(1) Zu den Wahllisten der Piratenpartei Oberösterreich für die Gemeinderatswahlen haben alle Personen passives Wahlrecht, die zur jeweiligen Wahl laut der für die Wahl maßgeblichen Rechtsvorschrift wählbar sind und auf keiner Wahlliste einer anderen wahlwerbenden Partei zur jeweiligen Wahl antreten.
(2) Zum Zweck der Kandidatenfindung für die Gemeinderatswahlen wird folgender Prozess definiert:- (a) Der Start des Prozesses zur Kandiatenfindung wird an alle Mitglieder der Piratenpartei Oberösterreich ausgeschrieben.
(b) Mitglieder der Piratenpartei Oberösterreich können beim Landesvorstand einen Antrag für die Vorbereitung eines Antritts zur Gemeinderatswahl für einzelne Gemeinden einbringen. In diesem Antrag ist mindestens eine Person namhaft zu machen, die für eine Liste der Piratenpartei in dieser Gemeinde antreten würde. In Gemeinden, für die ein ensprechender LV-Beschluss vorliegt wird in Absprache mit den potenziellen Kandidaten ein Kandidatenfindungsprozess eingeleitet, der u.a. folgende Aktivitäten umfassen kann:- Veranstaltungen zur Kandidatenfindung
Postwurfsendungen bzw. andere auf das Gemeindegebiet beschränkte Werbung
Ein von der Piratenpartei für die Gemeinde zur Verfügung gestelltes Online-Portal
Umfragen
(c) Die Berwerbung für eine Wahlliste der Piratenpartei erfolgt über die vom LV dafür bestimmten Kanäle oder Plattformen.
(d) Als Stichtag für die Kandidatenbewerbung (gem. BWO §5-1 der Piratenpartei Österreichs und in expliziter Abänderung von LGO §3) wird der 15.1.2015 festgelegt. Der ELV kann diesen Stichtag per Beschluss ändern, sofern ein früherer Wahltermin als September 2015 wahrscheinlich wird.
(e) Für Gemeinden, in denen sich mehr potenzielle Kandidaten bis zum Stichtag beworben haben, als ein Zehntel der bei der letzten Gemeinderatswahl zu erreichenden Mandate (aufgerundet), gilt ein Antrag zum Wahlantritt zur Gemeinderatswahl in der jeweiligen Gemeinde für die auf den Stichtag folgende Mitgliederversammlung automatisch als eingebracht.
(f) Weitere Anträge zum Antritt zu Gemeinderatswahlen können ebenfalls eingebracht werden.
(g) Bewerbungen als Kandidat für die Gemeinderatswahl auf einer Liste der Piratenpartei sind per Brief oder E-Mail an den Landesvorstand zu richten oder auf einer duch den LV verlautbareten Plattform einzutragen. Sie haben mindestens folgende Daten zu umfassem:- Name
Bestätigung der Wählbarkeit durch den Bewerber für die entsprechende Gemeinderatswahl (Mind. 18 Jahre am Tag der Wahl, Hauptwohnsitz in der entsprechenden Gemeinde, kein Ausschluss vom Wahlrecht, Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union)
Geburtsdatum und Beruf müssen zumindest dem Landesvorstand zur Kenntnis gebracht werden und werden auf Wunsch des Bewerbers erst bei der Einbringung der Wahlvorschläge veröffentlicht.
(h) Weiters wird vorgeschlagen, der Bewerbung mindestens folgendes Anzuschließen bzw. auf folgende Fragestellungen einzugehen:- Bekanntgabe für welche Plätze die Kandidatur gilt (Spitzenkandidatur und ev. Bürgermeister, Plätze 2+, Solidarkandidatur,...)
(Kurzer) Lebenslauf
(Hochauflösende) Fotos zur freien Nutzung durch die Piratenpartei
Bisherige politische Aktivitäten
Beschreibung der wichtigsten Projekte und Anliegen im Gemeinderat für die nächste Legislaturperiode
Wie sollen diese Projekte umgesetzt werden?
Mögliche Themen und Slogans für den Wahlkampf (Welcher Spruch soll auf ein Plakat des Bewerbers?)
Welche Erfahrung hat der Bewerber zu diesen und für die Gemeindearbeit relevanten Themen
Haben andere Personen Unterstützung für die Arbeit im Gemeinderat bzw. den Wahlkampf zugesagt?
Wie sollen die Punkte Datenschutz, Transparenz und Mitbestimmung in der Tätigkeit als Gemeinderat umgesetzt werden?
Wie viel Zeit hat der Bewerber für den Wahlkampf bzw. für die Gemeinderatsarbeit?
Legt den Prozess bis zu den Wahlen genauer fest und schafft Regelungen für Gemeinderats- Bürgermeister- und Landtagswahlen.
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