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Unverbindliches Meinungsbild (12–15 Tage) (self.Allgemein)
submitted 10 years ago by Liquid to Allgemein
Bundesweite Themen: Wirtschaft, Soziales, Konsumentenschutz Unverbindliches Meinungsbild (12–15 Tage): Thema 2005 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Eingefroren (noch 2 Tage 23:59:49)
[–]Liquid[S] 0 points1 point2 points 10 years ago
Neues Kontra-Argument: Weder rechtliche noch fachliche Grundlage
Bitte diesen Antrag zurückziehen bzw dagegen stimmen. Es gibt dafür weder eine rechtliche noch eine fachliche Grundlage. Siehe Änderungswünsche und ausführliche Diskussion im Forum. Im Gegenteil. Es gibt bereits diesen Programmpunkt, der die Thematik wesentlich besser trifft: Psychotherapie als Sozialversicherungsleistung Zum Rechtlichen & Finanziellen: Die gesamte Begründung für den Antrag zielt ins Leere. In der Begründung wird das Beispiel einer psychischen Erkrankung erwähnt; liegt eine solche vor, darf ein LSB ohnehin nicht daran arbeiten, da er nur beraten, nicht aber therapeutisch intervenieren darf (nur Psychotherapeuten). "Die Krankenkassen leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine sogenannte krankheitswertige Störung vorliegt, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf." Quelle: psyonline Da LSBs per definitionem keine krankheitswertigen Störungen behandeln dürfen, besteht also keine rechtliche Grundlage für den Antrag.
Bitte diesen Antrag zurückziehen bzw dagegen stimmen.
Es gibt dafür weder eine rechtliche noch eine fachliche Grundlage. Siehe Änderungswünsche und ausführliche Diskussion im Forum.
Im Gegenteil. Es gibt bereits diesen Programmpunkt, der die Thematik wesentlich besser trifft: Psychotherapie als Sozialversicherungsleistung
Zum Rechtlichen & Finanziellen:
Die gesamte Begründung für den Antrag zielt ins Leere. In der Begründung wird das Beispiel einer psychischen Erkrankung erwähnt; liegt eine solche vor, darf ein LSB ohnehin nicht daran arbeiten, da er nur beraten, nicht aber therapeutisch intervenieren darf (nur Psychotherapeuten).
"Die Krankenkassen leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine sogenannte krankheitswertige Störung vorliegt, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf." Quelle: psyonline
Da LSBs per definitionem keine krankheitswertigen Störungen behandeln dürfen, besteht also keine rechtliche Grundlage für den Antrag.
Bundesweite Themen: Wirtschaft, Soziales, Konsumentenschutz Unverbindliches Meinungsbild (12–15 Tage): Thema 2005 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abstimmung (noch 2 Tage 23:59:57)
Bundesweite Themen: Wirtschaft, Soziales, Konsumentenschutz Unverbindliches Meinungsbild (12–15 Tage): Thema 2005 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abgeschlossen (ohne Gewinner)
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