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Empfehlungen betreffend „Basisdemokratie“ bzw. „Basisdemokratischer Mitgliederpartei“ (self.Allgemein)
submitted 7 years ago by Liquid to Allgemein
Wien: Zur Vorlage an den LV Antrag an den LV: Thema 3772 Ereignis: Neues Thema Phase: Neu (noch 23:59:05) i6982: Empfehlungen betreffend „Basisdemokratie“ bzw. „Basisdemokratischer Mitgliederpartei“
Vorbemerkungen: Derzeit ist unklar bzw. den Anforderungen entsprechend unzureichend definiert, welche Entscheidungen ausschließlich auf der Grundlage eines Basisbeschlussen getroffen bzw. umgesetzt werden dürfen. In den Satzungen befindet sich – meines bescheidenen Wissens nach – keine Auflistung jener Entscheidungen welche ausschließlich durch die Basis(-mitglieder), welche durch die zuständigen Organe mit Mehrheitsbeschluss und ggf., welche durch einzelne Organe – ohne diesbezüglichen Gremienbeschluss – zu treffen sind. Dies sollte um „Basisdemokratie“ im Allg. zu fördern und auszuweiten zukünftig in den Satzungen mitberücksichtigt werden. Meines Wissens nach, gibt es nur in Hinblick auf Wahlbündnisse ein zwingendes Quorum. Wie dies in der Vergangenheit gehandhabt wurde, ist jedem aufgrund des Bündnisses mit „Wien Andas“ in Erinnerung. Um hier zukünftig Klarheit zu schaffen, wird nachfolgender Antrag zur Vorlage an den Landesvorstand der Wr. Piratenpartei eingebracht. Die Organe des Landesvorstandsgremium der Wr. Landespiratenpartei mögen bis zur kommenden Landesgenerallversammlung (LGV) eine Empfehlung hinsichtlich jenen Entscheidungen welche zwingend einen Basisbeschluss erfordern, zu erarbeiten. Darüber hinaus, solle diese Empfehlung auch Vorschläge betreffend jener Entscheidungen beinhalten, welche zukünftig von einzelnen Organe ohne Gremienbeschluss getroffen werden können. Begründung: Vorbeugung von autoritären Organen bzw. Gremien. Belebung der Basis, durch klare Zuweisung von Entscheidungskompetenzen. Klare Definierung von „Basisdemokratie“ bzw. „basisdemokratischer Mitgliederpartei“. Leider bin ich der Auffassung, dass „Basisdemokratie“ in der Vergangenheit zusehr als „politisches Schlagwort“ verwendet und weniger als ein tatsächlich interner mehrstufiger Entscheidungsfindungsprozess verstanden wurde. Vom – theoretischen – Prinzip aus, bzw. vom Konzept her, hätte die Piratenpartei mit „Basisdemokratie“ bzw. als eine „basisdemokratische Mitgliederpartei“ jenes strukturelle Werkzeug und ideologische Gegenstück zur klassischen Gremien- und Organparteien, bei welchen die Entscheidungen hauptsächlich von jenen bei den Parteitagen gewählten bzw. bestätigten Organen und weniger von den Mitgliedern getroffen werden. Zumindest theoretisch steht bei einer „basisdemokratischen Mitgliederpartei“ die Basis und nicht die Gremienorgane im Zentrum der Entscheidungsfindungen. Klare Reglementierung von Entschluss- bzw. Beschlusskompetenzen. Wer darf was, unter welchen Richtlinien entscheiden? Wer ist wie, an etwaige Beschlüsse, Umfragen und Abstimmungen gebunden. Klarstellung wie zukünftigt mit jenen von Basismitgliedern eingerreichten und von der Basis befürworteten Umfragen, durch die Landesvorstandsgremiumsmitglieder umgegangen werden soll/muss. Klarstellung wie zukünftigt mit jenen von Basismitgliedern eingerreichten und von der Basis befürworteten Abstimmungen, durch die Landesvorstandsgremiumsmitglieder umgegangen werden soll/muss. Klarstellung wie zukünftigt mit jenen von Basismitgliedern eingerreichten und von der Basis befürworteten Liquid-Initiativen, durch die Landesvorstandsgremiumsmitglieder umgegangen werden soll/muss. Klarstellung wie zukünftigt mit jenen von Klarstellung wie zukünftigt mit jenen von Basismitgliedern eingerreichten und von der Basis befürworteten Anträgen zur Mitgliederversammlung, durch die Landesvorstandsgremiumsmitglieder umgegangen werden soll/muss. Ich beziehe mich bei den vorangegangenen Auflistungen auf LGV-Anträge, Liquid-Abstimmungen und Liquid-Umfragen, welche meinerseits eingebracht, von Basis befürwortete wurde, aber seitens der zuständigen Organe bspw. keinerlei