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Missachtung der Satzung als Ausschlussgrund (self.Allgemein)
submitted 10 years ago by Liquid to Allgemein
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 2052 Ereignis: Neues Thema Phase: Neu (noch 14 Tage 23:59:46) i4728: Missachtung der Satzung als Ausschlussgrund
Die Satzung möge in § 4 wie folgt geändert werden: Alter Text (8) Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG). Ausschlussgründe sind parteischädigendes Verhalten, grobe Missachtung von Beschlüssen sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei. Neuer Text (8) Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG). Ausschlussgründe sind parteischädigendes Verhalten, grobe Missachtung von Beschlüssen, grobe Missachtung der Satzung sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei. unter Umständen kann man sich dann auch "sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei." sparen, da es meiner Interpretation nach "§3 (8) Alle Mitglieder schulden einander die Anerkennung als Gleiche" widerspricht. Die deutschen haben das auch drin. und das ist gut so.
Die Satzung möge in § 4 wie folgt geändert werden:
(8) Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG). Ausschlussgründe sind parteischädigendes Verhalten, grobe Missachtung von Beschlüssen sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei.
(8) Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG). Ausschlussgründe sind parteischädigendes Verhalten, grobe Missachtung von Beschlüssen, grobe Missachtung der Satzung sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei.
unter Umständen kann man sich dann auch "sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei." sparen, da es meiner Interpretation nach "§3 (8) Alle Mitglieder schulden einander die Anerkennung als Gleiche" widerspricht.
Die deutschen haben das auch drin. und das ist gut so.
[–]Liquid[S] 0 points1 point2 points 10 years ago
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 2052 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Neu (noch 14 Tage 23:49:35) i4728: Missachtung der Satzung als Ausschlussgrund
Die Satzung möge in § 4 wie folgt geändert werden: Alter Text (8) Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG). Ausschlussgründe sind parteischädigendes Verhalten, grobe Missachtung von Beschlüssen sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei. Neuer Text (8) Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG). Ausschlussgründe sind parteischädigendes Verhalten, grobe Missachtung von Beschlüssen, grobe Missachtung der Satzung sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei. =================Begründung================== unter Umständen kann man sich dann auch "sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei." sparen, da es meiner Interpretation nach "§3 (8) Alle Mitglieder schulden einander die Anerkennung als Gleiche" widerspricht. Die deutschen haben das auch drin. und das ist gut so.
=================Begründung==================
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 2052 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:59:48)
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 2052 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:51:36) i4728: Missachtung der Satzung als Ausschlussgrund
Die Satzung möge in § 4 wie folgt geändert werden: Alter Text (8) Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG). Ausschlussgründe sind parteischädigendes Verhalten, grobe Missachtung von Beschlüssen sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei. Neuer Text (8) Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG). Ausschlussgründe sind parteischädigendes Verhalten, grobe Missachtung von Beschlüssen, grobe Missachtung der Satzung sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei. Begründung unter Umständen kann man sich dann auch "sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei." sparen, da es meiner Interpretation nach "§3 (8) Alle Mitglieder schulden einander die Anerkennung als Gleiche" widerspricht. Die deutschen haben das auch drin. und das ist gut so.
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 2052 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Eingefroren (noch 14 Tage 22:59:26)
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 2052 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abstimmung (noch 14 Tage 23:59:43)
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 2052 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abstimmung (noch 14 Tage 23:59:02)
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 2052 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abgeschlossen (mit Gewinner)
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