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Unterstützung des Volksbegehrens "Bedingungsloses Grundeinkommen" (self.Allgemein)
submitted 5 years ago by Liquid to Allgemein
Bundesweite Themen: Wirtschaft, Soziales, Konsumentenschutz sonstiger direkter Beschluss: Thema 3813 Ereignis: Neues Thema Phase: Neu (noch 7 Tage 23:59:02) i7038: Unterstützung des Volksbegehrens "Bedingungsloses Grundeinkommen"
Antrag Die Piratenpartei beschließt das Volksbegehren "Bedingungsloses Grundeinkommen" mit dem Wortlaut "Es wird ein BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN in der Höhe von 1200.-€ für jede(n) österreichische(n) StaatsbürgerIn durch eine bundesverfassungsgesetzliche Regelung angestrebt!" zu unterstützen. Erläuterungen Informationen zum Volksbegehren: https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/Bedingungsloses_Grundeinkommen/start.aspx#pk_01 Text des Volksbegehrens: https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/Bedingungsloses_Grundeinkommen/files/Text_und_Begruendung.pdf Eintragungswoche von 2019-11-18 bis 2019-11-25 Prinzipiell steht das BGE bereits in unserem Programm (https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Parteiprogramm#Bedingungsloses_Grundeinkommen), allerdings weicht es natürlich von unserem Gesamtkonzept ab. So wird für die Finanzierung eine Finanztransaktionssteuer in der Höhe von 0,94 % für die Finanzierung gefordert. Auch in unserem Programm findet sich die Finanztransaktionssteuer, allerdings nicht zur Finanzierung des BGEs sondern zur Entlastung der Einkommen aus Arbeit (https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Parteiprogramm#Finanztransaktionssteuer). Des weiterem ist der Empfängerkreis im Volksbegehren auf österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger begrenzt. Abseits der EU-Rechtswidrigkeit wegen unerlaubter Diskriminierung, spießt sich das mit unserem Programm, hier wird der Empfängerkreis wie folgt bezeichnet: "Alle rechtmäßig in Österreich lebenden Menschen (derzeit 8,3 Millonen) erhalten das BGE. Personen, die nach Österreich zuziehen, haben nach der gesetzlichen Mindestfrist für die Erlangung der Staatsbürgerschaft ebenfalls Anspruch auf das BGE. Migranten mit einem gültigen Aufenthaltstitel erlangen mit diesem auch das Recht auf Arbeit. Personen, die eine Haftstrafe verbüßen, sind auf die Dauer ihrer Haftstrafe vom BGE ausgenommen. Das BGE ist unpfändbar." https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Parteiprogramm#Beispielmodell Ich stelle dennoch den Antrag auf eine formelle Unterstützung dieses Volksbegehrens. Es deckt zwar bei weitem nicht all unsere Ziele ab, aber es ist dennoch näher am gewünschten Zustand dran als es das aktuelle System ist und ich halte jeden Schritt in die richtige Richtung für einen richtigen Schritt.
Die Piratenpartei beschließt das Volksbegehren "Bedingungsloses Grundeinkommen" mit dem Wortlaut "Es wird ein BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN in der Höhe von 1200.-€ für jede(n) österreichische(n) StaatsbürgerIn durch eine bundesverfassungsgesetzliche Regelung angestrebt!" zu unterstützen.
Informationen zum Volksbegehren: https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/Bedingungsloses_Grundeinkommen/start.aspx#pk_01 Text des Volksbegehrens: https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/Bedingungsloses_Grundeinkommen/files/Text_und_Begruendung.pdf
Eintragungswoche von 2019-11-18 bis 2019-11-25
Prinzipiell steht das BGE bereits in unserem Programm (https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Parteiprogramm#Bedingungsloses_Grundeinkommen), allerdings weicht es natürlich von unserem Gesamtkonzept ab. So wird für die Finanzierung eine Finanztransaktionssteuer in der Höhe von 0,94 % für die Finanzierung gefordert. Auch in unserem Programm findet sich die Finanztransaktionssteuer, allerdings nicht zur Finanzierung des BGEs sondern zur Entlastung der Einkommen aus Arbeit (https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Parteiprogramm#Finanztransaktionssteuer). Des weiterem ist der Empfängerkreis im Volksbegehren auf österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger begrenzt. Abseits der EU-Rechtswidrigkeit wegen unerlaubter Diskriminierung, spießt sich das mit unserem Programm, hier wird der Empfängerkreis wie folgt bezeichnet: "Alle rechtmäßig in Österreich lebenden Menschen (derzeit 8,3 Millonen) erhalten das BGE. Personen, die nach Österreich zuziehen, haben nach der gesetzlichen Mindestfrist für die Erlangung der Staatsbürgerschaft ebenfalls Anspruch auf das BGE. Migranten mit einem gültigen Aufenthaltstitel erlangen mit diesem auch das Recht auf Arbeit. Personen, die eine Haftstrafe verbüßen, sind auf die Dauer ihrer Haftstrafe vom BGE ausgenommen. Das BGE ist unpfändbar." https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Parteiprogramm#Beispielmodell
Ich stelle dennoch den Antrag auf eine formelle Unterstützung dieses Volksbegehrens. Es deckt zwar bei weitem nicht all unsere Ziele ab, aber es ist dennoch näher am gewünschten Zustand dran als es das aktuelle System ist und ich halte jeden Schritt in die richtige Richtung für einen richtigen Schritt.