Kontaktaufnahme erfolgte. Folglich, erfolgten etwaige Adaptierungen bzw. Ergänzungen dieser Anträge (Initiativen) in Eigenregie und werden vorraussichtlich erst bei der kommenden LGV meinerseits an interessierte Mitglieder ausgehändigt; Eine Alternative, dass ich diese Konzepte, interessierten Mitglieder übermittle, existiert aufgrund des „abgedrehten Forums“ nicht mehr, obwohl dieses – Forum – die Möglichkeit geboten hätte, diese Konzepte zeit- und ortsunabhängig der Basis bereitzustellen. Durch diese erarbeite Empfehlung erhoffe ich mir, dass im Rahmen es längeren internen Prozesses die internen Kompetenzentscheidungen klarer geregelt werden, bzw. wieder die Basismitglieder ins Zentrum des Entscheidungsfindungsprozesses und des Beschlussfassungsprozesses rückt und durchaus auch eine Verlagerung der ggw. Entscheidungspraxis von den Gremienorganen hin zu der Basis, im Sinne einer basisdemokratischen Mitgliederpartei erfolgt. Immerhin möchte sich die Piratenpartei ja als eine „Basisdemokratische Mitgliederpartei“ als alternative zu den anderen Organparteien und Gremienparteien positionieren. Meiner persönlichen Meinung nach, war die PP in den letzten Jahren eher eine klassische Gremienpartei und weniger eine tatsächliche „basisdemokratische Mitgliederpartei“. Beispielsweise, könnte die Basis zukünftig über folgende erweiterte Basisrechte erhalten: Einspruchsrechte (Veto) gegen die Auflösung von Landesorganisationen bzw. Landesparteien, verpflichtende Anhörungsrechte im Rahmen von Gremiensitzungen, in welcher die Auflösung von Landesorganisationen bzw. Landesparteien entschieden wird, Verpflichtender Basisbeschluss, bei Finanziellen Ausgaben ab eine noch festzulegenden Betrag; (Ausgenommen sollen jene Ausgaben für die interne IT-Infrastruktur sein.) Vetorecht der Basis, gegen Organbeschlüsse betreffend der Teilnahme an Demonstrationen (Als ein Beitrag zur Verschiedbung der PP von einer Protestpartei, zu einer Partei, welche den Fokus auf politische Themenarbei legt.) Einspruchsrecht gegen durch Bundesorgane gegen Landesorgane verhängte Organsperren, Einspruchsrecht gegen jene von Bundesorganen interrimistisch eingesetzten Landesorgane, Vorschlagsrecht: Recht zur Nennung von Kandidaten für Organwahlen, auch wenn sich diese Mitglieder vorab nicht selbst zur Wahl aufgestellt (gemeldet) haben. Absegnungsrecht von Wahllistenplätzen auf Bundes-, Landes-, Gemeinde- bzw. Bezirksebene; dies gilt auch bei etwaigen späteren Änderungen der Wahllisten. Ziel und Zweck ist eine sowohl eine** vermehrte Einbindung der Basismitglieder in die interne Entscheidungsfindung, als auch den Basis weitere (erweiterte) Rechte zu geben sowie eine **Stärkung der Basis gegenüber den einzelnen Organe bzw. Gremien. Schlußbemerkung: Eigentlich war es – meinerseits – beabsichtigt, diese Thematik erst im Zuge der Landesgeneralversammlung der Wr. Piratenpartei darzulegen, aber da es Gerüchte gibt, dass diese erst zum Jahresende erfolge solle, bringe ich diese Thematik jetzt und in dieser Form ein. Selbstverständlich stehe ich den Mitgliedern des Landesvorstandsgremiums telefonisch für Auskünfte zur Verfügung. [Verfasser: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Benutzer:Alexis ](Zum)
Vorbemerkungen:
Derzeit ist unklar bzw. den Anforderungen entsprechend unzureichend definiert, welche Entscheidungen ausschließlich auf der Grundlage eines Basisbeschlussen getroffen bzw. umgesetzt werden dürfen. In den Satzungen befindet sich – meines bescheidenen Wissens nach – keine Auflistung jener Entscheidungen welche ausschließlich durch die Basis(-mitglieder), welche durch die zuständigen Organe mit Mehrheitsbeschluss und ggf., welche durch einzelne Organe – ohne diesbezüglichen Gremienbeschluss – zu treffen sind. Dies sollte um „Basisdemokratie“ im Allg. zu fördern und auszuweiten zukünftig in den Satzungen mitberücksichtigt werden.
Meines Wissens nach, gibt es nur in Hinblick auf Wahlbündnisse ein zwingendes Quorum. Wie dies in der Vergangenheit gehandhabt wurde, ist jedem aufgrund des Bündnisses mit „Wien Andas“ in Erinnerung.
