit bestmöglichen Mitteln gewahrt wird und alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Ich weiß, ich bin jetzt wieder der Böse, der am Ponyhof schlechte Stimmung verbreitet, aber es gibt auch eine Welt außerhalb dieser rosaroten Piratenwolke - und die heißt REALITÄT.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1746 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 09:08:38) i3980: Spendertransparenz erst dann, wenn ein solides Konzept zum Datenschutz und rechtlichen Rahmen (DSK) vorliegt
Die Daten unserer Spender sollen erst dann veröffentlicht werden, wenn wir als Piratenpartei folgendes garantieren können: Keine sprunghaften Änderungen in der Transparenzpolitik, Vertrauensbasis nicht unterminieren (Weltweite) Veröffentlichung persönlicher Daten rechtlich mit der Datenschutzkommission abgeklärt Höchstmögliche Wahrung des Datenschutzes durch Ausschöpfung aller technisch verfügbaren Mittel Der letzte Punkt meint folgendes: Maschinelles Auslesen technisch verhindern (Captcha, aber richtig gemacht) Manueller Download und einfache Speicherung möglichst schwermachen (Bild statt HTML,...) Idealerweise Einzelabfragen, keine vollständigen Listen (vgl. transparenzdatenbank.at) Erst wenn geklärt ist, wie das überhaupt umzusetzen ist und wenn das technisch umgesetzt ist, können wir seriöserweise solche Informationen veröffentlichen. Ich weiß, die Neos stellen auch Listen ins Netz. Aber bedenkt folgendes: Die Neos sind keine Datenschutzpartei. Solche Listen ins Netz zu stellen kann auch andere Gründe haben als transparent zu sein. Es kann nur eine Ausrede sein. Es könnte ein Don Corleone Konzept dahinterstecken: Man prüft gegenseitig, wer schon gespendet hat und baut so sozialen Druck in der Gruppe auf um ein höheres Spendenvolumen zu erzeugen. Wir sind die Partei, die hier mit Lösungen kommen muss, wo Transparenz und Datenschutz unter einen Hut gebracht wird. Jeder Trottel kann im Netz irgendwas veröffentlichen und dabei den Datenschutz und Persönlichkeitsrechte mit Füßen treten.. Fällt hier wirklich keinem auf, dass wir hier die gleichen Fehler machen, die wir bei anderen so stark kritisieren? Mit welcher Berechtigung kritisieren wir, wenn wir es selbst nicht besser machen? Wir müssen die sein, die zeigen, wie das richtig geht. Die anderen werden das nicht machen. Hauptsächlich deshalb, weil sie es nicht können. Und manchmal weil sie nicht wollen - und sich hinter Gesetzen verstecken können. Es ist höchst ärgerlich dass ausgerechnet hier, in der Piratenpartei, offensichtlich keinerlei Verständnis dafür vorhanden ist, dass es Lösungen zum Spannungsfeld Datenschutz vs. Transparenz braucht. Die gesamte Diskussion verläuft dermaßen platt dass man glauben könnte, man diskutiert hier mit ein paar SPÖlern oder ÖVPlern. Nun, nicht ganz. Die hätten wenigstens eine Ahnung davon, dass man argumentativ arbeiten muss und die eigene unfundierte und unreflektierte Meinung im politischen Diskurs als Argument halt einfach nicht reicht.
Die Daten unserer Spender sollen erst dann veröffentlicht werden, wenn wir als Piratenpartei folgendes garantieren können:
Keine sprunghaften Änderungen in der Transparenzpolitik, Vertrauensbasis nicht unterminieren
(Weltweite) Veröffentlichung persönlicher Daten rechtlich mit der Datenschutzkommission abgeklärt
Höchstmögliche Wahrung des Datenschutzes durch Ausschöpfung aller technisch verfügbaren Mittel
Der letzte Punkt meint folgendes:
Maschinelles Auslesen technisch verhindern (Captcha, aber richtig gemacht)
Manueller Download und einfache Speicherung möglichst schwermachen (Bild statt HTML,...)
