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Streichung des Beispielmodells BGE ohne Antastung des BGEs per se (self.Allgemein)
submitted 4 years ago by Liquid to Allgemein
Bundesweite Themen: Wirtschaft, Soziales, Konsumentenschutz Programmantrag direkt: Thema 3836 Ereignis: Neues Thema Phase: Neu (noch 14 Tage 23:59:49) i7067: Streichung des Beispielmodells BGE ohne Antastung des BGEs per se
Im Zuge einer Erneuerung des Programms soll dieses einfacher gestaltet und zugänglicher werden. Betroffen sind davon vor allem Vereinfachungen von Sätzen, Hinzufügen von Einleitungstexten und Streichungen von zu detailierten oder nicht vermittelbaren Ausführungen. Antrag Unter der Überschrift BGE soll das Beispielmodell ersatzlos gestrichen werden. Bisheriger Text Beispielmodell Alle rechtmäßig in Österreich lebenden Menschen (derzeit 8,3 Millonen) erhalten das BGE. Personen, die nach Österreich zuziehen, haben nach der gesetzlichen Mindestfrist für die Erlangung der Staatsbürgerschaft ebenfalls Anspruch auf das BGE. Migranten mit einem gültigen Aufenthaltstitel erlangen mit diesem auch das Recht auf Arbeit. Personen, die eine Haftstrafe verbüßen, sind auf die Dauer ihrer Haftstrafe vom BGE ausgenommen. Das BGE ist unpfändbar. Es gilt eine Sonderregelung für Kinder und Jugendliche bis zum Erreichen der Volljährigkeit: Diesen Personen wird das BGE nicht in voller Höhe ausbezahlt, sondern der ihnen zustehende Geldbetrag gedrittelt. Ein Drittel wird an die jeweiligen Erziehungsberechtigten ausbezahlt. Ein Drittel wird zweckgebunden für Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Ein Drittel wird angespart und bei Erreichen der Volljährigkeit an die bezugsberechtigte Person in voller Höhe ausbezahlt. Diese Sonderregelung gewährleistet, dass nicht andere Personen mit den zur Verfügung gestellten Finanzmitteln Missbrauch betreiben können und gleichzeitig mit einem Drittel der Betrieb notwendiger Bildungs- und Betreuungseinrichtungen finanziert werden kann. In weiterer Folge bedeutet die Auszahlung eines derartigen Geldbetrages bei Erreichen der Volljährigkeit finanzielle Chancengleichheit für alle. Diese Personen haben dann die Möglichkeiten und Mittel, sich eine langfristige Existenz zu sichern, z. B. in Form einer Investition in Bildung oder in die Gründung eines Unternehmens. Die angesparten Summen wären damit auch ein wesentlicher Faktor zur Belebung der Wirtschaft. Begründung Projekt Programmerneuerung Im Sinne einer Programmerneuerung sollen einfache Verbesserungen am Programm durchgeführt werden. Diese betreffen vor allem sprachliche und strukturelle Verbesserungen. Inhaltlich soll sich das Programm dabei kaum verändern. Textvereinfachung Es macht keinen Sinn das Beispielmodell im Programm zu haben. Ein Parteiprogramm soll so einfach wie irgend möglich gestaltet werden und richtet sich oft auch nach innen. Die ausgestaltung von Beispielmodellen soll der außenkommunikation oder den politischen Verhandler*innen überlassen werden, denn es sollte nach Bedarf ausgestaltet werden können. Das BGE mit unseren beschlossenen Voraussetzungen bleibt damit erhalten.
Im Zuge einer Erneuerung des Programms soll dieses einfacher gestaltet und zugänglicher werden. Betroffen sind davon vor allem Vereinfachungen von Sätzen, Hinzufügen von Einleitungstexten und Streichungen von zu detailierten oder nicht vermittelbaren Ausführungen.
Unter der Überschrift BGE soll das Beispielmodell ersatzlos gestrichen werden.
Alle rechtmäßig in Österreich lebenden Menschen (derzeit 8,3 Millonen) erhalten das BGE. Personen, die nach Österreich zuziehen, haben nach der gesetzlichen Mindestfrist für die Erlangung der Staatsbürgerschaft ebenfalls Anspruch auf das BGE. Migranten mit einem gültigen Aufenthaltstitel erlangen mit diesem auch das Recht auf Arbeit. Personen, die eine Haftstrafe verbüßen, sind auf die Dauer ihrer Haftstrafe vom BGE ausgenommen. Das BGE ist unpfändbar. Es gilt eine Sonderregelung für Kinder und Jugendliche bis zum Erreichen der Volljährigkeit: Diesen Personen wird das BGE nicht in voller Höhe ausbezahlt, sondern der ihnen zustehende Geldbetrag gedrittelt. Ein Drittel wird an die jeweiligen Erziehungsberechtigten ausbezahlt. Ein Drittel wird zweckgebunden für Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Ein Drittel wird angespart und bei Erreichen der Volljährigkeit an die bezugsberechtigte Person in voller Höhe ausbezahlt. Diese Sonderregelung gewährleistet, dass nicht andere Personen mit den zur Verfügung gestellten Finanzmitteln Missbrauch betreiben können und gleichzeitig mit einem Drittel der Betrieb notwendiger Bildungs- und Betreuungseinrichtungen finanziert werden kann. In weiterer Folge bedeutet die Auszahlung eines derartigen Geldbetrages bei Erreichen der Volljährigkeit finanzielle Chancengleichheit für alle. Diese Personen haben dann die Möglichkeiten und Mittel, sich eine langfristige Existenz zu sichern, z. B. in Form einer Investition in Bildung oder in die Gründung eines Unternehmens. Die angesparten Summen wären damit auch ein wesentlicher Faktor zur Belebung der Wirtschaft.
Im Sinne einer Programmerneuerung sollen einfache Verbesserungen am Programm durchgeführt werden. Diese betreffen vor allem sprachliche und strukturelle Verbesserungen. Inhaltlich soll sich das Programm dabei kaum verändern.
Es macht keinen Sinn das Beispielmodell im Programm zu haben. Ein Parteiprogramm soll so einfach wie irgend möglich gestaltet werden und richtet sich oft auch nach innen. Die ausgestaltung von Beispielmodellen soll der außenkommunikation oder den politischen Verhandler*innen überlassen werden, denn es sollte nach Bedarf ausgestaltet werden können. Das BGE mit unseren beschlossenen Voraussetzungen bleibt damit erhalten.
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Bundesweite Themen: Wirtschaft, Soziales, Konsumentenschutz Programmantrag direkt: Thema 3836 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:59:41)
Bundesweite Themen: Wirtschaft, Soziales, Konsumentenschutz Programmantrag direkt: Thema 3836 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Eingefroren (noch 14 Tage 23:59:02)
Bundesweite Themen: Wirtschaft, Soziales, Konsumentenschutz Programmantrag direkt: Thema 3836 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abstimmung (noch 14 Tage 23:59:50)
Bundesweite Themen: Wirtschaft, Soziales, Konsumentenschutz Programmantrag direkt: Thema 3836 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abgeschlossen (mit Gewinner)
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