Um hier zukünftig Klarheit zu schaffen, wird nachfolgender Antrag zur Vorlage an den Landesvorstand der Wr. Piratenpartei eingebracht.
Begründung:
Vorbeugung von autoritären Organen bzw. Gremien.
Belebung der Basis, durch klare Zuweisung von Entscheidungskompetenzen.
Klare Definierung von „Basisdemokratie“ bzw. „basisdemokratischer Mitgliederpartei“. Leider bin ich der Auffassung, dass „Basisdemokratie“ in der Vergangenheit zusehr als „politisches Schlagwort“ verwendet und weniger als ein tatsächlich interner mehrstufiger Entscheidungsfindungsprozess verstanden wurde. Vom – theoretischen – Prinzip aus, bzw. vom Konzept her, hätte die Piratenpartei mit „Basisdemokratie“ bzw. als eine „basisdemokratische Mitgliederpartei“ jenes strukturelle Werkzeug und ideologische Gegenstück zur klassischen Gremien- und Organparteien, bei welchen die Entscheidungen hauptsächlich von jenen bei den Parteitagen gewählten bzw. bestätigten Organen und weniger von den Mitgliedern getroffen werden. Zumindest theoretisch steht bei einer „basisdemokratischen Mitgliederpartei“ die Basis und nicht die Gremienorgane im Zentrum der Entscheidungsfindungen.
Klare Reglementierung von Entschluss- bzw. Beschlusskompetenzen. Wer darf was, unter welchen Richtlinien entscheiden? Wer ist wie, an etwaige Beschlüsse, Umfragen und Abstimmungen gebunden.
Klarstellung wie zukünftigt mit jenen von Basismitgliedern eingerreichten und von der Basis befürworteten Umfragen, durch die Landesvorstandsgremiumsmitglieder umgegangen werden soll/muss.
Klarstellung wie zukünftigt mit jenen von Basismitgliedern eingerreichten und von der Basis befürworteten Abstimmungen, durch die Landesvorstandsgremiumsmitglieder umgegangen werden soll/muss.
Klarstellung wie zukünftigt mit jenen von Basismitgliedern eingerreichten und von der Basis befürworteten Liquid-Initiativen, durch die Landesvorstandsgremiumsmitglieder umgegangen werden soll/muss.
Klarstellung wie zukünftigt mit jenen von Klarstellung wie zukünftigt mit jenen von Basismitgliedern eingerreichten und von der Basis befürworteten Anträgen zur Mitgliederversammlung, durch die Landesvorstandsgremiumsmitglieder umgegangen werden soll/muss.
Ich beziehe mich bei den vorangegangenen Auflistungen auf LGV-Anträge, Liquid-Abstimmungen und Liquid-Umfragen, welche meinerseits eingebracht, von Basis befürwortete wurde, aber seitens der zuständigen Organe bspw. keinerlei Kontaktaufnahme erfolgte. Folglich, erfolgten etwaige Adaptierungen bzw. Ergänzungen dieser Anträge (Initiativen) in Eigenregie und werden vorraussichtlich erst bei der kommenden LGV meinerseits an interessierte Mitglieder ausgehändigt; Eine Alternative, dass ich diese Konzepte, interessierten Mitglieder übermittle, existiert aufgrund des „abgedrehten Forums“ nicht mehr, obwohl dieses – Forum – die Möglichkeit geboten hätte, diese Konzepte zeit- und ortsunabhängig der Basis bereitzustellen.
Durch diese erarbeite Empfehlung erhoffe ich mir, dass im Rahmen es längeren internen Prozesses die internen Kompetenzentscheidungen klarer geregelt werden, bzw. wieder die Basismitglieder ins Zentrum des Entscheidungsfindungsprozesses und des Beschlussfassungsprozesses rückt und durchaus auch eine Verlagerung der ggw. Entscheidungspraxis von den Gremienorganen hin zu der Basis, im Sinne einer basisdemokratischen Mitgliederpartei erfolgt. Immerhin möchte sich die Piratenpartei ja als eine „Basisdemokratische Mitgliederpartei“ als alternative zu den anderen Organparteien und Gremienparteien positionieren. Meiner persönlichen Meinung nach, war die PP in den letzten Jahren eher eine klassische Gremienpartei und weniger eine tatsächliche „basisdemokratische Mitgliederpartei“.
Beispielsweise, könnte die Basis zukünftig über folgende erweiterte Basisrechte erhalten:
Einspruchsrechte (Veto) gegen die Auflösung von Landesorganisationen bzw. Landesparteien,
verpflichtende Anhörungsrechte im Rahmen von Gremiensitzungen, in welcher die Auflösung von Landesorganisationen bzw. Landesparteien entschieden wird,
Verpflichtender Basisbeschluss, bei Finanziellen Ausgaben ab eine noch festzulegenden Betrag; (Ausgenommen sollen jene Ausgaben für die interne IT-Infrastruktur sein.)