Idealerweise Einzelabfragen, keine vollständigen Listen (vgl. transparenzdatenbank.at)
Erst wenn geklärt ist, wie das überhaupt umzusetzen ist und wenn das technisch umgesetzt ist, können wir seriöserweise solche Informationen veröffentlichen. Ich weiß, die Neos stellen auch Listen ins Netz. Aber bedenkt folgendes: Die Neos sind keine Datenschutzpartei. Solche Listen ins Netz zu stellen kann auch andere Gründe haben als transparent zu sein. Es kann nur eine Ausrede sein. Es könnte ein Don Corleone Konzept dahinterstecken: Man prüft gegenseitig, wer schon gespendet hat und baut so sozialen Druck in der Gruppe auf um ein höheres Spendenvolumen zu erzeugen.
Wir sind die Partei, die hier mit Lösungen kommen muss, wo Transparenz und Datenschutz unter einen Hut gebracht wird. Jeder Trottel kann im Netz irgendwas veröffentlichen und dabei den Datenschutz und Persönlichkeitsrechte mit Füßen treten.. Fällt hier wirklich keinem auf, dass wir hier die gleichen Fehler machen, die wir bei anderen so stark kritisieren? Mit welcher Berechtigung kritisieren wir, wenn wir es selbst nicht besser machen? Wir müssen die sein, die zeigen, wie das richtig geht. Die anderen werden das nicht machen. Hauptsächlich deshalb, weil sie es nicht können. Und manchmal weil sie nicht wollen - und sich hinter Gesetzen verstecken können.
Es ist höchst ärgerlich dass ausgerechnet hier, in der Piratenpartei, offensichtlich keinerlei Verständnis dafür vorhanden ist, dass es Lösungen zum Spannungsfeld Datenschutz vs. Transparenz braucht. Die gesamte Diskussion verläuft dermaßen platt dass man glauben könnte, man diskutiert hier mit ein paar SPÖlern oder ÖVPlern. Nun, nicht ganz. Die hätten wenigstens eine Ahnung davon, dass man argumentativ arbeiten muss und die eigene unfundierte und unreflektierte Meinung im politischen Diskurs als Argument halt einfach nicht reicht.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1746 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 08:52:33) i3980: Spendertransparenz erst dann, wenn ein solides Konzept zum Datenschutz und rechtlichen Rahmen (DSK) vorliegt
Die Daten unserer Spender sollen erst dann veröffentlicht werden, wenn wir als Piratenpartei folgendes garantieren können: Keine sprunghaften Änderungen in der Transparenzpolitik, Vertrauensbasis nicht unterminieren (Weltweite) Veröffentlichung persönlicher Daten rechtlich mit der Datenschutzkommission abgeklärt Höchstmögliche Wahrung des Datenschutzes durch Ausschöpfung aller technisch verfügbaren Mittel Der letzte Punkt meint folgendes: Maschinelles Auslesen technisch verhindern (Captcha, aber richtig gemacht) Manueller Download und einfache Speicherung möglichst schwermachen (Bild statt HTML,...) Idealerweise Einzelabfragen, keine vollständigen Listen (vgl. transparenzdatenbank.at) Erst wenn geklärt ist, wie das überhaupt umzusetzen ist und wenn das technisch umgesetzt ist, können wir seriöserweise solche Informationen veröffentlichen. Ich weiß, die Neos stellen auch Listen ins Netz. Aber bedenkt folgendes: Die Neos sind keine Datenschutzpartei. Solche Listen ins Netz zu stellen kann auch andere Gründe haben als transparent zu sein. Es kann nur eine Ausrede sein. Es könnte ein Don Corleone Konzept dahinterstecken: Man prüft gegenseitig, wer schon gespendet hat und baut so sozialen Druck in der Gruppe auf um ein höheres Spendenvolumen zu erzeugen. Wir sind die Partei, die hier mit Lösungen kommen muss, wo Transparenz und Datenschutz unter einen Hut gebracht wird. Jeder Trottel kann im Netz irgendwas veröffentlichen und dabei den Datenschutz und Persönlichkeitsrechte mit Füßen treten.. Fällt hier wirklich keinem auf, dass wir hier die gleichen Fehler machen, die wir bei anderen so stark kritisieren? Mit welcher Berechtigung kritisieren wir, wenn wir es selbst nicht besser machen? Wir müssen die sein, die zeigen, wie das richtig geht. Die anderen werden das nicht machen. Hauptsächlich deshalb, weil sie es nicht