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[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Neues Kontra-Argument: Weder rechtliche noch fachliche Grundlage

Bitte diesen Antrag zurückziehen bzw dagegen stimmen.

Es gibt dafür weder eine rechtliche noch eine fachliche Grundlage. Siehe Änderungswünsche und ausführliche Diskussion im Forum.

Im Gegenteil. Es gibt bereits diesen Programmpunkt, der die Thematik wesentlich besser trifft: Psychotherapie als Sozialversicherungsleistung

Zum Rechtlichen & Finanziellen:

Die gesamte Begründung für den Antrag zielt ins Leere. In der Begründung wird das Beispiel einer psychischen Erkrankung erwähnt; liegt eine solche vor, darf ein LSB ohnehin nicht daran arbeiten, da er nur beraten, nicht aber therapeutisch intervenieren darf (nur Psychotherapeuten).

"Die Krankenkassen leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine sogenannte krankheitswertige Störung vorliegt, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf." Quelle: psyonline

Da LSBs per definitionem keine krankheitswertigen Störungen behandeln dürfen, besteht also keine rechtliche Grundlage für den Antrag.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Wirtschaft, Soziales, Konsumentenschutz
Unverbindliches Meinungsbild (12–15 Tage): Thema 2005
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Abstimmung (noch 2 Tage 23:59:57)

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Wirtschaft, Soziales, Konsumentenschutz
Unverbindliches Meinungsbild (12–15 Tage): Thema 2005
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Abgeschlossen (ohne Gewinner)