Vetorecht der Basis, gegen Organbeschlüsse betreffend der Teilnahme an Demonstrationen (Als ein Beitrag zur Verschiedbung der PP von einer Protestpartei, zu einer Partei, welche den Fokus auf politische Themenarbei legt.)
Einspruchsrecht gegen durch Bundesorgane gegen Landesorgane verhängte Organsperren,
Einspruchsrecht gegen jene von Bundesorganen interrimistisch eingesetzten Landesorgane,
Vorschlagsrecht: Recht zur Nennung von Kandidaten für Organwahlen, auch wenn sich diese Mitglieder vorab nicht selbst zur Wahl aufgestellt (gemeldet) haben.
Absegnungsrecht von Wahllistenplätzen auf Bundes-, Landes-, Gemeinde- bzw. Bezirksebene; dies gilt auch bei etwaigen späteren Änderungen der Wahllisten.
Ziel und Zweck ist eine sowohl eine** vermehrte Einbindung der Basismitglieder in die interne Entscheidungsfindung, als auch den Basis weitere (erweiterte) Rechte zu geben sowie eine **Stärkung der Basis gegenüber den einzelnen Organe bzw. Gremien.
Schlußbemerkung: Eigentlich war es – meinerseits – beabsichtigt, diese Thematik erst im Zuge der Landesgeneralversammlung der Wr. Piratenpartei darzulegen, aber da es Gerüchte gibt, dass diese erst zum Jahresende erfolge solle, bringe ich diese Thematik jetzt und in dieser Form ein. Selbstverständlich stehe ich den Mitgliedern des Landesvorstandsgremiums telefonisch für Auskünfte zur Verfügung.
[Verfasser: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Benutzer:Alexis ](Zum)
[–]Liquid[S] 0 points1 point2 points 7 years ago
Wien: Zur Vorlage an den LV Antrag an den LV: Thema 3772 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Neu (noch 23:55:02) i6982: Empfehlungen betreffend „Basisdemokratie“ bzw. „Basisdemokratischer Mitgliederpartei“
Vorbemerkungen: Derzeit ist unklar bzw. den Anforderungen entsprechend unzureichend definiert, welche Entscheidungen ausschließlich auf der Grundlage eines Basisbeschlussen getroffen bzw. umgesetzt werden dürfen. In den Satzungen befindet sich – meines bescheidenen Wissens nach – keine Auflistung jener Entscheidungen welche ausschließlich durch die Basis(-mitglieder), welche durch die zuständigen Organe mit Mehrheitsbeschluss und ggf., welche durch einzelne Organe – ohne diesbezüglichen Gremienbeschluss – zu treffen sind. Dies sollte um „Basisdemokratie“ im Allg. zu fördern und auszuweiten zukünftig in den Satzungen mitberücksichtigt werden. Meines Wissens nach, gibt es nur in Hinblick auf Wahlbündnisse ein zwingendes Quorum. Wie dies in der Vergangenheit gehandhabt wurde, ist jedem aufgrund des Bündnisses mit „Wien Andas“ in Erinnerung. Um hier zukünftig Klarheit zu schaffen, wird nachfolgender Antrag zur Vorlage an den Landesvorstand der Wr. Piratenpartei eingebracht. Antrag: Die Organe des Landesvorstandsgremium der Wr. Landespiratenpartei mögen bis zur kommenden Landesgenerallversammlung (LGV) eine Empfehlung hinsichtlich jenen Entscheidungen welche zwingend einen Basisbeschluss erfordern, zu erarbeiten. Darüber hinaus, solle diese Empfehlung auch Vorschläge betreffend jener Entscheidungen beinhalten, welche zukünftig von einzelnen Organe ohne Gremienbeschluss getroffen werden können. Begründung: Vorbeugung von autoritären Organen bzw. Gremien. Belebung der Basis, durch klare Zuweisung von Entscheidungskompetenzen. Klare Definierung von „Basisdemokratie“ bzw. „basisdemokratischer Mitgliederpartei“. Leider bin ich der Auffassung, dass „Basisdemokratie“ in der Vergangenheit zusehr als „politisches Schlagwort“ verwendet und weniger als ein tatsächlich interner mehrstufiger Entscheidungsfindungsprozess verstanden wurde. Vom – theoretischen – Prinzip aus, bzw. vom Konzept her, hätte die Piratenpartei mit „Basisdemokratie“ bzw. als eine „basisdemokratische Mitgliederpartei“ jenes strukturelle Werkzeug und ideologische Gegenstück zur klassischen Gremien- und Organparteien, bei welchen die Entscheidungen hauptsächlich von jenen bei den Parteitagen gewählten bzw. bestätigten Organen und weniger von den Mitgliedern getroffen werden. Zumindest theoretisch steht bei einer „basisdemokratischen Mitgliederpartei“ die Basis und nicht die Gremienorgane