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Wiedererrichtung der jüngst aufgelösten Landesorganisationen (self.Allgemein)
submitted 7 years ago by Liquid to Allgemein
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten sonstiger Parteitagsbeschluss zur Mitgliederversammlung: Thema 3783 Ereignis: Neues Thema Phase: Neu (noch 13 Tage 23:59:13) i7000: Wiedererrichtung der jüngst aufgelösten Landesorganisationen
Antrag: Wir beschließen, dass jene jüngst mitteles einem Beschluss des Erweiterten Bundesvorstandsgremiums aufgelösten Landesorganisationen wieder hergestellt werden. Wir erklären den diesbezüglichen EBV-Beschluss welcher die Auflösung der Landesorganisationen für null und nichtig. Wir ermuntern die Mitglieder der jeweiligen Landesorganisationen zur umgehenden Organisation und Abhaltung einer Landesgenerellversammlung betreffend der Wahl von Landesgremienorganen. Wir stellen es den Mitgliedern der betroffenen Landesorganisationen frei, auch eine Landespartei zu gründen. Wir „verpflichten“ die – neu gewählten – Bundesorganen zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit jenen von den jüngst aufgelösten Landesorganisationen betroffenen Mitgliedern und zukünftigen Landesorganen zur unmittelbaren Wiederetablierung von Organisationen der Piraten in den Bundesländern. Begründungen: Im Falle eines Antritts zur Nationalratswahl, sind jene mit Landesorganisationen verbunden Kosten (u.a. Kontoführungskosten) vernachlässigbar gering. Im Falle eines Antritts zur Nationalratswahl, benötigt die PPö bundesweit über funktionierende Landesorganisationen bzw. Landesparteien. Eine Wiederbelegung von Landesorganisationen könnte die Mitwirkungsbereitschaft als auch die Mitgliedermotivation wohl mehr erhöhen, als die Auflösung von Landesorganisationen. Eine Auflösung der Landesorganisationen war nicht zwingend erforderlich, da „kein Gefahr in Verzug“ gegeben war. Ohne bundesweiter Struktur,** ohne bundesweit engagierter Mitglieder, wird kein ordentlicher Wahlkampf, einschließlich des mühevollen **Sammelns von Unterstützungserklärungen machbar sein. Denn: Jene Mitglieder welche mittels EBV-Beschluss ihrer Landesorganisation „beraubt“ worden sind, werden aufgrund diesen Beschlusses eher geneigt sein, sich im Rahmen der Nationalratswahl2017 nicht für die PPö zu engagieren; Grundsatzfrage: Warum sollten sich diese Mitglieder engagieren, wenn sie ihrer (primären) „Basisorganisation“ „beraubt“ worden sind? Es macht keinen oder nur einen sehr geringen Sinn in Bundesländern zur Wahl anzutreten, wenn man in diesen Bundesländern vorab der Nationalratswahl die Landesorganisationen auflöst. Anmerkung: Die Gründung von Landesorganisationen bzw. Landesparteien hat meines Erachtens nur Sinn, wenn jene in diesem Bundesland lebende (engagierende) Mitglieder gewillt sind. Eine Gründung allein mittels Bundesparteibeschluss bzw. Bundesbasisbeschluss (bei LO´s) macht keinen Sinn, wenn die Mitglieder Vorort nicht eingebunden werden. Die Mitglieder vor Ort sollen das Zepter des Aktionismus innehaben und von den Bundesorganen unterstützt werden. Eine Bundesgerallversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium der PPö. Folglich können die bundesweiten Mitglieder, den EBV-Beschluss aufhaben.
Begründungen:
Im Falle eines Antritts zur Nationalratswahl, sind jene mit Landesorganisationen verbunden Kosten (u.a. Kontoführungskosten) vernachlässigbar gering.
Im Falle eines Antritts zur Nationalratswahl, benötigt die PPö bundesweit über funktionierende Landesorganisationen bzw. Landesparteien.
Eine Wiederbelegung von Landesorganisationen könnte die Mitwirkungsbereitschaft als auch die Mitgliedermotivation wohl mehr erhöhen, als die Auflösung von Landesorganisationen.
Eine Auflösung der Landesorganisationen war nicht zwingend erforderlich, da „kein Gefahr in Verzug“ gegeben war.
Ohne bundesweiter Struktur,** ohne bundesweit engagierter Mitglieder, wird kein ordentlicher Wahlkampf, einschließlich des mühevollen **Sammelns von Unterstützungserklärungen machbar sein. Denn: Jene Mitglieder welche mittels EBV-Beschluss ihrer Landesorganisation „beraubt“ worden sind, werden aufgrund diesen Beschlusses eher geneigt sein, sich im Rahmen der Nationalratswahl2017 nicht für die PPö zu engagieren; Grundsatzfrage: Warum sollten sich diese Mitglieder engagieren, wenn sie ihrer (primären) „Basisorganisation“ „beraubt“ worden sind?
Es macht keinen oder nur einen sehr geringen Sinn in Bundesländern zur Wahl anzutreten, wenn man in diesen Bundesländern vorab der Nationalratswahl die Landesorganisationen auflöst.
Anmerkung:
Die Gründung von Landesorganisationen bzw. Landesparteien hat meines Erachtens nur Sinn, wenn jene in diesem Bundesland lebende (engagierende) Mitglieder gewillt sind. Eine Gründung allein mittels Bundesparteibeschluss bzw. Bundesbasisbeschluss (bei LO´s) macht keinen Sinn, wenn die Mitglieder Vorort nicht eingebunden werden. Die Mitglieder vor Ort sollen das Zepter des Aktionismus innehaben und von den Bundesorganen unterstützt werden.
Eine Bundesgerallversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium der PPö. Folglich können die bundesweiten Mitglieder, den EBV-Beschluss aufhaben.
