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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 3767
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Neu (noch 13 Tage 23:52:27)
i6974: Vernetzen; Synergien nutzen; EBV aufwerten; auf junge Menschen setzen

Beschluss:

In - §3 Rechte und Pflichten der Mitglieder - der Satzung wird ein Punkt (11) eingefügt:

„Jedes Mitglied ist bis zur Vollendung seines 26. Lebensjahres Mitglied der Crew „Junge PiratInnen“.“

In der Satzung wird - § 11 Erweiterter Bundesvorstand (EBV), Punkt (2), folgendermaßen ergänzt:

"Er besteht aus den Mitgliedern von BV, BGF, dem durch die Crew JungePiratInnen entsandten Jugendrat (JR) und dem LR, wobei die vom BV eingesetzten LAS im EBV nur beratend mitwirken und kein Stimmrecht haben."

In der Satzung wird - § 11 Erweiterter Bundesvorstand (EBV), Punkt (3), folgendermaßen ergänzt:

"Der EBV ist bei Sitzungsteilnahme von zumindest 40% seiner Mitglieder beschlussfähig. Er tritt zusammen, turnusgemäß einmal im Quartal, auf Einladung des BV oder wenn akute Entscheidungen nötig sind, um zu verhindern, dass die Partei oder die von ihr verfolgten Ziele Schaden nehmen. Die begründete Einberufung kann durch (a) 5% der stimmberechtigten Parteimitglieder - Mindestens jedoch 5 Mitglieder, (b) jeweils 33% der Mitglieder von BV, BGF oder LR, (c) 20% seiner Mitglieder oder (d) in finanziellen Angelegenheiten durch die RP erfolgen."

In die Bundesgeschäftsordnung wird ein -** § 7a Erweiterter Bundesvorstand** - eingefügt:

'''(1) Neben den Zusammentreffen des EBVs aus akutem Anlass, dienen die regelmäßigen Quartalssitzungen einem breiteren Austausch der Organe; einer stärkeren Vernetzung und der Nutzung von Synergien.

(2) Die im EBV vertretenen Organvertreter und Beauftragten sind gehalten, sich gegenseitig zumindest in groben Zügen über die Aktivitäten und Pläne, der von ihnen vertretenen Teilorganisation der Piratenpartei zu informieren.'''

In - §17 Crews - der Bundesgeschäftsordnung wird ein Punkt (13) eingefügt:

*„Die Crew „Junge PiratInnen“ besteht kraft Satzung.“ *
 

Begründung:

Dieser Antrag soll zu einem breiteren Austausch der Organe, einer stärkeren Vernetzung und der Nutzung von Synergien beitragen. Ein weiteres Ziel ist es, dass die Organe darüber informiert sind, was anderenorts auf der Agenda steht und so ein Denken in Gesamtzusammenhängen gefördert wird. Es ist leichter gemeinsame Pläne zu schmieden oder sich ggf. gegenseitig zu unterstützen, wenn man zumindest in groben Zusammenhängen weiß, was die jeweils anderen gerade ausführen oder planen.

Im Grunde gibt es bereits ein Organ, das diese Arbeit hervorragend leisten könnte – den erweiterten Bundesvorstand. Im EBV sind bereits jetzt die Mitglieder des BV, der BGF und die Länderräte der Landesorganisationen/-parteien vertreten - ebenso die Landessprecher mit beratender Stimme. Bisher ist es aber Usus, dass der EBV nur dann zusammen tritt, wenn besondere Situationen dies erforderlich machen.

Bei einer Aufwertung des EBV durch quartalsmäßige Sitzungen, bei der die Vertreter der einzelnen Teilgliederungen sich gegenseitig auf dem Laufenden halten, kann die Arbeit besser verschränkt und aufeinander abgestimmt werden. Außerdem dürfte es jedem etwas bringen, auch Feedback von Mitpiraten zu erhalten.

Um für junge Menschen attraktiv zu sein, ist es wichtig, dass junge Menschen innerhalb der Partei einen Freiraum genießen, in dem sie ihre Anliegen unter gleichaltrigen besprechen und formulieren können und der für die sogenannten Erwachsenen tabu ist. Eine Partei, die zukunftsfähig sein will, kann auf einen solchen Freiraum, als Experimentierfeld für die ersten politischen Schritte, nicht verzichten.

Da uns ein solcher Freiraum, nachdem es die Jungen PiratInnen nun nicht mehr gibt, fehlt, sollten wir uns Gedanken machen, wie wir ihn schaffen.

Die unkomplizierteste Lösung dürfte es sein, eine Crew für junge PiratInnen vorzusehen, der kraft Satzung alle PiratInnen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr angehören und die auch Nichtmitgliedern der Piratenpartei offen steht. Ob die jungen PiratInnen diese Crew mit leben erfüllen, wie sie sich verwaltet – ob und was jede/r Einzelne daraus macht, liegt im Ermessen eines jeden Mitglieds der Crew selbst.