im Zentrum der Entscheidungsfindungen. Klare Reglementierung von Entschluss- bzw. Beschlusskompetenzen. Wer darf was, unter welchen Richtlinien entscheiden? Wer ist wie, an etwaige Beschlüsse, Umfragen und Abstimmungen gebunden. Klarstellung wie zukünftigt mit jenen von Basismitgliedern eingerreichten und von der Basis befürworteten Umfragen, durch die Landesvorstandsgremiumsmitglieder umgegangen werden soll/muss. Klarstellung wie zukünftigt mit jenen von Basismitgliedern eingerreichten und von der Basis befürworteten Abstimmungen, durch die Landesvorstandsgremiumsmitglieder umgegangen werden soll/muss. Klarstellung wie zukünftigt mit jenen von Basismitgliedern eingerreichten und von der Basis befürworteten Liquid-Initiativen, durch die Landesvorstandsgremiumsmitglieder umgegangen werden soll/muss. Klarstellung wie zukünftigt mit jenen von Klarstellung wie zukünftigt mit jenen von Basismitgliedern eingerreichten und von der Basis befürworteten Anträgen zur Mitgliederversammlung, durch die Landesvorstandsgremiumsmitglieder umgegangen werden soll/muss. Ich beziehe mich bei den vorangegangenen Auflistungen auf LGV-Anträge, Liquid-Abstimmungen und Liquid-Umfragen, welche meinerseits eingebracht, von Basis befürwortete wurde, aber seitens der zuständigen Organe bspw. keinerlei Kontaktaufnahme erfolgte. Folglich, erfolgten etwaige Adaptierungen bzw. Ergänzungen dieser Anträge (Initiativen) in Eigenregie und werden vorraussichtlich erst bei der kommenden LGV meinerseits an interessierte Mitglieder ausgehändigt; Eine Alternative, dass ich diese Konzepte, interessierten Mitglieder übermittle, existiert aufgrund des „abgedrehten Forums“ nicht mehr, obwohl dieses – Forum – die Möglichkeit geboten hätte, diese Konzepte zeit- und ortsunabhängig der Basis bereitzustellen. Durch diese erarbeite Empfehlung erhoffe ich mir, dass im Rahmen es längeren internen Prozesses die internen Kompetenzentscheidungen klarer geregelt werden, bzw. wieder die Basismitglieder ins Zentrum des Entscheidungsfindungsprozesses und des Beschlussfassungsprozesses rückt und durchaus auch eine Verlagerung der ggw. Entscheidungspraxis von den Gremienorganen hin zu der Basis, im Sinne einer basisdemokratischen Mitgliederpartei erfolgt. Immerhin möchte sich die Piratenpartei ja als eine „Basisdemokratische Mitgliederpartei“ als alternative zu den anderen Organparteien und Gremienparteien positionieren. Meiner persönlichen Meinung nach, war die PP in den letzten Jahren eher eine klassische Gremienpartei und weniger eine tatsächliche „basisdemokratische Mitgliederpartei“. Beispielsweise, könnte die Basis zukünftig über folgende erweiterte Basisrechte erhalten: Einspruchsrechte (Veto) gegen die Auflösung von Landesorganisationen bzw. Landesparteien, verpflichtende Anhörungsrechte im Rahmen von Gremiensitzungen, in welcher die Auflösung von Landesorganisationen bzw. Landesparteien entschieden wird, Verpflichtender Basisbeschluss, bei Finanziellen Ausgaben ab eine noch festzulegenden Betrag; (Ausgenommen sollen jene Ausgaben für die interne IT-Infrastruktur sein.) Vetorecht der Basis, gegen Organbeschlüsse betreffend der Teilnahme an Demonstrationen (Als ein Beitrag zur Verschiedbung der PP von einer Protestpartei, zu einer Partei, welche den Fokus auf politische Themenarbei legt.) Einspruchsrecht gegen durch Bundesorgane gegen Landesorgane verhängte Organsperren, Einspruchsrecht gegen jene von Bundesorganen interrimistisch eingesetzten Landesorgane, Vorschlagsrecht: Recht zur Nennung von Kandidaten für Organwahlen, auch wenn sich diese Mitglieder vorab nicht selbst zur Wahl aufgestellt (gemeldet) haben. Absegnungsrecht von Wahllistenplätzen auf Bundes-, Landes-, Gemeinde- bzw. Bezirksebene; dies gilt auch bei etwaigen späteren Änderungen der Wahllisten. Ziel und Zweck ist eine sowohl eine** vermehrte Einbindung der Basismitglieder in die interne Entscheidungsfindung, als auch den Basis weitere (erweiterte) Rechte zu geben sowie eine **Stärkung der Basis gegenüber den einzelnen Organe bzw. Gremien. Schlußbemerkung: Eigentlich war es – meinerseits – beabsichtigt, diese Thematik erst im Zuge der Landesgeneralversammlung der Wr. Piratenpartei darzulegen, aber da es Gerüchte gibt, dass diese erst zum Jahresende erfolge solle, bringe ich diese Thematik jetzt und in dieser Form ein. Selbstverständlich stehe ich den Mitgliedern des Landesvorstandsgremiums telefonisch für Auskünfte zur Verfügung. (Zum Verfasser: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Benutzer:Alexis)