können. Und manchmal weil sie nicht wollen - und sich hinter Gesetzen verstecken können. Es ist höchst ärgerlich dass ausgerechnet hier, in der Piratenpartei, offensichtlich keinerlei Verständnis dafür vorhanden ist, dass es Lösungen zum Spannungsfeld Datenschutz vs. Transparenz braucht. Die gesamte Diskussion verläuft dermaßen platt dass man glauben könnte, man diskutiert hier mit ein paar SPÖlern oder ÖVPlern. Nun, nicht ganz. Die hätten wenigstens eine Ahnung davon, dass man argumentativ arbeiten muss und die eigene unfundierte und unreflektierte Meinung im politischen Diskurs als Argument halt einfach nicht reicht. Anpassung Die Piratenpartei möge die Bundesfinanzordnung, Spendentransparenz folgendermaßen abändern: Antrag (1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrags und des Namens des Spenders mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jede Person transparent nachvollziehbar einsehbar. Davon nicht betroffen sind die in (2) genannten Ausnahmen. Die Veröffentlichung erfolgt für längstens 12 Monate. (2) Spenden natürlicher Personen werden nicht veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr weniger als €3500,– durch diese natürliche Person gespendet wurden. Sachspenden mit einem geschätzten Wert von über €3500,– sind vom entgegennehmenden Mitglied an die BGF zu melden und werden nur mit einer Bezeichnung des Gegenstandes veröffentlicht. (3) Die Piratenpartei stellt vor Veröffentlichung auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs sicher, dass alle technischen Mittel ausgeschöpft werden um größtmöglichen Schutz der persönlichen Daten der Spender zu erreichen. Dabei sind folgende Aspekte besonders zu beachten: Die Möglichkeit des maschinellen Auslesen wird so gut wie technisch möglich verhindert. Durch Publikation als Bild anstelle von Klartext wird die Weiterverarbeitung bedeutend erschwert. Durch Anbieten einer Abfragemaske anstelle einer kompletten Liste wird die Weiterverarbeitung bedeutend erschwert. (4) Die Piratenpartei verpflichtet sich, über den gesamten Zeitraum der Publikation die betroffenen Spender über Änderungen an den internen Transparenzbestimmungen aufzuklären und ihnen eine opt-out Möglichkeit zu bieten, falls sich der Spender aufgrund der Änderung an den Bestimmungen nachträglich gegen die Spende entscheiden möchte. Der Betrag wird rücküberwiesen und die Spende depubliziert. (5) Die Piratenpartei verpflichtet sich, den Spender zum Zeitpunkt der Spende an geeigneter Stelle auf ihrer Homepage auf das in (4) genannte Recht aufmerksam zu machen.
Die Piratenpartei möge die Bundesfinanzordnung, Spendentransparenz folgendermaßen abändern:
(1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrags und des Namens des Spenders mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jede Person transparent nachvollziehbar einsehbar. Davon nicht betroffen sind die in (2) genannten Ausnahmen. Die Veröffentlichung erfolgt für längstens 12 Monate.
(3) Die Piratenpartei stellt vor Veröffentlichung auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs sicher, dass alle technischen Mittel ausgeschöpft werden um größtmöglichen Schutz der persönlichen Daten der Spender zu erreichen. Dabei sind folgende Aspekte besonders zu beachten:
Die Möglichkeit des maschinellen Auslesen wird so gut wie technisch möglich verhindert.
Durch Publikation als Bild anstelle von Klartext wird die Weiterverarbeitung bedeutend erschwert.
Durch Anbieten einer Abfragemaske anstelle einer kompletten Liste wird die Weiterverarbeitung bedeutend erschwert.
(4) Die Piratenpartei verpflichtet sich, über den gesamten Zeitraum der Publikation die betroffenen Spender über Änderungen an den internen Transparenzbestimmungen aufzuklären und ihnen eine opt-out Möglichkeit zu bieten, falls sich der Spender aufgrund der Änderung an den Bestimmungen nachträglich gegen die Spende entscheiden möchte. Der Betrag wird rücküberwiesen und die Spende depubliziert.