Es reicht aber nicht allein, einen Freiraum zu schaffen. Wer sich bereit fühlt, soll auch einen Teil der Verantwortung in der Partei übernehmen können und die Sicht der Jungen PiratInnen in den EBV einfließen lassen – dazu braucht es Sitz und Stimme im EBV. So macht es Sinn, wenn die Jungen Piraten nach ihren eigenen Regeln einen Jugendrat (JR) in den EBV entsenden, mit den selben Rechten und Pflichten im EBV, wie sie die anderen Mitglieder des Organs haben.

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 3767
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Neu (noch 13 Tage 23:49:26)
i6974: Vernetzen; Synergien nutzen; EBV aufwerten; auf junge Menschen setzen

Beschluss:

In - §3 Rechte und Pflichten der Mitglieder - der Satzung wird ein Punkt (11) eingefügt:

„Jedes Mitglied ist bis zur Vollendung seines 26. Lebensjahres Mitglied der Crew „Junge PiratInnen“.“

In der Satzung wird - § 11 Erweiterter Bundesvorstand (EBV), Punkt (2), folgendermaßen ergänzt:

"Er besteht aus den Mitgliedern von BV, BGF, dem durch die Crew JungePiratInnen entsandten Jugendrat (JR) und dem LR, wobei die vom BV eingesetzten LAS im EBV nur beratend mitwirken und kein Stimmrecht haben."

In der Satzung wird - § 11 Erweiterter Bundesvorstand (EBV), Punkt (3), folgendermaßen ergänzt:

"Der EBV ist bei Sitzungsteilnahme von zumindest 40% seiner Mitglieder beschlussfähig. Er tritt zusammen, turnusgemäß einmal im Quartal, auf Einladung des BV oder wenn akute Entscheidungen nötig sind, um zu verhindern, dass die Partei oder die von ihr verfolgten Ziele Schaden nehmen. Die begründete Einberufung kann durch (a) 5% der stimmberechtigten Parteimitglieder - Mindestens jedoch 5 Mitglieder, (b) jeweils 33% der Mitglieder von BV, BGF oder LR, (c) 20% seiner Mitglieder oder (d) in finanziellen Angelegenheiten durch die RP erfolgen."

In die Bundesgeschäftsordnung wird ein -** § 7a Erweiterter Bundesvorstand** - eingefügt:

"(1) Neben den Zusammentreffen des EBVs aus akutem Anlass, dienen die regelmäßigen Quartalssitzungen einem breiteren Austausch der Organe; einer stärkeren Vernetzung und der Nutzung von Synergien.

(2) Die im EBV vertretenen Organvertreter und Beauftragten sind gehalten, sich gegenseitig zumindest in groben Zügen über die Aktivitäten und Pläne, der von ihnen vertretenen Teilorganisation der Piratenpartei zu informieren.'''

In - §17 Crews - der Bundesgeschäftsordnung wird ein Punkt (13) eingefügt:

*„Die Crew „Junge PiratInnen“ besteht kraft Satzung.“ *
 

Begründung:

Dieser Antrag soll zu einem breiteren Austausch der Organe, einer stärkeren Vernetzung und der Nutzung von Synergien beitragen. Ein weiteres Ziel ist es, dass die Organe darüber informiert sind, was anderenorts auf der Agenda steht und so ein Denken in Gesamtzusammenhängen gefördert wird. Es ist leichter gemeinsame Pläne zu schmieden oder sich ggf. gegenseitig zu unterstützen, wenn man zumindest in groben Zusammenhängen weiß, was die jeweils anderen gerade ausführen oder planen.

Im Grunde gibt es bereits ein Organ, das diese Arbeit hervorragend leisten könnte – den erweiterten Bundesvorstand. Im EBV sind bereits jetzt die Mitglieder des BV, der BGF und die Länderräte der Landesorganisationen/-parteien vertreten - ebenso die Landessprecher mit beratender Stimme. Bisher ist es aber Usus, dass der EBV nur dann zusammen tritt, wenn besondere Situationen dies erforderlich machen.

Bei einer Aufwertung des EBV durch quartalsmäßige Sitzungen, bei der die Vertreter der einzelnen Teilgliederungen sich gegenseitig auf dem Laufenden halten, kann die Arbeit besser verschränkt und aufeinander abgestimmt werden. Außerdem dürfte es jedem etwas bringen, auch Feedback von Mitpiraten zu erhalten.

Um für junge Menschen attraktiv zu sein, ist es wichtig, dass junge Menschen innerhalb der Partei einen Freiraum genießen, in dem sie ihre Anliegen unter gleichaltrigen besprechen und formulieren können und der für die sogenannten Erwachsenen tabu ist. Eine Partei, die zukunftsfähig sein will, kann auf einen solchen Freiraum, als Experimentierfeld für die ersten politischen Schritte, nicht verzichten.

Da uns ein solcher Freiraum, nachdem es die Jungen PiratInnen nun nicht mehr gibt, fehlt, sollten wir uns Gedanken machen, wie wir ihn schaffen.

Die unkomplizierteste Lösung dürfte es sein, eine Crew für junge PiratInnen vorzusehen, der kraft Satzung alle PiratInnen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr angehören und die auch Nichtmitgliedern der Piratenpartei offen steht. Ob die jungen PiratInnen diese Crew mit leben erfüllen, wie sie sich verwaltet – ob und was jede/r Einzelne daraus macht, liegt im Ermessen eines jeden Mitglieds der Crew selbst.