(Zum Verfasser: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Benutzer:Alexis)
Wien: Zur Vorlage an den LV Antrag an den LV: Thema 3772 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Neu (noch 23:55:00) i6982: Empfehlungen betreffend „Basisdemokratie“ bzw. „Basisdemokratischer Mitgliederpartei“
Wien: Zur Vorlage an den LV Antrag an den LV: Thema 3772 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:59:12)
Wien: Zur Vorlage an den LV Antrag an den LV: Thema 3772 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:59:11) i6982: Empfehlungen betreffend „Basisdemokratie“ bzw. „Basisdemokratischer Mitgliederpartei“
Vorbemerkungen: Derzeit ist unklar bzw. den Anforderungen entsprechend unzureichend definiert, welche Entscheidungen ausschließlich auf der Grundlage eines Basisbeschlussen getroffen bzw. umgesetzt werden dürfen. In den Satzungen befindet sich – meines bescheidenen Wissens nach – keine Auflistung jener Entscheidungen welche ausschließlich durch die Basis(-mitglieder), welche durch die zuständigen Organe mit Mehrheitsbeschluss und ggf., welche durch einzelne Organe – ohne diesbezüglichen Gremienbeschluss – zu treffen sind. Dies sollte um „Basisdemokratie“ im Allg. zu fördern und auszuweiten zukünftig in den Satzungen mitberücksichtigt werden. Meines Wissens nach, gibt es nur in Hinblick auf Wahlbündnisse ein zwingendes Quorum. Wie dies in der Vergangenheit gehandhabt wurde, ist jedem aufgrund des Bündnisses mit „Wien Andas“ in Erinnerung. Um hier zukünftig Klarheit zu schaffen, wird nachfolgender Antrag zur Vorlage an den Landesvorstand der Wr. Piratenpartei eingebracht. Antrag: Die Organe des Landesvorstandsgremium der Wr. Landespiratenpartei mögen bis zur kommenden Landesgenerallversammlung (LGV) eine Empfehlung hinsichtlich jenen Entscheidungen welche zwingend einen Basisbeschluss erfordern, zu erarbeiten. Darüber hinaus, solle diese Empfehlung auch Vorschläge betreffend jener Entscheidungen beinhalten, welche zukünftig von einzelnen Organe ohne Gremienbeschluss getroffen werden können. Begründung: Vorbeugung von autoritären Organen bzw. Gremien. Belebung der Basis, durch klare Zuweisung von Entscheidungskompetenzen. Klare Definierung von „Basisdemokratie“ bzw. „basisdemokratischer Mitgliederpartei“. Leider bin ich der Auffassung, dass „Basisdemokratie“ in der Vergangenheit zusehr als „politisches Schlagwort“ verwendet und weniger als ein tatsächlich interner mehrstufiger Entscheidungsfindungsprozess verstanden wurde. Vom – theoretischen – Prinzip aus, bzw. vom Konzept her, hätte die Piratenpartei mit „Basisdemokratie“ bzw. als eine „basisdemokratische Mitgliederpartei“ jenes strukturelle Werkzeug und ideologische Gegenstück zur klassischen Gremien- und Organparteien, bei welchen die Entscheidungen hauptsächlich von jenen bei den Parteitagen gewählten bzw. bestätigten Organen und weniger von den Mitgliedern getroffen werden. Zumindest theoretisch steht bei einer „basisdemokratischen Mitgliederpartei“ die Basis und nicht die Gremienorgane im Zentrum der Entscheidungsfindungen. Klare Reglementierung von Entschluss- bzw. Beschlusskompetenzen. Wer darf was, unter welchen Richtlinien entscheiden? Wer ist wie, an etwaige Beschlüsse, Umfragen und Abstimmungen gebunden. Klarstellung wie zukünftigt mit jenen von Basismitgliedern eingerreichten und von der Basis befürworteten Umfragen, durch die Landesvorstandsgremiumsmitglieder umgegangen werden soll/muss. Klarstellung wie zukünftigt mit jenen von Basismitgliedern eingerreichten und von der Basis befürworteten Abstimmungen, durch die Landesvorstandsgremiumsmitglieder umgegangen werden soll/muss. Klarstellung wie zukünftigt