[–]Liquid[S] 0 points1 point2 points 5 years ago
Bundesweite Themen: Wirtschaft, Soziales, Konsumentenschutz sonstiger direkter Beschluss: Thema 3813 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Neu (noch 7 Tage 22:50:44) i7038: Unterstützung des Volksbegehrens "Bedingungsloses Grundeinkommen"
Antrag Die Piratenpartei beschließt das Volksbegehren "Bedingungsloses Grundeinkommen" mit dem Wortlaut "Es wird ein BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN in der Höhe von 1200.-€ für jede(n) österreichische(n) StaatsbürgerIn durch eine bundesverfassungsgesetzliche Regelung angestrebt!" zu unterstützen. Erläuterungen Informationen zum Volksbegehren beim BMI Text des Volksbegehrens Eintragungswoche von 2019-11-18 bis 2019-11-25 Prinzipiell steht das BGE bereits in unserem Programm (Bedingungsloses Grundeinkommen), allerdings weicht es natürlich von unserem Gesamtkonzept ab. So wird für die Finanzierung eine Finanztransaktionssteuer in der Höhe von 0,94 % für die Finanzierung gefordert. Auch in unserem Programm findet sich die Finanztransaktionssteuer, allerdings nicht zur Finanzierung des BGEs sondern zur Entlastung der Einkommen aus Arbeit (Finanztransaktionssteuer). Des weiterem ist der Empfängerkreis im Volksbegehren auf österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger begrenzt. Abseits der EU-Rechtswidrigkeit wegen unerlaubter Diskriminierung, spießt sich das mit unserem Programm, hier wird der Empfängerkreis wie folgt bezeichnet: "Alle rechtmäßig in Österreich lebenden Menschen (derzeit 8,3 Millonen) erhalten das BGE. Personen, die nach Österreich zuziehen, haben nach der gesetzlichen Mindestfrist für die Erlangung der Staatsbürgerschaft ebenfalls Anspruch auf das BGE. Migranten mit einem gültigen Aufenthaltstitel erlangen mit diesem auch das Recht auf Arbeit. Personen, die eine Haftstrafe verbüßen, sind auf die Dauer ihrer Haftstrafe vom BGE ausgenommen. Das BGE ist unpfändbar." (Quelle: Beispielmodell Ich stelle dennoch den Antrag auf eine formelle Unterstützung dieses Volksbegehrens. Es deckt zwar bei weitem nicht all unsere Ziele ab, aber es ist dennoch näher am gewünschten Zustand dran als es das aktuelle System ist und ich halte jeden Schritt in die richtige Richtung für einen richtigen Schritt.
Informationen zum Volksbegehren beim BMI
Text des Volksbegehrens
Prinzipiell steht das BGE bereits in unserem Programm (Bedingungsloses Grundeinkommen), allerdings weicht es natürlich von unserem Gesamtkonzept ab. So wird für die Finanzierung eine Finanztransaktionssteuer in der Höhe von 0,94 % für die Finanzierung gefordert. Auch in unserem Programm findet sich die Finanztransaktionssteuer, allerdings nicht zur Finanzierung des BGEs sondern zur Entlastung der Einkommen aus Arbeit (Finanztransaktionssteuer). Des weiterem ist der Empfängerkreis im Volksbegehren auf österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger begrenzt. Abseits der EU-Rechtswidrigkeit wegen unerlaubter Diskriminierung, spießt sich das mit unserem Programm, hier wird der Empfängerkreis wie folgt bezeichnet: "Alle rechtmäßig in Österreich lebenden Menschen (derzeit 8,3 Millonen) erhalten das BGE. Personen, die nach Österreich zuziehen, haben nach der gesetzlichen Mindestfrist für die Erlangung der Staatsbürgerschaft ebenfalls Anspruch auf das BGE. Migranten mit einem gültigen Aufenthaltstitel erlangen mit diesem auch das Recht auf Arbeit. Personen, die eine Haftstrafe verbüßen, sind auf die Dauer ihrer Haftstrafe vom BGE ausgenommen. Das BGE ist unpfändbar." (Quelle: Beispielmodell
Bundesweite Themen: Wirtschaft, Soziales, Konsumentenschutz sonstiger direkter Beschluss: Thema 3813 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Diskussion (noch 14 Tage 23:59:35)
Bundesweite Themen: Wirtschaft, Soziales, Konsumentenschutz sonstiger direkter Beschluss: Thema 3813 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Eingefroren (noch 7 Tage 23:59:23)
Bundesweite Themen: Wirtschaft, Soziales, Konsumentenschutz sonstiger direkter Beschluss: Thema 3813 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abstimmung (noch 14 Tage 23:59:13)
Bundesweite Themen: Wirtschaft, Soziales, Konsumentenschutz sonstiger direkter Beschluss: Thema 3813 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abgeschlossen (mit Gewinner)
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