Es reicht aber nicht allein, einen Freiraum zu schaffen. Wer sich bereit fühlt, soll auch einen Teil der Verantwortung in der Partei übernehmen können und die Sicht der Jungen PiratInnen in den EBV einfließen lassen – dazu braucht es Sitz und Stimme im EBV. So macht es Sinn, wenn die Jungen Piraten nach ihren eigenen Regeln einen Jugendrat (JR) in den EBV entsenden, mit den selben Rechten und Pflichten im EBV, wie sie die anderen Mitglieder des Organs haben.

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Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 3767
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Neu (noch 13 Tage 23:49:24)
i6974: Vernetzen; Synergien nutzen; EBV aufwerten; auf junge Menschen setzen

Beschluss:

In - §3 Rechte und Pflichten der Mitglieder - der Satzung wird ein Punkt (11) eingefügt:

„Jedes Mitglied ist bis zur Vollendung seines 26. Lebensjahres Mitglied der Crew „Junge PiratInnen“.“

In der Satzung wird - § 11 Erweiterter Bundesvorstand (EBV), Punkt (2), folgendermaßen ergänzt:

"Er besteht aus den Mitgliedern von BV, BGF, dem durch die Crew JungePiratInnen entsandten Jugendrat (JR) und dem LR, wobei die vom BV eingesetzten LAS im EBV nur beratend mitwirken und kein Stimmrecht haben."

In der Satzung wird - § 11 Erweiterter Bundesvorstand (EBV), Punkt (3), folgendermaßen ergänzt:

"Der EBV ist bei Sitzungsteilnahme von zumindest 40% seiner Mitglieder beschlussfähig. Er tritt zusammen, turnusgemäß einmal im Quartal, auf Einladung des BV oder wenn akute Entscheidungen nötig sind, um zu verhindern, dass die Partei oder die von ihr verfolgten Ziele Schaden nehmen. Die begründete Einberufung kann durch (a) 5% der stimmberechtigten Parteimitglieder - Mindestens jedoch 5 Mitglieder, (b) jeweils 33% der Mitglieder von BV, BGF oder LR, (c) 20% seiner Mitglieder oder (d) in finanziellen Angelegenheiten durch die RP erfolgen."

In die Bundesgeschäftsordnung wird ein -** § 7a Erweiterter Bundesvorstand** - eingefügt:

"(1) Neben den Zusammentreffen des EBVs aus akutem Anlass, dienen die regelmäßigen Quartalssitzungen einem breiteren Austausch der Organe; einer stärkeren Vernetzung und der Nutzung von Synergien.

(2) Die im EBV vertretenen Organvertreter und Beauftragten sind gehalten, sich gegenseitig zumindest in groben Zügen über die Aktivitäten und Pläne, der von ihnen vertretenen Teilorganisation der Piratenpartei zu informieren.'''

In - §17 Crews - der Bundesgeschäftsordnung wird ein Punkt (13) eingefügt:

*„Die Crew „Junge PiratInnen“ besteht kraft Satzung.“ *
 

Begründung:

Dieser Antrag soll zu einem breiteren Austausch der Organe, einer stärkeren Vernetzung und der Nutzung von Synergien beitragen. Ein weiteres Ziel ist es, dass die Organe darüber informiert sind, was anderenorts auf der Agenda steht und so ein Denken in Gesamtzusammenhängen gefördert wird. Es ist leichter gemeinsame Pläne zu schmieden oder sich ggf. gegenseitig zu unterstützen, wenn man zumindest in groben Zusammenhängen weiß, was die jeweils anderen gerade ausführen oder planen.

Im Grunde gibt es bereits ein Organ, das diese Arbeit hervorragend leisten könnte – den erweiterten Bundesvorstand. Im EBV sind bereits jetzt die Mitglieder des BV, der BGF und die Länderräte der Landesorganisationen/-parteien vertreten - ebenso die Landessprecher mit beratender Stimme. Bisher ist es aber Usus, dass der EBV nur dann zusammen tritt, wenn besondere Situationen dies erforderlich machen.

Bei einer Aufwertung des EBV durch quartalsmäßige Sitzungen, bei der die Vertreter der einzelnen Teilgliederungen sich gegenseitig auf dem Laufenden halten, kann die Arbeit besser verschränkt und aufeinander abgestimmt werden. Außerdem dürfte es jedem etwas bringen, auch Feedback von Mitpiraten zu erhalten.

Um für junge Menschen attraktiv zu sein, ist es wichtig, dass junge Menschen innerhalb der Partei einen Freiraum genießen, in dem sie ihre Anliegen unter gleichaltrigen besprechen und formulieren können und der für die sogenannten Erwachsenen tabu ist. Eine Partei, die zukunftsfähig sein will, kann auf einen solchen Freiraum, als Experimentierfeld für die ersten politischen Schritte, nicht verzichten.

Da uns ein solcher Freiraum, nachdem es die Jungen PiratInnen nun nicht mehr gibt, fehlt, sollten wir uns Gedanken machen, wie wir ihn schaffen.