mit jenen von Basismitgliedern eingerreichten und von der Basis befürworteten Liquid-Initiativen, durch die Landesvorstandsgremiumsmitglieder umgegangen werden soll/muss. Klarstellung wie zukünftigt mit jenen von Klarstellung wie zukünftigt mit jenen von Basismitgliedern eingerreichten und von der Basis befürworteten Anträgen zur Mitgliederversammlung, durch die Landesvorstandsgremiumsmitglieder umgegangen werden soll/muss. Ich beziehe mich bei den vorangegangenen Auflistungen auf LGV-Anträge, Liquid-Abstimmungen und Liquid-Umfragen, welche meinerseits eingebracht, von Basis befürwortete wurde, aber seitens der zuständigen Organe bspw. keinerlei Kontaktaufnahme erfolgte. Folglich, erfolgten etwaige Adaptierungen bzw. Ergänzungen dieser Anträge (Initiativen) in Eigenregie und werden vorraussichtlich erst bei der kommenden LGV meinerseits an interessierte Mitglieder ausgehändigt; Eine Alternative, dass ich diese Konzepte, interessierten Mitglieder übermittle, existiert aufgrund des „abgedrehten Forums“ nicht mehr, obwohl dieses – Forum – die Möglichkeit geboten hätte, diese Konzepte zeit- und ortsunabhängig der Basis bereitzustellen. Durch diese erarbeite Empfehlung erhoffe ich mir, dass im Rahmen es längeren internen Prozesses die internen Kompetenzentscheidungen klarer geregelt werden, bzw. wieder die Basismitglieder ins Zentrum des Entscheidungsfindungsprozesses und des Beschlussfassungsprozesses rückt und durchaus auch eine Verlagerung der ggw. Entscheidungspraxis von den Gremienorganen hin zu der Basis, im Sinne einer basisdemokratischen Mitgliederpartei erfolgt. Immerhin möchte sich die Piratenpartei ja als eine „Basisdemokratische Mitgliederpartei“ als alternative zu den anderen Organparteien und Gremienparteien positionieren. Meiner persönlichen Meinung nach, war die PP in den letzten Jahren eher eine klassische Gremienpartei und weniger eine tatsächliche „basisdemokratische Mitgliederpartei“. Beispielsweise, könnte die Basis zukünftig über folgende erweiterte Basisrechte erhalten: Einspruchsrechte (Veto) gegen die Auflösung von Landesorganisationen bzw. Landesparteien, verpflichtende Anhörungsrechte im Rahmen von Gremiensitzungen, in welcher die Auflösung von Landesorganisationen bzw. Landesparteien entschieden wird, Verpflichtender Basisbeschluss, bei Finanziellen Ausgaben ab eine noch festzulegenden Betrag; (Ausgenommen sollen jene Ausgaben für die interne IT-Infrastruktur sein.) Vetorecht der Basis, gegen Organbeschlüsse betreffend der Teilnahme an Demonstrationen (Als ein Beitrag zur Verschiebung der PP von einer Protestpartei, zu einer Partei, welche den Fokus auf politische Themenarbei legt.) Einspruchsrecht gegen durch Bundesorgane gegen Landesorgane verhängte Organsperren, Einspruchsrecht gegen jene von Bundesorganen interrimistisch eingesetzten Landesorgane, Vorschlagsrecht: Recht zur Nennung von Kandidaten für Organwahlen, auch wenn sich diese Mitglieder vorab nicht selbst zur Wahl aufgestellt (gemeldet) haben. Absegnungsrecht von Wahllistenplätzen auf Bundes-, Landes-, Gemeinde- bzw. Bezirksebene; dies gilt auch bei etwaigen späteren Änderungen der Wahllisten. Ziel und Zweck ist eine sowohl eine** vermehrte Einbindung der Basismitglieder in die interne Entscheidungsfindung, als auch den Basis weitere (erweiterte) Rechte zu geben sowie eine **Stärkung der Basis gegenüber den einzelnen Organe bzw. Gremien. Schlußbemerkung: Eigentlich war es – meinerseits – beabsichtigt, diese Thematik erst im Zuge der Landesgeneralversammlung der Wr. Piratenpartei darzulegen, aber da es Gerüchte gibt, dass diese erst zum Jahresende erfolge solle, bringe ich diese Thematik jetzt und in dieser Form ein. Selbstverständlich stehe ich den Mitgliedern des Landesvorstandsgremiums telefonisch für Auskünfte zur Verfügung. (Zum Verfasser: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Benutzer:Alexis)
Vetorecht der Basis, gegen Organbeschlüsse betreffend der Teilnahme an Demonstrationen (Als ein Beitrag zur Verschiebung der PP von einer Protestpartei, zu einer Partei, welche den Fokus auf politische Themenarbei legt.)