[–]Liquid[S] 0 points1 point2 points 7 years ago
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten sonstiger Parteitagsbeschluss zur Mitgliederversammlung: Thema 3783 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abgebrochen (Thema nicht akzeptiert)
[–]Desertrold -1 points0 points1 point 7 years ago
"Eine Bundesgerallversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium der PPö. Folglich können die bundesweiten Mitglieder, den EBV-Beschluss aufhaben."
Das ist so nicht richtig. Eine Wiedererreichtung einer LO kann nur und zwar ausschließlich nach den Regeln der Satzung geschehen. Die LOs wurden satzungsgemäß aufgelöst und existieren zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr. Abgesehen davon würden wir damit LOs, die sich monatelang satzungswidrig verhalten haben, wieder einsetzen, was wiederum satzungswidrig wäre. Außerdem sind die LOs samt Konten, Verträgen etc schon aufgelöst. Daran würde ein BGV Beschluss auch nichts ändern.
Völlig wahnsinniger Vorschlag.
[–]Alexis 0 points1 point2 points 7 years ago
Viel Glück beim motivieren jener Mitglieder welche von den Auflösungen betroffen sind/waren für einen etwaigen NR-Wahlkampf;
P.s.: Ob zukünftig LO´s über eigene Konten verfügen sollen oder diese über Ressourcen im Bundesparteikonto verfügen sollen, kann man sicher bereden; Persönlich meine ich, dass * LO´s über ein bestimmtes Vermögen der Bundespartei verfügen können sollen, und * LP über ein eigenes Konto verfügen müssen (da eigenständiger Rechtskörper);
P.s. zur Auflösung einer LO: Mitglieder einer von der Auflösung betroffenen LO wollten diese LO vorab der Auflösung in eine Landespartei umwandeln; wobei diesen geraten wurde, diese Umwandlung nicht direkt anzustreben, sondern dieses Vorhaben erstmals bei der BGV den Mitgliedern kundzutun und zu begründen; Sie stimmten dem auch zu; mit der Auflösung wurde dieser getroffene Kompromiss torpediert und diesen Mitglieder vor den Kopf gestossen (höflich formuliert);
MIT DER AUFLÖSUNG WURDEN ALLE MITGLIEDER DER BETROFFENEN LANDESORGANISATIONEN FÜR EIN "FEHLVERHALTEN" VON GREMIENORGANEN BESTRAFT! Dies hat den Charakter einer "KOLLEKTIVSTRAFE".
Ich gehe davon aus, dass wenn sich einzelne Mitglieder satzungswidrig verhalten haben, hättet ihr diesbezügliche Parteiausschlussverfahren beantragt; nachdem dies aber nicht erfolgte, ist davon auszugehen, dass sich die Basismitglieder doch satzungskonform verhalten haben und die Auflösung der Landesorganisationen ausschließlich auf ein Fehlverhalten von Gremienorgane bezogen haben.
Wäre die Absetzung von Landesorganisationsorgane und folglich eine interimistische Ernennung von Landesorganen mittels (Bundesgremienbeschluss) nicht eine praktikablere Lösung gewesen? Es wäre ja nicht das erste mal gewesen, dass ein Bundesgremium interimistische Landesorgane bestimmt/ernennt.
[–]Desertrold 0 points1 point2 points 7 years ago
Also das ist ja wohl der blanke Hohn. Selbst nicht seine Funktion als SR wahrnehmen, und wir haben euch dreimal Fristen gesetzt und du hast kein einziges Mal darauf reagiert(!) und dann hier ein SG-Verfahren einfordern. Außerdem sieht die Satzung das gar nicht vor. Wir haben ein halbes Jahr nachweislich versucht die LOs zu Aktivität zu bemühen. Wir haben x-fach das Thema in den Sitzungen angesprochen, die Protokolle gehen wöchentlich raus. Hätte man irgendein Interesse gehabt, die LOs weiterbestehen zu lassen, hätte nur einer einmal anrufen müssen oder ein Mail an den BV schicken. Ich finde es ja süß, dass du hier wiedermal eine Verschwörung vermutest, aber leider ist auch diesmal wieder alles völlig korrekt abgelaufen und das kann ja auch jeder nachlesen. Sollte es da Meinungsverschiedenheiten geben, rate ich zur Einleitung eines SG Verfahrens. Das wäre in dem Fall nämlich dann tatsächlich zuständig.
Nochmal ich habe keinerlei Mails, Anrufe, SMS von dir oder anderen Bundesorganen erhalten!!!
Zweitens, wo fordere ich in diesem Antrag ein SG-Verfahren; das ist eine Unterstellung! nicht mehr nicht weniger;
Ich schick dir gerne den Screenshot meiner ersten offiziellen Mail an dich. Das war im März. Die SMS finde ich sicher nicht mehr. Dass ich Mitglieder des SG gebeten habe, dass sie dich darauf hinweisen, kannst du ja selbst einfach erfragen. Ich kann nur wiederholt betonen, dass Organe selbst dafür sorgen müssen, dass man sie per Email erreichen kann. Sollte es sich dabei wirklich um "höhere Gewalt" gehandelt haben, könnten wir die Sache ja ausforschen und schauen, warum das nicht geklappt hat. Schau doch einfach mal, ob du am 06.03.2017 um 00:17 eine Mail von mir erhalten hast. Wär ein Anfang. Zieladresse nicht die vom Admidio, das war schon vorher, sondern Ale*****@mail.com.
Ich gehe davon aus, dass wenn sich einzelne Mitglieder satzungswidrig verhalten haben, hättet ihr diesbezügliche Parteiausschlussverfahren beantragt
Gut, nicht gefordert, sondern vorgeschlagen.
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