Die unkomplizierteste Lösung dürfte es sein, eine Crew für junge PiratInnen vorzusehen, der kraft Satzung alle PiratInnen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr angehören und die auch Nichtmitgliedern der Piratenpartei offen steht. Ob die jungen PiratInnen diese Crew mit leben erfüllen, wie sie sich verwaltet – ob und was jede/r Einzelne daraus macht, liegt im Ermessen eines jeden Mitglieds der Crew selbst.

Es reicht aber nicht allein, einen Freiraum zu schaffen. Wer sich bereit fühlt, soll auch einen Teil der Verantwortung in der Partei übernehmen können und die Sicht der Jungen PiratInnen in den EBV einfließen lassen – dazu braucht es Sitz und Stimme im EBV. So macht es Sinn, wenn die Jungen Piraten nach ihren eigenen Regeln einen Jugendrat (JR) in den EBV entsenden, mit den selben Rechten und Pflichten im EBV, wie sie die anderen Mitglieder des Organs haben.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 3767
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Diskussion (noch 1 Jahr 11 Monate 9 Tage 23:59:27)

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 3767
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Diskussion (noch 1 Jahr 11 Monate 7 Tage 13:44:07)
i6983: Gegenantrag: Mit erreichen des Wahlalters: PIRAT!

Vorbemerkungen:

  • Erstens wird dieser Antrag eingebracht, damit es im Sinne einer Basisdemokratischen Entscheidungsfindung, diese über eine reine Stimmenabgabe (Zustimmung, Ablehnung, Enthaltung) eine Alternative Auswahl zur Abstimmung gibt, was dem Kern einer Basisdemokratischen Mitgliederpartei mehr entspricht.

  • Zweitens bringe ich den Antrag aus Überzeugung ein, wie dies in den Begründungen und Bemerkungen dargelegt ist.

Antrag:

Es wird beschlossen, dass statt dieser „Dualen-Mitgliedschaft“ (bei PPÖ und Junge Piraten), alle interessierten mit dem erreichen des Wahlalters, in der PPö ihren Platz finden, und sich in dieser Einbringen können; auf weitere Parallelorganisationen bzw. Vorfeldorganisationen, wie dies im Hauptantrag angeführt ist, soll verzichtet werden.

Begründungen:

  • Die Piratenpartei, verfügt jetzt schon über zu wenige Mitglieder, welche Organfunktionen oder andere organisatorische- und unterstützende Funktionen wahrnehmen wollen. Dieses Problem würde auch bei dieser „Vor-/Nebenparteiorganisation“ bestehen.

  • Aufgrund des ggw. Mangel an Mitgliedern, welche Organfunktionen und andere Funktionen wahrnehmen wollen, würde dies unter Umständen wiederum zu etwaigen Doppelfunktionen einiger weniger Mitglieder führen.

  • Während der Wienwahl2015, war meines – bescheidenen – nach, der Beitrag der „Jungen Piraten“ zum Bündnis „sehr bescheiden“, wodurch die Sinnfrage durchaus zulässig ist.

  • Wozu bedarf es einer 'Jugendorganisationen“? Sinnvoll wäre es doch, wenn „junge Erwachsene“ mit erreichen des Wahlalters, sich direkt in der PPö und ihrer Landesorganisation einbringen, anstelle in einer „Parallelorganisationen“.

  • Es ist – für mich – weder nachvollziehbar, wie die PPö im Allgemeinen, durch diese „Jugendorganisation“ für „Wahlberechtigte“ interessanter wird bzw. eine Alternative im parlamentarischen Spektrum darstellen soll, noch wie dadurch „junge Erwachsenen“ das Interesse an Politik geweckt werden soll, wenn man diese zuerst quasi in einer „Vorfeldorganistion“ parkt. Durchaus könnte dies dazu führen, dass man „Jungen Piraten“ dann sagt, sie sollen sich, bevor sich sich für die PPö als Organe melden, erst einmal bei den „Jungen Piraten“ Organfunktionen wahrnehmen sollen. Analog wie jene Aussagen manche jetziger und vorheriger Organe, dass sich „neue Mitglieder“ ersteinmal in sog. Arbeitsgruppen einbringen mögen.

Bemerkung: Ich persönliche bevorzuge eine Piratenpartei (mit den einzelnen Landesorganisationen und Landesparteien), in welche sich alle unabhängig vom Alter, unabhängig von der jeweiligen Erwerbstätigkeit, unabhängig von der jeweiligen Berufsausbildung“, unabhängig vom Geschlech, unabhängig vom Familienstand/Lebenspartnerschaftstand etc. direkt bei der PPö einbringen. Ich bevorzuge eine Partei, ohne Paralellorganisationen bzw. ohne Vorfeldorganisationen wie bspw.