(5) Die Piratenpartei verpflichtet sich, den Spender zum Zeitpunkt der Spende an geeigneter Stelle auf ihrer Homepage auf das in (4) genannte Recht aufmerksam zu machen.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1746 Ereignis: Neue Anregung Phase: Diskussion (noch 29 Tage 08:16:02) i3980: Spendertransparenz erst dann, wenn ein solides Konzept zum Datenschutz und rechtlichen Rahmen (DSK) vorliegt "so gut wie technisch möglich" --> "so gut wie möglich"
technisch geht viel, aber ob wir immer das technische maximum bereitstellen können, darf bezeifelt werden. daher das Wort "technisch" bitte streichen.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1746 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 03:29:19) i3985: Spendentranzparenz - in jeder Höhe & Datenschutz
Ich finde die Initiative von Betriebsdirektor gut, daher habe ich sie weitestgehend übernommen. Folgende Änderungen sehe ich jedoch vor: Streichung des alten Absatz (2) Durch die Initiative ab 1€, ist aus meiner Sicht der Absatz (2) quasi überflüssig. Da es i.d.R. kaum Cent-Spenden gibt kann der Absatz (2) komplett gestrichen werden ohne erheblichen Mehraufwand zu haben. Depublizierung der Spende Ja - Rücküberweisung Nein Falls ein Spender mit den Bestimmungen nachträglich nicht einverstanden ist, sollte ihm die Möglichkeit gegeben werden, die Publizierung zu widerrufen. Weiterhin sollte die Spende nicht wieder rücküberwiesen werden, da das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Die Absicht die Piratenpartei mit der Spende zu unterstützen ist ja weiterhin vorhanden. Zudem betrifft dies die künftigen Spenden sowieso nicht mehr, da die Spender ja dann im Vorhinein die "Bedingungen" kennen und die Spenden veröffentlicht werden. Sollte es jedoch wieder zu Änderungen der Bestimmungen kommen, waren die Spenden ja zu mindestens bis zum jeweiligen Zeitpunkt (max. 12 Monate) veröffentlicht. Anpassung Die Piratenpartei möge die Bundesfinanzordnung, Spendentransparenz folgendermaßen abändern: Antrag (1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrags und des Namens des Spenders mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jede Person transparent nachvollziehbar einsehbar. Die Veröffentlichung erfolgt für längstens 12 Monate. (2) Die Piratenpartei stellt vor Veröffentlichung auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs sicher, dass alle technischen Mittel ausgeschöpft werden um größtmöglichen Schutz der persönlichen Daten der Spender zu erreichen. Dabei sind folgende Aspekte besonders zu beachten: Die Möglichkeit des maschinellen Auslesens wird bestmöglich verhindert. Durch Publikation als Bild anstelle von Klartext wird die Weiterverarbeitung bedeutend erschwert. Durch Anbieten einer Abfragemaske anstelle einer kompletten Liste wird die Weiterverarbeitung bedeutend erschwert. (3) Die Piratenpartei verpflichtet sich, über den gesamten Zeitraum der Publikation die betroffenen Spender über Änderungen an den internen Transparenzbestimmungen aufzuklären und ihnen eine opt-out Möglichkeit anzubieten. Falls sich der Spender aufgrund der Änderung an den Transparenzbestimmungen nachträglich gegen die Veröffentlichung der Spende entscheiden möchte, wird die jeweilige Spende depubliziert. (4) Die Piratenpartei verpflichtet sich, den Spender zum Zeitpunkt der Spende an geeigneter Stelle auf ihrer Homepage auf das in (3) genannte Recht aufmerksam zu machen.
Ich finde die Initiative von Betriebsdirektor gut, daher habe ich sie weitestgehend übernommen.
Folgende Änderungen sehe ich jedoch vor:
Streichung des alten Absatz (2) Durch die Initiative ab 1€, ist aus meiner Sicht der Absatz (2) quasi überflüssig. Da es i.d.R. kaum Cent-Spenden gibt kann der Absatz (2) komplett gestrichen werden ohne erheblichen Mehraufwand zu haben.
