Um die internen Differenzen und Streitigkeiten hinsichtlich eines Eigenantrittes bzw. eines „Alternativen Antritts“ in Form einer Wahlliste oder einer „neuen Wahlpartei“ zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt beizulegen, um die interne Koordination und Leistung zu bünden, wäre es durchaus zweckdienlich, frühestmöglich zu entscheiden, welche Antrittsform die Piratenpartei Österreichs bei den kommenden Parlamentswahlen (ugs. Nationalratswahlen) befürwortet.
Antrag zur Festlegung eines Stichtages bezüglich der Entscheidung hinsichtlich der Form des Antritts bei der kommenden Parlamentswahl
Es möge bei der kommenden BGV der Beschluß gefasst werden, einen Stichtag noch innerhalb dieses Jahres festzulegen, bis zu welchen
die** internen Diskurse** hinsichtlich Eigenantritt der „Wahlbündnis/Wahlpartei“ geführt und abgeschlossen werden sollten, sowie
eine Festlegung auf die Form des Antritts bei der kommenden Parlamentswahl erfolgen solle.
Der Antragsteller ist der Meinung, dass eine etwaige Entscheidung hinsichtlich der Form des Antritts bei den kommenden Parlamentswahlen, bsp. bis Ende November 2016, genügend Zeit bietet, die internen-Diskurse hinsichtlich den Möglichkeiten des Antritts zur Parlamentswahl zu führen, sodass vl. bis Ende des Jahres (2016) oder im ersten Quartel des kommenden Jahres endlich entschieden wird, welche Form des Antritts zur Parlamentswahl, die Mehrheit der Mitglieder befürwortet.
** Begründungen**:
Eine frühestmögliche Entscheidung soll einerseits dazu beitragen, dass sog. „wahltaktisches-Kalkül“ weitestgehend reduziert wird, und eigennützigen Taktieren – wie dies im Zuge der Wienwahl 2015 ersichtlich wurde, bsp. durch Funktionsausübung bzw. Mitgliedschaften in zwei Parteien – vorbeugen.
Auch im Sinne von „Transparenz“ und „Klarheit“ ist eine fühestmögliche Entscheidung zu begrüßen. Sowohl jene Menschen welche sich politisch bei der Piratenpartei Österreich engagieren bzw. noch engagieren wollen, haben ein Anrecht darauf frühestmöglich zu erfahren, ob die Piratenpartei Österreich, als eigenständige Partei, im Rahmen einer „Wahlliste“ oder im Rahmen einer „neuen Wahlpartei“ zu den kommenden Parlamentswahlen antritt. Gerade im Zuge der Wienwahl wurde es offensichtlich, dass sich doch ein nicht zu vernachlässigender kleiner Teil der Mitglieder der Piratenpartei Österreichs, sich weiterhin nur aktiv einbringen möchte, wenn die Eigenständigkeit der Piratenpartei Österreichs erhalten bleibt und die Piratenpartei Österreichs als Piratenpartei Österreichs zur Parlamentswahl antritt.
Die Bekanntgabe eines Stichtages, bis zu welchen über die Form des Antritts zur Wahl beschlossen werden soll, würde auch den „Domino-Effekt“ bewirken, dass intern frühestmöglich ein diesbezüglicher Diskurs erfolgt und ggf. auch ein „Essay“ bzw. eine „Mind-Map“ verfasst werden soll, in welchen die Mitglieder der Piratenpartei Österreichs, vorab der eigentlichen Beschlussfassung bezüglich dem Wahlantritt, über die jeweiligen Vorzüge und Nachteile bezüglich den Möglichkeiten der Antrittsform informiert werden.
Ein frühestmöglicher Beschluß hinsichtlich dem Wahlantritt, im Sinne von Eigenantritt, Antritt im Rahmen einer „Wahlliste“ oder im Rahmen einer neuen Partei, bsp. Österreichs Andas, bedingt auch, dass jene im Vorfeld der Wahl vorherrschenden –emotional-belasteten Meinungen und Stimmungen – eine geringere Rolle spielen.
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