  • weibliche Piraten,

  • transgender Piraten,

  • Katholische Piraten,

  • Evangelische Piraten,

  • Islamische/Muslime Piraten,

  • Jüdische Piraten,

  • Atheistische Piraten,

  • Deistische Piraten,

  • Junge Piraten,

  • Homosexuelle Piraten,

  • Erwerbstätige Piraten,

  • Erwerbslose Piraten,

  • Wirtschaftstreibende Piraten,

  • Selbstständig-erwerbstätige Piraten,

  • Unselbstständig-erwerbstätigge Piraten,

  • städtische Piraten,

  • Landpiraten,

  • Öko-Piraten,

  • republikanische Piraten,

  • 911-Piraten,

  • etc, etc, etc. Die Liste bzw. die Fragmentierung lässt sich beliebig fortführen.

Schlussbemerkungen:

Ich lehne diese Fragmentierungen aus persönlicher Überzeugung ab. Meiner persönlichen Meinung und Überzeugung nach, wäre der Piratenpartei besser gedient, wenn es nur die Piratenpartei, mitsamt ihrer Landesorganisationen bzw. Landesparteien gibt.

Durch den Verzicht auf Parallelorganisationen bzw. Vorfeldorganisationen, würde sich die PPö zumindest strukturell klar und eindeutig von bestehenden Parteien unterscheiden und quasi über ein weiteres Alleinstellungsmerkmal verfügen.

Durch sog. Parallelorganisationen bzw. Vorfeldorganisationen könnte durchaus bei den außenstehenden Menschen (Nicht-Mitgliedern) bzw. bei Wahlberechtigten im Allgemeinen der Eindruck entstehen, dass diese Parallelorganisationen bzw. Vorfeldorganisationen, wie bei anderen Parteien auch, quasi nur der eigenen internern Rekrutierung für Postenvergaben dienen.

Ein weiterer Grund dafür, dass ich Parallelorganisationen bzw. Vorfeldorganisationen, bzw. Geschlechts-bezogene Parteiorganisationen ablehne, ist dass wenn man sich die Politik der letzten Jahre so ansieht, die jeweiligen Politischen Agenden, oftmals nur dann innerhalb einer Partei relevant wurde, wenn die jeweilige „Fraktion“ „stark“ war.

[–]Desertrold 0 points1 point ago

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Eine Mitgliedschaft in der ppAT ist nicht an das Alter gebunden, folglich kann eine Mitgliedschaft auch nicht an das Wahlalter gebunden sein. Würde übrigens auch unseren liberalen Prinzipien widersprechen. Es muss jedem selbst überlassen bleiben ob und wann man in die ppAT eintritt.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 3767
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Diskussion (noch 1 Jahr 11 Monate 7 Tage 13:30:01)
i6984: STÄRKUNG der BASIS bzw. der BASISKOMPETENZEN, im Sinne einer "basisdemokratischen Mitgliederpartei" (KEINE GREMIUMPARTEI)

Vorbemerkungen:

  • Mit der Ausweitung der Kompetenzen des obersten Organgremium, erscheint der Eindruck, dass es eine Verschiebung von Entscheidungskompetenzen von der Basis hin zu Organen kommen soll. Gegenwätig ist es noch so, dass die Bundesgenerallversammlung das oberste Entscheidungsgremium ist; jedoch erscheint mit der Initiative (i6974) der Eindruck, dass zukünftig der EBV anstelle der BGV das oberste Entscheidungsgremium sein soll.

  • Nachdem sich die PPö als „basisdemokratische Mitgliederpartei“ in der Parteienlandschaft etablieren möchte, sollen, nein müssen die Mitgliederversammlungen das oberste Entscheidungsgremium bleiben. Folglich sollte statt eine Kompetenzsausweitung der Bundesorgane, sollte eine Kompetenzaufwertungen der Basis erfolgen.

Antrag:

Es wird beschlossen, anstelle dem EBV mit umfassenderen Kompetenzen auszustatten, innerhalb eines Jahres ein Konzept samt Satzungen zu erarbeiten, welches die Basis im Allgemeinen als auch gegenüber den jew. handelnden (entscheidenden) Organen und Gremien stärken soll. Eine Ausweitung der Kompetenzrechte des Bundesgremiums wird zu diesem Zeitpunkt abgelehnt.

Begründungen:

  • keine „Verwässerung“ bzw. Abwertung des – strukturellen- sowie ideologischen – Alleinstellungsmerkmals der Piratenpartei als „basisdemokratische Mitgliederpartei“.

  • Mit zusätzlichen Entscheidungskompetenzverlagerungen zum EBV, wird die Wandlung einer „Basisdemokratischen Mitgliederpartei“ hin zu einer „Organ- bzw. Gremienpartei“ gefördert.

  • Es könnte der Eindruck von Außen entstehen, dass es sich bei der Piratenpartei, nicht wie vielfach kommuniziert (und beworben) um eine „basisdemokratische Mitgliederpartei“ im neuen Stil, sondern um eine Gremiumpartei handelt, welche nur den Anschein wahrt, dass diese – Partei – eine „basisdemokratische Mitgliederpartei“ sei.

  • Intern würde bei Annahme der Kompetenzaufwertungen des EBV eine Verlagerung vondirekter Basisdemokratiezurrepräsentativer Organ-/Gremienpartei“ erfolgen. Obwohl „basisdemokratische Entscheidungsfindungsprozesse“ und „basisdemokratische Entschlussfassungen“ das Fundament der PPö bilden sollten.