[–]Desertrold 0 points1 point2 points 7 years ago
kann man sich eigentlisch schenken, da ein LQ Basisbeschluss sowieso über dem Beschluss eines LV steht, also dessen Entscheidungen ja nicht nur transparent sind, sondern auch jederzeit overruled werden können. Zudem wäre mir seit rund einem Jahr kein nennenswerter Beschluss des LV Wien untergekommen. Mit dieser Ini wird also versucht etwas zu reglementieren, das sowieso nicht stattfindet und sonst sogar selbstregelnd ist.
Was die "autoritären Gremien" angeht, so kann hier nur die Rede vom EBV sein und der stellt sich bekanntlich aus gewählten Bundesorganen plus entsandtem Landesräten aus den LOs. Es ist also praktisch sehr unwahrscheinlich, dass der gesamte EBV binnen einer Periode plötzlich gesammelt "autoritär" wird.
Im übrigen hat sich die LP Wien per Satzung an die Bundesbeschlüsse gebunden. Die LPs dürfen zwar ihre eigene Satzung ändern, aber eine Lossagung auf Landesebene von den Weisungen der Bundespartei, würde einem Austritt aus der ppAT gleichkommen. Ich denke nicht, dass das wirklich sinnvoll oder zielführend wäre.
Soweit ich weiß, ist sowas ähnliches in OÖ geplant. Vielleicht wäre es daher besser, sich dort zu engagieren und nicht die noch funktionierenden LOs/LPs auch noch abzuspalten. Es geht nur gemeinsam. Das sollte einleuchten.
[–]Alexis 0 points1 point2 points 7 years ago
Gemeinsam? Und das von jemanden, welcher wohl selbst dazu neigt, jegliche Zusammenarbeit mit mir abzulehnen; (Sollte ich mich "irren", steht es dir ja frei, dies klarzustellen)
Solltest du mir "Spaltungtendenzen" unterstellen, empfehle ich: * https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6679.html * https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6676.html * https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6614.html
Auch wenn sich diese Intis auf die Gegebenheiten Piratenpartei und WienAndas(Piraten) beziehen, kannst du davon meine Bemühungen zur Spaltungskräfteminderungen ableiten. Soviel zu "gemeinsam" (!); Vl rufst du dir auch jene LGV (Wien) in Erinnerung, welche nach meinen Kompromissvorschlag, dass sich der LV aus einem WienAndasPiraten, einem Piraten und einem Neutralen zusammensetzen sollte, abgebrochen wurde; Die Fraktionen wollten sich damals nicht einigen; Jede Seite versuchte nur die andere zu "besiegen" bzw. der anderen Seite eins auszuwischen; auch dies ein Beitrag zur Bewertung deiner mir unterstellten "Spaltungstendenzen";
[–]Desertrold 0 points1 point2 points 7 years ago*
Alexis, du vermutest immer wieder hinter völlig normalen und transparenten Vorgängen eine Verschwörung. Das tust du auch öffentlich kund. Du spamst die Partei mit deinen sinnlos-Inis zu, machst damit jede Mitgliederversammlung zu einem Abstimmungskreis über dich und deine Ideen, aber tust dann eh genau nichts. Selbst das Thema AMS, das du uns glaub ich schon dreimal unter die Nase gehalten hast und das wir dann auch in deinem Sinne abgestimmt haben, liegt unbearbeitet in irgendeiner Ecke. Deine Pflichten als SR hast du grandios vernachlässigt. Dazu packelst du mit den Oberösterreichern an einer von einem Teilnehmer genannten "Opposition" zur Bundespartei. Also wie sich das als "konstruktives Einbringen" einordnen lässt, müsste man mir dann schon wer erklären.
1) Gehört zu einer gesunden Partei nicht eine auch interne-Opposition? Andernfalls wäre es ja eine homogene Einheitspartei: 2) Welche Pflichten habe ich als Mitglied des BSG vernachlässigt? einen Großteil der Arbeiten die erledigt wurden, stammen von mir, insbesondere die Protokolle, 3) Belege deine Unterstellung bezüglich meiner Packelei! Ja, ich rede auch mit Piraten aus OOE; ist das neuerdings ein unerwünschtes Vergehen?
ad 1) Eine Opposition ist das Gegenstück zu einer Regierung und sowas haben die Piraten nicht. ad 2) Neutralität, Meldepflicht und Kenntnis der Statuten ad 3) muss ich nicht, ist ja kein Verfahren
also wiedermal eine INI, die als Arbeitsauftrag für andere zu verstehen ist. Wenns nach dir geht, macht der Vorstand nix anderes als Listen erstellen. Sehr sinnvoll.
Wien: Zur Vorlage an den LV Antrag an den LV: Thema 3772 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Eingefroren (noch -00:00:54)
Wien: Zur Vorlage an den LV Antrag an den LV: Thema 3772 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abstimmung (noch 23:59:24)
Wien: Zur Vorlage an den LV Antrag an den LV: Thema 3772 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abgeschlossen (ohne Gewinner)
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