Depublizierung der Spende Ja - Rücküberweisung Nein Falls ein Spender mit den Bestimmungen nachträglich nicht einverstanden ist, sollte ihm die Möglichkeit gegeben werden, die Publizierung zu widerrufen. Weiterhin sollte die Spende nicht wieder rücküberwiesen werden, da das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Die Absicht die Piratenpartei mit der Spende zu unterstützen ist ja weiterhin vorhanden.
Zudem betrifft dies die künftigen Spenden sowieso nicht mehr, da die Spender ja dann im Vorhinein die "Bedingungen" kennen und die Spenden veröffentlicht werden. Sollte es jedoch wieder zu Änderungen der Bestimmungen kommen, waren die Spenden ja zu mindestens bis zum jeweiligen Zeitpunkt (max. 12 Monate) veröffentlicht.
(1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrags und des Namens des Spenders mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jede Person transparent nachvollziehbar einsehbar. Die Veröffentlichung erfolgt für längstens 12 Monate.
(2) Die Piratenpartei stellt vor Veröffentlichung auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs sicher, dass alle technischen Mittel ausgeschöpft werden um größtmöglichen Schutz der persönlichen Daten der Spender zu erreichen. Dabei sind folgende Aspekte besonders zu beachten:
Die Möglichkeit des maschinellen Auslesens wird bestmöglich verhindert.
(3) Die Piratenpartei verpflichtet sich, über den gesamten Zeitraum der Publikation die betroffenen Spender über Änderungen an den internen Transparenzbestimmungen aufzuklären und ihnen eine opt-out Möglichkeit anzubieten. Falls sich der Spender aufgrund der Änderung an den Transparenzbestimmungen nachträglich gegen die Veröffentlichung der Spende entscheiden möchte, wird die jeweilige Spende depubliziert.
(4) Die Piratenpartei verpflichtet sich, den Spender zum Zeitpunkt der Spende an geeigneter Stelle auf ihrer Homepage auf das in (3) genannte Recht aufmerksam zu machen.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1746 Ereignis: Neues Argument Phase: Diskussion (noch 29 Tage 02:38:40) i3985: Spendentranzparenz - in jeder Höhe & Datenschutz Kontra-Argument: Depublizierung der Spende Ja - Rücküberweisung Nein = höchst Intransparent
Ich finde, dass wir schon ehrlich zu uns selbst sein sollen. Die schlaue Basis entscheidet, dass alle Spender auf der Homepage stehen? Ok, gut so. Aber dann auch allen, die die Spendengrenze überschritten haben, das Geld zurückgeben, denn dann entfällt auch die selbstauferlegte Pflicht zur Publikation. Das ist der einfachste Weg, sauber zu bleiben.
Neue Anregung: Warum genau 100€ ?
Und welchen direkten Einfluss können anonyme Spenden auf die Piratenpartei haben?
[–]Liquid[S] 0 points1 point2 points 10 years ago
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1746 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 3 Tage 07:56:33) i4177: Spendertransparenz ab 1000€, darunter akkumulierte Veröffentlichung
Die Piratenpartei möge §4. Spendentransparenz der Bundesfinanzordnung folgendermaßen abändern: ==Antrag (1) Informationen über Parteispenden werden mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jede Person transparent nachvollziehbar einsehbar. (2) Spenden natürlicher und juristischer Personen werden mit Nennung des Betrags und des Namens veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr mehr als €1000,– durch diese gespendet wurden. Sachspenden mit einem geschätzten Wert von über €1000,– sind vom entgegennehmenden Mitglied an die BGF zu melden und werden nur mit einer Bezeichnung des Gegenstandes veröffentlicht. (3) Spenden in jeder anderen Höhe werden aufsummiert als eigene Position bekannt gegeben. (4) Für alle geldwerten Spenden ist, auf Wunsch der spendenden Person, eine Nennung des Namens immer möglich. ==Begründung Insgesamt sollte schon sichtbar sein, wie hoch die gespendeten Beträge insgesamt sind Warum sollten juristische Personen ausgenommen sein? Mir fällt kein Grund ein... Auf Wunsch kann eine Namensnennung immer erfolgen, da gibt es kein Problem bzgl. des Datenschutzes Aufteilung der Absätze in Wann? und Was? macht die Sache etwas übersichtlicher
Die Piratenpartei möge §4. Spendentransparenz der Bundesfinanzordnung folgendermaßen abändern:
==Antrag
(1) Informationen über Parteispenden werden mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jede Person transparent nachvollziehbar einsehbar.