  • Mit weiterer Kompetanzanhäufungen beim EBV werden etwaige autoritäre Führungsstile gestärkt statt geschwächt.

  • Anstelle quartalsmässiger EBV-Sitzungen, sollten zukünftig die jew. Vertreter von Landesorganisationen bzw. Landesparteien und der sog. „Länderrat“ vermehrt zu Bundesvorstandsgremiumssitzungen eingeladen werden. Dies soll der internen Koordinierung von thematischen Schwerpunktsetzungen dienen und Doppelgleisigkeiten vermeiden. Dadurch würden ebenso Synergien zwischen der Bundesebene und der Landesebene genutzt werden.

Beispielsweise, sollen (könnten) der bundesweiten Basis zukünftig u.a. nachfolgende erweiterte Basisrechte geboten werden:

  • Einspruchsrechte (Veto) gegen die Auflösung von Landesorganisationen bzw. Landesparteien.

  • verpflichtende Anhörungsrechte im Rahmen von Gremiensitzungen, in welcher die Auflösung von Landesorganisationen bzw. Landesparteien entschieden wird.

  • Internes Minderheitenrecht (Basisrecht) betreffend einer Bundesschiedsgerichtprüfung betreffend der Rechtmässigkeit und der tatsächlichen Notwendigkeit bei Auflösungen von Landesorganisationen durch den EVB. (Anmerkung: beispielsweise könnte man der Basis zukünftig das Recht einräumen, dass eine solche Prüfung durch ein Viertel oder ein Drittel der Mitglieder beantragt werden kann.)

  • Verpflichtender Basisbeschluss, bei Finanziellen Ausgaben ab eine noch festzulegenden Betrag; (Ausgenommen sollen jene Ausgaben für die interne IT-Infrastruktur sein.)

  • Vetorecht der Basis, gegen Organbeschlüsse betreffend der Teilnahme an Demonstrationen (Als ein Beitrag zur Verschiebung der PP von einer Protestpartei, zu einer Partei, welche den Fokus auf politische Themenarbei legt.)

  • Einspruchsrecht gegen durch Bundesorgane gegen Landesorgane verhängte Organsperre.

  • Einspruchsrecht gegen jene von Bundesorganen interrimistisch eingesetzten Landesorgane,

  • Vorschlagsrecht: Recht zur (Er-)Nennung von Kandidaten für Organwahlen, auch wenn sich diese Mitglieder vorab nicht selbst zur Wahl aufgestellt (gemeldet) haben.

  • Absegnungsrecht von Wahllisten bzw. Wahllistenplätzen auf Bundes-, Landes-, Gemeinde- bzw. Bezirksebene; dies gilt auch bei etwaigen späteren Änderungen der Wahllisten.

  • Antragsrecht auf Veröffentlichungen in der sog. „Piratenzeitung“ / bzw. im „Piratenblog“.

  • Minderheitenrecht betreffend der Prüfung durch das BSG von BV-, EBV- sowie LV-Beschlüssen auf Rechtmässigkeit (bzw. Kompetenzüberschreitungen) sowie Erforderlichkeiten (bzw. Sinnhaftigkeiten). (nur ein Denkanstoss, zur Stärkung des Wesens einer „basisdemokratischen Mitgliederpartei“; Damit sich die PPö nicht vollkommen in eine Gremiumpartei entwickelt.)

  • Einspruchsrechte gegen BV-Beschlüsse.

  • Einspruchsrechte gegen EBV-Beschlüsse.

Die angeführten Beispiele dienen im diesem Kontext lediglich der Diskussionsgrundlage und der Darstellung der Zweckmässigkeit, dass anstelle eine Aufwertung von Organen und Gremien über eine Aufwertung der Basis nachgedacht werden solle, sowie diese ggf. auch voranzutreiben.

Möglichweise, wäre es sinnvoller anstelle eine „Kompetenzaufwertung des EBV-Gremiums“ darüber nachzudenken, wie Bundesorgane (einschl. BV) nachfolgendes Bewältigen können:

  • Etablierung sowie Ernennung von Bundesthemensprecher,

  • Etablierung von „ständigen Arbeitsgruppen“, welche bspw. ausdrücklich in den Satzungen niedergeschrieben werden, wie bspw. „AG Bildung“, „AG Stellungnahme“, „AG Translationen (Übersetzungen; sofern sich die PP dazu entschließt, zukünftig mehrsprachig aufzutreten), etc.. (Anmerkung: Auch wenn die PPö ggw. nicht über zwahlreiche Mitglieder verfügt, sodass etw. „Ständige Arbeitsgruppen“ besetzt werden können, so böten diese ständigen AGs durchaus neuen Mitgliedern ein Betätigungsfeld. Womöglich würden diese ständigen AGs auch noch nicht-Mitglieder dazu bewegen, sich bei der PPö zu engagieren.

  • Maßnahmen zur Etablierung von Landesorganisationen oder Landesparteien in allen Bundesländern, um bundesweit strukturell zu existieren.

