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Fortführung des AA gegen 0uput nach alter SGO (self.Allgemein)
submitted 8 years ago by Liquid to Allgemein
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Unverbindliches Meinungsbild (24–32 Stunden): Thema 3599 Ereignis: Neues Thema Phase: Neu (noch 07:59:33) i6754: Fortführung des AA gegen 0uput nach alter SGO
Obwohl eine neue Schiedsgerichtsordung (SGO) beschlossen ist, soll der Ausschlussantrag gegen 0utput nach alter SGO weitergeführt werden. Die Anwendung einer neueren Satzung darf in Rahmen eines Verfahrens nicht nachteilig für den Antragsgegner sein. Das hat gegenüber einer Umsetzung der neuen SGO Vorrang.
[–]Liquid[S] 0 points1 point2 points 8 years ago
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Unverbindliches Meinungsbild (24–32 Stunden): Thema 3599 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Diskussion (noch 07:59:21)
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Unverbindliches Meinungsbild (24–32 Stunden): Thema 3599 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 07:55:19) i6755: Die neue SGO soll angewendet und das AA-Verfahren abgebrochen werden
Da die alte Schiedsgerichtsordnung (SGO) sich nicht als zielführend erwiesen hat, soll das aktuelle Ausschlussverfahren abgebrochen und unter der neuen SGO neugestartet werden. Dazu werden bei der nächsten BGV neue Richter ernannt, wie in der neuen SGO vorgesehen.
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Unverbindliches Meinungsbild (24–32 Stunden): Thema 3599 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 07:47:53) i6756: Das 1.instanzliche AA-Verfahren soll nach alter SGO abgeschlossen werden und kann 2.instanzlich nach neuer SGO in Berufung gehen
Da es hierfür keine klare Regelung gibt, soll das aktuelle Verfahren nach alter Schiedsgerichtsordnung (SGO) abgeschlossen werden. Nachdem die alte SGO ausdrücklich 2 Instanzen vorschreibt und auch die neue SGO das tut, soll wie in der neuen SGO formuliert, das Urteil zweitinstanzlich in der BGV abgeändert werden können. Das scheint der fairste Weg, weil so der alten wie der neuen SGO am ehesten entsprochen wird.
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Unverbindliches Meinungsbild (24–32 Stunden): Thema 3599 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Eingefroren (noch 07:59:13)
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Unverbindliches Meinungsbild (24–32 Stunden): Thema 3599 Ereignis: Neue Initiative Phase: Eingefroren (noch 04:39:50) i6757: ANTRAGSTELLSTELLER KÖNNEN VERFAHRENSWEISE NICHT NACH BELIEBEN ÄNDERN
Der Ausschlussantrag, soll weiter so behandelt werden, wie es durch die jetzigen BSG-Mitglieder erfolgt; Es gibt keine Grund, das BSG von der Arbeit zu entbinden; Das die Regeln des Ausschlussantrages während des Verfahrens geändert werden soll, ist unzulässig und sehr fragwürdig; Werden während eines laufenden Verfahren, die diesbezüglichen bestimmungen und regeln, seitens einer Initiative der Antragsteller geändert werden, kommt das einer reinen Willkür nahe: Nach dem Motto: Kommt nicht das gewünschte ergebnise (urteil), dann werden die Regeln solange geändert, bis das richtige ergebnis (urteil) kommt; Lasst die BSG Mitgliedern, das Verfahren nach den geltenden Bestimmungen (Satzungen) zu Ende führen; es läuft +/- eh sehr sachlich und, seitens der BSG-Mitglieder auch ohne Untergriffe ab! Der Verhandlungstermin am 07.07.2016, wurde im Rahmen der letzten Anhörung, in Einklang mit den Antragstellern und in Einverständnis mit dem Betroffenen fixiert;
Der Ausschlussantrag, soll weiter so behandelt werden, wie es durch die jetzigen BSG-Mitglieder erfolgt;
Es gibt keine Grund, das BSG von der Arbeit zu entbinden;
Das die Regeln des Ausschlussantrages während des Verfahrens geändert werden soll, ist unzulässig und sehr fragwürdig;
Werden während eines laufenden Verfahren, die diesbezüglichen bestimmungen und regeln, seitens einer Initiative der Antragsteller geändert werden, kommt das einer reinen Willkür nahe: Nach dem Motto: Kommt nicht das gewünschte ergebnise (urteil), dann werden die Regeln solange geändert, bis das richtige ergebnis (urteil) kommt;
Lasst die BSG Mitgliedern, das Verfahren nach den geltenden Bestimmungen (Satzungen) zu Ende führen; es läuft +/- eh sehr sachlich und, seitens der BSG-Mitglieder auch ohne Untergriffe ab!
Der Verhandlungstermin am 07.07.2016, wurde im Rahmen der letzten Anhörung, in Einklang mit den Antragstellern und in Einverständnis mit dem Betroffenen fixiert;
Neues Kontra-Argument: Verfahrensweisen können durch >>>unverbindliche
Bei Meinungsbildern handelt es sich lediglich um ein Abbild der Meinungen zu einem Thema zu einem bestimmten Zeitpunkt und dienen daher lediglich zur Einschätzung des Willens der Basis. Verfahrensweisen können durch unverbindliche Meinungsbilder nicht geändert werden.
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Unverbindliches Meinungsbild (24–32 Stunden): Thema 3599 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abstimmung (noch 07:59:19)
Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten Unverbindliches Meinungsbild (24–32 Stunden): Thema 3599 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abgeschlossen (mit Gewinner)
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