(2) Spenden natürlicher und juristischer Personen werden mit Nennung des Betrags und des Namens veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr mehr als €1000,– durch diese gespendet wurden. Sachspenden mit einem geschätzten Wert von über €1000,– sind vom entgegennehmenden Mitglied an die BGF zu melden und werden nur mit einer Bezeichnung des Gegenstandes veröffentlicht.
(3) Spenden in jeder anderen Höhe werden aufsummiert als eigene Position bekannt gegeben.
(4) Für alle geldwerten Spenden ist, auf Wunsch der spendenden Person, eine Nennung des Namens immer möglich.
==Begründung
Insgesamt sollte schon sichtbar sein, wie hoch die gespendeten Beträge insgesamt sind
Warum sollten juristische Personen ausgenommen sein? Mir fällt kein Grund ein...
Auf Wunsch kann eine Namensnennung immer erfolgen, da gibt es kein Problem bzgl. des Datenschutzes
Aufteilung der Absätze in Wann? und Was? macht die Sache etwas übersichtlicher
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1746 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 3 Tage 07:54:14) i4178: Spendertransparenz ab 1000€, darunter anonyme Veröffentlichung
Die Piratenpartei möge §4. Spendentransparenz der Bundesfinanzordnung folgendermaßen abändern: Antrag (1) Informationen über Parteispenden werden mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jede Person transparent nachvollziehbar einsehbar. (2) Spenden natürlicher und juristischer Personen werden mit Nennung des Betrags und des Namens veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr mehr als €1000,– durch diese gespendet wurden. Sachspenden mit einem geschätzten Wert von über €1000,– sind vom entgegennehmenden Mitglied an die BGF zu melden und werden nur mit einer Bezeichnung des Gegenstandes veröffentlicht. (3) Spenden in jeder anderen Höhe werden nur mit Nennung des Betrags bekannt gegeben. (4) Für alle geldwerten Spenden ist, auf Wunsch der spendenden Person, eine Nennung des Namens immer möglich. Begründung Insgesamt sollte schon sichtbar sein, wie hoch die gespendeten Beträge insgesamt sind Warum sollten juristische Personen ausgenommen sein? Mir fällt kein Grund ein... Auf Wunsch kann eine Namensnennung immer erfolgen, da gibt es kein Problem bzgl. des Datenschutzes Aufteilung der Absätze in Wann? und Was? macht die Sache etwas übersichtlicher
(3) Spenden in jeder anderen Höhe werden nur mit Nennung des Betrags bekannt gegeben.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1746 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 3 Tage 07:53:55) i4177: Spendertransparenz ab 1000€, darunter akkumulierte Veröffentlichung
Die Piratenpartei möge §4. Spendentransparenz der Bundesfinanzordnung folgendermaßen abändern: Antrag (1) Informationen über Parteispenden werden mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jede Person transparent nachvollziehbar einsehbar. (2) Spenden natürlicher und juristischer Personen werden mit Nennung des Betrags und des Namens veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr mehr als €1000,– durch diese gespendet wurden. Sachspenden mit einem geschätzten Wert von über €1000,– sind vom entgegennehmenden Mitglied an die BGF zu melden und werden nur mit einer Bezeichnung des Gegenstandes veröffentlicht. (3) Spenden in jeder anderen Höhe werden aufsummiert als eigene Position bekannt gegeben. (4) Für alle geldwerten Spenden ist, auf Wunsch der spendenden Person, eine Nennung des Namens immer möglich. Begründung Insgesamt sollte schon sichtbar sein, wie hoch die gespendeten Beträge insgesamt sind Warum sollten juristische Personen ausgenommen sein? Mir fällt kein Grund ein... Auf Wunsch kann eine Namensnennung immer erfolgen, da gibt es kein Problem bzgl. des Datenschutzes Aufteilung der Absätze in Wann? und Was? macht die Sache etwas übersichtlicher
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1746 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Eingefroren (noch 14 Tage 23:59:41)
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1746 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abstimmung (noch 14 Tage 23:59:24)
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