all 8 comments

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung direkt: Thema 2052
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Neu (noch 14 Tage 23:49:35)
i4728: Missachtung der Satzung als Ausschlussgrund

Die Satzung möge in § 4 wie folgt geändert werden:

Alter Text

(8) Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG). Ausschlussgründe sind parteischädigendes Verhalten, grobe Missachtung von Beschlüssen sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei.
 

Neuer Text

(8) Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG). Ausschlussgründe sind parteischädigendes Verhalten, grobe Missachtung von Beschlüssen, grobe Missachtung der Satzung sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei.
 
 

=================Begründung==================

unter Umständen kann man sich dann auch "sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei." sparen, da es meiner Interpretation nach "§3 (8) Alle Mitglieder schulden einander die Anerkennung als Gleiche" widerspricht.

Die deutschen haben das auch drin. und das ist gut so.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung direkt: Thema 2052
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:59:48)

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung direkt: Thema 2052
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:51:36)
i4728: Missachtung der Satzung als Ausschlussgrund

Die Satzung möge in § 4 wie folgt geändert werden:

Alter Text

(8) Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG). Ausschlussgründe sind parteischädigendes Verhalten, grobe Missachtung von Beschlüssen sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei.
 

Neuer Text

(8) Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG). Ausschlussgründe sind parteischädigendes Verhalten, grobe Missachtung von Beschlüssen, grobe Missachtung der Satzung sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei.
 
 

Begründung

unter Umständen kann man sich dann auch "sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei." sparen, da es meiner Interpretation nach "§3 (8) Alle Mitglieder schulden einander die Anerkennung als Gleiche" widerspricht.

Die deutschen haben das auch drin. und das ist gut so.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung direkt: Thema 2052
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Eingefroren (noch 14 Tage 22:59:26)

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung direkt: Thema 2052
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Abstimmung (noch 14 Tage 23:59:43)

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung direkt: Thema 2052
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Abstimmung (noch 14 Tage 23:59:02)

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung direkt: Thema 2052
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Abgeschlossen (mit Gewinner)

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung direkt: Thema 2052
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Abgeschlossen (mit Gewinner)