  • Maßnahmen betreffend der Wiedererrichtung eines vollfunktionsfähigen Länderrates.

  • Unterstützung von Landesparteien bei der Etablierung von Landesthemensprechern.

  • Maßnahmen zur Errichtung einer internen Kommunikationsplattform, anstelle von „geheimer/versteckter Facebookgruppen, Whats-App-Foren, etc.

  • Durchführung von Konformitätsprüfungen der politischen Mitbewerbern in Hinblick auf die kommende Nationalratswahl. Meiner Meinung nach, kann kein Bündnis mit andern Parteien, Listen und Bewegungen eingegangen werden, wenn nicht vorab Vereinbarkeitsprüfungen der jew. Parteien, Listen und Bewegungen, mit dem Kodex der Piratenpartei, mit dem Bundeswahlprogramm der Piratenpartei, mit den Werten der Piratenpartei erfolgte. Ein Bündnis kann meiner Meinung nach, nur auf Grundlage dieser Bewertungen erfolgen. (diesbezüglicher Verweis: Init 1: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6973.html , Init 2 https://liquid.piratenpartei.at/issue/show/3611.html )

  • Erarbeitung von Vorschlägen, mit welchen anderen Piratenparteien – außerhalb Österreichs – thematische Kooperationen erfolgen sollen.

Fazit: Es gäbe genug Aufgaben und Tätigkeiten, welche aufgrundlage der ggw. Satzungen umgesetzt werden könnten, ohne dass eine Kompetenzaufwertung erforderlich wäre. Und ggw. gibt es** keine Notwendigkeiten den EBV mit umfassenderen Kompetenzen zu Lasten einer „direkten Basisdemokratie“ auszustatten**.

(Zum Initiator: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Benutzer:Alexis )

[–]Desertrold 0 points1 point ago

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eine Abbildung der Jungen Piraten im EBV mit Stimmrecht entspricht doch genau dem basisdemokratischen Prinzip. Wie kann man mit dem Argument der Basisdemokratie gegen die Einbindung von Gruppen in die aktiven Organe argumentieren und dann von einer Gremiumpartei sprechen? Es wäre genauso absurd zu sagen, wir wollen keinen 50% Frauenanteil in den Gremien, weil das der Basisdemokratie widerspricht.

Hier wurde doch einiges nicht verstanden, wie mir scheint. Woher die Panik stammt, dass die BGV nicht oberster Entscheider bleiben soll, ist mir auch völlig unklar. Schließlich müsste sie sich dazu selbst entmachten.

Für praktisch alle genannten Punkte gibt es übrigens Wege und Mittel, um sich von Seiten der Basis gegen Bevormundung und/oder Inkompetenz zu wehren. Dazu müsste man nicht einen Arbeitsauftrag über die Dauer eines Jahres initieren wollen, den dann eh wieder niemand macht.

[–]Alexis 0 points1 point ago

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und wie ist die "Zwangsmitgliedschaft" in der "Crew Junge Piraten" zu rechtfertigen bzw. mit den Prinzipen der PPö vereinbar? Zitat: „Jedes Mitglied ist bis zur Vollendung seines 26. Lebensjahres Mitglied der Crew „Junge PiratInnen“ Dies entspricht meiner Auffassung ganz klar einer Zwangsmitgliedschaft! Und vl habe ich mich unklar ausgedrückt, ich halte es für sinnvoller, wenn es nur die PPö (einschl. LO´s und LP´s) gibt und keine Neben-, Parallel- oder Vorfeldorganisationen gibt. Diese dienen - wenn man sich an den Parteien im Allgemeinen orientiert- oftmals nur der Rekrutierung, der Postenschacherei, dem Aufbau einer Loyalitätskultur, der Bildung von Gesinnungsgemeinschaften bzw. der Sozialisierung (Prägung) von Menschen.

Der Arbeitsaufrag wurde ja von einem Mitglied zum Teil erledigt: siehe dazu [https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Benutzer:Alexis/AlexisParteien] hier wird klar Stellung zu einzelnen Thematiken genommen; Es ging mir im jenen von dir angesprochen Antrag nicht darum, Gremien eine Arbeit aufzuhalsen, sondern lediglich darum, sich auf Neuwahlen vorzubereiten - egal ob vorgezogenen Wahlen oder nicht - . Hätte man dies damals in Angriff genommen, dann wäre jetzt halt manches schon beschlossen und müsste nicht erst noch beschlossen werden. Und das der Antrag seit März letzten Jahres offen ist, liegt wohl daran, dass dieser Antrag von den damals zuständigen Organen/Personen nicht auf die Tagesordnung der letzten BGV genommen wurde! Also richte deine diesbezügliche Beschwerde an die damals Zuständigen.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 3767
Ereignis: Initiative zurückgezogen
Phase: Diskussion (noch 1 Jahr 6 Monate 29 Tage 03:24:09)
i6974: Vernetzen; Synergien nutzen; EBV aufwerten; auf junge Menschen setzen

Beschluss:

In - §3 Rechte und Pflichten der Mitglieder - der Satzung wird ein Punkt (11) eingefügt:

„Jedes Mitglied ist bis zur Vollendung seines 26. Lebensjahres Mitglied der Crew „Junge PiratInnen“.“

In der Satzung wird - § 11 Erweiterter Bundesvorstand (EBV), Punkt (2), folgendermaßen ergänzt:

"Er besteht aus den Mitgliedern von BV, BGF, dem durch die Crew JungePiratInnen entsandten Jugendrat (JR) und dem LR, wobei die vom BV eingesetzten LAS im EBV nur beratend mitwirken und kein Stimmrecht haben."

