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dA - SPÖ - Betreutes Wohnen: Qualitätskontrollen (self.Allgemein)
submitted 9 years ago by Liquid to Allgemein
Graz: Hauptbereich Meinungsbild Gemeinderat: Thema 2711 Ereignis: Neues Thema Phase: Eingefroren (noch 00:59:40) i5674: dA - SPÖ - Betreutes Wohnen: Qualitätskontrollen
Durch die demografische Entwicklung unterliegen auch Versorgungssysteme für ältere Menschen einem Wandel, der Veränderungen und neue Angebote in der Pflege und Betreuung erforderlich macht. Das Betreute Wohnen ist eine zeitgemäße und sinnvolle Alternative in einer abgestuften Betreuungslandschaft. Das Angebot ist in drei Hauptbereiche gegliedert, das sind wohnbaugeförderte Mietverhältnisse, der Zukauf von Leistungen mobiler Sozial- und Gesundheitsdienste und definierte Zusatzleistungen. Durch diese Angebote und der Option einer zusätzlichen individuellen Inanspruchnahme von bestimmten Dienstleistungen sollen diese Menschen befähigt werden, so lange wie möglich in der eigenen Wohnung zu leben und so auch ihre Lebensnormalität so lange wie möglich zu erhalten. Weiters sollen Kontakte zu anderen BewohnerInnen gefördert und die soziale Isolation bekämpft werden. Im Rahmen der Fördervereinbarung mit dem Land Steiermark gibt es für das Betreute Wohnen bestimmte Vorgaben, die das Raumangebot, die Ausstattung der Wohneinheiten und die Finanzierung regeln, ebenso werden bestimmte Aktivitäten und die erforderliche Anzahl von entsprechend qualifiziertem Fachpersonal festgelegt. In Betreuungsverträgen und Vereinbarungen mit den MieterInnen werden diese Betreuungsleistungen genau definiert. Auch so genannte Wahlleistungen können in Anspruch genommen werden und diese sind dann direkt vom jeweiligen Dienstleister mit dem/der Bewohner/in zu verrechnen. Nicht geregelt ist die Kontrolle im Betreuten Wohnen, daher ist eine Kontrolle durch die Behörde nicht, bzw. nicht in entsprechend erforderlichem Ausmaß möglich – weder bei der Einhaltung der vorgegebenen Vereinbarungen noch bei der Erfüllung und Umsetzung der Strukturqualitätskriterien. Eine Kontrollpflicht und Qualitätsüberprüfung durch die Behörde ist aber wesentlich und sollte analog zu den Pflegeheimen, Pflegeplätzen und den mobilen Diensten auch in diesem Betreuungssegment regelmäßig stattfinden, denn das Schutzbedürfnis dieser Menschen erfordert gerade auch in diesen Bereichen eine Überprüfung der Ergebnisqualität durch die Behörde im Sinne der Qualitätssicherung! Ich stelle daher namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion folgenden Dringlichkeitsantrag: Die Stadt Graz möge an das Land Steiermark herantreten und dieses ersuchen, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Kontrolltätigkeit durch die Behörde im Betreuten Wohnen analog zu den Pflegeheimen, Pflegeplätzen und den Mobilen Diensten verpflichtend geregelt wird.
Durch die demografische Entwicklung unterliegen auch Versorgungssysteme für ältere Menschen einem Wandel, der Veränderungen und neue Angebote in der Pflege und Betreuung erforderlich macht. Das Betreute Wohnen ist eine zeitgemäße und sinnvolle Alternative in einer abgestuften Betreuungslandschaft. Das Angebot ist in drei Hauptbereiche gegliedert, das sind wohnbaugeförderte Mietverhältnisse, der Zukauf von Leistungen mobiler Sozial- und Gesundheitsdienste und definierte Zusatzleistungen. Durch diese Angebote und der Option einer zusätzlichen individuellen Inanspruchnahme von bestimmten Dienstleistungen sollen diese Menschen befähigt werden, so lange wie möglich in der eigenen Wohnung zu leben und so auch ihre Lebensnormalität so lange wie möglich zu erhalten. Weiters sollen Kontakte zu anderen BewohnerInnen gefördert und die soziale Isolation bekämpft werden. Im Rahmen der Fördervereinbarung mit dem Land Steiermark gibt es für das Betreute Wohnen bestimmte Vorgaben, die das Raumangebot, die Ausstattung der Wohneinheiten und die Finanzierung regeln, ebenso werden bestimmte Aktivitäten und die erforderliche Anzahl von entsprechend qualifiziertem Fachpersonal festgelegt. In Betreuungsverträgen und Vereinbarungen mit den MieterInnen werden diese Betreuungsleistungen genau definiert. Auch so genannte Wahlleistungen können in Anspruch genommen werden und diese sind dann direkt vom jeweiligen Dienstleister mit dem/der Bewohner/in zu verrechnen. Nicht geregelt ist die Kontrolle im Betreuten Wohnen, daher ist eine Kontrolle durch die Behörde nicht, bzw. nicht in entsprechend erforderlichem Ausmaß möglich – weder bei der Einhaltung der vorgegebenen Vereinbarungen noch bei der Erfüllung und Umsetzung der Strukturqualitätskriterien. Eine Kontrollpflicht und Qualitätsüberprüfung durch die Behörde ist aber wesentlich und sollte analog zu den Pflegeheimen, Pflegeplätzen und den mobilen Diensten auch in diesem Betreuungssegment regelmäßig stattfinden, denn das Schutzbedürfnis dieser Menschen erfordert gerade auch in diesen Bereichen eine Überprüfung der Ergebnisqualität durch die Behörde im Sinne der Qualitätssicherung!
Ich stelle daher namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion folgenden
Dringlichkeitsantrag:
[–]Liquid[S] 0 points1 point2 points 9 years ago
Graz: Hauptbereich Meinungsbild Gemeinderat: Thema 2711 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abstimmung (noch 03:14:30)
Graz: Hauptbereich Meinungsbild Gemeinderat: Thema 2711 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abgeschlossen (mit Gewinner)
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