In der Satzung wird - § 11 Erweiterter Bundesvorstand (EBV), Punkt (3), folgendermaßen ergänzt:

"Der EBV ist bei Sitzungsteilnahme von zumindest 40% seiner Mitglieder beschlussfähig. Er tritt zusammen, turnusgemäß einmal im Quartal, auf Einladung des BV oder wenn akute Entscheidungen nötig sind, um zu verhindern, dass die Partei oder die von ihr verfolgten Ziele Schaden nehmen. Die begründete Einberufung kann durch (a) 5% der stimmberechtigten Parteimitglieder - Mindestens jedoch 5 Mitglieder, (b) jeweils 33% der Mitglieder von BV, BGF oder LR, (c) 20% seiner Mitglieder oder (d) in finanziellen Angelegenheiten durch die RP erfolgen."

In die Bundesgeschäftsordnung wird ein -** § 7a Erweiterter Bundesvorstand** - eingefügt:

"(1) Neben den Zusammentreffen des EBVs aus akutem Anlass, dienen die regelmäßigen Quartalssitzungen einem breiteren Austausch der Organe; einer stärkeren Vernetzung und der Nutzung von Synergien.

(2) Die im EBV vertretenen Organvertreter und Beauftragten sind gehalten, sich gegenseitig zumindest in groben Zügen über die Aktivitäten und Pläne, der von ihnen vertretenen Teilorganisation der Piratenpartei zu informieren.'''

In - §17 Crews - der Bundesgeschäftsordnung wird ein Punkt (13) eingefügt:

*„Die Crew „Junge PiratInnen“ besteht kraft Satzung.“ *
 

Begründung:

Dieser Antrag soll zu einem breiteren Austausch der Organe, einer stärkeren Vernetzung und der Nutzung von Synergien beitragen. Ein weiteres Ziel ist es, dass die Organe darüber informiert sind, was anderenorts auf der Agenda steht und so ein Denken in Gesamtzusammenhängen gefördert wird. Es ist leichter gemeinsame Pläne zu schmieden oder sich ggf. gegenseitig zu unterstützen, wenn man zumindest in groben Zusammenhängen weiß, was die jeweils anderen gerade ausführen oder planen.

Im Grunde gibt es bereits ein Organ, das diese Arbeit hervorragend leisten könnte – den erweiterten Bundesvorstand. Im EBV sind bereits jetzt die Mitglieder des BV, der BGF und die Länderräte der Landesorganisationen/-parteien vertreten - ebenso die Landessprecher mit beratender Stimme. Bisher ist es aber Usus, dass der EBV nur dann zusammen tritt, wenn besondere Situationen dies erforderlich machen.

Bei einer Aufwertung des EBV durch quartalsmäßige Sitzungen, bei der die Vertreter der einzelnen Teilgliederungen sich gegenseitig auf dem Laufenden halten, kann die Arbeit besser verschränkt und aufeinander abgestimmt werden. Außerdem dürfte es jedem etwas bringen, auch Feedback von Mitpiraten zu erhalten.

Um für junge Menschen attraktiv zu sein, ist es wichtig, dass junge Menschen innerhalb der Partei einen Freiraum genießen, in dem sie ihre Anliegen unter gleichaltrigen besprechen und formulieren können und der für die sogenannten Erwachsenen tabu ist. Eine Partei, die zukunftsfähig sein will, kann auf einen solchen Freiraum, als Experimentierfeld für die ersten politischen Schritte, nicht verzichten.

Da uns ein solcher Freiraum, nachdem es die Jungen PiratInnen nun nicht mehr gibt, fehlt, sollten wir uns Gedanken machen, wie wir ihn schaffen.

Die unkomplizierteste Lösung dürfte es sein, eine Crew für junge PiratInnen vorzusehen, der kraft Satzung alle PiratInnen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr angehören und die auch Nichtmitgliedern der Piratenpartei offen steht. Ob die jungen PiratInnen diese Crew mit leben erfüllen, wie sie sich verwaltet – ob und was jede/r Einzelne daraus macht, liegt im Ermessen eines jeden Mitglieds der Crew selbst.

Es reicht aber nicht allein, einen Freiraum zu schaffen. Wer sich bereit fühlt, soll auch einen Teil der Verantwortung in der Partei übernehmen können und die Sicht der Jungen PiratInnen in den EBV einfließen lassen – dazu braucht es Sitz und Stimme im EBV. So macht es Sinn, wenn die Jungen Piraten nach ihren eigenen Regeln einen Jugendrat (JR) in den EBV entsenden, mit den selben Rechten und Pflichten im EBV, wie sie die anderen Mitglieder des Organs haben.